Oberösterreich, 24. Jahrgang, Heft 2, 1974

in Form von Planvorschiägen und ge währt Zuschüsse zu den entstehenden Kosten. Die Abteilung Raumordnung und Landes planung sieht Ihre Hauptaufgabe Im Sinne des Umweltschutzes In der An wendung des oö. Raumordnungsgeset zes und In der Überwachung seiner Ein haltung bei allen öffentlichen und priva ten Tätigkelten Im landschaftlichen Raum. Das genannte Gesetz spricht von der Raumordnung als „planmäßige Gestal tung eines Gebietes zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzung und Siche rung des Lebensraumes Im Interesse des Gemeinwohls unter Bedachtnahme auf die natürlichen Gegebenhelten sowie die abschätzbaren, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bedürfnisse der Bevölke rung und die freie Entfaltung der Per sönlichkeit In der Gemeinschaft" (O.ö. R0G§1 Abs. 2). Wie wichtig die ,,planmäßige Gestaltung" geworden Ist, zeigt die Veränderung der Natur — zur Wirtschaftslandschaft. Nach einer Aussendung der Vereinten Natio nen betrug für das Jahr 1964 der Prozent anteil an Ödland (Wüsten, bebaute Flä chen, Verkehrsflächen) bereits 40,5 Pro zent. Unter dem Aspekt des Umwelt schutzes sind folgende Fachplanungen wichtig zu erörtern: Landschaftsplanung, Siedlungsplanung, Verkehrsplanung, Ver sorgungsplanung. Die Landschaftsplanung umfaßt folgende Sachbereiche: 1. Aus der Sicht der Wirtschaftsfunktion der Landschaft: Landwirtschaft Forstwirtschaft Abbaue 2. Aus der Sicht der Schutzfunktion der Landschaft: Naturschutz Landschaftsschutz Wasserwirtschaft (Gewässerschutz) 3. Kulturgüterschutz (zum Teil Denkmal schutz sowie Ortsbild- und Stadtblldschutz) 4. Aus der Sicht der Erholungsfunktion der Landschaft: Erholungsgebiete, Erholungseinrichtungen. Der Anspruch zwischen dem natürlichen Potential eines Landes und demjenigen unserer Gesellschaft erfolgt Im Rahmen der Landschaftspflege bzw. der Land schaftsplanung - als ökologischer Be reich der Raumordnung - für eine men schengerechte und zugleich eine natur gemäße Umwelt bei der Ordnung, Pflege und Entwicklung von Wohn-, Industrie-, Agrar- und Erholungsgebieten. Die verschiedenen Schutzvorschriften für diesen ökologischen Bereich der Raum ordnung finden sich Im oö. ROG. Grundverkehrsgesetz I. d. g. F. OO. Flurverfassungsgesetz 1972 Reichsforstgesetz 1852 I. d. g. F. Wasserrechtsgesetz 1959 I. d. g. F. Berggesetz I. d. g. F. Gewerbeordnung OO. Naturschutzgesetz 1964 I. d. g. F. Wildbachverbauungsgesetz 1884 Denkmalschutzgesetz 1923 i. d. g. F. In diesen Schutzvorschriften sind sach liche und rechtliche Anhaltspunkte für die Planung und die Gestaltung unseres Freiraumes, der weiteren Umwelt und mögliche Konflikte bei der Interessen abwägung Im Zuge der Raumforschung aufgezeigt. Die Konfliktmöglichkelten sind kurz zusammengefaßt: Industrialisierung, Siedlungsausweitung und Verkehrsausbau Rationalisierung der Landwirtschaft Verschmutzung durch Industrie- und Siedlungsabfälle Chemische Einwirkungen auf Luft, Wasser, Boden,Tiere und Pflanzen Ungenügende oder ganz fehlende Bestandserfassung Teils mangelhafte Zusammenarbeit bei der Nutzung der Landschaft und bei Maßnahmen zu Ihrer Pflege Rücksichtslose Ausnutzung der Landschaft aus Unkenntnis oder einseitigem Profitdenken. Interessenskonfllkte treten hiebel Ins besondere hinsichtlich des Lärmes und der Luftverschmutzung auf. Wie wichtig der Lärmschutz Ist, ergibt sich aus der Tatsache, daß der Straßenverkehr seit 1950 um das Achtfache und der Flugver kehr seit 1950 um rund das Dreißigfache zugenommen hat. Aus der Sicht der Versorgungsplanung Ist noch auf die Probleme der Kanalisa tion und Abfallbeseitigung hinzuweisen. Die Beschränkung auf Siedlungsschwer punkte In der Nähe von geeigneten Vor flutern und die Konzentration der Abfall sammlung und Verwertung Ist bereits zum Sachzwang geworden. Gesamtheitlich gesehen Ist also die Abtellungsgruppe Landesbaudlrektlon auf vielen Gebieten bestrebt und bemüht, Aktivitäten hinsichtlich des Umwelt schutzes zu setzen bzw. mitzuhelfen, wo es Irgendwie geht, eine gesunde Umwelt für die Bewohner des Landes zu erhalten oder neu zu schaffen. Bei besonderen Aktionen - wie Im Rahmen des vom Baureferenten, Herrn Landeshauptmann Dr. Wenzl, festgelegten Umweltschutzjah res bzw. bei den von Ihm veranlaßten Aktionen „Saubere Landschaft" — hat die Landesbaudlrektlon Immer tatkräftig mitgewirkt. MAX SONNLEITNER Verkauf — Service — Kundendienst Linz-Urfahr, Leonfeidner Straße 211 Tel.07222/31 069

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