Oberösterreich, 27. Jahrgang, Heft 4, 1977

Landesmuseen könnten hiebei eine koordinierende und erfassende Funktion einnehmen, so daß doch im Laufe der Jahre ein Bundesland mit ausreichenden Daten und Untersuchungsunterlagen, die den Naturkomplex betreffen, versehen ist. In Fortführung weiterer Begriffsbestim mungen muß auch im Rahmen dieser Abhandlung auf den Naturschutz einge gangen werden. 2.2 Naturschutz ,,Naturschutz hat die Aufgabe, aus kul turellen, wissenschaftlichen, sozialen und wirtschaftlichen Gründen schutzwürdige Landschaften und Landschaftsteile ein schließlich seltener und gefährdeter Tier und Pflanzenarten sowie deren Lebens stätten zu sichern. Dies kann erreicht werden durch einen allgemeinen Land schaftsschutz, Landschaftsschutz- und Naturschutzgebiete, geschützte Land schaftsteile, Naturdenkmale und Arten sch utzL" 2.3 Arbeitsbereiche und Aufgabenkatalog^ Wirkungsbereich; Freie Landschaft (Außenbereich)' Siedlungsbereich (Baubereich) Gliederung der Landespflege (^) Teilgebiete: Landschaftspflege Untersuchungen und Planungen: Grundlagenuntersuchungen, Landschaftsanalyse, Landschafts diagnose, Aufstellung des Landschaftsprogrammes und des Landschaftsplanes Grünordnung Grundlagenuntersuchungen, Grünanalyse und -diagnose, Grünplanung 1 im Sinne des deutschen Bundesbaugesetzes. 2 diese landespflegerische Aufgabe erstreckt sich zugleich auf den Sied lungsbereich. 3 hier wären die Nationalparke einiger europäischer und außer europäischer Länder einzufügen. Maßnahmen: Landschaftsbau = Landespflegerische Maßnahmen zur Gestaltung der freien Landschaft in ihrer Formenwelt und Pflanzendecke mit den Baustoffen Pflanze, Boden, Stein und Wasser. Wichtige Baumethoden sind der Lebendbau und kombinierte Verfahren. Pflegliche Nutzung der Landschaft und einzelner Landschaftsfaktoren wie Boden, Wasser, Luft, Pflanzendecke und Tierwelt (= „natürliche Hilfsquellen"), d. h. Anwendung von Bewirtschaftungsmethoden, die nachhaltigen Ertrag in Land-, Forst-, Wasser- und Energie wirtschaft, bei Jagd- und Fischereinutzung sichern bzw. Landschaftsschäden vermeiden. Hierher u. a.: Reinhaltung von Luft, Wasser, Boden, Schutz vor Erosion durch Wind und Wasser, vor kleinklimatischen Schäden Schutz der Landschaft und Ihrer Bestandteile: Naturschutz (im Sinne des Reichsnaturschutzgesetzes): Schutz durch: Allgemeinen Landschaftsschutz Landschaftsschutzgebiete^ Naturschutzgebiete geschützte Landschafts bestandteile, Naturdenkmale und Artenschutz. Pflege der Schutzgebiete Schutz von Landschaftsbereichen aus landschaftsökologischen Gründen: Bannwälder, Quell- und Wasserschutzgebiete, Flächen mit Schutzpflanzungen verschiedener Zweckbestimmungen usw. Schutz von Grünflächen und Erholungsgebieten: örtliche Grün- und Erholungs flächen Ortsnahe Erholungsgebiete Erholungsräume von überörtlicher Bedeutung (u. a. Naturparke) Landespflegerlscher Beitrag zur Kulturdenkmalpflege: Schutz und Pflege der Bodenund Baudenkmale sowie ihrer Umgebung Landespflegerlscher Beitrag zur Baupflege: Pflege des Ortsbildes und Baubestandes, Gestaltung und landschaftliche Einfügung von Bauwerken Grünflächenbau und -pflege

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