Oberösterreich, 23. Jahrgang, Heft 3/4, 1973

GEWERBE IN OBERÖSTERREICH Landesrat Rudolf Trauner Überlegungen für das Gewerbe in Oberösterreich Franz Wenninger Oberösterreichisches Zunftleben Dr. Josef Ofner Eisenwerkstätten in Alt-Steyr Dr.Franz Pisecky Das oberösterreichische Gewerbe in historischer Sicht Dr.Friedrich Fuchs Das oberösterreichische Gewerbe. — Skizze einer Standortbestimmung und Ausblick Dr. Friedrich Fuchs Die Entwicklung der Mitgliederzahlen im oberöster reichischen Gewerbe seit 1950 Alfred J. Waldhauer WIFI:Bildungsturnen auf der Karriereleiter Dr. Manfred Kerle Berufsausbildung im Gewerbe Dr.Dietmar Assmann Die Zunftkapellen der Stadtpfarrkirche Ried i. Innkreis Eduard und Dr.Herbert Hofer Aus der Erinnerung einer alten Wachszieherei Adolf Bodinghauer Handwerksgeschichte im Mühlviertier Heimathaus Franz Hummelhrunner Aus der Geschichte der Weberei im oberen Mühl viertel und das Webereimuseum Haslach Prof. Otfried Kastner Oberösterreichische Ledergürtel Schriftleitung: Dr. Otto Wutzel Fachliche Beratung: Dr. Friedrich Fuchs Umschlagentwurf von Herbert Friedl unter Verwendung eines Werkfotos von R. Lang und eines Kupferstiches aus dem 17. Jahrhundert von Jan Joris van Vliet „Weber am Webstuhl" in dem Werk „Der Handwerker in der deutschen Vergangenheit" (Monogra phien zur deutschen Kulturgeschichte.8.), Leipzig 1901. Kulturzeitsdirift OBERÖSTERREICH Kunst, Geschichte, Landschaft, Wirtschaft, Fremdenverkehr. Halbjahreszeitschrift, und Dezember. Erscheinungstermine Juni 23. Jahrgang, Heft 2, Winterheft 1973/74. Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Oberösterreichischer Landesverlag; verantwortlich für den Inhalt im Sinne des Pressegesetzes: Doktor Otto Wutzel, sämtliche Linz, Landstraße 41, Ruf 78 1 21. — Druck: Oö. Landesverlag Linz. — Jahresabonnement (2 Hefte) S 60.— Einzelverkaufspreis S 35.—.

', j"-_- #,; mmiS&ov P '§ms^ %, A^ SS^^MSS: JyWiWglim Kunst und Handwerk — Alte Handwerkskunst — Beispiel eines historischen Ledergürtels aus Oberösterreich. Illustration zu dem Aufsatz von Otfried Kastner ^^Oberösterreichische Ledergürtel". — Foto: Kranzmayr, mit Genehmigung des Stadtmuseums Steyr

Rudolf Trauner • • Überlegungen für das Gewerbe in Oberösterreich Im herkömmlichen Sprachgebrauch wird unter dem Gewerbe im wesentlichen das Handwerk verstanden in Unterscheidung zum Handel und zur Industrie. Gemeint ist hierunter die Herstellung von Gegen ständen des täglichen Gebrauches und die Erbringung von Leistungen des täglichen Bedarfes durch einen fachkundigen Mei ster in vorwiegend händischer Arbeit unter Mithilfe von Gesellen und Lehrlin gen in einer Werkstätte nicht zu großen Umfanges. Die landläufige Vorstellung von einem Handwerker ist jedoch in Wirklich keit bereits weithin überholt, wie noch aus zuführen sein wird. Die Darstellung der Entwicklung und der heutigen Lage des handwerklichen Ge werbes kann jedoch nicht ohne Bezugnahme auf den Handel und auf die Industrie als weitere und in ihren wirtschaftlichen Funktionen sehr bedeutungsvolle und mächtige Gewerbezweige geschehen, weil deren Vorhandensein auf das handwerk liche Gewerbe einen bestimmenden Einfluß ausübt. Diese Tatsache ist durch die tech nische, wirtschaftliche und soziale Entwick lung nicht nur im Lande Oberösterreich, sondern unausweichlich auch im übrigen Bundesgebiet und schließlich darüberhinaus in der Welt bedingt. Wei ters ist der Zusammenhang zwischen dem Gewerbe und dem Handel sowie mit der Industrie in den gesetzlichen Vorschriften begründet. Die gewerberecht lichen und fast alle für die Gewerbeaus übung maßgeblichen Gesetzesvorschriften (wie über die Interessenvertretungen, die Berufsausbildung, den Arbeitnehmerschutz, die Kinder- und Jugendbeschäftigung, den Marken- und Musterschutz, das Gesell schafts- und Genossenschaftsrecht, die Steuern und Abgaben usw.) sind nämlich auf Grund der Bundesverfassung Bundes gesetze. Diese nur sehr pauschal gehaltenen Hin weise sollen andeuten, daß die Intentionen für das Gewerbe in Oberösterreich maß geblich von den Gegebenheiten, Ereignissen und Entwicklungen abhängen, die außer halb des Landes bestehen und entstehen. Neben diesen von außen kommenden Ein wirkungen bestimmen selbstredend auch die im Lande selbst vorhandenen Verhält nisse, eintretenden Ereignisse und Ent wicklungen die Intentionen für das Ge werbe. Die Geschichte des Landes Oberösterreich enthält vielfache Hinweise und Zeugnisse, daß bereits zur Zeit der Besiedlungsanfänge neben dem Handel handwerkliche Tätig keiten ausgeübt wurden. Die Anfänge handwerklicher Tätigkeiten im Lande reichen also in die geschichtliche Urzeit zurück. Die im Lande vorhandenen oder erzeugten Materialien (wie Holz, Stein, Leim, Leder, Hanf, Flachs, Getreide usw.) waren die natürlichen Voraussetzungen für das Entstehen einer großen Reihe boden ständiger Handwerksbetriebe. Der Handel brachte auch fremdländische Stoffe und Materialien (wie Erze, Metalle) ins Land, die den Kreis der Handwerke erweiterten. Die Versorgung der Handwerksbetriebe mit den erforderlichen Rohstoffen und Materialien, sowie der Absatz der hand werklichen Erzeugnisse führten zu einer starken Belebung des Handels- und zur Ausweitung des Personen- und Güter transportgewerbes. Diese Belebung des wirtschaftlichen Geschehens förderte die rasche Entwicklung des Gast- und Beher bergungsgewerbes. Handwerk und Handel brachten sehr bald das Marktwesen im Lande zur Entfaltung und entwickelten sich neben der Urproduktion der Land- und Forstwirtschaft sowie des Bergbaues zu maßgeblichen Trägern der wirtschaftlichen Entwicklung. Die Güte der verwendeten Materialien und die fachlich gediegene Aus führung der handwerklichen Erzeugnisse und Leistungen haben dem Handwerk einen hervorragenden Ruf eingebracht und den Gewerbebetrieben aller Art eine solide Voraussetzung für die Weiterentwicklung geschaffen. Für das Entstehen und die weitere Ent wicklung der einzelnen Gewerbe war aber schon damals ein Umstand maßgebend, der vom Gewerbetreibenden selbst nur in sehr beschränktem Maße beeinflußt werden konnte, nämlich der Bedarf an den herzu stellenden Gegenständen und an den zu erbringenden Leistungen. Die Bedarfs schwankungen, deren Ursachen meistens außerhalb der Gewerbetreibenden lagen, rührten jeweils unmittelbar an die Existen zen der hievon betroffenen Betriebe. Auf solche maßgeblichen Umstände oder Er eignisse, die Ursachen von existenzbe drohenden Bedarfsschwankungen waren, kann hier nicht näher eingegangen werden; jedoch soll ein kurzer Hinweis auf die Naturereignisse, Mißernten, Kriege, Epi demien usw. im Lande selbst oder in den auswärtigen Einkaufs- oder Absatzgebieten genügen. Für die