Oberösterreich, 24. Jahrgang, Heft 2, 1974

Beispiel für den Bau einer naturgerechten Biockrampe im Fiußbau - Biid von der Aurach bei Wankham. — Foto: Fr. Gangi Erreichung des Unfallortes zusätzliche Betriebsauffahrten geschaffen. Vor kurzem wurde In der Landesbaudlrektlon die neue Unterabteilung Immis sionsschutz geschaffen, der fast aus schließlich Aufgaben des Umweltschut zes, Insbesondere die Ermittlung der Luft- und Wasseremissionen und die Messung der Lärmeinflüsse zugeordnet wurden. Zu diesem Zweck wurde die Unterabtei lung, der ein Zentrallabor angeschlossen Ist, mit einer Reihe von Geräten aus gestattet, die es erlauben, alle mög lichen Lärmerreger, Luft- und Wasserbeelnträchtlgungen usw., zu messen. Mit diesen Geräten und Instrumenten können Sofort- bzw. Einzelmessungen wie auch Dauermessungen mit Schreibpegel usw. durchgeführt werden. Die Verursacher von Immissionen können damit rasch und eindeutig ermittelt und eventuell unzuläs sige Beeinträchtigungen der Umwelt rasch abgestellt werden. Verschiedene Geräte und Einrichtungen gestatten aber auch eine Dauerüberwachung, beispiels weise der Luft oder des Wassers, so daß Schlußfolgerungen, etwa für die Wahl des Standortes von neuen Industrien getrof fen, oder die Änderung von Emmlsslonswerten von bestehenden Industrien fest gestellt werden können. Die Lärmmessungen gestatten beispiels weise die Abgrenzung von Siedlungs bereichen In der Nähe von Flugplätzen. Diese und andere Messungen erleichtern die Wahl des Standortes von Schulen, Krankenhäusern usw. So Ist auch beabsichtigt. In Oberöster reich ein erweiterungsfähiges Meßnetz für die Luftüberwachung anzulegen. Die Meßergebnisse sollen zentral abberufen werden können. Dies erlaubt, rasch An ordnungen zu treffen, wenn zugelassene Belastungswerte überschritten werden. Auch die Bezirksbauämter wurden mit einfachen Lärmmeßgeräten ausgestattet, so daß sie, wenn sie als Sachverständige tätig sind, unmittelbar und oft genug auch unauffällig bzw. überraschend, ent sprechende Messungen für Gutachten durchführen können. Im Sachverständigendienst klären die Vertreter der Unterabteilung bei den Ge nehmigungsverhandlungen für gewerb liche Betriebsanlagen die Emissionspro bleme hinsichtlich Luft und Lärm. Außer dem werden Anrainerbeschwerden über Lärmbelästigungen, Erschütterungen oder Luftverunreinigungen, verursacht durch bestehende Betriebe, rasch über prüft und die erforderlichen Abhilfemaß nahmen sofort aufgezeigt. Von der Unterabteilung Maschinenbau und elektrotechnischer Dienst werden Gemeinden und Gemeindeverbände über Probleme der Müllbeseltigung beraten und entsprechende Fachgutachten erstellt. Für die hochbautechnischen Amtssach verständigen, die von der Abteilung Hochbau, Insbesondere aber von den Bezirksbauämtern gestellt werden, Ist die Sorge um die Reinhaltung der Umwelt schon lange eine selbstverständliche Aufgabe. Von Ihnen werden mit dem Bauen verbundene Fragen der Aufschlie ßung und Siedlungsgestaltung sowie alle Klein- und Großplanungen besonders Im Hinblick auf Landschafts-, Ortsbild- und Denkmalschutz behandelt. Grundteilungsanträge bzw. Widmungs anträge zur Schaffung von Bauplätzen werden auf Ihre harmonische Einfügung In das Landschaftsbild geprüft. Auf kom munalwirtschaftliche Aspekte, etwa ob die Wasserversorgung und Abwasser beseitigung, die Versorgung mit Strom und eine entsprechende Zufahrt ge sichert sind, wird größter Wert gelegt. Eine umfassende Aufgabe dieser Sach verständigen Ist die Begutachtung der geplanten Bauten, die neben der Ein haltung der technischen Bestimmungen auf die Einordnung In das Straßen- und Landschaftsbild zu prüfen sind. Ein ein zelnes Bauwerk oder eine Siedlung am falschen Ort kann die Landschaft, die Umwelt zerstören und die Gemeinde mit unwirtschaftlichen Aufwendungen bezüg lich der Infrastruktur belasten. Der Sachverständige hat bei der Vollzie hung der Bauordnung u. a. auf den Brandschutz, die Abgasabführung, die Verwahrung von Abfallstoffen, die Rein haltung der Brunnen und In erforderli chem Maße auf den Umweltschutz der Umgebung Bedacht zu nehmen. Ein wesentlich größerer Wirkungsbereich obliegt den Amtssachverständigen bei Gewerbeanlagen (z. B. Spritzlacklererel, chemische Putzerei usw.), bei denen In verstärktem Ausmaß auf die zumutbaren Emissionen, auf die geregelte Fäkallensammlung usw. besonderes Augenmerk zu richten Ist. Ganz Im Sinne der Erhaltung einer schö nen Umwelt liegen die Aufgaben der Ortsgestaltung. Um ein schöneres Orts bild bzw. um eine Verschönerung des Ortes bemühen sich die Gemeinden seit Jahren. Seit dem Jahre 1970 unterstützt die oö. Landesregierung die Gemeinden

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