V Ansicht der Stadt Linz von Urfahr auf einem Handwerksbrief für Klein- und Großuhrmacher sowie Büchsenmacher. Gestochen von Franz Feninger um die Mitte des 18. Jahrhunderts (vgl. dazu Karl Gutkas, Stadtansichten auf Handwerksattesten des 18. Jahrhunderts, in: Historisches Jahrbuch der Stadt Linz 1958, S. 227 und Abb. XIII). Aufnahme: Museum-Llchtbildarchiv, Fr. MIchalek glg verwaltet werden sollte und aus mehre ren Quellen zu speisen wäre. Ein zu konsti tuierendes Kuratorium unter der Präsident schaft eines oder mehrerer prominenter Herren wäre für die Vergabe der Fondsmittel zuständig und würde seine Entscheidung auf Grund von Vorschlägen treffen, die ein zu bestellender wissenschaftlicher Beirat erarbeitet. Die in Linz tätigen wissenschaft lichen Einrichtungen sind zur Mitarbeit her anzuziehen. 1. Der Jubiiäumsfonds ,,Linz - 500 Jahre Landeshauptstadt" sollte von der Stadt Linz, dem Land Oberösterreich, dem Bund, von in Linz oder im Land Oberösterreich an sässigen Institutionen (Kammern) und Un ternehmungen (Banken und Sparkassen, Wirtschaft, Industrie etc.) sowie von in Linz wirkenden Vereinigungen und Gesellschaf ten (Klubs etc.) gespeist werden. Seine Ausstattung wäre durch Jahresbeiträge oder einmalige Spenden und Zuschüsse herbeizuführen, wobei an eine jährliche Ba sis von einer Million Schilling zu denken wäre (was bei paritätischer Beteiligung von Stadt, Land und Bund mit je 250.000 Schil ling keine illusorische Vorstellung bleiben müßte). Aus dem Fonds wären die For schung und deren Veröffentlichung zu be streiten; Einnahmen für die Publikationen würden wieder dem Fonds zufließen. 2. Die Verwaltung des Fonds hat ein Kurato rium zu besorgen, dessen Zusammenset zung von den Hauptträgern des Fonds we sentlich mitbestimmt werden soll. Es liegt nahe, daß jene Stellen, die den größeren Fi nanzanteil haben, im Kuratorium entspre chenden Einfluß besitzen werden. Dennoch wäre dabei zu beachten, daß auch alle an deren Kreise, die dem Fonds Mittel zufüh ren, auf die Gestion Einfiußnehmen können. Jährliche Rechenschaftsberichte haben über die Verwendung der Mittel Aufschluß zu geben. Ein im Kuratorium verankerter Geschäftsführer soll in bestimmten Fällen rasche Entscheidungen treffen dürfen, ohne das Plenum einzuberufen. 3. Das Kuratorium beruft einen wissen schaftlichen Beirat, der unter einem vom Kuratorium zu bestimmenden Vorsitzenden zu beraten hat. Seine wissenschaftlichen Empfehlungen sind Richtschnur für die Ent scheidung des Kuratoriums. Es wäre zu empfehlen, im wissenschaftlichen Beirat die leitenden Herren der Archive und Museen von Land und Stadt zu verankern, aber dar über hinaus auch fachlich kompetente Uni versitätsprofessoren wirken zu lassen. Der Gedanke an einen rasch beschlußfähigen engeren und einen für große Anliegen ein zuberufenden enweiterten Beirat drängt sich schon deshalb auf, well der Beirat ein be wegliches Instrument sein muß. Auch wäre es sinnvoll, wenn der Geschäftsführer des Kuratoriums mit dem Vorsitzenden des wis senschaftlichen Beirates engsten Kontakt halten, ja sogar die Überlegung angebracht, daß hier Personalunion bestehen könnte. 4. Die Delegierung von Arbeiten an Institute oder wissenschaftliche Einrichtungen durch das Kuratorium ist erwünscht, doch muß dem Kuratorium von diesen gleichzeitig das Kontrollrecht über den Fortgang der Arbei ten eingeräumt werden. Im Fall von Delegie rungen ist der jeweilige Institutsleiter dem Kuratorium verantwortlich. Die Einbezie hung von einschlägigen Instituten ist aus personeilen Überlegungen anzuraten. Zwar soll die Hauptlast der Arbeiten im Weg von Werkvorträgen mit einzelnen Wissenschaf tern bewältigt werden, aber man müßte doch bemüht sein, die Kapazität einschlägiger vorhandener Einrichtungen voll auszula sten. Mit diesen Andeutungen mag vorderhand das Auslangen gefunden werden. Die Stadt Linz und das Land Oberösterreich stellen seit einigen Jahren bereits je einen Betrag von 200.000 Schilling für den Fonds bereit. Der Rotary-Club-Linz, welcher vor zwei Jahren sein 50. Bestandsjubiläum beging, steuerte auf Anhieb einen Betrag von na hezu S 800.000.- als Starthilfe bei und gab damit für alle anderen Institutionen die Ini tialzündung. Mit dem Bund wird man ver handeln können, wenn das eigene Wollen durch Gründung des Fonds die offizielle Le gitimation von Stadt und Land erhalten hat.
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