Tatsache, daß die Be darfsschwankungen viele Gewerbetreibende in ihrer Existenz arg bedrängten und in ihrer Entwicklung hemmten oder gar ver nichteten, enthält die Geschichte eines jeden einzelnen Gewerbes ungezählte Be weise. Um diesen wiederholt auftretenden und meistens auch existenzbedrohenden Be darfsschwankungen mit einigem Erfolg ent gegenzuwirken und die betrieblichen Exi stenzen krisensicherer gestalten zu können, kam es auch in Oberösterreich sehr früh zu Solidarisierungen der in bestimmten Ge bieten dieselbe Tätigkeit ausübenden Ge werbetreibenden in Gremien, Zünften oder Innungen, vor allem der handwerklichen Gewerbe. Zweck dieser Selbsthilfeorgani sation war es in erster Linie, die bestehen den Betriebe in ihren Existenzen zu sichern und die hiezu zielführenden Maßnahmen zu treffen. Im wesentlichen sind als solche Selbsthilfemaßnahmen zu nennen: durch gediegene Leistungen die Nachfrage zu er halten und zu steigern, für die soliden Leistungen das gerechtfertigte Entgelt zu verlangen, die Art und den Umfang der Gewerbeausübung den tatsächlich vor handenen Bedarfsverhältnissen anzupassen und schließlich auch die Anzahl der Ge werbebetriebe festzulegen. Diese wirt schaftlich durchaus richtige und vernünftige Zielsetzung hat einen wirtschaftlich ge sicherten, fachlich hervorragend ausgebil deten, betrieblich leistungsfähigen und ge sellschaftlich geachteten Gewerbestand her vorgebracht Der goldene Boden des Hand werks wurde sprichwörtlich. Es soll jedoch nicht unerwähnt bleiben, daß in Einzelfällen Ängstlichkeit, Engstirnigkeit, Rücksichts losigkeit oder Geldgier einen unsozialen und wirtschaftswidrigen Zunftgeist ent stehen ließen, dem Unterlassungen oder Maßnahmen entsprangen, die einzelnen Betrieben oder Gewerben bis heute nach wirkende Vorwürfe eingebracht haben. Die erwähnten Selbsthilfeorganisationen trugen

M ■ M ' i . : " I iwwwm mw\\\ - -M' I % — : : k r \E m: 1 ¥M\ |\\.\ttV' fp- ^riÜllli t ü Iii MBii ■!!:: iss; II ■ iiimiiiffi iiKMnoi'mn Ml ^ II $«■ * Ui'i t mti .«fnwflBi Betriebsbesuche des Gewerbereferenten der oö. Landesregierung dienen der Inforrnation und Aussprache. Im Bild eine Wehereigenossenschaft Haslach, hei der im besonderen Probleme der Mühlviertler Wehereien und Grenzlandfragen behandelt werden aber auch dazu bei, daß die Gewerbetrei benden zum gesellschaftlich ziemlich abge schlossenen und das Erreichte bewahrenden Mittelstand geworden sind. Die staatlichen Eingriffe in die durch die Selbsthilfeorganisationen geschaffenen Ordnungen waren örtlich und zeitlich nur sporadisch und hiebei auch wieder auf be stimmte Gewerbe beschränkt, bis im Jahre 1859 die umfassende Gewerbeordnung er lassen wurde. Diese gesetzliche Regelung erklärte bestehende Gewerbe, insbesondere radizierte Gewerbe und erlassene Markt rechte für weiterhin aufrecht, unterwarf aber deren weitere Ausübung den neuen Vorschriften; der Antritt eines Gewerbes wurde an einheitliche Voraussetzungen, in den meisten Fällen auch an den Nachweis einer Befähigung gebunden. Die Gewerbe ordnung brachte erstmalig auch Vorschrif ten über den Dienstnehmerschutz (gewerb liches Hilfspersonal!) und über die Lehr lingsausbildung. Weiters sind die Vor schriften über die behördliche Genehmigung bestimmter Betriebsanlagen und die Be strafung unbefugter Gewerbeausübung als wesentliche Neuerungen zu nennen. Diese im Jahre 1859 erlassene Gewerbeordnung bedeutete für das gesamte Gewerbe eine durchgreifende Neuordnung durch den Staat und wurde zur Grundlage für die weitere Entwicklung. Neben diesen gewerberechtlichen Vorschriften ist eine Viel zahl weiterer Gesetze wirtschafts-, schulund ausbildungs-, sozial- und abgabenrecbtlichen Inhalts für die Gewerbeaus übung wirksam geworden. Durch bundesgesetzlicbe Regelung wurde die Interessen vertretung der Gewerbetreibenden der Kammer der gewerblichen Wirtschaft mit ihren sachlich und räumlich gegliederten Organisationseinheiten übertragen. Zur Wahrnehmung der gesetzlichen Vorschrif ten zum Arbeitnehmerschutz wurden die Arbeitsinspektorate eingerichtet. Zur Ver tretung der Interessen der Arbeitnehmer wurde die Kammer für Arbeiter und Ange stellte berufen. Im Rahmen dieses Auf satzes kann auf die Einzelheiten dieser gesetzlichen Regelungen nicht näher einge gangen werden. Aus der weiteren Ent wicklung der einzelnen Gewerbe läßt sich sehr deutlich entnehmen, daß einerseits die Ansprüche der Bedarfsträger an die Er zeugnisse und Leistungen der Gewerbe treibenden ständig gestiegen sind und andererseits aber auch die Leistungsange-

I&iiiiiliital böte der Gewerbetreibenden immer reich haltiger wurden, so daß heutzutage eine überaus vielfältige Struktur des Gewerbes mit zahlreichen Spezialbetrieben gegeben ist. So erfreulich dieser Entwicklungsstand für die Bedarfsträger ist, kann doch die erhöhte Krisenanfälligkeit der hochspeziali sierten Betriebe nicht übersehen werden. Einstens standen der Handwerker als Er zeuger der Bedarfsgegenstände oder als Er bringer der Leistungen sowie der Handels treibende allein dem Bedarfsträger gegen über. Die Auftragserteilung und die Auf tragsdurchführung war von persönlichen Gesprächen begleitet. Die erbrachte Lei stung war als Einzelanfertigung durch die Person des Handwerkers oder des Handels treibenden geprägt. Der Gewerbetreibende war also in seiner Konkurrenz praktisch auf die persönliche Leistung beschränkt. Später erwuchs den Handwerkern eine un erwartete Konkurrenz in der technischen Entwicklung der Maschinen, die von den Handwerkern zur Erleichterung und Be schleunigung ihrer Arbeiten entwickelt und eingestellt wurden. Mit diesen Maschinen wurde die Massenproduktion von Bedarfs gegenständen möglich, die bisher als Einzel stücke von den Handwerkern angefertigt worden waren. Die maschinelle Erzeugung der Bedarfsgegenstände schwoll zur Mas senproduktion an, die nicht auf das Land beschränkt blieb. Aus den wirtschaftlich aufblühenden Industriestaaten der Welt brachte der Handel die Massenerzeugnisse in das Land mit einer schier unbegrenzten Fülle an Auswahl und zu Preisen, die vom heimischen Handwerker aus verständlichen Gründen nicht geboten werden konnten. Überdies übte das industrielle Massenpro dukt einen bestimmenden Einfluß auf die bisherigen Gebrauchs- und Verbrauchsge wohnheiten und damit auf den Bedarf aus. Die industriellen Produzenten und der Handel begannen mit wissenschaftlich be gründeten Werbemethoden, den Bedarf zu wecken und zu heben. Neben der weit gehenden Verdrängung des Handwerks aus der Herstellung der Bedarfsgegenstände haben viele Industriebetriebe zum Absatz ihrer Massenerzeugnisse aus Kostengrün den eigene Vertriebsorganisationen einge richtet und damit das