i 1 ' I' I• • 41^ Erleichterung bedeuten, denn Im Falle einer Färbelung am Stadtplatz müßte dann nur auf den laut Plan gültigen Farb ton für die jeweilige Flausnummer ver wiesen werden. Folgende Überlegung war maßgeblich, daß es bisher nicht zu einer derartigen Regelung kam: ein Hauseigentümer wünscht für seine Fas sade, die nunmehr durch mehrere Jahr zehnte in Schönbrunnergelb leuchtete, zur Abwechslung ein Altrosa, ein Beige oder ein helles Blaugrau. Warum sollte Ihm dieser Wunsch verwehrt werden? Auch in den vergangenen Jahrhunderten wechselten die Fassaden die Farben nach Belieben ihrer Besitzer. Wert wird seitens des Magistrates nur auf den Um stand gelegt, daß bei der Färbelung zarte Farbtöne verwendet werden. Daß es in Wels fast ausnahmslos gelungen ist, in Zusammenarbeit von Hauseigentümern und Ortsbildpflegebeauftragten die in die Gesamtkonzeption passenden Farben zu finden, zeigt wohl der Stadtplatz in sei nem jetzigen Erscheinungsbild am be sten.
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