Oberösterreich, 27. Jahrgang, Heft 4, 1977

2.4 Landschaftsplanung Aus dem bis jetzt Ausgeführten ergibt sich demnach, daß die Landschaftspla nung das Planungsinstrument des Fach gebietes Landschaftspflege und Natur schutz ist und als wesentlicher Beitrag der Landschaftspflege und des Natur schutzes zur Raumordnungsplanung der Länder, zur Flächenwidmungsplanung der Gemeinden und zur Fachplanung an zusehen ist. Als Plan- und Textwerk glie dert sich der Landschaftsplan nach Inhalt und Aufgabenstellung in einen Grund lagenanteil, der die Untersuchungsergeb nisse bezüglich Leistungsfähigkeit, Be lastbarkeit, Verbesserungsmöglichkeiten und Pflegebedarf der Landschaft erfaßt und auswertet, sowie in einen Entwick lungsteil, in dem die landschaftspflegerischen Vorschläge und Maßnahmen zur pfleglichen Nutzung und zur Neugestal tung der Landschaft erhalten sind. Im Grundlagenteil werden unter anderem dargestellt: a) Geologischer Aufbau, Böden, hydrol. und klimatische Verhältnisse, Pflanzen decke und Tierwelt; b) Derzeitige Flächennutzung wie Landund Forstwirtschaft, Wohngebiete, Indu strieflächen, Verkehrsflächen etc.; c) Bestehende Schutz- und Vorrangs flächen wie etwa wirtschaftliche, landespflegerische (Natur- und Landschafts schutzgebiete, Schutzgebiete aus ökolo gischen Gründen), Erholungsflächen; d) Bestehende und mögliche Schädi gungen bzw. Beeinträchtigungen, die im Rahmen von Eingriffen den Haushalt und das Bild der Landschaft verändern bzw. verändern können (z. B. Erosionsschä den, Schäden durch Grundwasserabsen kung, Gewässerverschmutzung, Schotter abbaugebiete, Zonen der Lärmbelästi gung, kahle ungeschützte Feldfluren, So zialbrache, Siedlungsfehlentwicklungen, Fehlentwicklungen in der Trassierung von Leitungen etc.). Der Entwicklungsteii enthält die Stellung nahmen, Vorschläge und Darstellungen wie a) zur zukünftigen Flächenwidmung eines Gebietes, b) zu künftigen erforderlichen Schütz end Vorrangflächen (wirtschaftliche Vor rangflächen, Natur- und Landschafts schutzgebiete, Vorrangflächen für die Erholung etc.), c) zu landschaftspflegerischen Maßnah men, die den Haushalt und das Bild der Landschaft verbessern bzw. gestalten (z. B. Maßnahmen zur Reinhaltung von Luft, Wasser, Boden; Schutzpflanzungen, Lebendverbauung und Begrünung, Sicht kulissen, Bodenwunden, Gewässergestal tung und -bepflanzung, Straßengestal tung, Pflanzung von Flurbäumen, Feldund Vogelschutzgehölzen u.v.m.). Ergänzend zu den vorangegangenen Ausführungen soll noch auf eine Defini tion hingewiesen werden, die sich auf grund von Arbeitsgesprächen zwischen Hochschulinstituten und verschiedenen Landessteilen herauskristallisiert hat und eine gewisse praktikable Form für Öster reich haben könnte. ,,Der Landschaftsplan ist die Erfassung und Bewertung von Gegebenheiten und Möglichkeiten der natürlichen Umwelt im Hinblick auf die Gemeindeentwicklung, die Ausweisung von Schutz- und Pflege gebieten, sowie Zonen optimaler Nut zungseignung, insbesondere die Auswei sung von Grün- und Freiflächen, und die textliche und planüche Darstellung, kon kreter Maßnahmen der Landschafts pflege, des Naturschutzes und der Er holungsplanung möglichst auf der Grund lage eines Landschaftsrahmenplanes im Maßstabsbereich 1 ; 25.000 bis 1 : 5000. Der Landschaftsplan kann ganz oder teil weise in das örtliche Raumordnungspro gramm aufgenommen werden." Diese Definition, die grob umrissen eine äußerst gestraffte Wiedergabe des bisher Gesagten ist, scheint vor allem deshalb von Interesse, da sie nicht nur auf die wissenschaftlich-pianungsbezogene Dis ziplin der Landschaftspflege, sondern auch auf den landschaftspflegerischen Beitrag — den Landschaftsplan — zu Raumordnung, Flächenwidmungsplanung und Fachplanungen Bezug nimmt. 3. Gesetzliche Bezugspunkte Welche Möglichkeiten bestehen nun, um eine entsprechende Einflußnahme auf den Schutz und die weitere Entwicklung von Räumen im Rahmen der Landschafts pflege zu haben. Maßnahmen ohne Pla nung und Planung ohne gesetzliche VorReifen Schwarz Ges. m. b. H. Vulkanisierwerk 4810 Gmunden Linzer Straße 52 Tel. 0 76 12/43 80 und 50 81 Telex 02 412 Filiale; 4910 Ried/Innkreis Am Burgfried Tel. 0 77 52/21 85 Hi-Life M401 ^MPERlT - Garajijig^^in ^ I S Garantie 50.000 sichere Kilometer

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