Oberösterreich, 24. Jahrgang, Heft 3, 1974

Blick in den Physiksaai und den Raum für Turngeräte in der neuen Hauptschuie Enns (Beispiele für die moderne Ausgestaitung unserer Schuien mit den notwendigen Lernbeheifen). die landwirtschaftliche Berufsschule ein gebaut, und zwar als erste Schulstufe. Die landwirtschaftliche Fachschule selbst umfaßt diesem Gesetzentwurf zufolge Insgesamt zwei bis drei Schulstufen, wo bei jeder Schulstufe eine Klasse zu ent sprechen hat. Zum Besuch der ersten Schulstufe der Fachschule sind die über wiegend In der Land- un(f Forstwirtschaft tätigen Jugendlichen ve sie keine andere Schule gleicher Schuldauer best In einer anderen Berufs hen. Dieser Schultyp würde eine wesent liche Vereinfachung In rechtlicher Hinsicht bringen. Während die erufsschulpfllcht einem Teil der für die Einführung der B erforderlichen Räume In bestehenden landwIrtscHiaftllchen Fach schulen bereits vorhanden sind, müßten diese Räume zum Tel werden. Jedenfalls steht neu geschaffen der hIefür notwendige Aufwand (Adaptierungen, Aus bau und dergleichen) In nis zu den Kosten, die tung neuer Schulgebäud den. Für den erwähnter schule, Bauernschule, Ackerbauschule be zeichnet; die landwirtschaftlichen Fach schulen für Mädchen wurden Haushal tungsschule oder Hauswirtschaftsschule genannt. Heute werden diese Schulen einheitlich als landwirtschaftliche Fach schulen für Burschen bzw. für Mädchen bezeichnet. Alle landwirtschaftlichen Fachschulen sind Internatsschulen. Der Unterricht erstreckt sich bei den Burschenschulen auf zwei Winterhalbjahre, jeweils vom November bis Ende März (je 5 Monate), bei den Mädchenschulen auf 8 Monate, von An fang Oktober bis Ende Mal. 4 Lehranstalten sind mit landwirtschaft lichen Gutsbetrleben verbunden,und zwar Otterbach, RItzlhof, Katsdorf und Frei stadt. Oberösterreich hat bereits vor einigen Jahren einen Gesetzentwurf über die Organisation der öffentlichen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen und die Schulpflicht erstellt. Dieser Gesetzent wurf Ist allerdings vom Bundesministe rium für Land- und Forstwirtschaft bisher noch nicht behandelt worden. Oberöster reich hat In diesem Gesetzentwurf als erstes Bundesland Im Sinne einer fort schrittlichen Welterentwicklung des land end forstwirtschaftlichen Schulwesens nur einen Schultyp, nämlich die ,,öffentliche land- und forstwirtschaftliche Fachschule", entwickelt. In diesem Schultyp Ist auch Ist hinsichtlich der Kom[)etenz zunächst weiterhin § 42 des Ve gangsgesetzes 1920 maß' bedarf dieser Gesetzent Wirksamkeit auch eines (paktierten) Bundesgeset: Ohne Rechtsgrundlage und somit ohne Verpfllcht rpfllchtet, wenn mit mindestens chen oder nicht ausblldung steorganlsatlonskelnem Verhältbel der Errlche anfallen würGesetzentwurf rfassungs-Über3ebend. Danach Wurf zu seiner gleichlautenden :es. versuchsweise ung wurde nunaussetzung für die Aufnahme In die land wirtschaftlichen Fachschulen die Erfül lung der allgemeinen Schulpflicht und die Vollendung des 16. Lebensjahres Ist, kön nen die genannten 8 landwirtschaftlichen Fachschulen bereits nach dem 8. Schul jahr der allgemeinen Schulpflicht, somit ab dem 14. Lebensjahr, besucht werden. Der Besuch der landwirtschaftlichen Fach schulen Ist freiwillig. Schulerhalter der 14 öffentlichen landwirtschaftlichen Fach schulen Ist das Land Oberösterreich. Seit dem Jahre 1950 wurden für die Ein richtung, Adaptierung, den Um- und Er weiterungsbau sowie für den Neubau der landwirtschaftlichen Fachschulen samt Internaten vom Land Oberösterreich auf gewendet: mehr von der oö. Landesregierung be schlossen, daß mit Beginn des Schul jahres 1972/73 die landwirtschaftlichen Fachschulen für Burscheti In Altmünster, Katsdorf und RItzlhof, nit Beginn des Schuljahres 1973/74 die landwirtschaft liche Fachschule für Burschen In Burgkir chen und mit Beginn des Schuljahres 1974/75 die landwirtschaftliche Fach schule für Burschen In Lembach als drei jährige landwirtschaftliche Fachschulen mit einem Gesamtstuncenausmaß von 3000 Unterrichtsstunden und mit Beginn des Schuljahres 1972/73 die landwirt schaftlichen Fachschulen für Mädchen In Berghelm und Mauerkirthen bzw. mit Beginn des Schuljahres 1974/75 die land wirtschaftliche Fachschule für Burschen In Schlägl als zweijährige landwirtschaft liche Fachschulen gleichfalls mit einem Gesamtstundenausmaß von 3000 Unter richtsstunden zu führen sind. Das Stundenausmaß für den 1. Jahrgang dieser Fachschulen wurde mit 1500 Un terrichtsstunden festgesetzt. Bei diesem 1. Jahrgang handelt es sich um einen ganzjährigen Unterricht. Während VorVerwaltungsjahr 1950 S 2,300.000.— 1951 S 2,300.000.— 1952 S 1,000.000.— 1953 S 300.000.— 1954 S 1,650.000.— 1955 S 4,750.000.— 1956 S 3,400.000.— 1957 S 3,400.000.— 1958 S 2,550.000.— 1959 S 1,400.000.— 1960 S 2,650.000.— 1961 S 4,150.000.— 1962 S 1,100.000.— 1963 S 700.000.— 1964 s 2,450.000.— 1965 s 3,250.000.— 1966 s 2,150.000.— 1967 s 5,700.000.— 1968 s 8,400.000.— 1969 s 7,650.000.— 1970 S 10,300.000.— 1971 s 8,550.000.— 1972 s 9,330.000.— 1973 It. Voranschlag s 11,500.000.— S 100,930.000.— Mlt Stichtag 1. Jänner 1974 ergibt sich hinsichtlich der land- und forstwirtschaft lichen Fachschulen folgende Übersicht; A) Fachschulen für Burschen a) öffentliche: 11 b) private: — 28 Klassen 791 Schüler B) Fachschulen für Mädchen a) öffentliche: 3 b) private: 3 5 Klassen 161 Schüler 4 Klassen 141 Schüler 13

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