Oberösterreich, 22. Jahrgang, Heft 1, 1972

c) Die dreijährige landwirtschaftliche Fach schule. Der erste Jahrgang soll von Anfang September bis Anfang Juli, der zweite und dritte Jahrgang von Anfang November bis Ende März dauern. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Fachschule ist die Voll endung des 14. Lebensjahres und der erfolg reiche Abschluß der 8. Volksschul- oder der 4. Hauptschulklasse. Das erste Unter richtsjahr umfaßt 1500 Unterrichtsstunden, das zweite und dritte je 750, zusammen ergibt dies 3000 Unterrichtsstunden. 2. für die weibliche häuerliche Jugend a) die landwirtschaftliche Berufsschule, b) die einjährige landwirtschaftliche Fach schule, c) die zwei- oder dreijährige landwirt schaftliche Fachschule. a) Die landwirtschaftliche Berufsschule. Wie bei den Burschen, soll auch bei den Mädchen die Berufsschule in Form inter natsmäßig geführter Fachschulkurse in einige der bestehenden einjährigen Fach schulen eingebaut werden. Die Fachschul kurse der Mädchen umfassen ebenfalls im ersten Jahr 300 (7 Wochen), im zweiten 200 (5 Wochen) und im dritten 100 (2^/2 Wochen), zusammen also 600 Unterrichts stunden. b) Die einjährige landwirtschaftliche Fach schule. Sie stellt die gewohnte Fachschule dar. Aus ihr gingen Tausende Absolventin nen hervor, die sich als Bäuerinnen be währten. Das Unterrichtsjahr beginnt An fang Oktober und dauert bis Ende Mai. Es umfaßt 8 Monate,1500 Unterrichtsstun4^' den. Voraussetzung für die Aufnahme in diese Lehranstalt ist das vollendete 16. Le bensjahr und die erfolgreiche Beendigung des ersten Fachschulkurses, c) Die zwei- oder dreijährige landwirt schaftliche Fachschule für Mädchen. Die Voraussetzung für die Aufnahme in diese Schultype ist die Vollendung des 14. Lebensjahres, die erfolgreiche Beendi gung der 8. Volksschul- oder der 4. Haupt schulklasse. Der erste Jahrgang soll ähn lich dem Polytechnischen Lehrgang, Anfang September beginnen und bis Anfang Juli laufen (also 1500 Unterrichtsstunden um fassen). Der zweite Jahrgang wird von An fang Oktober bis Ende Mai dauern und 1500 Unterrichtsstunden umfassen. Ähnlich wie den Burschen soll auch den Mädchen die Möglichkeit gegeben werden, diese 1500 Unterrichtsstunden in zwei Winter halbjahren, jeweils von November bis März,zu besuchen. Das neue oberösterreichische landwirt schaftliche Schulgesetz sieht somit im we sentlichen folgende Maßnahmen vor; 1. die Erhaltung einiger Lehranstalten in der bisher bewährten Form, einjährig (8 Monate) für die Mädchen und zweijährig (2 Winterhalbjahre) für die Burschen. 2. die Erweiterung einiger Schulen mit einer zusätzlichen Unterrichtsklasse zur Unter bringung der landwirtschaftlichen Pflicht schule (Berufsschule). 3. die Umwandlung einiger Lehranstalten in eine neue Fachschultype, für die männ liche Jugend in eine dreijährige und für die weibliche in eine zwei- oder dreijährige Form. Diese neue Fachschule würde den Bauernkindern die Möglichkeit eröffnen,ihre schulische Berufsausbildung schon mit dem 14. Lebensjahr heginnen zu können. In ihr sollen konzentriert werden das sogenannte Agrar-Polytechnikum, die Berufsschule, die Fachschule und die Schule der Erwachsenen, der AbsolvenSo könnten die sonst getrennt arbeitenden und sich nicht selten unangenehm konkur rierenden Schultypen aufeinander abge stimmt, miteinander verknüpft und die Lehrpläne koordiniert werden. Die landwirtschaftliche Fachschule ist keine weiterführende Schule. Der Fachschulabsol vent hat keine direkte Möglichkeit, sich schulisch weiter ausbilden zu lassen. Daher sollte die Fortbildung der Absolventen nicht isoliert, sondern als Teil der gesamten Bil dung betrachtet und eventuell mit einem in späterer Zeit einzuführenden Betriebs leiter-Lehrgang besonders gefördert wer den. Schließlich sind die Burschen und Mäd chen auch weiterhin durch die Lehrer an zuleiten, in großer Zahl die von der Landund Forstwirtschaftlichen Lehrlings- und Fachausbildungsstelle veranstalteten Vorbe-

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