Oberösterreich, 32. Jahrgang, Heft 4, 1982

St. Wolfgang - ein Aushängeschild des gesamt österreichischen Fremdenverkehrs. Das Motor boot im Vordergrund des Bildes ruft In Erinne rung, wie notwendig es war, die oberösterreichi sche und salzburglsche Seenverkehrsordnung für den Wolfgangsee, durch den die Landes grenze entlang der ,,Fadenllnle" verläuft, aufein ander abzustimmen. - Foto: EisI Wolfgangsee - See an der Landesgrenze Die Landesgrenze zwischen Oberösterreich und Salzburg, die entlang der ,,Fadenllnie" von der Mündung des Riedbaches bis zum Ausfluß der Ischler Ache durch den Wolfgang see (Abersee) führt, wird im allgemeinen weit weniger beachtet als die Staatsgrenzen zwi schen Österreich und Ungarn im Neusiedler See, sowie zwischen Österreich, der Schweiz und der Bundesrepublik Deutschland Im Bo densee. Schließlich kann man die Landes grenzen - im Gegensatz zu den Staatsgren zen - ungehindert, und oft ohne es selbst zu bemerken, passieren. Die Grenzlinie, die den 13,2 Ouadratkiiometer großen Wolfgangsee in ein größeres saizburgisches und ein kleineres oberösterrelchlsches Seestück teilt, bringt aber doch mehrere Probleme mit sich, die in die Kompetenz der iänderüberschreitenden Raumordnung fallen. Bis vor zwei Jahren gab es in öberösterreich und in Salzburg recht unterschiedliche Seen verkehrsverordnungen, so daß man im ober österreichischen Woifgangsee etwa ein Mo torboot mit Außenbordmotor benützen durfte, während dies im saizburgischen ,,Abersee" verboten war. In öberösterreich war Motor bootfahren während der Sommermonate Juli und August überhaupt nicht gestattet, woge gen es in Salzburg in dieser Zeit von 6 bis 10.30 sowie zwischen 17.30 und 22 Uhr er laubt war. Dies führte dazu, daß die Motor bootbesitzer von St. Woifgang zwar im saiz burgischen Teil des Sees fahren durften, aber vom oberösterreichischen Gebiet aus nicht dorthin gelangen konnten. Ein Beamter der Wassergendarmerie berich tet dazu aus der Erfahrung, daß diese,,Motor bootfahrer" dann halt bis zur Grenze ruderten und erst dort den Motor anwarfen. ,,Vor der Noveiiierung der oberösterreichischen Seen verkehrsverordnung auf dem Wolfgangsee gehörte ein Ruder oder ein Paddel zur Stan dardausrüstung der meisten Motorboote", meint man diesbezüglich in der Kurdirektion von St. Woifgang. Mit diesen recht beträchtlichen Unterschieden räumte erst die ,,Verordnung des Landes hauptmannes von öberösterreich vom 27. Mai 1980 über schiffahrtspolizeiiiche Be schränkungen auf dem Aber- oder Wolfgang see" auf. Hiermit wurden die oberösterreichi schen Seenverkehrsbestimmungen an die Saizburger Verordnung angeglichen, so daß seitdem auf dem ganzen Woifgangsee die gleichen Bestimmungen gelten. Nun kann es also auch nicht mehr vorkom men, daß ein an die Saizburger Rechtslage gewöhnter Seegast die oberösterreichischen Bestimmungen unwissentlich mißachtet und damit eigentlich völlig unbeabsichtigt eine mm Übertretung begeht. Mit dieser Angleichung der wesentlichen Bestimmungen werden aber wohl auch die eher scherzhaften Überlegun gen, daß ein Wassersportler der oberösterrei chischen Wassergendarmerle bei einem Ver stoß in Salzburger Gewässer ,,entkommen" könnte, endgültig illusorisch. Musikschulen: Oberösterreicher zahlen nicht mehr als Saizburger Die Menschen des südlichen Innvierteis ha ben, wie viele nahe an einer Grenze wohnen den öberösterreicher, das Problem, daß es nach Linz viel weiter als nach Salzburg ist. Die Mozartstadt ist für sie also nicht nur leichter und schneller, sondern vor allem auch günsti ger zu erreichen. Aus diesem Grund ,,pen dein" mehrere Innviertier in die Musikschule nach Salzburg. Zu diesen musischen Menschen zählt etwa die Munderfinger Familie Kaufmann, deren zwei Töchter zum Harfe- und Geigenunterricht allwöchentlich in die nur etwa 30 Kilometer entfernte Landeshauptstadt fahren. Der Auf wand und die öpfer, die sowohl Eltern als auch Kinder damit der Musik bringen, waren schon in den vergangenen Jahren groß genug. Doch am 13. Jänner 1982 brachte der Briefträger dieser musikbegeisterten Familie ein Schrei ben des Saizburger Musikschulwerkes Ins Haus, das all Ihre Mühen beinahe scheitern ließ. In diesem Rundschreiben wurde angekündigt, daß das Schulgeld für öberösterreicher ab Sommersemester 1982 verdreifacht werden müßte. Dies hätte bedeutet, daß die Kauf manns statt der schon bisher recht stattlichen Summe von 4800 Schilling ab nun 14.400 Schilling für ihre zwei Töchter pro Jahr bezah len hätten müssen. Diese eklatante Kosten steigerung, die den Besuch der Musikschule entweder ganz unmöglich gemacht oder zu mindest nur unter schwersten finanziellen Öpfern erlaubt hätte, war ein Fall für die länder überschreitende Raumordnungskommission. Der Musikschuitarif wurde auf die Tagesord nung der Regionaikonferenz aufgrund der bilateralen Raumordnungsvereinbarung zwi schen öberösterreich und Salzburg gesetzt. In der Sitzung vom 7. Mai 1982 konnte schließlich erreicht werden, daß oberösterrei chische Schüler in Musikschulen des Salzbur ger Musikschulwerkes den gleichen Schulgeidsatz wie Salzburger Schüler zu zahlen haben. Damit wurde die Verdreifachung des Schul geldes also nicht nur verhindert, sondern überhaupt die Gleichstellung von oberöster reichischen und salzburgischen Schülern er zielt. Der Gedanke einer aufreibenden und teuren Fahrt in die wesentlich weiter entfern ten Städte mit Harfenunterricht nach Linz oder nach Vöckiabruck sorgt seither für keine ,,schlaflose" Nacht der Familie Kaufmann und aller anderen Betroffenen mehr.

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