Handels- und Trans portgewerbe getroffen. Diese weltweite Industrialisierungswelle spülte auch in Oberösterreich eine Reihe von Gewerbebetrieben, insbesonders Hand werksbetriebe, hinweg und brachte viele weitere in existenzbedrohende Bedrängnis. Das Gewerbe erfaßte ein tiefgreifender Pessimismus, daß die immer weiter und rascher um sich greifenden und ständig leistungsstärker werdenden Produktions stätten der Industrie mit ihren Vertriebs organisationen die Handarbeit in abseh barer Zeit zur Gänze verdrängen werden. Dieser Pessimismus verleitete vielfach zur voreiligen Stillegung handwerklicher Be triebe und zur Abwanderung der Hand werker als bestens ausgebildete Mitarbeiter in die Industriebetriebe oder zu einem ab wartenden Verhalten des Gewerbetreiben den in einem zunehmenden wirtschaftlichen Siechtum. Die Industrialisierung leitete auch im Lande Oberösterreich bald einen grundlegenden Strukturwandel ein. Die rasch zunehmende Anzahl von Industriebetrieben übte eine besondere Anziehungskraft auf die Arbeit nehmer in den Gewerbebetrieben und in der Land- und Forstwirtschaft aus, weil die aktive und durchschlagskräftige Sozialpoli tik der Arbeitnehmerorganisationen für die Arbeitnehmer in den Industriebetrieben günstigere Arbeitsbedingungen und bes sere Aufstiegschancen erwirkte. Darüber hinaus wurde die Industrie immer mehr zum Maßstab und zum Mittelpunkt der wirtschafts-, sozial- und abgabenpolitischen Entscheidungen des Staates. Damit hat sich

die Industrie als neuer und mächtiger Wirt schaftsträger im Staate neben dem Gewerbe und dem Handel voll durchgesetzt. Die Industrie mit ihren personellen, tech nischen und finanziellen Möglichkeiten in der Produktion von Grund- und Rohstoffen einerseits und in der Massenproduktion an Bedarfsgegenständen andererseits ist auch vom Standpunkt des Gewerbes aus zu bejahen. Vor allem ist nämlich der Indu strie die Erzeugung von Grund- und Roh stoffen sowie von Hilfsstoffen möglich, deren Einkauf den Gewerbetreibenden bil liger kommt als die eigene Herstellung. Darüberhinaus ist die wirtschaftliche und soziale Bedeutung, die von der Preisge staltung der Industrie für ihre Massener zeugnisse ausgeht, auch für das Gewerbe nicht mehr belanglos. Denn das von der Bevölkerung durch die Befriedigung ihrer Bedürfnisse mit billigen Massenprodukten erübrigte Geld wird frei für die Anschaffung von gewünschten, den persönlichen Vorstel lungen entsprechenden Bedarfsgegenstän den. Diese persönlichen Wünsche können jedoch nur von handwerklichen Betrieben erfüllt werden. Obwohl die industriell er zeugten Massenprodukte trotz ihrer Aus wahl und Qualität zu keiner Zeit besondere persönliche Wünsche an bestimmten Be darfsgegenständen erfüllen konnten und zu deren Anfertigung der handwerkliche Be trieb aufgesucht wurde, zeigt die Beob achtung sehr deutlich, daß auf Grund der allgemein gestiegenen Einkommen in der Bevölkerung das Verlangen nach dem per sönlichen Geschmack entsprechenden Be darfsgegenständen zunimmt und die Auf traggeber bereit sind, die durch die indi viduelle Anschaffung bedingten Mehr kosten zu bezahlen. In diesem Hervortreten der persönlichen Einflußnahme auf die Ge staltung der Bedarfsgegenstände liegt ohne Zweifel eine reelle Chance für viele Ge werbezweige. Weiters bringt die Industrie Aufträge für das Gewerbe als Zuliefer-, Ergänzungs-, Installations-, Service- und Reparaturbetriebe. In vielen Fällen sind Industriebetriebe auf gewerblich geführte Unternehmen angewiesen, um ihre Erzeug nisse überhaupt absetzen zu können. Man denke nur an die Automobilindustrie, wenn sich diese nicht auf gut geführte Kraftfahr zeugmechanikerbetriebe stützen könnte, oder an die Erzeugungsindustrie für Land maschinen, Haushaltsmaschinen, Rund funk- und Fernsehgeräte usw., wenn es die gewerblichen Mechaniker, Schlosser, Spengler und Installationsbetriebe usw. nicht mehr gäbe. Außerdem hat sich heraus gestellt, daß die Industriebetriebe be stimmte Einzelteile für ihre Erzeugnisse bei gewerblichen Betrieben günstiger herstellen lassen, als sie diese selbst erzeugen könn ten. Jedenfalls ist die Industrie zu einem beachtlichen Auftragsgeber für das Gewerbe geworden. Es ist erfreulich, feststellen zu können, daß eine große Anzahl von Ge werbebetrieben durch gediegene und pünkt liche Leistungen als Zulieferer- oder als Service- und Reparaturbetriebe Dauerauf träge von Industrien gewinnen und da durch die wirtschaftliche Existenz für den Betriebsinhaber, für die Mitarbeiter und die Lehrlinge sichern konnten. Das gleiche gilt auch für jene gewerblichen Betriebe, die Er zeugnisse von Industrien zur Ergänzung, Auslieferung sowie zur Installation und Montage übernehmen können. Weitere Auftragschancen haben sich den Gewerbebetrieben aus der ungeheuren Ent wicklung des Sportes und der Freizeitver längerung eröffnet. Freilich darf hiebei nicht übersehen werden, daß in vielen gewerblichen Branchen die Herstellung von Gegenständen durch die ' : Wesentlich dienen Betriebsbesichtigungen auch der Prüfung aller Möglichkeiten zur Schaffung umweltfreundlicher Arbeitsplätze, zur Forcie rung des technischen Fortschritts und der wirt schaftlichen Steigerung. — Sämtliche Fotos: Seidel > r'HWIi.l

Y'' Landesrat Rudolf Trauner in der Schmiede eines heimischen Granitwerkes i*l, ■ } - Ii flf' ■I- ' industrielle Erzeugung stark eingeschränkt wurde oder gänzlich weggefallen und nur mehr die Reparatur, die Wartung, die In stallation oder Montage der Industrieer zeugnisse verblieben ist. Neben der Industrialisierung in der Erzeu gung brachte auch die allgemeine Techni sierung, vor allem in der Land- und Forst wirtschaft, im Bergbau und in den Haus halten eine Reihe von bodenständigen Handwerksbetrieben zum Erliegen (z. B. Wagner, Binder, Drechsler, Seiler, Sattler, Schmiede, Müller, Säger usw.). Es gibt bereits Gebiete im Lande, in denen her kömmliche Gewerbebetriebe gänzlich ver schwunden sind. Für dieses Absinken der Anzahl oder für das gänzliche Verschwin den sind aber auch andere Gründe maß gebend, wie das Abwandern der Mitarbeiter und das Ausbleiben des Nachwuchses, weil dieser Beruf gesellschaftlich nicht mehr attraktiv angesehen wird oder mit Mühen und Risken verbunden ist, denen ausge wichen wird. Es muß hier deutlich ausge sprochen werden, daß in der Jetztzeit die Führung eines Gewerbebetriebes nicht nur wegen der Aufträge, sondern vor allem wegen der Personalprobleme und der Kostenbelastungen sehr schwierig gewor den ist. An den sozialen Errungenschaften, wie gesetzlich festgelegtes Mindesteinkom men, Entgelte für Überstunden, Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeiten sowie für Arbeitslosigkeit und Krankheit, Arbeits