Oberösterreich, 33. Jahrgang, Heft 4, 1983

Johann Graf Pergen, Stich, Tecklenburg, Porträt archiv Diepenbroick, 1782 bis 1790 Präsident der nö. Landesregierung «L-rA-Ä -j.- V "... • "'■ / ■- Maximilian I. eine landesfürstliche Verwaltung aufgebaut wurde und die Stände im Gegenzug ihre eigenen Behörden schufen, wurde die Teilung immer definitiver. Denn das Kollegium der Verordneten, das in jedem Lande ent stand, entwickelte eigene Gesetze und betrieb die Errichtung von einem Landhaus in Wien und einem anderen in Linz. Im Jahre 1513 kauften die Niederösterreicher das Liechtensteinsche Freihaus in der Hochstraße und widmeten es zum Landhaus um, im Jahre 1563 folgten die Stände des Landes ob der Enns, als sie an der Stelle des Linzer Minoritenklosters das Landhaus im Renaissancestil zu bauen begannen und bis 1571 fertigstell ten. Im Jahre 1565 hatten sie auch erstmals selbständig die Huldigung geleistet. Aus die ser Teilung hatten sich mancherlei Probleme ergeben. Insbesondere erregte die anderen habsburgischen Länder, daß die Stände des Landes ob der Enns dem Range nach gleich hinter den Niederösterreichern sein wollten. Denn als am Beginn des 16. Jahrhunderts das Regiment der niederösterreichischen Lande errichtet wurde, waren alle fünf Erbländer in einer Hand vereinigt worden und wurden von einem Regiment verwaltet. Daraus ergab sich nun das Problem, welche Stellung das Land ob der Enns in der Reihe der österreichischen Länder haben sollte, sei es mit dem Land unter der Enns gleichzustellen, auf dem die Funk tion und der Titel des Landes blieben, oder Kt:.N«Jv.ATr<m mr skkmk-NT a i.a Hf:iNK UK HONt'ini". j » a«,v7j.7'/<vw; ö/;a' /,7.7> /iß /f/WGA/fffj: i LETrRK LATINE, LA REISE DE HOSGRIE a äs. ßifrspre Mmt. & äe ßu pur S^lt m • COMTE DE KEFENllULLER, ■ en lni f Vcrtaaliug van cca LATYNSCHEN BRIEF. , ; Weiten de KONMNGtNXlr; v.an HOXCiARYI' ehmKtEaarzüiVercaScyl, gdchreven-" ■■'ff-.?: - habe es sich gleichsam hinten anzureihen. Auf den Siegeln der österreichischen Landestürsten wurde es stets an letzter Stelle hinter Krain und der windischen Mark genannt, wes halb auf den gesamtösterreichischen Landta gen des 16. Jahrhunderts die Oberösterrei cher vor die Wahl gesteilt wurden, entweder mit den Niederösterreichern gemeinsam aut zutreten - denn Österreich sei ja mit dem Lande ob der Enns gemeinsam zu einem Her zogtum erhoben worden-oder sich rückwärts anzureihen, insbesondere die Steirer verlang ten dies. Denn sie folgerten, wenn Oberöster reich schon ein eigenes Land sein wolle, dann habe es nur den Rang einer Markgratschatt. Die Oberösterreicher hingegen vertraten die Meinung, ihr Land sei zugleich mit Nieder österreich zum Herzogtum erhoben worden und müsse als eigenes Erzherzogtum be zeichnet werden, sei also vor die anderen Länder zu reihen, wenn es getrennt auttrete. Das hat sich nicht durchgesetzt, im Jahre 1564 wurde das ganze Problem gegenstands los, weil nun durch die Teilung der Erbländer unter Ferdinands I. Söhne Innerösterreich eine eigene Regierung erhielt und das Statt halteramt über die niederösterreichischen Lande sich nur mehr auf Österreich ob und un ter der Enns beschränkte. Im Zeichen des Absolutismus versuchte man, das Rad zurückzudrehen. Nach dem Bauern aufstand des Jahres 1626 verweigerte Kaiser % \ ^ pv-ss 7} et.S<:yi.<Xc pf7u/.~<yT '>/-YYyi'rp 1 r/w/M/i ac/fui./ niircvrAsi/. A/i/sZ/'ue r/i/rvz L^nasitftt Hecfc aaii dent^raal' van K E 1-. XHULLI-;R, ,'Hcnitore mei üleViniiefl Ferdinand II. dem Land ob der Enns die Aner kennung als eigenes Erzherzogtum, es sollte wieder als Teil des gemeinsamen Landes Österreich auttreten. Die Stände mußten fortan bei allen Zusammenkünften mehrerer Länderparlamente gemeinsam mit den Nie derösterreichern sitzen und abstimmen. Da aber die Stände ob der Enns ein eigenes Cor pus blieben und auch die Landeshauptmannschatt beibehalten wurde, änderte sich in der Praxis recht wenig. Unter Maria Theresia wurde dann kurze Zeit versucht, auch im Rahmen der landestürstlichen Verwaltung zwei Länder zu bilden, dies kam aber auf Dauer auch nicht zustande. Erst Joseph II. vollzog die endgültige Trennung. Als nämlich 1782 die Justizptlege von der poli tischen Verwaltung getrennt, dafür mit der für die Angelegenheiten der Politik bestellten Landesregierung das auf vier Mitglieder redu zierte ständische Verordnetenkollegium ver einigt wurde, übertrug Joseph II. mit Handbil lett vom 27. Februar 1782 das Präsidium die ser Landesstelle dem Landmarschall Grat Pergen so, ,,daß er sowohl dem reduzierten ständischen Verordnetenkollegium als auch der niederösterreichischen Landesregierung als Chef vorzustehen und die Geschäfte zu lei ten hatte". Grat Pergen führte von nun an den Titel Regierungspräsident und Landmarschall in Niederösterreich und war als solcher auch Landeschet von Österreich ob der Enns. Der Regierungspräsident übte auf die dortige Ge schäftsführung neben dem Landeshaupt mann Einfluß aus, der aber bestehenbiieb. Erneuerung des Eides auf Maria Theresia 1742, Kupferstich eines unbekannten Meisters. Darge stellt die Szene, wie Graf Khevenhüller seinen Soldaten einen Brief der jungen Herrscherin zeigt 11

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