Oberösterreich, 28. Jahrgang, Heft 1, 1978

Links: Panorama von Gmunden, nach der Natur gezeichnet von Carl Ritter, 1838/39, Original Im Stadtmuseum Gmunden. des Toscana-Besitzes dem vornehmlichen Zweck dienen sollte, diesen ein zigartigen und wohl auch schönsten Teil des gesamten Traunseeufers der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen und solcherart den bedeuten den Erholungswert dieser Parkanlage sinnvoll zu nutzen. Die oö. Landesregie rung hat daher auch anläßlich ihres Ankaufsbeschiusses vom 30. Juni 1975 die Zweckwidmung als frei zugängliche Erholungsfläche festgelegt. Dement sprechend war bei der Entwicklung des Gesamtkonzeptes über die künftige Aus gestaltung und Verwendung darauf Be dacht zu nehmen, daß die Parklandschaft möglichst unverändert erhalten bleibt, daß aber an die Stelle des exklusiven Charakters eines feudalen Privatbesit zes die Eignung als öffentliche Erholungs anlage tritt. Des weiteren muß die denkmalgeschützte Villa Toscana adaptiert und revitalisiert, das heißt einer den räumlichen Gegeben heiten entsprechenden Verwendung zu geführt werden. Natürlich muß hiebei so wohl die äußere wie auch die innere historische Gestaltung der Baulichkeit gewahrt bleiben oder wiederhergestellt werden. Eine weitere wesentliche Aufgabe ergibt sich aus der Raumplanung und der auf ihr basierenden Flächenwidmung für jene Uferregion des Traunsees, der die Halbinsel Toscana zuzuordnen ist. Schon im November 1971 wurde in einem Gut achten der Abteilung Raumordnung und Landesplanung des Amtes der oö. Lan desregierung u. a. festgestellt, daß die Halbinsel Toscana optimale Vorausset zungen zur Schaffung eines attraktiven Kur- bzw. Fremdenverkehrszentrums 1^ aiii; Lagepian der Toscana-Haibinsei mit Bereich Seeschioß und Landschioß Ort. — Villa Toscana (3), Neubauprojekt (4 und 5), Landschioß Ort (6), Seeschioß Ort (7).

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