Oberösterreich, 33. Jahrgang, Heft 1, 1983

■ 5'" V ^ "Ts 1 er als „Stadtoberhaupt" seit 1569 von einem Bürgermeister abgelöst wurde. Die Blüte und Größe unserer Märkte dürfte dem Stadtricfiter jedoch zuviel geworden sein, denn anhand der 1583 im Rate beschlossenen Wochen markt-Ordnung sehen wir, daß ihm wegen, ,allerlay Contrabanta vnnd vngelegenhaiten" ein Marktrichter beigegeben werden sollte. Au ßerdem wird erwähnt, daß besonders die Bauern ihre Produkte wie Getreide, Obst, Schmalz, Käse, Eier, Kleinvieh, Tuche, Lein wand und Loden, dann die Müller und Bäcker und die Krämer am Dienstag und Samstag feilhalten sollten. Der sogenannte ,,Fürkauf", der Kauf der Waren zu einem günstigeren Preis vor den Stadttoren, wurde (wie noch oft Links: Freiheitenbucfi der Stadt Wels - ,,Pancharte" -, 1582, Rückseite des Einbandes mit Weiser Stadtwappen. - Foto: Helga Födiscfi, Stadtmuseum Weis Rechts: Pancharte, Allegorisches Porträt Kaiser Rudolfs Ii. - Foto: Helga Födisch, Stadtmuseum Weis Pancharte, großes Reichssiegei (abgefallen), rotes Wachs. - Foto: Bundesdenkmaiamt Wien Darunter: Pancharte, vergoldete Siiberbiechschale für das Reichssiegei. - Foto: Bundesdenkmaiamt Wien i und vergebens) strengstens verboten. Bis neun Uhr (im Winter bis zehn Uhr) durften nur Welser einkaufen, außerdem die privilegierten Getreideeinkäufer aus Gmunden, die dafür aber Stadt und Umland mit dem wichtigen Salz versorgten. Bis zu diesem Zeitpunkt war eine Fahne ausgesteckt und erst nach deren Ein holung durften auch Auswärtige einkaufen. Die Bürger und besonders die Wirte durften heimliche Vorkäufer nicht unterstützen oder ihnen Unterschlupf gewähren. Die Bewohner der Stadt durften nicht vor die Tore laufen und den Marktlieferanten draußen die Waren ab kaufen. Diese Blüte der Wochenmärkte, zu der auch die Leinwandproduktion um Wels wesentlich 34

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