Oberösterreich, 33. Jahrgang, Heft 4, 1983

.üflH JF KiD£arcv5 ^ iii ♦ av5 Ro ^Aver*p*r Altersbild Kaiser Friedrichs III. (1415 bis 1493, deutscher König 1440, deutscher Kaiser 1452), gemalt von einem Tiroler Meister. - Schloß Ambras, Kunsthistorisches Museum Standen und Entscheidungen in hohem Maße auch gegen den Wiilen des Landesfürsten durchsetzten. Man sprach in dieser Zeit meist ,,vom Land Österreich niderhaib und ob der Enns". In Kommissionen der Stände waren Oberösterreicher und Niederösterreicher ver eint und der Hauptmann ob der Enns Reinprecht von Wallsee stand im Range gleich nach dem obersten Marschall und obersten Schenk von Österreich, Otto von Maissau. Bei den Städten waren die Richter von Steyr, Enns und Linz ebenso vertreten wie die von Kor neuburg, Klosterneuburg und Krems und bil deten mit ihnen die Hälfte des vierten Standes, die andere Hälfte waren sechs Vertreter von Wien. Damals fanden einige Landtage statt, wo heftig um Lösungen gerungen wurde. Graf Johann von Schaunberg soll sich dazu verstiegen haben, die Kreuzigung Fried richs III. zu verlangen, wie dieser in sein No tizbuch schrieb. Scheinbar gemeinsam gingen die Stände auch noch vor, als sie im Oktober 1451 den Aufstand vorbereiteten. An der Ur kunde des Mailberger Bundes hängen beson ders viele Siegel oberösterreichischer Stän demitglieder. Doch täuscht dies. Zum Wiener Dezemberlandtag des Jahres 1451 kamen nur wenige Vertreter des Landes ob der Enns, worauf man sich offenbar Sorgen machte. Da her wurde ein Landtag für Oberösterreich für den 9. Jänner 1452 nach Wels einberufen und einige Landleute beauftragt, vorher Stimmung zu machen und belehrend zu wirken. Dieser Landtag fand zum vorgesehenen Zeitpunkt statt, obwohl die Räte Friedrichs III. versuch ten, dagegen zu wirken und eine Aufforderung an Johann von Schaunberg, den Hauptmann ob der Enns, richteten. Die Oberösterreicher schlössen sich aber den Niederösterreichern an, anerkannten Ulrich von Eyczing als Hauptmann und das von den Ständen be stellte Regiment, wobei dieses durch vier Oberösterreicher ergänzt wurde. In einem ei genen Abkommen sicherten sie sich aber die Sondersteilung des Landes ob der Enns. Die Rechte des Landes und die Besteliung eines eigenen Landeshauptmannes solie gesichert bleiben, der Hauptmann durfte nur mit Wissen und Willen der Ob-der-Ennsischen Stände bestellt werden. Die weiteren Vertragspunkte regelten die Entschädigungen bei Feldzügen außerhalb des Landes ob der Enns. Ferner sollten die Landleute nur im Hauptmann ob der Enns ihren Gerichtsstand haben. Dieser Wel ser Landtag war also ein wesentlicher Schritt zur Ausbildung des Landes ob der Enns. Ich halte diesen für besonders wichtig für die Aus bildung des Landesbewußtseins der Stände ob der Enns, die sich nun von denen des Lan des unter der Enns trennten und künftig ei gene Wege gingen. Mir scheint, als würde dies in der wissenschaftlichen Literatur bisher zu wenig beachtet. Die Auseinandersetzungen im Hause Habs burg haben auch in der Folgezeit mitgeholfen, die Trennung der Länder endgültig zu ma chen. Zwischen 1458 und 1563 regierte näm lich Herzog Albrecht VI., der Bruder des Kai sers Friedrich III., als Landesfürstin Linz, wäh rend das Land unter der Enns dem Kaiser zu gefallen war. Als nämlich das Land Osterreich, das bisher dem Ladislaus Posthumus gehört hatte, nach dessen Tod im Jahre 1457 herren los geworden war, kam es zum Streit zwischen den beiden Habsburgern aus der steirischen Linie. Am 3. August 1458 kam es zwischen beiden in Wiener Neustadt zu einem mündli chen Übereinkommen. Der Kaiser sollte Osterreich unter der Enns, sein Bruder das Land ob der Enns erblich besitzen. Am 21. und 22. August 1458 wurden diese Abmachungen in einem Vertrag beurkundet und feierlich ver kündet. Damit war auch der Wille der Fürsten zum Ausdruck gebracht. Osterreich auf Dauer zu trennen. Daß es nicht dazu kam, ist wieder eine Folge der Geschichte, denn als Herzog Albrecht VI. zu Ende des Jahres 1463 plötzlich starb, war diese Teilung hinfällig geworden. Nun vereinigte Kaiser Friedrich III. wieder alle Besitzungen in seiner Hand. Die Stände traten auch am 15. Dezember zur Beratung der Lage nach dem Tode Albrechts VI. in Wien zusam men, wobei insbesondere die Ansprüche Sigmunds von Tirol behandelt wurden. Als sie sich auf einem zweiten Landtag für den Kaiser als den Bruder ihres verstorbenen Landesfür sten erklärten, verliehen sie der Hoffnung Ausdruck, daß etwaige Ansprüche Herzog Si gismunds Befriedigung finden, wie ihre Frei heiten und Rechte gewahrt werden würden, was ihnen der Abgesandte des Kaisers auch zusicherte. Trotzdem wird man sagen können, daß sowohl im Bewußtsein der Fürsten als auch in dem der Landesmitglieder in der Mitte des 15. Jahrhunderts, insbesondere in dessen 6. Jahrzehnt, die Teilung des Landes Oster reich in zwei Länder mit eigenen Landtagen erfolgte. Als nun dieses Land ob der Enns so wie das unter der Enns in vier Viertel geteilt, als unter 10

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