M ■ M ' i . : " I iwwwm mw\\\ - -M' I % — : : k r \E m: 1 ¥M\ |\\.\ttV' fp- ^riÜllli t ü Iii MBii ■!!:: iss; II ■ iiimiiiffi iiKMnoi'mn Ml ^ II $«■ * Ui'i t mti .«fnwflBi Betriebsbesuche des Gewerbereferenten der oö. Landesregierung dienen der Inforrnation und Aussprache. Im Bild eine Wehereigenossenschaft Haslach, hei der im besonderen Probleme der Mühlviertler Wehereien und Grenzlandfragen behandelt werden aber auch dazu bei, daß die Gewerbetrei benden zum gesellschaftlich ziemlich abge schlossenen und das Erreichte bewahrenden Mittelstand geworden sind. Die staatlichen Eingriffe in die durch die Selbsthilfeorganisationen geschaffenen Ordnungen waren örtlich und zeitlich nur sporadisch und hiebei auch wieder auf be stimmte Gewerbe beschränkt, bis im Jahre 1859 die umfassende Gewerbeordnung er lassen wurde. Diese gesetzliche Regelung erklärte bestehende Gewerbe, insbesondere radizierte Gewerbe und erlassene Markt rechte für weiterhin aufrecht, unterwarf aber deren weitere Ausübung den neuen Vorschriften; der Antritt eines Gewerbes wurde an einheitliche Voraussetzungen, in den meisten Fällen auch an den Nachweis einer Befähigung gebunden. Die Gewerbe ordnung brachte erstmalig auch Vorschrif ten über den Dienstnehmerschutz (gewerb liches Hilfspersonal!) und über die Lehr lingsausbildung. Weiters sind die Vor schriften über die behördliche Genehmigung bestimmter Betriebsanlagen und die Be strafung unbefugter Gewerbeausübung als wesentliche Neuerungen zu nennen. Diese im Jahre 1859 erlassene Gewerbeordnung bedeutete für das gesamte Gewerbe eine durchgreifende Neuordnung durch den Staat und wurde zur Grundlage für die weitere Entwicklung. Neben diesen gewerberechtlichen Vorschriften ist eine Viel zahl weiterer Gesetze wirtschafts-, schulund ausbildungs-, sozial- und abgabenrecbtlichen Inhalts für die Gewerbeaus übung wirksam geworden. Durch bundesgesetzlicbe Regelung wurde die Interessen vertretung der Gewerbetreibenden der Kammer der gewerblichen Wirtschaft mit ihren sachlich und räumlich gegliederten Organisationseinheiten übertragen. Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Vorschrif ten zum Arbeitnehmerschutz wurden die Arbeitsinspektorate eingerichtet. Zur Ver tretung der Interessen der Arbeitnehmer wurde die Kammer für Arbeiter und Ange stellte berufen. Im Rahmen dieses Auf satzes kann auf die Einzelheiten dieser gesetzlichen Regelungen nicht näher einge gangen werden. Aus der weiteren Ent wicklung der einzelnen Gewerbe läßt sich sehr deutlich entnehmen, daß einerseits die Ansprüche der Bedarfsträger an die Er zeugnisse und Leistungen der Gewerbe treibenden ständig gestiegen sind und andererseits aber auch die Leistungsange-
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