Oberösterreich, 32. Jahrgang, Heft 4, 1982

"ÖSTERREICH:; und Salzburg stellte bis vor kurzem für meh rere Im Grenzgebiet situierte oberösterreichi sche Betriebe eine arge Benachteiligung dar. Die nur 20 bis 30 Kilometer von Salzburg, aber mehr als 100 Kilometer von Linz entfernten Firmen kamen nämlich gemäß der Saizburger Landesvergabeordnung - Regulativ für die Vergabe von Leistungen durch das Land Salzburg - vom 1. Juli 1972 bei der Aus schreibung von Aufträgen nicht zum Zug. Diese Landesvergabeordnung sah nämlich vor, daß der freie Wettbewerb nur auf Im Land Salzburg ansässige Unternehmen beschränkt werden durfte. Die im Innviertel oder im ober österreichischen Salzkammergut direkt vor den Toren der Mozartstadt situierten Betriebe waren also von öffentlichen Aufträgen ausge schlossen. Dies brachte für die zu Oberöster reich zählenden, aber naturgemäß nach Salz burg orientierten Firmen beträchtliche wirt schaftliche Nachteile mit sich: ein klassischer Fall für die grenzüberschreitende Raumord nung. Nachdem das Land Oberösterreich vorerst mit 27. Oktober 1980 ein ähnliches Regulativ für die Vergabe von Leistungen wie in Salzburg beschlossen hatte, setzten mit Anfang 1981 intensive Verhandlungen über die Beseitigung der gegenseitigen Beschränkungen ein. Seit 16. Jänner 1981 wurden im Rahmen der ge meinsamen Raumordnungskommission Ver handlungen geführt, die den Abbau der Lokaipräferenzen zum Ziel haben sollten. Diese Verhandlungen kamen bereits wenige Monate später zum Abschluß, als mit 22. Juni 1981 die oö. Landesregierung und mit 13. Juli 1981 die Saizburger Landesregierung das gegensei tige Regulativ wieder aufgehoben haben. Die fast identen neuen Vergaberichtlinien sehen seitdem vor, daß ,,Unternehmen, die im salzburgischen (oberösterreichischen) Grenzgebiet ihren wirtschaftlichen Sitz haben, wie solche zu behandeln sind, für die dies Im Land Oberösterreich (Salzburg) zutrifft". Damit fielen in den wirtschaftlich eng verbun denen Grenzregionen endlich die Wettbe werbsbarrieren, die in den vergangenen Jah ren vor allem im Mondseeiand und im Braun auer Gebiet Anlaß zu massiven Beschwerden der Wirtschaftstreibenden waren. Grenzgebiet haben. An dieser Stelle sollen nur einige Themen ohne nähere Erläuterung angeführt werden: Schienenverkehr Ortsumfahrung St. Wolfgang Müllbeseitigung Braunauer Schnellstraße S 10 Salzachkraftwerke Uferverbauung des Mattsees Akkordierung von Landschaftsschutzgebiets erklärungen Nahverkehr (z. B. Herabstufung von Landesund Bezirksstraßen) Pendierbewegungen im Grenzraum Kraftwerksausbau Riedersbach Wasserwirtschaftliche Fragen Versucht man die Tätigkeit der Kommission zu beurteilen, so ist an drei Beispielen nachweis bar, daß sie grundsätzlich als effizient und er folgreich bewertet werden kann. Es handelt sich dabei um die Änderung der Landesvergabeordnungen, die Seenverkehrsordnung auf dem Woifgangsee, wodurch für den ober österreichischen und Saizburger Teil des Sees einheitliche Bestimmungen geschaffen wurden, und um die Tarife des Saizburger Musikschulwerkes für Oberösterreicher. Diese drei Beispiele sollen hier näher darge stellt werden: Grenzbetriebe erhalten Aufträge des benachbarten Bundeslandes Die Landesgrenze zwischen Oberösterreich Ried i. Innkreis Braunau Salzburg-Umgebung Vöcklabruck O Salzburg-Stadt Gmunden Hallein Diese vereinfachte kartographische Darstellung zeigt den oberösterreichisoh-salzburgischen Grenzbereich, auf den das Raumordnungsab kommen der beiden Bundesländer bezogen ist, wobei die angeführten Ortsbezeichnungen für die betreffenden politischen Bezirke gelten

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