Oberösterreich, 22. Jahrgang, Heft 2, 1972

Weihealtar für Jupiter, Juno und Minerva. l(ovi) o(ptimo) m(aximo) lunoni / reg(inae) Minervae / Aug(ustae) ceterisque / d(iis) d(eabus)- q(ue) Ael(ius) Restu/Hus v(ir) p(erfectissimus) a(gens) v(ices) p(raesidis) v(otum) s(olvit) / l(ibens) l(aetus) m(erito). Dem besten und größten Jupiter, der Königin Juno und der ehrwürdigen Minerva, sowie allen übrigen Göttern und Göttinnen hat Se. Exzellenz Aelius Restutus, Stellvertreter des Statthal ters, sein Gelübde froh und gern nach Gebühr eingelöst. Der Statthalter von Noriacum Aelius Restutus, der nach den Reformen des Kaisers Gallienus (260—268) den Titel agens vices praesidis führte, d. h. Stellvertreter des Statthalters, hat diesen Altar der Götterdreiheit vom Kapitol in Rom Jupiter, Juno und Minerva und allen übrigen Gottheiten geweiht. iL . gekürzt. Das an der Spitze von Grabin schriften oft vorkommende, formelhafte Dis Manibus, als D. M. abgekürzt, dient der Verdeutlichung der Zueignung des Denkmals an die DU Manes, die göttlich gedachten Seelen (Manen) der Verstorbe nen. Unter den auf den Grabinschriften genann ten Personen treten zwei deutlich vonein ander getrennte Gruppen hervor, die Peregrinen ohne römisches Bürgerrecht und die römischen Bürger. Der Peregrine trägt seinen Individualnamen und fügt diesem zur genaueren Kenn zeichnung den Vatersnamen im Genetiv hinzu, wobei das selbstverständliche filius meist wegbleiben kann. Der römische Bür ger führt drei Namen, Praenomen, Gentile und Cognomen. Die Praenomina, von de nen es nur eine geringe Anzahl gab, wer den in der Regel abgekürzt, z. B. M. für Marcus usw.; auf vielen Inschriften un terblieb ihre Anführung ganz. Den wichtig sten Bestandteil des Namens bildet jedoch das nomen gentile, das seine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Familie nachweist. Die Endung -ins ist für den Gentilnamen ty pisch. Frauen, deren Namen in der Re gel auf -a enden, tragen kein Praenomen und übernehmen bei der Eheschließung nicht das Gentile ihres Gatten,sondern füh ren ihr eigenes weiter. Der dritte Bestand teil im Namensformular des römischen Bür gers ist das Cognomen, der eigentliche Individualname. Wir finden oft Namen, die von der Sehnsucht der Eltern bei der Ge burt des Kindes berichten (Acceptus, Optatus) oder die ihm als gute Vorbedeutung auf den Lebensweg mitgegeben wurden (lucundus, Maximus, Valens). Andere Na men heben körperliche Eigenschaften her vor (Longinus, Rufus, Firmus) oder neh men auf besondere Umstände bei der Ge burt Bezug (Silvester). In vielen Fällen wird es aber so wie heute gewesen sein, daß die Eltern den Kindern Namen nach ihrem persönlichen Geschmack beilegten. Häufig wird auch in schöner Tradition der Vater oder Großvatername, manchmal leicht ver ändert, für das Kind wieder verwendet. Zum vollständigen Namensformular eines Bürgers würde auch noch neben der An gabe des Vaternamens (Filiation) die Nen nung seines Konskriptionsbezirkes (trihus) und seiner Heimatgemeinde (domus) ge hören. Diese Namensbestandteile kommen allerdings nur auf offiziellen Inschriften vor und werden dann in der Regel zwischen Gentile und Cognomen eingeschoben. Die gebrachten Beispiele geben einen Querschnitt durch alle Arten von Inschrif ten, jeder einzelne Stein läßt den Puls schlag eines großen Reiches verspüren und spiegelt im Schicksal der darauf genannten Menschen eine große geschichtliche Epoche. Die Namen der Kaiser und ihrer Beamten klingen an unser Ohr; die Bezeichnungen der Himmlischen, deren Schutz man das persönliche Geschick und das Schicksal der

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