zeiten, Urlaub usw. kann der Gewerbe treibende oft nicht teilhaben, weil es die Führung des Betriebes einfach nicht zuläßt. Diese Schwierigkeiten und Belastungen lassen viele Gewerbetreibende resignieren und den Betrieb stillegen, um als Arbeit nehmer das Pensionsalter zu erreichen, oder in den betrieblichen Aktivitäten erlahmen und mit erschreckend geringen Erträgen das gewerbliche Pensionsalter abwarten. In den meisten dieser Fälle kommt es sodann zu keiner Betriebsnachfolge mehr, so daß sie mit dem Abgang des bisherigen Be triebsinhabers erlöschen. Es ist also ein weitgehendes Absterben einstens blühender Gewerbebetriebe im Gange, dessen Auswirkungen auf die ge sellschaftliche, wirtschaftliche und soziale Entwicklung noch nicht abgesehen werden können. Eine dieser bereits spürbaren Aus wirkungen soll hier nicht unerwähnt blei ben, das ist die landweit gewordene unbe fugte Gewerbeausübung, die sogenannte Pfuscherei. Der Bedarf an den handwerk lichen Leistungen ist in der Bevölkerung unverändert vorhanden, es fehlen jedoch zu deren Erbringung die gewerberechtlich befugten Handwerker. Das Fehlen dieser kleineren und für Einzelarbeiten ansprech baren Gewerbebetriebe einerseits und die Dringlichkeit der Durchführung der Arbei ten andererseits haben in der Bevölkerung das Unrechtsbewußtsein an einer unbe fugten Gewerbeausübung beinahe zur Gänze zum Verschwinden gebracht. Bei der Pfuscherei handelt es sich nicht nur um die Übertretung gewerblicher Vorschriften, sondern auch um den Entgang der Abgaben an den Staat, an die Sozialversicherungs träger und schließlich auch an die Interes senvertretungen. Eine weitere Auswirkung läßt das allge meine Zurückbleiben vieler Gewerbezweige in der wirtschaftlichen und sozialen Ent wicklung auch auf die Berufsentscheidung der Jugend bereits deutlich erkennen. So weit es sich nicht um sogenannte Mode berufe handelt, ist ein Zurückgehen der Lehrlingszahlen in vielen handwerklichen Lehrberufen vorhanden. Die staatliche För derung des allgemeinbildenden und berufs bildenden höheren Schulwesens durch die Abschaffung der Aufnahmsprüfung und durch den Entfall des 9. Pflichtschuljahres hat einen überaus starken Zuzug in diese höheren Schulen ausgelöst und hält da durch vor allem den qualitativ besseren Teil der Jugend vom Eintritt in ein Lehr verhältnis zur Erlernung eines handwerk lichen Lehrberufes in gewerblichen Betrie ben ab. Dazu kommt, daß in der gesell schaftlichen Meinung dem Besucher einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule und der Hochschulen noch immer ein größeres Sozialprestige zuge messen wird als dem Lehrling in einem Gewerbebetrieb, obwohl diesem durchaus günstigere Berufsaussichten offen stehen. Die Erhaltung eines wirtschaftlich gesicher ten Gewerbestandes wird ein Anliegen der

gesamten Bevölkerung werden müssen. Die Standorte und die Anzahl dieser gewerb lichen Betriebe aller Art wird notwendiger weise den heute tatsächlich vorhandenen Bedarfsverhältnissen anzupassen sein. Da her kann die Aufrechterhaltung oder die Ansiedlung von Gewerbebetrieben nur in Gebieten gesamtwirtschaftlich sinnvoll sein, in denen die Bedarfsverhältnisse einen halbwegs gesicherten Auftragseingang er warten lassen. Zur wirtschaftlichen Siche rung bestehender Gewerbebetriebe wird daher auch die Stillegung gleichartiger Be triebe in Orten (Gebieten) mit unzureichen den Bedarfsverhältnissen oder die Über siedlung in unterbesetzte oder in bereits unversorgt gewordene Bedarfsgebiete bei tragen. Die diesbezüglichen Untersuchun gen und Entscheidungen müssen aber den Gewerbetreibenden selbst im Einverneh men mit den gesetzlichen Interessenver tretungen überlassen bleiben. Hiebei wird sich das kollegiale Einvernehmen für die Gewerbetreibenden wirtschaftlich günstiger auswirken als eine durch das Absinken der Nachfragen begründete und um die Er haltung der Existenz ringende Konkurren zierung. Die Stillegung oder eine Über siedlung von Gewerbebetrieben zur Siche rung der wirtschaftlichen Existenz der am Orte verbleibenden Betriebe wird künftig die Förderung durch die öffentliche Hand ge nauso rechtfertigen, wie die Ansiedlung neuer Gewerbebetriebe in gewerblich unter besetzten oder bereits unversorgten Bedarfs gebieten. Eine maßgebliche Intention liegt also in der Anpassung der Standorte und der Anzahl der jeweiligen Gewerbebetriebe an die tatsächlich vorhandenen Bedarfsverhält nisse mit dem Ziele, daß zur vollen und ständigen Versorgung der Bevölkerung mit allen Bedarfsleistungen über das ganze Land ein Netz von einschlägigen Gewerbe betrieben erhalten bleibt oder errichtet wird. Sicherlich ist es mit dieser notwendi gen Anpassung oder Ansiedlung von Be trieben allein nicht getan. Die wirtschaft liche Sicherung hängt schließlich auch da von ab, daß diesen Betrieben die Bildung des zur ordnungsgemäßen Betriebsführung unerläßlichen Eigenkapitals im ausreichen den Maße durch eine entsprechende Steuer gesetzgebung des Staates ermöglicht und gesichert wird. Den wirtschaftlich gesicher ten Gewerbebetrieben ist es sodann finan ziell leichter möglich, gut ausgestattete Arbeits- und Lehrplätze zu bieten. In diesem Zusammenhang ist zu bemerken, daß seitens des Landes Oberösterreich jährlich Millionenbeträge zur wirtschaft lichen Sicherung und Förderung des Ge werbes, zur Errichtung und Modernisierung der Betriebsanlagen sowie zur Einrichtung und Verbesserung der Arbeitsplätze aus gegeben werden. Diese Förderungstätigkeit des Landes wird künftig noch weiter aus gebaut und stärker nach den jeweils auf tretenden Schwerpunkten ausgerichtet werden müssen. Eine weitere Überlegung zur wirtschaft lichen Sicherung der Gewerbebetriebe geht dahin, daß den Betriebsinhabern in der arbeits- und sozialrechtlichen Gesetz gebung die Möglichkeit eröffnet wird, in Zeiten von Auftragsmangel als Arbeit nehmer in Teilzeitbeschäftigung zusätz liches Einkommen zu erzielen. Mit dieser gesetzlichen Regelung würde entscheidend dazu beigetragen werden, daß zeitweise unterbeschäftigte, für die Versorgung der Bevölkerung jedoch unerläßliche Gewerbe treibende ihren Betrieb aufrechterhalten und nicht stillegen. Mit der Aufrecht erhaltung der Gewerbebetriebe würde aber auch der landweiten Pfuschertätigkeit wirksam entgegengetreten werden können. Schließlich wird dem beruflichen Nachwuchs vor allem in den Gewerbezweigen mit sinkenden Lehrlingszahlen besondere Auf merksamkeit zu widmen sein. Es wurde bereits erwähnt, daß die Entscheidung der Jugendlichen für gewerbliche Lehrberufe — die sogenannten Modeberufe sind bisher noch weniger betroffen — ständig zurück geht und die Beweggründe hiefür sehr mannigfach sind. Als ein maßgeblicher Grund hiefür