Oberösterreich, 34. Jahrgang, Heft 1, 1984

ten wurde, auf Kosten der Reichskirche, näm lich der geistlichen Territorien, entschädigt werden sollten, die sämtlich zur Authebung und zur Eingliederung in die ihnen benachbart liegenden entschädigungsberechtigten Staa ten bestimmt wurden. Eine gewisse Aus nahme machte man nur mit dem Kurbistum Mainz, das weiter bestehen, aber nach Re gensburg verlegt werden sollte®. Das Schick sal der ohnehin bereits landesangehörlgen, also nicht reichsunmittelbaren sogenannten Mediatklöster, zu denen auch alle Inn-Klöster gehörten, stand ursprünglich überhaupt nicht zur Debatte, als man in Regensburg die Reichsdeputation einsetzte, die unter ,,Ver mittlung" von Frankreich und Rußland den Entschädigungsplan ausarbeiten sollte. Die bayerische Diplomatie verstand es aber, auch die Klosterfrage zum Gegenstand der Ver handlungen zu machen, eine Frage, mit der sich die Reichsdeputation nicht lange aufhielt. Am 2. November 1802 einigte man sich dar auf, den Landesfürsten bei der Behandlung der Mediatklöster freie Hand zu lassen, es ih nen also freizustellen, ob sie eine Säkularisa tion vornehmen wollten oder nlcht^. Während zum Beispiel Preußen damit noch bis 1810 gewartet hat, handelte Bayern sofort. Noch in der Nacht nach diesem Beschluß, also in der Nacht zum 3. November 1802, wurden vorher bereits ausgesuchte Beamte zu den Klöstern abgesandt, die eine vorläufige Administration und Besitzsicherung vornehmen sollten®. Als es dann Im Februar 1803 zum Relchsdeputatlonshauptschluß, also zu einer Einigung über die Entschädigungsfrage gekommen und das entsprechende Gesetz durch Gegen zeichnung des Kaisers in Wien - das alte Deutsche Reich bestand ja noch - wirksam gemacht worden war, schloß Bayern an die sen ersten Teil der Säkularisation den Haupt teil an. Am 25. März 1803 trafen In fast allen Klöstern die Aufhebungskommissare mit dem kurfürstlichen Befehl ein, den Konventange hörigen und der weltlichen Dienerschaft zu er öffnen, daß die Stiftungsbesitzungen von die sem Datum an vom Staat übernommen wor den seien, daß die Konventangehörigen eine angemessen erscheinende Entschädigung in Form sogenannter Pensionen erhalten soll ten, die verhältnismäßig großzügig bemessen waren, und daß die weltlichen Arbeitnehmer vom gleichen Tage an in einem Treueverhält nis nicht mehr zum Abt und seinem Konvent, sondern zum Kurfürsten standen, vertreten durch seine Beamten®. Bei der Aufhebung verfuhr der bayerische Staat dann überall nach dem gleichen Muster. Er ließ Inventarverzeichnisse und Schätzun gen des Gebrauchs- oder Marktwertes der gesamten Klostergüter, ob es sich nun um bewegliche oder unbewegliche Besitzteile handelte, anfertigen und versuchte, auf diese Weise den Gesamtwert der einzelnen Besit zungen einschließlich Ihrer Rechte an grund baren Bauern und Hintersassen zu ermitteln. Grundsätzlich galt für die Verwertung des Sachbesitzes das Prinzip der Versteigerung auf Meistgebot, also die Verwertung über den offenen Markt. Nur in Ausnahmefällen sollten die Klosterkomplexe als Ganzes verkauft wer den, sofern sich Interessenten fanden. Der umfangreiche österreichische Besitz der Klö ster ging Bayern verloren. Österreich stellte sich nämlich auf den Standpunkt, daß nach Aufhebung der Stiftungen ihr Besitz auf öster reichischem Boden herrenloses Gut gewor den sei, das vom Staat eingezogen werden könne. In der Münchner Verwaltung wurde das auf diese Weise entgangene Klosterver mögen auf 15 Millionen Gulden geschätzt. Dabei waren auch die zum Teil recht umfang reichen Besitzungen der oberbayerischen Klöster in Südtirol berücksichtigt. Eine Rolle spielte auch die Tatsache, daß die Inn-Klöster einen Teil ihrer Kapitalüberschüsse auf der Wiener Bank angelegt hatten. Insbesondere dann, wenn sie in Österreich erzielt worden waren, sei es durch die Abgaben grundbarer Bauern, sei es durch den selbstgenutzten um fangreichen Weinbaubesitz auf österreichi schem Boden^o. Sicher ist diese Zahl von 15 Millionen Gulden, die der bayerische Staat dabei eingebüßt haben will, übertrieben. Daß sie bei den Regensburger Verhandlungen dennoch häufig ins Spiel gebracht wurde, läßt sich mit dem Bestreben erklären, daß Bayern seine Verhandlungsposition stärken wollte. Das Ergebnis blieb freilich aus, sowohl Frank reich als auch Rußland stellten sich ebenso wie die in Regensburg vertretenen deutschen Staaten auf den Standpunkt, Bayern habe durch die zusätzliche Möglichkeit der Aufhe bung der landesangehörigen Klöster bereits genug erhalten. Niemand war bereit, neue di plomatische Verwicklungen wegen der baye rischen Ansprüche gegenüber Österreich zu riskieren. So kann man davon sprechen, daß ^^ "Cimr r' ()K Oben: „Closter Aschbach", Kupferstich aus Michael Wenings Topographie von Bayern, Band 3, München 1723 Rechts oben: „Closter Varnpach", Kupferstich aus Michael Wenings Topographie von Bayern, Band 3, München 1723 46

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