Oberösterreich, 27. Jahrgang, Heft 4, 1977

Oberösterreich aktuell Gedanken zur Raum- und Bauordnung Landesrat Johann Winetzhammer Das Raumordnungsgesetz und die Oberösterreichische Bauordnung gehören zu den wichtigsten Gesetzen, die der ober österreichische Landtag in den letzten Jahren beschlossen hat. Zum Raumord nungsgesetz, dessen größter Schwer punkt bisher die Erstellung von Flächen widmungsplänen für den Großteil der Ge meinden unseres Bundeslandes war, kommt jetzt ein umfassendes Raumord nungsprogramm, dessen Konzept von Landeshauptmann Dr. Wenzl im Juni 1977 der Öffentlichkeit vorgelegt worden ist. Ziel dieses Programmes ist es, Ober österreich so zu entwickeln, daß die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die soziale Gerechtigkeit und Chancengleichheit für die Bewohner aller Landestelle gefördert werden. Weiter soll erreicht werden, die Qualität der Lebens- und Arbeitsbedin gungen zu verbessern. Dazu sollen vor allem Angebote an qualifizierten Arbeits plätzen in zumutbarer Entfernung, lei stungsfähige Einrichtungen der öffentli chen und privaten Versorgung der Be völkerung mit Gütern und Dienstleistun gen, sowie ein ausreichendes und quali tativ unserer Zeit entsprechendes Woh nungsangebot geschaffen werden. Eine besondere Beachtung wird dabei den Problemen der Verdichtungsgebiete und dem ländlichen Raum zu widmen sein. Die Funktionen dieser Räume müs sen möglichst gut aufeinander abge stimmt werden. Das noch vorhandene Gefälle zwischen Stadt und Land, zwi schen den Verdichtungsgebieten und strukturschwachen, in den meisten Fällen ländlichen und den grenznahen Gebieten muß noch weiter abgebaut werden. Ne ben dem bereits erwähnten Angebot an Arbeitsplätzen sollen auch kulturelle, so ziale und sonstige Versorgungseinrich tungen in zumutbarer Entfernung zur Verfügung stehen. Außerdem muß die Zahl der Arbeitsplätze für diejenigen Er werbstätigen, die zusätzlich in den näch sten Jahren in den Arbeitsprozeß einzu gliedern sind, noch gesteigert werden. Das Bauwesen ist ein weiterer Schwer punkt. Mit der am 1. 1. 1977 in Kraft ge tretenen Oö. Bauordnung erfolgt eine einheitliche Regelung für ganz Ober österreich. Neben vielen grundsätzlichen Bestimmungen über die Bodenordnung, über Bauvorschriften, die Baubewilligung usw. kommt Im Gesetz auch zum Aus druck, daß Bauen nicht nur eine Frage der Raumbeschaffung ist, sondern ästhe tischen und geschmacklichen Regeln ent sprechen soll. Heute ist so viel von Le bens- und Wohnungsqualltät die Rede. Architekten, Baubehörden und Bauher ren erwächst damit der Auftrag, sich im mer dessen bewußt zu sein, daß jeder Bau die Landschaft, in die er gestellt wird, verändert und daß mit jedem Bau auch über die Sicherheit seiner Bewoh ner bzw. Benützer sowie über die Bewäl tigung von Umweltschutzproblemen zu entscheiden ist. In der OÖ. Bauordnung sind auch Pro bleme des Energiesparens enthalten und berücksichtigt, z. B. daß Neubauten, die mehr als fünf Wohnungen haben, auf je den Fall mit einer zentralen Heizungs anlage, die sparsamer und umweltfreund licher arbeitet als fünf Einzelanlagen, aus zustatten sind; oder, daß die Wohnungen mit einer entsprechenden Wärmedäm mung versehen werden sollen. Dazu ist es aber notwendig, daß ein generelles Umdenken bei verschiedenen Bundesstelien Platz greift. Noch ist es so, daß ein Bauherr, der sein Haus mit besseren Isolierungen versieht, der besser dich tende Fenster einbaut, der also energie sparender baut, nicht nur teurer baut, sondern unter Umständen durch einen höheren Einheitswert auch noch höhere Steuern zu leisten hat, während der jenige, der weniger die Prinzipien des Energiesparens berücksichtigt, wohl lau fend mehr Energie benötigt, dafür aber weniger Abgaben leisten muß. Es kommt dies einer Bestrafung des mehr energieund umweltbewußten Bauherrn gleich und es wird von selten des Bundes gesetzgebers daher notwendig sein, ent sprechende Änderungen der bestehen den Praxis zu prüfen.

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