wird das 9. Pflichtschuljahr angesehen. Dieses 9. Pflichtschuljahr kann nach der derzeit geltenden Gesetzeslage entweder durch den Besuch einer allgemein bildenden oder berufsbildenden höheren Schule oder durch den sogenannten Poly technischen Lehrgang absolviert werden.Die Erfahrung zeigt, daß viele Pflichtschüler nur deshalb in eine der vorgenannten höheren Schulen eintreten, um dem Polytechnischen Lehrgang zu entkommen. Von diesen ein mal einer höheren Schule zugewendeten Jugendlichen entscheidet sich nur mehr eine verschwindend kleine Zahl für gewerbliche Lehrberufe, insbesonders für handwerk liche, und diese Entscheidung fällt meistens auch erst bei ungenügenden Lernerfolgen in der höheren Schule. Der Polytechnische Lehrgang selbst hat bisher zur Berufsent scheidung für gewerbliche und hier wie derum für gewisse handwerkliche Lehr berufe keine nennenswerte Förderung er bracht. Aus dieser schulgesetzlich bedingten Lage ergibt sich, daß nicht nur die Anzahl, sondern auch die Qualität der Lehrlinge ge sunken ist. Eine Verbesserung des Lehr lingsnachwuchses wird sicherlich dadurch eintreten, daß durch eine Novellierung zum Pflichtschulgesetz der Eintritt in ein ordnungsgemäßes Lehrverhältnis im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes dem Besuch des Polytechnischen Lehrganges gesetzlich gleichgesetzt und der Lehrling vom Besuch des Polytechnischen Lehrganges freigestellt werden könnte. Als letzte Intention soll in diesem Aufsatz die Verbesserung der gewerblichen Be triebsanlagen zum Schütze der Umwelt er wähnt werden. Bereits durch die Gewerbe rechtsnovelle 1873 wurden bestimmte ge werbliche Betriebsanlagen zum Schütze der Nachbarschaft und der Dienstnehmer der behördlichen Genehmigung unterworfen. Dank dieser gewerbebehördlichen Ge nehmigungspflicht wurden die gewerblichen Betriebsanlagen zum Schütze der Nachbar schaft (Umwelt!) vielfach an abgelegenen Stellen, außerhalb der Ansiedlung oder am Ortsrande errichtet. Die in den letzten Jahrzehnten stark einsetzende Sied lungsbautätigkeit hat die Siedlungs- und Wohnhäuser bis an die bestehenden Be triebsanlagen herangebracht. Andererseits wurden auch die Betriebsanlagen auf Grund der technischen und chemischen sowie wirtschaftlichen Entwicklung erweitert, mit starken Maschinen ausgerüstet, neue Pro duktionsweisen und Produktionszweige aufgenommen. Als drittes Moment ist noch das allgemein gehobene ümweltbewußtsein der Bevölkerung zu nennen. Wurden einstens rauchende Schornsteine, klingende Hämmer und surrende Räder als Symbol fleißiger Hände angesehen, besungen und gepriesen, werden diese heutzutage zum besonderen Anliegen des Umweltschutzes. Mit keinem Wort soll gegen begründete Forderungen auf dauerwirksame Maßnah men zum Schütze der Umwelt gesprochen werden, aber eines ist hiebei zu bedenken, daß die Betriebsanlagen nun einmal die Produktionsstätten, Arbeits- und Lehr plätze darstellen, die als Grundlage des wirtschaftlichen und sozialen Wohlstandes für die ganze Bevölkerung unerläßlich sind. Völlig emissionsfreie Betriebsanlagen kann es aus technischen Gründen nicht geben und die zur Minderung der Emissionen auf ein erträgliches und zumutbares Ausmaß notwendigen Maßnahmen oder Einrichtun gen kosten sehr viel Geld, das in vielen Fällen nur in einem größeren Zeitraum oder überhaupt nicht aufgebracht werden kann. Weiters gibt es Fälle, in denen nur eine Stillegung oder Verlegung des Betriebes als letzter Ausweg verbleibt. Daß mit diesen Maßnahmen vielfältige Probleme verbun den sind, bedarf keiner näheren Erörterung. Eines kann ausgesagt werden, daß die In haber der gewerblichen Betriebsanlagen für die Belange des Umweltschutzes volles Ver ständnis haben und die behördlich aufge tragenen Maßnahmen nur nach Maßgabe ihrer wirtschaftlichen Möglichkeiten durch führen können. Die Gewerbebehörden haben in Vollziehung der diesbezüglichen GesetzesVorschriften jedoch die verantwor tungsvolle Aufgabe, die zum Schütze der Umwelt erforderlichen Vorschreibungen auch auf die Möglichkeiten zu deren Ver wirklichung abzustimmen und mit ihren Vorschreibungen die Weiterführung des Betriebes zur Aufrechterhaltung der Pro duktion sowie der Arbeits- und Lehrplätze nicht unmöglich zu machen. In allen jenen Fällen, in denen die zum Schutz der Um welt vorgeschriebenen Maßnahmen vom Betrieb wirtschaftlich nicht verkraftet wer den können, wird eine finanzielle Unter stützung aus öffentlichen Mitteln zum Schütze der Umwelt unausbleiblich werden.

Franz Wenninger Oberösterreichisches Zunftleben Bis weit ins 13. Jahrhundert stehen uns auf oberösterreichischem Boden keine Quellen über eine handwerkliche Betätigung im Sinne einer gewerblichen Gewerbeaus übung zur Verfügung. Wir wissen nur, daß die weit voneinander wohnhaften Men schen selbst ihr Brot buken, den Stier mit eigener fiand schlugen, ihr Geschirr form ten, Flachs und Wolle spannen und im Hausbetrieb das erzeugten, was sie zum täglichen Leben brauchten. Erst in der zwei ten Hälfte des 13. Jahrhunderts führte diese Betätigung zum handwerklichen Erwerb. 1259 bestimmte Bischof Otto von Passau die Abgaben, die ein ungelernter Bäcker, wenn er backen wollte, zu leisten hatte^ und da und dort tauchen, urkundlich beleg bar, Berufsbezeichnungen und Handwer kernamen auf. In dem 1316 von den Her zögen Otto und Heinrich der Stadt Schär ding verliehenen Freiheiten sind die den Bäckern, Fleischern, Wirten und Salzferti gern erlaubten Tätigkeiten genau gere gelt-. Wir ersehen daraus, daß in der Zeit vor und während der Städte- und Märkte gründungen neben den in den Klöstern und auf dem Lande vorherrschenden Lohn- und Störwerkern ein neuer Handwerkertyp im Entstehen begriffen war, nämlich der des seßhaften und behausten Vollhandwerkers. Auf diesen waren die Städte in ihren Grün dungszeiten angewiesen, sie boten daher den ihren Grundherrschaften entlaufenen Handwerkern Schutz, wogegen diese sich befleißigten, sich nutzbar und unentbehr lich zu machen, was ihnen umso leichter möglich wurde, als ihnen sowohl die Sorge um die bürgerliche Nahrung, wie auch der Schutz der Stadtgrenzen mitanvertraut war. Die Bedeutung des Handwerks jener Zei ten läßt sich aus der Verfügung Herzog Albrechts vom Jahre 1377 erkennen, in der dieser allen Handwerkern aus anderen Or ten die Erlaubnis erteilte, ungehindert in die Stadt Enns zu ziehen und dort in glei cher Weise wie die schon seßhaften ihre Arbeit zu verrichten®. Dementgegen war man aber überall, wo sich grundherrschaft liche und städtische Interessen berührten und der Bedarf an Handwerkern gedeckt schien, bemüht, ihren weiteren Zuzug ein zudämmen bzw. die Belieferung der Stadt bewohner durch die vor den Stadtmauern