und folgte unterhalb Pram dem gleichnami gen Fluß bis Riedau. Hier wandte sich die alte Gemarkung des Landes nach Nord osten zur Breitau östlich Altschwendt und führte dann nach Norden über die Große Sallet, Hochstraß und Gaiserwald zum Jungfraustein. Die Mittel, mit denen man den Grenzverlauf kennzeichnete, paßten sich den Gegeben heiten an. in der Gegend von Obermühlham-Pöndorf hat man durchgehend einen Graben aufgeworfen, dessen Existenz sich bereits im 14. Jahrhundert urkundlich nach weisen läßt und der teilweise noch heute im Gelände existiert. Für die Erhaltung dieses ,,Landgrabens" war das Landgericht Kam mer zuständig, dessen Sprengel sich ur sprünglich mit dem Attergau deckte, der aber 1581 in drei Teile geteilt wurde. Auf den Taidingen dieses Gerichtes wurden dreimal im Jahr die diesbezüglichen Bestimmungen verlesen und besprochen. Die Arbeiten wa ren nach Abschnitten bestimmten Gruppen der Bevölkerung zugewiesen. Eigene Gra benmeister hatten die Aufgabe, den Graben ständig zu kontrollieren und diese Einsätze zur Ausbesserung zu überschauen. Die Oberaufsicht führte das adelige Geschlecht der Vorster zu Hehenberg, welches dieses Amt als Lehen des Landesfürsten Innehatte und dafür von den Bauern eine Haferabgabe bekam, welche diese für die Nutzung der Wälder leisten mußten. Trotz dieser Organisation geriet der Land graben seit dem 16. Jahrhundert Immer mehr in Verfall. Ursprünglich durfte nur bis zu einem Abstand von 75 Schuh, ca. 23 m. an diesen Graben herangerodet werden. Das Holz, welches zu beiden Seiten wuchs, sollte zu seiner Erhaltung verwendet wer den. Die Bayern schlugen nun schon um 1528 diesen Wald nieder, um Weideland zu gewinnen. Gleichzeitig erhoben sie An spruch auf den Besitz des ganzen Grabens und verwehrten daher den Österreichern auf ihrer Seite dasselbe zu tun. Später wurden von den Bayern sogar Marksteine ausge graben und im österreichischen Teil Verhackungen durchgeführt. Ende des 16. Jahrhunderts war der Graben schon an vie len Stellen passierbar, was den Schmuggel mit Salz, Getreide und Vieh erleichterte, an dem sich die Österreicher In gleicher Weise wie die Bayern beteiligten. Verschärft wurden die Streitigkeiten in die sem Bereich durch die Tatsache, daß die Kirche von Pöndorf und das Wirtshaus da neben sowie die Bauern von Höhenwarth, Danzenreith und Bubmannsedt nordöstlich Frankenmarkt der Herrschaft Friedburg un tertänig waren, die sich in unmittelbarem Besitz der bayerischen Herzoge befand und auch Mittelpunkt eines Landgerichtes war. Friedburg beanspruchte in seinen Enklaven alle landgerichtlichen Rechte, zu denen nicht nur die Ausübung der gesamten Ge richtsbarkeit, sondern unter anderem auch die Einhebung von Standgebühren bei den Kirchtagen gehörten. Um diesen Anspruch durchzusetzen, mußten die entsprechenden Rechtsakte oft unter dem Schutz einer grö ßeren Anzahl Bewaffneter vollzogen wer den. Auf den ersten Blick mag es vielleicht über raschen, daß die Grenzstreitigkeiten, wel che sich im Hausruckwald entwickelten, die bereits geschilderten südlich davon noch an Heftigkeit übertrafen. Bei näherem Zusehen ist dies durch die Tatsache verständlich, daß in diesem ausgedehnten Waldgebiet eine Kontrolle viel schwerer möglich war, Über griffe also viel leichter geschehen konnten, ohne daß man vom Gegner dabei gestört wurde. Noch im 18. Jahrhundert gingen jährlich am 30. April die Jäger und Herr schaftsbeamten Frankenburgs, sechs oder acht Bauern und zwei junge Bürger des Marktes die Grenze ab, damit genug Zeu gen von ihr wußten. Dabei wurden seit dem 16. Jahrhundert die Grenzgruben und -grü ben geräumt und Bäume gekennzeichnet. Nach einiger Zeit kamen dann die Bayern, machten diese Grenzmarkierungen zu nichte und erneuerten die an einer Linie wei ter landeinwärts liegenden, welche sie für die richtige Grenze hielten. Dabei sicherte man sich durch entsprechende bewaffnete Begleitung dagegen ab, vom Gegner an diesem Vorhaben gehindert zu werden. Es gab also große Gebiete, welche beide Teile für sich beanspruchten. In diesen übten so wohl die Bayern als auch die Österreicher Gerichtsbarkelt, Jagd und Holznutzung aus. Daß es dabei gelegentlich zu kleinen Zwi schenfällen kam, ist nicht weiter verwunder lich. Zu diesen umstrittenen Gebieten gehörte der sogenannte ,,Streitwald" südlich von Waldzell und der ganze Urhamer Berg wei ter im östen. Mit der Zeit wurde insoferne ein besserer Modus vivendi gefunden, als Karte der Befestigungen bei Obermühlham westlich von Frankenmarkt, 1772 und 1774 von Joseph Anton Perlahner fecPLiCCTitlN .äK eV Ji. V v'l - "'If' 'Jj mir-^ ,Vr ^ V V V.. -/x-/ / H1 - ■ 4 $ i II p, eil \ \ ^ t.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2