Oberösterreich, 32. Jahrgang, Heft 4, 1982

daß die St. Gilgener die Schiffe aus St. Wolf gang heimlich hoch ans trockene Land zogen oder daß man in St. Wolfgang den Schiffleuten aus St. Gilgen die Landung verwehrte. Für die Pfleger von Hüttenstein und Mondsee bedeu tete das einen ständigen Anlaß zum Einschrei ten. Ein weiterer Streitpunkt war die Eisennieder lage am Schober (dem heutigen Strobl), wel che die Bürger von St. Wolfgang trotz der Unterstützung des Kaisers vergeblich in ih ren Markt zu ziehen suchten. Auch der zwi schen Salzburg und Österreich vereinbarte Holzbezug der Saline Ischl bzw. Ebensee aus den Salzburger Wäldern am Wolfgang see führte immer wieder zu Auseinanderset zungen. Neben zahlreichen Raufhändeln, die sich in St. Wolfgang und auch auf Salzburger Boden abspielten, ist der wiederholte Kampf um die Leichen von Ertrunkenen das wohl makaberste Kapitel in diesen Grenzstreitig kelten. Seit 1613 häuften sich die Fälle, wo Schiffleute aus St. Gilgen und St. Wolfgang mit bewaffneter Hand oft tageiang um Wasserleichen stritten. So wurde der Leich nam von Maria Eislin, einer Magd, die aus St. Wolfgang stammte und Im Salzburger Teil des Wolfgangsees ertrunken war, von Schiffleuten aus St. Wolfgang geborgen. So fort kam es zu scharfen Protesten des Salz burger Pflegers von Hüttenstein. Um die Entscheidung der Behörden abzuwarten, wurde der Leichnam der Toten in eine Truhe gebettet, auf die Mitte der Ditlbachbrücke gestellt und auf beiden Seiten von Posten aus St. Gilgen und St. Wolfgang bewacht, die sich ständig ablösten. Zwölf Tage nach der Bergung lag die Tote immer noch am Ufer in ihrer Truhe, während Erzbischof Mar kus Sittikus in einem langen Brief Kaiser Matthias ersuchte, eine Kommission einzu setzen, der die letzte Entscheidung vorbe halten sein sollte. Der Fall wurde schließlich dadurch entschieden, daß die St. Wolfganger die Leiche entführten und jenseits des Ditlbaches begruben, während sie lautstarke Schmähungen gegen die Salzburger aus stießen. Um die inzwischen aufgelaufenen Kosten wurde dann noch lange fortgestritten. Während im Gebiet des Wolfgangsees die Seidenfadengrenze 1689 endgültig als Lan desgrenze anerkannt wurde, blieb Im Gebiet von Burgau, wo das Südufer des Attersees zu Salzburg gehörte, die Grenze weiter um stritten. Der alte Grundsatz, daß zum Ufer jeweils ein so breiter Streifen des Sees ge höre, wie man mit einer Handhacke zu wer fen vermochte, hatte zwar bei der Seidenfa dengrenze Berücksichtigung gefunden, wurde aber von seifen Oberösterreichs für das Gebiet von Burgau nicht anerkannt. Im mer wieder wurde den Salzburger Unterta nen in Burgau untersagt, mit ihren Schiffen über den Attersee zu fahren. Am 25. No vember 1777 kam es in diesen Auseinander setzungen zu einem traurigen Höhepunkt, österreichische Soldaten rissen die fünf Schiffshütten der Burgauer am Ufer des At tersees ab und drohten den Betroffenen mit Erschießen, wenn sie ihre Häuser verlassen würden. Die Salzburger Proteste blieben vergeblich und das Seeufer wurde endgültig als Gerichtsgrenze anerkannt. Mit dem Übergang Salzburgs an Österreich im Jahre 1816 wurden derartige Auseinan dersetzungen hinfäilig. Heute erinnert nur noch der eigenartige Verlauf der salzburgisch-oberösterrelchischen Grenze zwischen dem Wolfgangsee und dem Attersee an diese historische Entwicklung. Bisweilen be steht noch der recht eigentümliche Zustand, daß ein St. Gilgener Gastwirt In der Burgau jenseits der Uferstraße seinen Garten und sein Büffet auf oberösterreichischem Boden hat, oder daß Boots- und Badehütten der Burgauer in einem anderen Bundesland ste hen. Kampf um „das weiße Gold" - zur Grenzentwicklung im Gebiet von Gösau Das Salz aus den österreichischen Salinen wandert heute nur mehr zum geringen Teil in die Kochtöpfe. Der Großteil findet bei der Salzstreuung im Winter sowie in der chemi schen Industrie Verwendung. Das ganze Mit telalter hindurch bis weit in die Neuzeit kam hingegen dem Salz eine ganz überragende Bedeutung zu. Bis zur Erfindung von Kühl schrank und Gefriertruhe war das Salz das wichtigste Konservierungsmittel für alle Arten von Fleisch, Butter, Käse und andere Speiif"'' ■ K. 1 ■*' ih'' - '' "i'k.4 ■VXV- • J>tan fftt ^ -v-iP r V'*, ^ ;-V4^7 "V. itiÄij.,"'* ' , ' . TX P-' is^.2!,- .'"JrsVÄv

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