wohnhaften Gäumeister zu unterbinden. So waren beispielsweise den zur Herrschaft Orth gehörenden Traundorfern nach dem den Gmundnern von Herzog Rudolf 1360 verliehenen Meilenrecht nicht nur das Brot backen und Weinschänken, sondern auch das Schnitzen hölzerner Figuren und die Anfertigung von Werkzeugen aus Holz verboten''. Da die Grundherrschaften aus verständlichen Gründen ihre handwerkli chen Untertanen ebenfalls schützten und daher die gegen diese gerichteten Verfü gungen wenig Erfolg zeitigten, begannen die Handwerker bald, sich vorerst, im Ge gensatz zu späteren Zeiten, noch auf frei williger Basis und häufig auch in Form von religiösen Bruderschaften als „Einungen" zusammenzuschließen. Die Bildung echter handwerklicher Vereinigungen ist in Ober österreich erstmals in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts nachweisbar, doch treten diese hier fast nie unter der Bezeichnung „Zunft", sondern meist als „Zeche", „Bru derschaft" oder „Handwerk" auf. Erstmals stoßen wir 1328 und 1343 auf die Zechen der Schiffsleute von Enns und Gmunden und 1343 auf das Handwerk der Riemer zu Linz®; in der zweiten Hälfte dieses Jahr hunderts folgten die schon vor 1359 be zeugte Linzer Bäckerzeche, die Erhardizunft der Linzer Schuster, die der Braunauer Bäkker, die Flößerzeche Wels, die Zeche der Klingenschmiede und Schleifer zu Klein raming und Dambach, sowie die Bäckerze chen von Gmunden und Freistadt u.a. Dann mehren sich in den heimischen Archiven die Handwerksordnungen, in denen oft auf „uralt Brauch und Gewohnheit", wie auch auf mündliche Überlieferung hingewiesen wird. Während die ersten zünftischen Zu sammenschlüsse lokal bedingt waren, kam es in der Folge bei zahlenmäßig geringen Handwerken oder bei solchen, die aus wirt schaftlichen Gründen als geschlossene Ein heit auftreten wollten, zum Zusammen schluß in größere Verbände, wie z.B. der Hafner der sieben landesfürstlichen Städte Oberösterreichs, oder der Leinenweber, de ren Hauptlade letztlich 80 oberösterreichi sche Weberzünfte umfaßte. Einzelne zünfti sche Handwerksverbände erstreckten sich über die Landesgrenzen, so z. B. die Ver einigung der redlichen Messererwerkstätten Österreichs, der vorerst nur die Messerer von Steyr, Wien, St.Pölten, Wels und Krems und nachmalig auch die von Stein bach und Vöcklabruck zugehörten. Der stärkste Handwerkerverband war aber der der Steinmetzen und Maurer „deutscher Nation" zu Straßburg und Wien, der sich über das ganze damalige deutsche Reich erstreckte®. Der von der Haupthütte Wien 1618 den Grieskirchnern ausgestellte Hüt tenbrief weist auf das hohe Alter dieses Verbandes hin, da in ihm die Aufnahme dieses Handwerks in die „von der allerdurchläuchtigsten großmächtigsten königli chen Mayestät Barbarossa vor fünfteinhalbhundert Jahren privilegierten Haupthütten zu Straßburg und Wien der beiden Hand werke" ausgesprochen wird'. Die Bezeich nung „deutscher Nation" weist auf die zahlreichen, zumeist in den Klosterhütten beschäftigten lombardischen Angehörigen dieser Berufe hin, die sich ebenfalls zu sammenschlössen. F. Berndt berichtet von einer Zunft welscher Bauleute in Steyr®, bis 1646 blieb aber den Welschen die Zugehö rigkeit zu den den Bauhütten Straßburg oder Wien angeschlossenen Handwerken ver wehrt. Erst in dem den Linzern am 11. Mai 1646 von Kaiser Friedrich III erteilten Hüt tenbrief ist erstmals von den Steinmetzen und Maurern „deutscher und welscher" Na tion die Rede®. Daß sich auf heute ober österreichischem Boden schon frühzeitig, be dingt durch seine örtliche Lage und die be sitzrechtlichen Verhältnisse, handwerkliche und zünftische Einflüsse verschiedener Rich tungen trafen, bezeugt die Tatsache,daß sich z.B. im Torbogen der Burgruine Schaunberg das Hüttenzeichen der Bauhütte Wien befindet, während im Innviertel der präch tige Türbeschlag einer der drei Eggelsberger Kirchentüren im Ornament die 8-Form des Straßburger Bauhüttenschlüssels auf weist'®. Noch deutlicher tritt diese Erschei nung im überregionalen Zusammenschluß der Handwerker einer Sparte zu einer Zunft zu Tage, wie beispielsweise der der vier redlichen Werkstätten der kleinen Eisenzieher von Freistadt, Budweis, Neuhaus und Wels". Im Gegensatz zum übrigen Österreich las sen sich im obderennsischen Raum vier Hauptgruppen von Zünften feststellen, a) die „geschenkten", b) die „ungeschenk ten", c) die „geschlossenen" und d) die „gesperrten" Zünfte. Die ersten beiden un-

Deckblatt der Handvverksordnung der Zimmer leute von Freistadt aus dem Jahre 1594. — Foto: H. Lackner terschieden sich in der Hauptsache durch die bei den geschenkten Zünften vorge schriebene Wanderpflicht und dem An spruch des Wandernden auf das „Ge schenk" = Reiseunterstützung; zur Gruppe der „geschlossenen" zählten all jene Zünfte, die für längere Zeiten die Aufnahme ins Handwerk ausschlössen. Die für das oberösterreichische Zunftwesen interessanteste Gruppe ist aber die vierte, die der „gesperr ten" Zünfte, von denen es im ganzen alten deutschen Reich solche nur in zwei Städten gab, nämlich in Nürnberg und Freistadt*-. Den dieser Gruppe angehörigen Mitglie dern war nicht nur das Wandern verboten, sie waren, um keine Fertigungsmethoden oder Erzeugungsvorteile der Konkurrenz verraten zu können, vom ersten Tag der Aufnahme in die Zunft an die Stadt ge bunden, aus der sie ohne Erlaubnis nicht ausziehen durften. Zu solchen Handwerken zählten die Alabasterer, Beckenschlager, Brillenmacher, Decken- und Teppichmacher, Gold- und Silberdrahtzieher und eine Reihe anderer. Die Stärke des zünftischen Handwerks lag in seiner Organisation, der Versammlungs freiheit, dem Zunftzwang und der eige nen Gerichtsbarkeit in inneren Angelegen heiten. Über das Zunftwesen ist schon viel geschrieben worden. Positives und Negati ves. Ein objektives Urteil läßt sich jedoch nur bilden, wenn man die Zeiten und Be dingungen, unter denen das Handwerk einst zu leben hatte, einer eingehenden Prüfung unterzieht. Ohne die Zunft als Schutzverband hätten Meister und Gesellen nicht bestehen können, denn die Hand werker waren lange Zeit gegenüber dem Vollbürger und Handelsherren nur zweitrangige Bürger. Eine Ausnahme bildete hier die Stadt Eferding, in der die Handwerker sogar Hauptträger des Wirtschafts- und Gemeinwesens der Stadt waren*®. Macht kämpfe, wie sie in den großen Reichsstäd ten zwischen Patriziern und Handwerkern ausgetragen wurden, flammten in Ober österreich nur vereinzelt und in geringem Ausmaß auf, so z. B. in Steyr, als dort 1506 die Handwerker gegen den Rat der Stadt aufstanden'"*. Die Ursache lag wohl darin, daß es in Oberösterreich nur in dieser Stadt ein Patriziat im üblichen Sinne des Wortes gab, wenngleich auch