Oberösterreich, 32. Jahrgang, Heft 1, 1982

■■ V, Oben: Feuervergoldete Fibeln. Langobardlscher Typus mit Tiermasken am Fibelfuß. Beigabe In Kindergrab 139 von ünz-ZIzlau I, 16. Jahrhun dert, Stadtmuseum Linz, Archäologische Schau sammlung, Raum 3. - Foto: MIchalek Rechts: Kunsthistorisches Museum, Wien: Gold kreuz, langobardlsch, 6./7. Jahrhundert. - Links daneben: Bügelfibel, germanisch (langobar dlsch?), 6./7. Jahrhundert. - Darunter: 2 Finger ringe, germanisch (langobardlsch, 6./7. Jahrhun dert). - Foto: Meyer, Wien sehe Kontinuität außer Zweifel steht. Die Inha ber des Sitzes, die als Viktoriden gelten, ver banden die bischöfliche Gewalt mit dem aus der Spätantike übernommenem Amt des Zivil gouverneurs. Eine Entwicklung, die etwa schon die Vita Severini andeutet und die vor allem in Gallien vergleichbare Gegenstücke besitzt, führte in Chur zur Entstehung eines Kirchenstaates, der die Römerzeit verfas sungsrechtlich erst unter Karl dem Großen enden läßt. Churs Grenzen reichen vom vor arlbergischen Walgau bis zum Bergeli und vom Vorderrheingebiet bis zum Vintschgau, umfassen also einen großen Teil des heutigen Kantons Graubünden, das Etschtal bis unge fähr Meran, das Samnaun- und obere Paznauntal, das Montafon und das Kloster- und llltal vom Arlberg bis Rankweil. Auf die Schutzherrschaft der Ostgoten folgte die der merowingischen Franken, und noch Karl der Große anerkannte 772/74 die weitgehende Selbständigkeit Churs. Allerdings zeichnete sich bei dieser Gelegenheit bereits eine Ände rung der churraetischen Sonderstellung ab. Schließlich führte Karl der Große 806 noch selbst die Grafschaftsverfassung ein, was eine schwere Krise bewirkte, die jedoch, wenn auch nicht ohne Substanzverlust, gemeistert werden konnte. Obwohl die Bedeutung derkarolingerzeitiichen Lex Romana Curiensis als geltendes Recht heute wieder fraglich gewor den ist, besteht doch kein Zweifel, daß die Churwalchen eine römische Rechtsgemein schaft bildeten, während die Alpenromanen östlich von ihnen bayerische Walchen oder slawische Vlahi-Laschitzen wurden. Dies gilt - seit etwa 600 - auch für die Bren nen, die unmittelbaren Nachbarn der Churraeter im Osten. Sie wohnten am Inn und ge hörten zur gotisch-italischen Raetia Ii, als ihr Name am Beginn des sechsten Jahrhunderts wieder auftauchte. Bereits die klassische Ethnographie kannte nämlich die Brennen in ihren Sitzen; die moderne Forschung spricht von einem vorrömischen Stamm, kaum von Kelten berührt, von Angehörigen einer aipinen Restgruppe indogermanischer Prägung. In der Gotenzeit waren sie Föderaten Ravennas. Die frühmittelalterlichen Brennen-Nennungen reichen vom sechsten bis ins neunte Jahrhun dert, sind aber insgesamt spärlich und daher widersprüchlich. Als eigenes Ethnikon im vol len Sinn des Wortes kommen die Brennen in den siebziger Jahren des sechsten Jahrhun derts vor; im achten und neunten Jahrhundert werden sie als eine Gruppe innerhalb der Bayern genannt. Sie gleichen dann den Salz burger Romanen oder den Angehörigen der romanischen Tradition von Passau-Boiotro. Alierdings hatten weder die romanischen Ade ligen des Salzburggaus, noch die Romanen an der Innmündung jemals einen regionalen Sondernamen entwickelt. Wann und wie aber die politisch-rechtliche Gleichstellung der Breonen mit den übrigen bayerischen Walchen-Romanen erfolgte, kann nicht genau ge sagt werden. Die Breonen dürften jedoch auf friedliche Art und Weise bajuwarisiert worden sein. Sagen, die das Gegenteii behaupten, sind für den Historiker kaum verwertbar. Die Bajuwarisierung der alpinen Raetia II ge schah zumindest in zwei Etappen. So ist zwi schen einer militärischen Erfassung des Ge biets diesseits wie jenseits des Brenners ei nerseits und der Organisation wie Kolonisa tion des Raums durch die Bayern andrerseits zu unterscheiden. Als erster Schritt wäre denkbar, daß die Bayern als Beauftragte der 20

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