Oberösterreich, 33. Jahrgang, Heft 4, 1983

* \ Durch Reskript vom 21. Juli 1783 wurde dann Im Land ob der Enns das bisherige ständische Verordnetenkollegium aufgehoben und eine von dem niederösterreichischen Regierungs präsidium unabhängige „Regierung in publicis" geschaffen. Mit 1. Jänner 1784 begann die oberennsische Regierung ihre Amtstätig keit. Unter Niederösterreich verstand man fortan das Erzherzogtum Österreich unter der Enns, und seither blieben die beiden Länder politisch getrennt, abgesehen von einem Ver such im Jahre 1810, sie wieder zu vereinigen. Im Jahre 1860 wurden beide Länder als Erz herzogtümer bezeichnet. Es soll in diesem Zusammenhang auch darauf verwiesen werden, daß zu allen Zeiten ein personeller Austausch bestand. Wie schon die Puchheimer als eines der bedeutendsten Mi nisterialengeschlechter des Landes unter der Enns im 14. Jahrhundert aus Oberösterreich gekommen waren, wie die im 15. Jahrhundert so bedeutenden Eyczinger dem dortigen Rit terstand entsprangen, so konnten auch die Freiherren von Hofkirchen oder die Losenstei^ ner auf der Schallaburg ihre Herkunft aus dem Gebiet ob der Enns ableiten. Umgekehrt gab es immer wieder bedeutende Persönlichkei ten, die aus dem Land unter der Enns stamm ten und in ob der Enns führende Positionen einnahmen. So sei etwa Hans Ludwig von Kuefstein ge nannt, jener Adelige, der nach seiner Konver sion zum katholischen Glauben in der Gunst des Kaisers Ferdinand II. hoch stieg. Nach dem er im Jahre 1628/29 eine Mission in das Osmanische Reich mit Erfolg abgeschlossen hatte, wurde er nach dem Tode Herbersteins 1630 von Ferdinand Ii. zum Hauptmann des Landes ob der Enns ernannt. Es war dies ein äußerst exponiertes Amt, da Herberstein ver haßt gewesen war und die Situation sich noch nicht beruhigt hatte. Seine Installation in Linz fand am 5. Februar 1630 statt. Bald darauf wurde der neue Landeshauptmann auf Wunsch des Kaisers für sich und seine ganze Nachkommenschaft in den oberösterreichi schen Herrenstand aufgenommen und wenig später in den Grafenstand erhoben. Diese Er hebung galt nur für seine Person und für die jüngere oberösterreichische Linie. Auf ähnliche Weise wurden auch die Star hemberg in Oberösterreich seßhaft. Conrad Balthasar Graf von Starhemberg war 1663 bis 1687, also während des großen Türkenkrie ges, Statthalter der niederösterreichischen Lande. Er war aber 1649 zum Verordneten des ob-der-ennsischen Herrenstandes ge wählt worden, dann beim niederösterreichi schen Landrecht als Beisitzer eingetreten und 1641 Rat des niederösterreichischen RegiMaria Theresia im Kreise ihrer Familie, Miniatur, 1776. - Wien, österreichische Galerie Die Schriftleitung dankt herzlich Universitätspro fessor Dr. Karl Gutkas für Beratung und Beschaf fung des Bildmaterials zu seiner Abhandlung. Die Bildbeschriftungen erfolgten auf Grundlage nachstehender Ausstellungskataloge: Friedrich ili. Kaiserresidenz Wiener Neustadt, 1966 1000 Jahre Babenberger in Österreich, Stift Liiienfeid 1976 Die Zeit der frühen Habsburger, Dome und Klöster 1279 bis 1379, Wiener Neustadt 1979 Österreich zur Zeit Kaiser Josephs II. Mitregent Kaiserin Maria Theresias, Kaiser und Landesfürst, Stift Melk 1980 900 Jahre Stift Göttweig 1083 bis 1983, Stift Göttweig 1983 mentes geworden. Seit 1657 war er Vizestatt halter der österreichischen Lande, nach dem Tode des Grafen Johann Trautson wurde er im November 1663 an die Spitze des Regimentes berufen. Zu seiner Zeit erfolgte die Auswei sung der Juden aus dem Wiener Ghetto und dessen Wiederbesiediung als Leopoldstadt. Damals war die Pest in Wien und im Lande un ter der Enns zu überwinden und auch das Tür kenjahr 1683 mußte er überstehen. Begütert war er in beiden Ländern, denn seine ur sprüngliche Herrschaft Schönbühel an der Donau lag in Niederösterreich, er kaufte im Lande ob der Enns 1639 die Herrschaft Waxenberg, 1651 die Herrschaft und Güter Neid harting, 1657 Freuenstein und ein Freihaus in Linz und 1666 die Herrschaft Eferding. Durch Reichslehenbrief vom 24. Februar 1676 erhielt er auch den Blutbann auf die Herrschaften Schaunberg und Eferding. So sieht man, daß hohe adelige Persönlichkeiten in beiden Tei len Österreichs ansässig waren und auf diese Weise die persönliche Brücke bestand, die durch die offizielle Teilung des Landes des öf teren unterbrochen zu sein schien. Doch soll und kann nicht vergessen werden, daß diese beiden Länder einst eine Einheit bil deten und sich allmählich auseinanderentwikkelten. Wenn heuer das Land öberösterreich in Wels mit einer großen Ausstellung seiner hi storischen Entwicklung gedacht hat, möchte ich doch auch auf die Bedeutung des Welser Landtages vom 9. Jänner 1452 nachdrücklich verwiesen haben, weil mir dieser für diese Evolution bedeutender erscheint, als es in der Literatur und auch bei der Ausstellung selbst zum Ausdruck kommt. 12

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