Oberösterreich, 22. Jahrgang, Heft 2, 1972

a^:aM . i\^ > tsm wp» $ji^ml 1' :'>v -flS^^vri' ■3} \..^ ■':''f'^^W als Sohn, Enkel oder Urenkel von Göt tern. Das Gegenteil dieser durch ein Se natsgericht ausgesprochenen Divinisierung war die Ächtung des Andenkens, die damnatio memoriae, als deren Folge der Name des Geächteten aus allen Inschriften getilgt wurde. An den eigentlichen Kaisernamen schließen eine Reihe von Amtern und Titeln an, die ebenfalls seit Augustus zur Tradition ge hören. Auf ursprüngliche Amter der repu blikanischen Epoche zurückgehend, heben sie den Kaiser durch die Tatsache, daß sie gleichzeitig und ohne zeitliche oder räum liche Begrenzung bekleidet werden konn ten, über die anderen Amtsträger hinaus und bilden so die Grundlage seiner überra genden Stellung. Der Kaiser ist als pontifex maximus Inhaber des höchsten Priester amtes und damit Vertreter des Volkes ge genüber den Göttern; er führt die tribunicia potestas, die Amtsgewalt der Volkstri bunen, die ihm das Recht gibt, Gesetzes anträge zu stellen und Maßnahmen ande rer Beamter durch sein Veto zu verhindern und die ihn vor strafrechtlicher Verfolgung schützt, alles, ohne daß er selbst Volkstri bun wäre. Da diese trihunicia potestas jährlich neu gezählt wird, ist sie das wich tigste datierende Element der Kaisertitula tur. Daneben bekleidet der Kaiser, aber durchaus nicht regelmäßig oder ständig, das Oberamt des Konsulates, dessen Wieder holungen ebenfalls mit Zahlen angegeben werden. Ebenfalls gezählt wird die impe ratorische Akklamation, d. h. wie oft der Kaiser vom siegreichen Heer auf der Wal statt zum Imperator ausgerufen wurde, eine Ehrung, die in der Kaiserzeit, im Gegensatz zu früheren Epochen, nur ihm allein als einzigem Träger des Oberbefehls zukom men konnte, gleichgültig, welcher seiner Unterfeldherrn den Sieg errungen haben mochte. Daneben scheinen bei verschiede nen Kaisern noch eine Reihe von Sieger beinamen auf, die von der Überwindung fremder Völker künden sollen; manchmal wird noch ein verstärkendes maximus hin zugesetzt. Ab dem 3. Jahrhundert häufen sich die schmückenden Beiworte, wie felix, plus, invictus; der Sohn und Mitregent eines Kaisers wird als nohilissimus Caesar bezeichnet und trägt den Titel princeps iuventutis, Anführer der Jungmannschaft. Es sind dies aber reine Ehrentitel ohne echte Funktion, ähnlich wie das schon frü her geführte pater patriae, Vater des Va terlandes. Die zweite große Denkmälergruppe ist die der Weihinschriften, die sich meist auf Al tären finden. Diese Altäre wiesen nahezu immer die gleiche Gliederung auf: Über einem breiteren Sockel erhebt sich der prismatische Schaft, der oben in ein vorkra gendes Gesimse ausläuft. Der darüber be findliche Aufsatz enthält sehr oft eine Ver tiefung zur Aufnahme von Opfergaben. Alle Teile können durch verschiedene Or namente und profilierte Leisten verziert sein; die Größe schwankt vom übermanns hohen Stein bis zu kaum spannengroßen Altärchen, wie sie in den Nischen der Woh nungen für die Hausgötter aufgestellt wur den. Die Inschrift steht in der Regel auf der Vorderseite des Schaftes, doch können bei längeren Texten auch Gesimse und Sockel miteinbezogen werden. Die Texte der Weihinschriften sind einan der sehr ähnlich. Auf die Bezeichnung der Gottheit, die als Empfänger der Weihung natürlich im Dativ steht, folgt der Name des Stifters der Weihung, bisweilen mit dem Zusatz pro salute . . ., für das Heil ir gend jemandes, der dann im Genetiv an geführt wird, oder pro se et suis, für sich und die Seinen. Den Abschluß bildet nahe zu immer die charakteristische und fast stets abgekürzte Formel, die in ihrer voll ständigsten Gestalt lautet: votum lihens laetus merito solvit, er hat sein Gelübde gerne, freudig und nach Gebühr eingelöst. Manchmal folgt auch eine Datumsangabe, bei der das Jahr durch die beiden im Amt befindlichen Konsuln angegeben wird. An Gottheiten treten uns auf den heimi schen Weihinschriften meist die etablierten römischen Reichsgötter entgegen. Sie wer den angeführt von Juppiter optimus maxi mus, dem besten und größten Jupiter, dem obersten Reichsgott; andere Weihungen gelten der Götterdreiheit, wie sie am Kapitol in Rom verehrt wurde, Jupiter, Juno und Minerva, und ganz Vorsichtige wen den sich gleich, um niemanden zu überse hen, an alle Götter und Göttinnen. Oft ver bergen sich aber hinter den geläufigen Göt ternamen der Römer einheimische keltische Gottheiten, die mit den Staatsgöttern all mählich verschmolzen worden waren. Einige Weihungen sind auch an den Ge nius gerichtet; darunter verstanden die Rö mer die Personifikation der gesamten in einem Menschen, in einer Institution oder an einem bestimmten Orte wirksamen überirdischen Kräfte. Neben der charakte ristischen Altarform finden sich gelegent lich auch Weihungen auf Platten. Die Mehrzahl aller römischen Inschriften wird von den Grabinschriften ausgemacht. Sie sind einzeln betrachtet nicht immer von Meilenstein des Kaisers Maximinus Thrax (CIL III 14110). Imp(erator) Caecar C(aius) lul(ius) / Verus Maximinus / pius felix invictus / Aug(ustus) tr(ibunicia) pot(estate) II co(ri)s(ul) II p(ater) p(atriae) C" proco(n)s(ul) et C(aius) lul(ius) Verus / Maximus nobilissim/us Caes(ar) princeps iuve/ntutis domini induVgeniissimo (!) pontos 1^" refecerunt et / vias rnunierunt et / miliaria restituer/unt. / M(ille) p(assus) I.

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