anderswo der gesell schaftliche Abstand zwischen Bürgertum und Handwerk ein sehr großer war. Die unterschiedlichen Kleidererlässe lassen die Gegensätzlichkeiten jener Zeiten erkennen, im besonderen war es aber die Monopol stellung der reichen Handelsherren, die diese nicht abgeben wollten, z.B. das den Handwerkern von diesen streitig gemachte Recht, in vermieteten Häusern Gewerbe auszuüben, welches 1530 ein Eingreifen Kaiser Ferdinands nötig machte, um den Handwerkern ihre alten Privilegien zu sichern*''"'. Die recht unterschiedliche Stellung der Handwerker in Oberösterreich erweist sich daraus, daß noch im 16. Jahrhundert in Steyr nur 3 Messerer als Angehörige des vornehmsten und stärksten Handwerks der Stadtregierung zugezogen*" und in Linz erst 1676 ein Handwerker in den Rat der Stadt gewählt wurde*'. Hingegen hatte in Freistadt schon 1397 Petrus der Fleischmann die Stadtrichterwürde inne*" und auch in Eferding und anderen Orten Oberöster reichs versahen frühzeitig Handwerker ihre Aufgaben im Stadtrat*". Die im Handwerk immer mehr um sich greifende Spezialisierung führte dazu, daß Steyr 1525 mit 22 Zechen an der Spitze der oberösterreichischen Städte stand und bis 1655 in Linz an die 50 Zünfte Handwerksfreiheiten erhalten hatten. Die oberöster reichischen Handwerksordnungen unter schieden sich in ihren Grundzügen wenig von denen der Nachbarländer. Sie regelten die Pflicht zur Teilnahme an den von der Zunft gebotenen Gottesdiensten und Pro zessionen, enthielten die Vorschriften über die Höhe der Umlagen, die Wahl der Zech meister, das Aufdingen der Lehrlinge und das Ledigsagen (Freisprechen) derselben, die Meisterstücke und sonstigen Bedingun gen für die Aufnahme ins Handwerk, die Wanderschaft, sowie arbeits- und sozial rechtliche Bestimmungen über Arbeitszeit, Zahl und Entlohnung der Gesellen und die Fürsorge für erkrankte oder in Not geratene Zunftmitglieder, weiters sonstige dem ge meinsamen Vorteil zuträgliche Maßnah men, wie das Verbot des Abwerbens von Arbeitskräften, des Fürkaufes, der Pfu scher- und Störerei usw. In der ersten Zeit des sich entwickelnden Handwerks gab es noch keine gelernten Gesellen, erst mit dem Entstehen der Zünfte wurde eine geregelte Lehrzeit obligat. Im Freistädter Bäckenrecht aus dem Jahre 1397 ist davon die Rede, daß die Leute vom Land die Kinder in die Stadt geben, um das Handwerk zu erlernen®". Ein Mindestalter war anfänglich nur in we nigen Zunftordnungen vorgeschrieben. Manche Handwerke verlangten ein „ziembliches" Alter, andere schrieben ein solches von 15 oder 16 Jahren vor. Grundverschie den war die Dauer der Lehrzeit; die Zim merer von Gmunden, Wels und Waizenkirchen begnügten sich mit einer zweijäh rigen, die Schuhmacher von Kremsmünster, die Schmiede von Schwertberg, die Maul trommelmacher von Mölln und die Drechs ler von Orth schrieben drei Jahre vor. Die Grieskirchner Weber, die Lebzelter aus Schärding und die Schuhmacher aus Orth verlangten vier, die Maurer und die Stein metzen sowie die Steinbacher Messerer fünf und die Sarleinsbacher Schuster sechs Jahre, wobei bei letzteren der Lehrling nach drei Jahren Lohnempfänger, aber erst nach wei teren drei Jahren freigesprochen wurde. Die längste Lehrzeit kennen wir bei den Steyrer Goldschmieden, wo sie sieben bis neun Jahre betrug. Von einer regelmäßigen Ent lohnung, einer Lehrlingsentschädigung, ist in den meisten Ordnungen nur allgemein die Rede. So erhielt bei den Steyrer Haf nern der Lehrling im vierten Jahr Lohn und ein gebührendes Kleid, die Kirchdorf-Micheldorfer Sensenschmiedordnung aus dem Jahre 1604 billigte einem Junger im ersten

I i /j Siegel der Schilfsleute von Obernberg am Inn 1583, oö. Landesarchiv ' ■ V : m '^3 >« Siegel des Handwerks der Buchbinder in Linz 1614, Archiv der oö. Handelskammer mm' mm Siegel des Handwerks der Riemer in Linz 1658, oö. Landesmuseum Jahr drei, im zweiten vier und im dritten fünf Kreuzer Wochenlohn zu, außerdem ei nen „Schleifrock, 3 par Schuch, 3 Pfaidten und ein Schenfel". Daß der Lehrling beim Meister Kost und Quartier hatte, war eine Selbstverständlichkeit, ebenso aber auch, daß der Lehrling von ehrlicher und eheli cher Geburt sein mußte. Vom Tage des Eintritts in das Handwerk übernahm die Zunft den Schutz des Lehrlings. So lesen wir in den Eferdinger Steinmetzartikeln, daß ein Junge, falls ihm von seinem Mei ster, der Meisterin oder einem Gesellen Un bill widerfahren sei, nicht davonlaufen, sondern dies seinen Bürgen oder den Zech meistern anzeigen möge, damit diese für ihn beim Handwerk Schutz suchen^'. In der für die Hutmacher des Innviertels gel tenden Ordnung hieß es, daß bei harter Behandlung des Lehrlings die „Vierer" dar ein sehen sollten. Dem Meister oblag die Pflicht, dem Lehrling eine gründliche Aus bildung angedeihen zu lassen und für des sen sittliches und leibliches Wohl Sorge zu tragen; hiemit befaßten sich die Ordnun gen in vielfacher Art. Am Ende der Lehr zeit folgte dann in feierlicher Weise, meist am Jahrtag, die Freisprechung. In nicht we niger als 118 Punkten wurden die frei und ledig gesprochenen Lebzelter- und Wachsziehergesellen des Innviertels von der zu ständigen Hauptlade angewiesen, wie sie sich in der Zeit ihres Gesellenstandes ge bührend zu verhalten hätten^^. Wenngleich der Zunftordnung nach mit der Müßigzäh lung der Lehrling Geselle geworden war, wurde er von der Gesellenschaft aber nicht früher als ebenbürtig anerkannt, ehe er nicht in feierlicher Auflage in der Gesellen schenke als ihresgleichen aufgenommen und durch Hobeln, Schleifen, Taufen, Pritschen, Gautschen, Brunnenwerfen udgl. als gleich berechtigt anerkannt worden war. In den oberösterreichischen Zunft- und Gesellen ordnungen finden sich zahlreiche Hinweise auf diese Zeremonien des Gesellenmachens. Ursprünglich bestand zwischen Meister und Gesellen ein partriarchalisch familiäres Ver hältnis, das aber dann zu bestehen auf hörte, als für viele Gesellen die Arbeits bedingungen und die Erlangung des Mei sterrechts so erschwert wurden, daß es ihnen unmöglich schien, selbst einmal Mei ster zu werden. Die Gesellen erkämpften sich daher das Recht, eigene Gesellenzechen zu errichten, bezogen eigene Herbergen und erhielten entsprechende Satzungen. Wo dies nicht der Fall war, wurden in die Zunft ordnung entsprechende Artikel aufgenom men; aus der Eggenfelder Leinenweberord nung ist z.B. erkenntlich, daß bezüglich der Gesellenarbeit auch zwischen bayrischen, österreichischen und salzburgischen Ze chen bestimmte Abmachungen bestan den^^. Die Gesellen verstanden es auch schon bald, ihre Rechte durchzusetzen. So ist im Freistädter Bäckenrecht bereits 1387 davon die Rede, daß die Bäckenknechte die Arbeit