Oberösterreich, 30. Jahrgang, Heft 4, 1980

Gunst zugewendet. Die Landesfürsten konnten auf die Einnatimen aus Markt und Maut in Linz nicfit mefir verzichten. Selbst als sie in höchster Finanznot waren - und das war im 15. Jahrhundert stets der Fall haben sie niemals den Versuch einer Ver pfändung der Stadt (es sei denn die Ver pfändung von Einkünften an die Linzer Bür ger) unternommen, wogegen Verpfändun gen von Enns, Freistadt, Steyr und Wels sehr häufig, insbesondere aber seit Regie rungsantritt Friedrichs III. üblich waren. Friedrichs Haltung bekundete schon die Ab sicht, sich der Stadt Linz in anderer Weise zu bedienen. Das führte am Ausgang des Mittelalters zum Höhepunkt ihrer städti schen Entwicklung. Dergreise Kaiser Fried rich III. (t 1493) erkor die Stadt zur Resi denz und verbrachte in ihrvon 1489 an seine letzten Lebensjahre. Wir sind uns dessen bewußt, daß Linz nur Veriegenheitsresidenz war, weil der Kaiser auf der Flucht vor den Ungarn Wien verloren hatte und damit keine andere Möglichkeit mehr sah, in seinen Stammlanden unterzu kommen. Wieder waren es die Zeitumstän de, die geopolitischen Verhältnisse, welche Linz eine Chance boten. Die Stadt war nicht nur vorübergehende Residenz des Landes fürsten, sondern auch Residenz des Rei ches geworden. Die Funktion brachte der relativ kleinen Stadt gewaltigen Zustrom an Menschen. Viele Gesandtschaften und Ab ordnungen aus aller Herren Länder nahmen den Weg nach Linz, um dem Kaiser die Ehre zu erweisen, Aufwartung zu machen oder in Verhandlungen Konzessionen zu erreichen. Das Gefolge des Kaisers bestand aus einem Stab von Beratern und Bedienten, aus Ge lehrten, die dem Kreis der Humanisten zu zuzählen sind, ebenso wie aus solchen, die noch die althergebrachte Weisheit vertra ten. Der Adel des Reiches und seiner Nach barländer begegnete in Linz einander, um in der Nähe des kaiserlichen Hofes zu weilen und seiner Verpflichtung zum Kriegsdienst nachzukommen. Kam der ,,junge Herr" (Maximilian I.) nach Linz, so zog der neue Geist des Humanismus mit ihm in die Stadt ein, gleichsam im Widerstreit zum alten, hierarchisch Hergebrachten; vielleicht ein wenig zu äußerlich, zu prunkhaft, zu ober flächlich, zu leichtsinnig. Der Gegensatz zwischen jung und alt mag in den Persön lichkeiten eines Maximilian und Friedrich besonders stark hervorgetreten sein. Linz hatte durch die Zufälligkeit der Kriegsläufe eine einmalige Chance in seiner langen und auch bisher schon beachtlichen Geschichte erhalten und diese genützt, denn in den we nigen Jahren der Anwesenheit des alten Kaisers und seiner Nachfolger verschaffte es sich eine Vorrangstellung im Land, wich tige Wirtschafts- und Handelsprivilegien, einen heute noch erkennbaren städtischen Ausbau, starke Befestigungen und die weitestgehende Einflußnahme seines Bürger tums auf das Geschehen in der Stadt: Die autonome Wahl des ersten Bürgermeisters. Am 10. März 1490 erlangte die Stadt von Kaiser Friedrich III. die besondere Gnade, alljährlich einen ihrer Bürger zum Bürger meister wählen zu dürfen. In der Urkunde bezeichnet der Kaiser die Stadt Linz erst mals als Hauptstadt des Fürstentums Öster reich ober der Enns. Befassen wir uns mit dem Inhalt dieses Pri vilegs, aus dessen Diktion einige Fakten hervorgehen, die gerne übersehen werden. Nach der Intitulatio, die mit ,,Wir Fridrich von gots gnaden . . ." beginnt und der Schilde rung der kaiserlichen Machtvollkommenheit und Würde des Amtes endet (,,... zu merern fleiss und aufsehen des gemain nutz getzogen werden."), folgt die Narratio, eine Darlegung der Beweggründe, die zur Aus stellung der Urkunde führten (,,Und wann unnser getrewn lieben, der richter, rate und unnser burger hie zu Lynntz . . . "). Daraus geht hervor, daß die Kriegswirren (mit den Ungarn), die Errichtung von Gebäuden und wohil auch Befestigungen in der Stadt sowie zahlreiche, täglich zu treffende andere Maßnahmen eine starke Belastung für die Stadtverwaltung darstellten. Diese Lasten hatten sich zuletzt dermaßen erhöht, daß niemand mehr zur Übernahme des Stadt richteramtes, welches bis dahin das höchste Stadtamt in Linz darstellte, bereit war. Das aber war besonders deshalb gravierend, weil Linz ,,ain Haubtstat unnsers Fürstentumbs Österreich ob der Enns ist". Infolge dieser Funktion soli Linz vor den anderen Städten des Landes geehrt (,,geeret") und mit besonderen Würden und Freiheiten ausgestattet werden. Dazu berücksichtigte der Kaiser die treuen Dienste der Stadt und ihrer Bürger während des Krieges, in dem sie ihm mit Leib und Gut zur Verfügung standen, sowie deren bekundete Absicht, ihm auch in Hinkunft wiiiig und treu zu die nen (,,... und mehr füran williclichen und trewiichen ze tun angesehen und erwegen . . ."). Die daraus erfiießende kaiser liche Gnade wird mit der offenbar einge brachten Petitio (Bitte) der Bürgerschaft ( und haben in dardurch und damit sy . . . unnserer milddikait emphinden mugen, auch von fleissiger bete wegen und sonndern gnaden...") verknüpft. Kraft kaiserlicher Machtvollkommenheit und in der Eigenschaft Friedrichs als regierender Landesfürst in Österreich seilen demnach Richter und Rat der Stadt Linz künftig all jährlich (,,füran ains yeden jars ainn aus in, so dartzu tewglich ist") einen Tauglichen aus ihrer Mitte zum Bürgermeister wählen und Ihm das Bürgermeisteramt anvertrauen (,,bevelhen"). Desgleichen seilen die Bür ger einen von ihnen zum Stadtrichter küren. Der Stadtrichter hat am landesfürstlichen Hof Bann und Acht entgegenzunehmen;

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