nem anderen Bundesland der Fall ist. Diese von Jahr zu Jahr ansteigenden Beiträge des Landes Oberösterreich solien dazu beitragen, daß in einigen weni gen Jahren nicht nur die letzten im Schulbauprogramm stehenden Bauten begonnen, sondern auch sämtliche be reits in Bau befindliche Vorhaben fertig gestellt werden. Der Umfang des Pflichtschulbaues ergibt sich zum Teil durch die jeweiligen Schulorganisationsgesetze des Bundes. Der Bund ist Insbesondere hinsichtlich der Organisationsformen der öffentlichen Pfllchtschuien zur Gesetzgebung über die Grundsätze, das Land zur Erlassung von Durchführungsgesetzen und zur Voll ziehung zuständig. Beim Volksschuibau waren demnach insbesondere die für die Volksschuloberstufe erforderlichen Un terrichtsräume, wie Klassenzimmer, Werkräume für Knaben und Lehrküchen, bereitzustellen. Durch die zweizügige Führung der Haupt schulen und die immer größer werdende Verdichtung des Hauptschulnetzes, zum Teil durch Errichtung neuer gemischter, zweizügig geführter Hauptschulen, sov/\e auch dadurch, daß Immer mehr Berech tigungssprengel der Hauptschulen Pflicht sprengel werden, vollzieht sich ein immer größer werdender Abbau der Volksschul oberstufe. Hiedurch werden einerseits die in Volksschulgebäuden für die Volks schuloberstufe vorgesehenen Unterrichts räume frei, andererseits ergibt sich hie durch ein steigender Bedarf an Haupt schulen bzw. Hauptschulklassen, sowie an Sonderschulen bzw. Sonderschulklas sen. Die In den Volksschulen infolge Auflassung der Volksschuloberstufe nicht mehr für Volksschulzwecke benötigten Unterrichtsräume werden vielfach wieder für andere Zwecke, so insbesondere für Sonderschulklassen und Kindergärten, verwendet. Der Bau von neuen, sowie die Erweiterung bereits bestehender Hauptschuien ist aber auch im Interesse der Beseitigung des Bildungsgefälles zwischen Stadt und Land gelegen. Da die Gemeinden als gesetzliche Schulerhaiter aus eigener Finanzkraft vielfach nicht in der Lage sind, dieser ihrer Bau verpflichtung nachzukommen, werden die Gemeinden hiebei von der oö. Lan desregierung in großzügigster Weise un terstützt. Während in den Jahren unmit telbar nach dem Weltkrieg zunächst nur der dringendste Bedarf an Klassenzim mern gedeckt werden konnte, enthalten nunmehr seit einigen Jahren die vom Amt der oö. Landesregierung, Abteilung Schule und Sport, erlassenen Raumerfor dernisbescheide für den Bau von Pflicht schulen in jedem Fall auch einen Turn saal. So werden insbesondere bereits be stehende Volks- und Hauptschulen um einen solchen Turnsaal erweitert, sofern bisher noch keine derartige Möglichkeit für Leibesübungen vorgesehen war. Durch eine Verordnung der oö. Landesregierung wurde die Mitverwendung die ser Turnsäle außerhalb der Unterrichts zeit für Zwecke der körperlichen Ertüch tigung generell bewilligt. Aus nachstehend angeführter Übersicht ergibt sich die Anzahl der seit 1948 ge bauten Schulen: Volksschul neubauten Hauptschul neubauten 1948 2 — 1949 5 1 1950 9 2 1951 8 5 1952 15 4 1953 7 9 1954 10 7 1955 11 6 1956 5 4 1957 10 3 1958 6 3 1959 1 3 1960 15 4 1961 10 6 1962 6 8 1963 12 6 1964 10 3 1965 14 4 1966 13 5 1967 18 5 1968 10 5 1969 15 7 1970 14 5 1971 20 6 1972 22 6 1973 14 5 282 122 Somit Volks- und Hauptschulneubauten von 1948 bis 1973 insgesamt 404. Außenansicht des Hauptschulneubaues In Gramastetten.
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