niedergelegt hatten, weil die Mei ster fremde Arbeitskräfte arbeiten lie ßen^''. Nach der Aufnahme in die Gesellenschaft begann bei den „geschenkten" Zünften die bei diesen vorgeschriebene Wanderzeit, die die jungen Leute oft durch halb Europa führte. Damit begann die zweite Stufe des handwerklichen Werdeganges. Auch die Wanderzeit war nicht bei allen Zünften gleich lang. Im obderennsischen Leinenwe berhandwerk durfte ein Meister, der nicht zwei Jahre gewandert war, durch acht Jahre keinen Knappen aufdingen^^, nach der Lin zer Binderordnung mußte ein Meistersohn oder Geselle, der sich mit einer Witwe oder Meisterstochter verheiraten wollte, vorher drei Jahre gewandert sein^®. Für die Wanderschaft war der Handwerker gruß von besonderer Bedeutung. Dieser war bei den einzelnen Zünften in Sprache und Gebärden unterschiedlich und mit ihm hatte sich der Wandernde, sobald er in eine fremde Stadt kam, auf der Herberge oder beim „Irten" — oder „Umschickgesellen" auszuweisen. Erst nach Anerkennung sei ner Redlichkeit und ehrlichen Geburt wurde ihm eine Arbeitsstelle zugewiesen. Strenge wurde darauf geachtet, daß sich kein Ge selle zu unwürdiger Arbeit gebrauchen ließ, Frauenarbeit war im allgemeinen verboten und „sollte etwa eine Dirne mit Wissen des Meisters arbeiten", dann waren Mei ster und Gesellen, die dagegen nichts unter nahmen, straffällig, kündet die Gürtlerord nung der Stadt Steyr aus dem Jahre 1584^^. Die Gesellenzusammenkünfte fanden meist einmal im Monat im Beisein des Altgesel len, mitunter auch des verordneten Mei sters statt. Jeder Geselle war verpflichtet, daran ohne Wehr und Waffen teilzuneh men und sich ehrbar allen anderen gegen über zu erweisen. Um allenfalls ausbre chende Streitigkeiten schon im Keim unter binden zu können, bestimmte der Artikel brief der Webergesellen der Stadt Wels, daß in einem solchen Fall die Versamm lung vom Altgesellen aufzuheben und ein „Friedtag" festzusetzen war, der den Sinn hatte, die erhitzten Gemüter innerhalb ei ner gewissen Frist abkühlen zu lassen und erst dann die Beratungen wieder fortzu setzen. Sehr verschieden war die Länge der Arbeitszeit, die sich im allgemeinen nach der Jahreszeit richtete. Im Sommer begann sie meist um 4 oder 5 Uhr und endete nach dreimaliger, meist einstündiger Unterbre chung um 7 Uhr abends, häufig auch spä ter. Im Winter (Michaeli bis Georgi) rich tete sie sich gewöhnlich nach den Lichtver hältnissen. Der in Bad Ischl heute noch alljährlich nach Michaeli abgehaltene Lichtbratl-Montag erinnert noch an diese Zeit, in der das erstmalige Lichtanzünden bei der Arbeit mit einem Mahl gefeiert wur de^®. Daß dies an einem Montag geschah, bringt den „blauen Montag" in Erinnerung. Während in älteren Ordnungen gegen das zeitweise oder ganztägige Ausstehen Straf-

bestimmungen enthalten waren, billigten spätere den Gesellen Viertel- oder Halb tage zu-". Das Verlangen nach einem zu mindest teilweise halben freien Arbeitstag wird verständlich, wenn man hört, daß die Gesellenzusammenkünfte an Sonntagen verboten waren, ihre Freizeit karg bemes sen war und das Baden in den Badestuben, wofür er ursprünglich gefordert wurde, bis ins 17. Jahrhundert als unabweisliches Be dürfnis für jedermann galt. Die Entlohnung erfolgte gewöhnlich im Stück- oder Wochenlohn, bei den Maurern und Steinmetzen im Taglohn"", der nach ihrer Weiserordnung nach der Geschick lichkeit festgesetzt wurde. Die Verdingung gegen einen Jahreslohn, wie er bei den Kirchdorfer Sensenschmieden für die Eßmeister galt, stellt eine Ausnahme dar"k Die endgültige Aufnahme in die Zunft war ein Ereignis von schicksalhafter Bedeutung. Nach den damals geltenden Grundsätzen war die Abstammung von redlichen Eltern erste Voraussetzung. Das Verlangen nach ehrlicher und redlicher Geburt erstreckte sich auch auf die Meistersfrauen und, wenn den Gesellen das Heiraten erlaubt war, auch auf deren Bräute. Zu allen Zeiten galt im Handwerk der Satz „Der Männer Ehre ist auch der Frauen Ehre, doch der Frauen Schande ist auch der Männer Schande". Da her finden sich in den Zunftordnungen nicht nur Artikel über die Verehelichung, sondern über das sittliche Verhalten über haupt. Als Beispiel sei die Ordnung der St. Erhartszeche der Schuster bei der Pfarre Altmünster angeführt, die bei strenger Strafe ihren Angehörigen verbot, einer „freien Tochter" zu trinken zu geben oder mit ihr zu tanzen"". Eine große Rolle spiel te im Zunftleben die religiöse Betätigung. Nach der Straßburger Steinmetzordnung (1459) war jedes Mitglied verpflichtet, jähr lich einmal zum heiligen Sakrament zu ge hen, ähnliche Bestimmungen finden sich in vielen oberösterreichischen Ordnungen. Zur Erlangung der Meisterwürde gehörte neben der freien deutschen Abstammung häufig auch der Nachweis von Besitz; für das erste Verlangen war maßgebend, daß in den sla wischen Nachbarländern die Leibeigenschaft und damit die Unfreiheit noch stark ver breitet waren"" und der Zustrom aus den italienischen Landen insbesonders im Bau handwerk und einigen damit verbundenen Nebengewerben stark zugenommen hatte. Hinsichtlich des Besitzes findet sich in ver schiedenen oberösterreichischen Ordnungen das Verlangen nach einer eigentümlichen Behausung, so bei den Mollner Schaufel hackern oder bei den Kirchdorfer Sensen schmieden, deren Ordnung besagte, „er solle demnach zu maistern nicht aufgenom men werden, er hat den eine eigenthumliche erkaufte Behausung und Werkstatt""*." Da die meisten Zünfte zur Ver teidigung der Stadt und zu Löschdiensten verpflichtet waren, schrieben sie ihren Mit gliedern auch den Nachweis des Besitzes von Waffen und die Beibringung von Feu erlöschgeräten vor. Die Aufnahme in die Zunft stellte an die Aufnahmewerber hohe finanzielle Anfor derungen. Zu den verschieden hohen Ein kaufsgebühren und den Auslagen für die Bürgerrechtserlangung kamen noch die recht hohen Kosten für die Meisterstücke, Meistermahl und Beschaumeister. Die Zahl der geforderten Meisterstücke war bei den einzelnen Zünften recht unterschiedlich. So schrieben die Hafner der Stadt Steyr vier, die des Landgerichtes Wartenburg fünf, die Gmundner Zunft sechs, die der Stadt Wels sogar neun verschiedene Stücke vor. Den Vogel schössen die Steyrer Schneider ab, die innerhalb von 14 Tagen die Anferti gung von rund 30 Stücken verlangten"". Wie in anderen Ländern gewährten auch die oberösterreichischen Ordnungen für Meistersöhne und Gesellen, die Meisters witwen ehelichten, Erleichterungen. Unter Kaiserin Maria Theresia wurde die AbZunfthumpen der Riemer in Linz, Zinn, 1757, ausgeführt von Franz J. Maschauer, Stadtmusem Linz. — Foto: Fr. Michalek, Stadt museum Linz

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