Fundkarfe des von der römischen Stadt Wels verwalteten Landgebietes. n\\\\\\v: Ostgrenze des sWWWW 211 W///M///, Grenzen des Stadtbezirkes nacti211 Landesgrenze von O.Ö. Reichsstraße ^ Straßenzüge,Verlauf^ teilweise unsicher B^gp.URUI^ '^Wernstein 0H^elbächJ ^ '"^'^^T^^tlnnhiif-h Ö_ 1 ^Rottienbuch /\/ (^AutonomeStadt Heiligtum k Baurest ] •Vicus ^frühchristlRirctie I Mosaikboden ( nVIila,Gutshof m Rasteil Keramiken u.ä. ^ P Poststation Wieaionsiaaer r Votivinschrift C Befestigung i Statuette,Skutptur ^ d Meilenstein o Münze + Grab 0 Münzschatzfund olOVIACUMM-kQ^^^^ ++.i.Gräberfelder Töpferei o Schlogei^;^ ^ g Grabstein Ziegelei S 5 Bildgrabstein Steinbruch ^ Tferüing^^ / 4z Leonding^^R . p, j -<WA, ++4. Neukirchen J. at a.d.Enknach Watzing OVILAVA Q c< HörschingStMap^!^ßr^jMj^}/i^g^^ / kOiAUßäcm f + kOiAUßimlt^ "Mü^dßFfingiRR2 ^Breltenschüfzing^-o(].^0+++^'01'"" ßuf^r-, V/.. +np^BaäWimsba'tF^ \ p. yfo^k^ Steinerkirchen / .ZK h:- ;ÜÜ lo IRI 1 hoffui ^Gerling O •••Pi Schwanenstac ■\ ■•. n —' ^■^•-) ' / i / { \ " I Ä rfv°l ■*■ r • Schachadorf \ Lederaw j M 'Öberrohr o ^ö^Schlagen w\Upl Altmünster \ rTraunkirchen / ^ ++J) Bad Ischl ,, # 'f /^—' "N ... \Kremsdorf tfSV Micheldorfs^ \Rdr>K WmdischgarstejT, P-, 1 ^ &J-St.Ägatha ^ HallstaA)y'^\ % \ /• das dadurch vielfach Zeuge wichtiger Vor gänge wurde. Das römische Wels, die Colonia Aureliana Antoniniana Ovilabis, bestand nicht nur aus der mit Mauern bewehrten Siedlung, die übrigens in ihrem weiten Bereich gar nicht überall verbaut gewesen sein dürfte. Zu einer Stadt von der Rechtsqualität einer Colonia gehörte ein weites Stadtgebiet. Dieses umfaßte große Teile des heutigen Oberösterreich. Es reichte von der Donau bis an oder in die Alpen und vom Atter gau bis an die Enns. Anscheinend ist mit dem Heranwachsen der Siedlung beim Mi litärlager Lorch (Lauriacum) und nach des sen Stadterhebung (die allerdings nicht quellenmäßig belegt ist und neuerdings ernsthaft in Zweifel gezogen wurde) der Ostteil dieses Gebietes abgetreten worden. Diese Vermutung wird vor allem dadurch gestützt, daß in der letzten Zeit der Rö merherrschaft, im 5. Jahrhundert, Lorch quellenmäßig besser belegt ist als Wels. Auf dem Gebiete der Rechtskontinuität, d. h. des Fortlebens römischer Rechtsord nungen ins Mittelalter, scheint uns dieses Stadtgebiet von erheblicher Bedeutung. Wie wir noch sehen werden, scheinen gewisse Rechtsbestände und -bereiche bis in den Beginn des Mittelalters weiterexistiert zu
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