„Neben diesen Höhepunkten (gemeint sind verschiedene Stadtplatzhäuser — Anm. d. Verfassers) gibt es noch eine Reihe bemerkenswerter Bürgerhäuser und darunter zum Glück kein einziges, das gänzlich aus der Reihe tanzt. Auch die gefährlichen Ladeneinbauten halten sich (bis in unsere Tage) in erträglichen Dimensionen — ein besonders beachtens wertes Symptom, wenn man bedenkt, daß Wels eine wirtschaftlich aufblühende und in ihrer Größe expandierende Stadt ist." Ortsbildpfiege in Wels Anläßlich des Symposions ,,Europäisches Jahr des Denkmalschutzes" im April 1975 in Krems fand im Kreise von Kollegen eine Diskussion über ideale Lösungen hinsichtlich der Denkmalpflege statt. Für eine Ideallösung, so führte einer der An wesenden aus, wären a) ausreichende fi nanzielle Mittel, b) eine entsprechende gesetzliche Grundlage und c) der gute Wille aller Beteiligten notwendig. Diese drei Forderungen wird man nun wohl kaum jemals unter einen Hut kriegen. Wels beansprucht keineswegs das Prä dikat „Idealfall der Ortsbildpflege". Doch darf — ohne übermäßig pro domo spre chen zu wollen — die Behauptung aufge stellt werden, daß mit Hilfe von Subven tionen und durch den guten Willen der Beteiligten Beachtliches geleistet werden konnte. Was die Subventionen durch die Stadt Wels betrifft, so muß festgehalten wer den, daß die Betonung auf „Fassadenak tion" liegt. Die Gesamtinstandsetzung hi storischer Bauten würde die finanziellen Möglichkeiten der Stadt übersteigen. Für den Subventionsschlüssel gilt seit 1964 folgende Regelung: Fassaden denkmal geschützter Bauten im Stadtgebiet Wels werden, die Ausgaben für Baumeisterar beiten an der Fassade beziehungsweise das Färbein derselben betreffend, mit 33,3 Prozent subventioniert. Da der Stadt platz stets als besonderes Anliegen der Welser Ortsbildpflege aufgefaßt wurde, erteilte der Bürgermeister der Stadt Wels mit 23. März 1973 die Weisung, daß sämt liche Stadtplatzfassaden — ohne Rück sicht auf Prädikatisierung — ebenfalls zu einem Drittel zu subventionieren seien. Für Bauten mit dem Prädikat ,,denkmal würdig" beträgt die Subvention bei Fas sadenrenovierungen 25 Prozent der Ko sten. Schließlich besteht noch die Möglichkeit, nichtprädikatisierte Bauten in Straßen, die unmittelbar zum Stadtplatz führen, mit 15 bis 20 Prozent zu subventionieren, wenn sie von entsprechendem Wert für die Ortsbildpflege in kunstgeschichtlicher Sicht erscheinen. Üblicherweise wird die Subvention vom Eigentümer bzw. Sachwalter des jeweili gen Objektes beim Magistrat der Stadt Wels beantragt. Dies kann sowohl mittels eines Kostenvoranschlages oder mit Orginalrechnungen erfolgen. Wird ein Ko stenvoranschlag eingereicht, so ist zwecks Auszahlung der Subvention die Orginalrechnung nachzureichen. Sollte eine Differenz zum Kostenvoranschlag vorliegen, erfolgt eine Nachsubvention (entsprechender Prozentanteil der Diffe renz). Bf. ^5; II j ti iiifiiM Das Haus Stadtplatz 24,ehemals Haus der Salome Alt von Altenau. Der Eigentümer hat — mit Subventionen — die prunkvollen Renaissancemalereien nicht nur an der Vorderfront, sondern auch auf der Rückseite Im Burggarten restaurieren lassen. Foto: H. Födlsch
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