Kirchenhügel von Lavant in Osttirol mit Fundamenten einer frühohristiichen Kirche, die in das 5. bis 7. Jahrhundert datiert wird und vielleicht Bischofskirche von Aguntum in der Völkerwande rungszeit war. - Foto: E. Widder (s. auch dessen Buch: Glanz des Ewigen. Christliche Kunst in Osterreich, 2., erw. Aufl., 00. Landesverlag Linz) m Ähnlich den,,ostgotischen" Alemannen waren wohl auch ihre östlichen Nachbarn, die Bay ern, Föderalen Theoderichs. Dafür spricht nicht zuletzt die ostgotisch-thüringische Al lianz, die voraussetzt, daß Ravenna das raeti sche Voralpenland bis zur Donau auf irgend eine Weise beherrschte. Vielleicht reichte hier das ostgotische Einfiußgebiet bis zur Enns, während im östlichen Ufernorikum zunächst die Eruier und dann die Langobarden domi nierten. Mit den Erulern hatte Ravenna sehr gute Beziehungen; die Annahme des Eruier königs als Waffensohn Theoderichs stand im Rang noch über einem förmlichen Föderatenvertrag und sollte diesen nach Ansicht der ravennatischen Diplomatie ersetzen. Wie im pannonischen Raum die Langobarden, so wurden in Raetien und Norikum die Franken die Erben des italischen Ostgotenreichs, bis der awarisch-siawische Druck einerseits und die kaiserliche Politik andrerseits beide Völker zu weitgehender, wenn nicht völliger Aufgabe ihrer Positionen zwangen. Spätestens um 600 hatten sich die Franken wie Langobarden aus dem norisch-pannonischen Alpen- und Do nauraum zurückgezogen und überließen es den Bayern, zu halten, was zu halten ging. Dabei mußten gut drei Viertel der alten norischen Doppelprovinz aufgegeben werden, während Pannonien gänzlich verlorenging. Die Tatsache, daß die Bayern die awarischsiawische Herausforderung annahmen, hatte nicht zuletzt einschneidende Rückwirkungen auf „ihre" Romanen. Weder in den raetischnorischen Teilen Bayerns noch im norischen Slawen-Awarenland behielten die einstigen römischen Provinziaien - sehr im Unterschied zur alpinen Raetia I - ihre ethnisch-politische Eigenständigkeit. Von allen Romanen des Ostalpen- und Donauraums gelang es bloß den Churraetern oder Churwalc h e n während des Frühmittelalters als poli tisch-rechtliche Identität anerkannt zu bleiben. Das Bistum Chur - seit 451 bezeugt - ist das einzige des gesamten Gebiets, dessen römi19
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