i .. Lehrling der Fa. Swoboda, Oberweis, bei der Mitarbeit im Karosseriebau. — Foto: H. G. Prillinger mindest in den ersten Lehrjahren durch die Tätigkeit des Lehrlings bei weitem nicht aufgewogen werden können. Der Vorwurf der Ausbeutung ist daher irreal. Die weitere Kritik einer angeblich zu engen Bindung an das Gewerberecht und der zu großen Zahl von Lehrberufen geht völlig ins Leere. Solange die Gewerbeordnung als notwendigen Befähigungsnachweis die Ab solvierung einer entsprechenden Lehre kennt, muß die Verbindung zwischen Be rufsausbildung und Gewerberecht als selbstverständlich angesehen werden. Es ist auch nicht ersichtlich, welcher Nachteil dar aus erwachsen soll; ebensowenig aus der großen Zahl der Lehrberufe, da ja freie Berufswahl herrscht und niemand zur Erler nung eines bestimmten Lehrberufes ge zwungen wird. Tatsächlich konzentriert sich ja der Hauptteil der Lehrlinge auf wenige Lehrberufe. Sicherlich wird man die Lehr berufsliste immer an die Anforderungen der Wirtschaft anpassen müssen, was auch auf Grund der derzeitigen Rechtslage ohne weiteres möglich ist. Es erscheint jedoch unrealistisch, in der Zahl der Lehrberufe einen Nachteil für die Lehrlingsausbildung erblicken zu wollen. Die Untersuchung der häufigsten und we sentlichsten Vorwürfe gegen das derzeitge Berufsausbildungssystem hat also ergeben, daß die aufgestellten Behauptungen und immer wieder erhobenen Beschuldigungen auf die Lehrlingsausbildung als Ganzes nicht zutreffen. Die Forderung nach überbe trieblichen Lehrwerkstätten und Verschulung der Lehre läßt, abgesehen von ihrer unrichtigen Begründung, auch völlig außer Betracht, daß die hiefür notwendigen finan ziellen Aufwände ganz einfach nicht bewäl tigt werden könnten. Sie läßt weiters außer Betracht, daß die Anpassung derartiger In stitutionen, seien es Lehrwerkstätten oder Schulen, an veränderte wirtschaftliche Ge gebenheiten sehr viel schwieriger und lang samer vor sich gehen würde als in den Be trieben, die schon allein durch den Wett bewerb zu einer ständigen Mobilität ge zwungen werden. Das soll nun nicht heißen, daß man nicht versuchen sollte, das derzeitige Ausbil dungssystem weiter zu entwickeln und den wirtschaftlichen Gegebenheiten immer wie der anzupassen. Bei Feststellung der not wendigen Änderungen und Anpassungen muß man jedoch von sachlichen Grundla gen ausgehen und kann die Zielsetzung nicht von generalisierenden und unbewiese nen Behauptungen abhängig machen. Eine Versachlichung der Kritik und ein Abge hen von allgemeiner Schlechtmacherei tut daher dringend not. So wie das derzeitige Berufsausbildungsrecht nur im Einverneh men zwischen den Sozialpartnern zustande kommen konnte, wird auch eine Weiter entwicklung der Lehrlingsausbildung nur
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