Redaktionsbesprechung. Aufnahme: J. Wodicka wm V ^mW' / ''S *r «, -Iii,- ^ '-iV^ ^ ''■ Oberösterreichische Landeskorrespondenz Die Nachrichtenagentur des Landes Ober österreich erscheint (mit Ausnahme der Tage vor Feiertagen) täglich in einer Druck auflage von 259 Exemplaren in einem Um fang von 10 bis 20 Selten im Lichtpausver fahren und wird unentgeltlich an Redaktio nen, Journalisten, Behörden, Politiker und Wirtschaftstrelbende abgegeben. In ihrem Inhalt, der sich in die Kategorien ,,Allge meine Berichte", ,,Kultur", ,,Wirtschaft", ,,Lokal" und ,,Sport" teilt, wird primär über die aktuellen Ereignisse im Kompetenzbe reich des Landes Oberösterreich berichtet. Über Vermittlung der Medien Tageszeitung, Wochenzeitung und Rundfunk, die die Be richte der Landesagentur In einem sehr ho hen Prozentsatz übernehmen, werden die oberösterreichischen Leser, Hörer und Se her über wissenswerte Aktivitäten im Be reich des Landes Oberösterreich informiert. Damit wenden sich die Landesregierungs mitglleder indirekt an die Bevölkerung, was durch die hohen Druckauflagen bezie hungsweise die großen Reichweiten der Presse und des Rundfunks sehr erleichtert wird und die Information erst ermöglicht. Die Landsleute unseres Bundeslandes können auf diese Welse einerseits über Rechte und Pflichten aufgeklärt und andererseits über die Arbeit des oö. Landtages, der oö. Lan desregierung, des Amtes der oö. Landes regierung und der ihm untergeordneten Dienststellen informiert werden. Ihre wirkUnten: Arbeit im Archiv der Abteilung Presse liehe Bedeutung erlangt die ,,Oberösterrei chische Landeskorrespondenz" aber, wenn es gilt, die Bevölkerung rasch und umfas send von neuen Gesetzen, Verordnungen oder Verlautbarungen in Kenntnis zu setAmtliche Linzer Zeitung Die Aufgabenstellung des wöchentlich am Freitag erscheinenden ältesten gegenwär tig noch existierenden Perlodikums der Welt, das das offizielle Organ des Landes Oberösterreich darstellt, ist im 00. Verlaut barungsgesetz 1977, Paragraphen 6 bis 7, skizziert. Demnach ist das Amtsblatt zur Verlautbarung von Rechtsverordnungen des Landeshauptmannes und der Landes regierung, von Rechtsverordnungen ande rer Behörden, von Verwaltungsverordnun gen, Dienstanweisungen und Instruktionen des Landeshauptmannes, der Landesregie rung oder anderer Behörden sowie aller in Rechtsvorschriften vorgesehenen öffent lichen Kundmachungen bestimmt. Darüber hinaus steht die ,,Amtliche Linzer Zeltung" für sonstige Mitteilungen zur Verfügung, an deren Verlautbarung ein öffentliches Inter esse besteht. In ihrer Thematik teilt sich die Wochenzei tung In einen redaktionellen und einen amt lichen Teil. Die redaktionellen Selten dienen - ähnlich der ,,Oberösterreichischen Lan deskorrespondenz" - der Information der Bevölkerung über wissenswerte Vorgänge im Bereich der Landesverwaltung und die
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