Enns, die am frühesten quellenmäßig be zeugt wird. Nach dem Übergang des otakarlschen Er bes an die Babenberger 1192 Ist die Integri tät des stelrlschen Herzogtums noch län gere Zelt gewahrt worden. Daneben haben die Babenberger Ihren österreichischen Herrschaftsbereich westlich der Enns durch Erwerbungen von Bistums- und Adelsbesitz und den Ausbau von Städten erweitert und gefestigt. Der Prozeß des Zusammenwach sens dieser Teile des stelrlschen und öster reichischen Herrschaftsbereiches In unse rem Gebiet zu einer neuen Einheit setzte noch unter den letzten Babenbergern ein, erreichte seinen Höhepunkt jedoch erst nach deren Aussterben 1246 und unter Ot tokar von Böhmen 1251 bis 1276. Das wich tigste Moment dabei war die Bildung eines adeligen Personenverbandes, dessen Son derinteressen auf ein nicht linear abge grenztes Gebiet radiziert waren. Einen ent scheidenden Schritt In diese Richtung brachte der Friede von Ofen 1254, In dem die Steiermark an Bela IV. von Ungarn kam, Ihre Teile nördlich der Alpen aber losgelöst und dem Herrschaftsbereich Ottokars zuge schlagen wurden. In diese Neubildung wurde auch der westliche Teil des alten Her zogtums Österreich einbezogen, zu dem der ganze Sprengel zählte. Innerhalb desselben erfolgte aber eine Verselbständigung dieses Kristallsatlonskernes unseres heutigen Bundeslandes. Zu dieser Zeit, Im 13. Jahrhundert, dürfte auch der Attergau unter die österreichische Landeshoheit gekommen sein. Der hier stark vertretene Besitz des Bistums Bam berg hat aber noch lange eine weltgehende Selbständigkeit bewahrt, zumal sich die Vogtel über Ihn In der Hand von Adelsge schlechtern, nicht aber des Landesfürsten befand. Ein erstes Fußfassen der Baben berger Im Zentrum dieser natürlichen histo rischen Landschaft erfolgte schon vor 1188 mit dem Übergang des Erbes der Grafen von Begau an Herzog Leopold V. Bald darauf. Im Jahre 1192, gingen die Wartenburger als vordem stelrlsche Dienstleute an die Ba benberger über; und seit dieser Zelt er scheinen auch die Puchheimer In deren Ge folge. Als um 1211 das hochfreie Geschlecht der Haunsberger ausstarb, fiel Ihr Besitz bis zum Rinnerholz bei Obermühlham an der heutigen oberösterrelchlsch-salzburglschen Grenze an die Babenberger, jener westlich davon an das Erzbistum Salzburg, und bald darauf zwischen 1219 und 1223 war Herzog Leopold VI. für die Sicherheit der Salzburger Vertreter, die zu einem Schiedsgericht nach Vöcklabruck gekom men waren, bis Straßwalchen verantwort lich. Damit tritt nach dem Salletwald der nächste wichtige Punkt der späteren Lan desgrenze, wenn auch vorerst noch unprä zise, In Erscheinung. Unter Rudolf von Habsburg sind um 1280 die Grenzen des Herzogtums Österreich beschrieben worden, wobei jedoch der uns Interesslerende Teil weggelassen wurde. Genannt sind In unsrem Bereich nur Sallet wald und Jochenstein. Der Grund für diese Großzügigkeit mag gewesen sein, daß Im 13. Jahrhundert sowohl die Grenze selbst, als auch die territoriale Zugehörigkeit ein zelner Gebiete noch unsicher waren. Dies Ist umso mehr zu vermuten, als auch west lich der späteren Grenzlinie die Herrschaft der Wittelsbacher erst In diesem Jahrhun dert die entscheidende Festigung erfuhr und an die Stelle weltgehend autonomer Adels herrschaften trat. Als dann aber Ende des 14. Jahrhunderts der Versuch der Schaunberger, ein eigenes Land zu bilden, geschei tert war, hatte sich die Lage stabilisiert und die Grenze zwischen Österreich und Bayern war voll ausgebildet. Diese Grenze gliederte sich In mehrere Ab schnitte, deren Charakter und Bedeutung recht verschieden war. Der erste westlich Frankenmarkt teilte eine alte Siedlungs landschaft mit Orten, die teilweise schon Im 8. Jahrhundert urkundlich genannt sind. Diese sogenannte Vöcklapforte war von be sonderer Wichtigkeit, well hier ein alter Ver kehrsweg In der Nachfolge einer Römer straße die Grenze überschritt, den etwas weiter westlich auch ein Nord-Süd-Weg kreuzte. Im Anschluß daran brachte der etwa 800 Meter hohe bewaldete Höhenzug des Haus ruck viele geographische Voraussetzungen für eine Funktion als Gemarkung zweier Territorien mit und Ist daher jener Bereich, der mit gutem Gewissen als natürliche Grenze bezeichnet werden kann. An seinem Nordende bog die Grenze zuerst nach We sten zur Kirche von Geiersberg, machte dann einige komplizierte Windungen, so daß Oberrühring und Wimm zu Bayern gehörten. ■* -t'-S». Erinnerungs-Grenzstein, gesetzt vom Kulturverein St. Willibald. Foto: Gangl
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