Oberösterreich, 22. Jahrgang, Heft 1, 1972

Molkereigenossenschaft Schwanenstadt, links Butterfertiger, rechts Frischmilchübernahme SifBH 'Ii '. ^lihlllll . -i' 4,f —L>3f- |:S& \-fVr Jahrhundertwende begann der Versuch der Servitutsverpflichteten, die Aufhebung der Servitutsrechte oder doch deren wesentliche Einschränkung zu erreichen. Größtenteils konnten sich jedoch die Servitutsberechtigten durchsetzen. Nach dem Zusammenbruch der österrei chisch-ungarischen Monarchie wurde aber mals der Versuch unternommen, die Servi tutsrechte gänzlich aufzuheben. Da die Servitutsberechtigten des Salzkammergutes be sonders betroffen waren, haben sie sich 1920 zu verschiedenen lokalen Servitutsorganisationen zusammengeschlossen. Spä ter sind aus den lokalen Organisationen zwei Servitutsverbände hervorgegangen,die erreichten, daß die Servitutsrechte unge schmälert erhalten blieben bzw. in ver schiedenen Gesetzen verankert wurden. Nach dem Anschluß Österreichs im Jahr 1938 blieb aus politischen Gründen nur der Alveser Verband bestehen. Durch entspre chende Maßnahmen der damaligen Regie rung wurde er aber in seiner Tätigkeit praktisch lahmgelegt. Am 26. Oktober 1946 wurde der Verband der Servituts-Genossenschaften mit dem Sitz in Gmunden ge gründet, dessen Aufgabe die Vertretung der Einzelgenossenschaften sowie die Wah rung der gesetzlich und vertraglich verein barten Besitzrechte der Servitutsberechtigten ist. Der Gründung des Verbandes war die Neuorganisation der Servitutsberechtigten vorausgegangen. Die erste Servitutsgenossenschaft wurde in Gmunden am 21. Juli 1946 ins Leben gerufen. In Ober österreich erfolgten binnen kurzer Zeit sechs weitere Neugründungen. Da in den benachbarten Bundesländern Steiermark und Salzburg ähnliche Bedürfnisse der Servitutsberechtigten wie in Oberösterreich be standen, erfolgten 1946 bzw. in den fol genden Jahren Neugründungen, die sodann dem „Verband der Einforstungsgenossenschaften", wie der Verband der Servitutsgenossenschaften später genannt wurde, angeschlossen wurden. Heute sind dem Verband der Einforstungsgenossenschaften in Oberösterreich fünf, in der Steiermark acht, in Salzburg 10 und in Tirol eine, insgesamt also 24 Einzelgenos senschaften sowie einige sonstige Mitglieds körperschaften angeschlossen. G) Landesgenossenschaften a) Oö. Landes-Saatbaugenossenschaft Bereits im Jahre 1923 bestand in Oberöster reich ein „Saatbauverein Arnreit", der sich mit der Zucht und der Vermehrung von Saatgut beschäftigte. Dieser Verein wurde 1928 aus Gründen der Sicherstellung der Finanzierung für die Schaffung neuer An lagen in die „Saatbaugenossenschaft Arn reit" umgewandelt und 1941 der „Saatbau genossenschaft Südost" angegliedert. Deren Tätigkeit erstreckte sich über die Bundes länder Oberösterreich, Niederösterreich und Teile des Burgenlandes, die damals in der Landesbauernschaft Donauland zu sammengefaßt waren. Auf Grund des mangelnden Kontaktes mit den Zentralstel len und der Unübersichtlichkeit des Gebie tes teilte man die Saatbaugenossenschaft Südost und gründete eine „Saatbaugenos senschaft Oberdonau." Im Jahre 1945 mußte nach Kriegsende mit dem Neuaufbau der Saatzucht und der Saat gutvermehrung begonnen werden. Diese Tätigkeit fiel in die Kompetenz der Land wirtschaftskammer für Oberösterreich. Diese förderte in der Folge die Gründung von Saatbaugenossenschaften in Arnreit, Freistadt, Linz, Otterbach und Wels, die in dem am 23. März 1946 geschaffenen Ver band der oö. Saatbaugenossenschaften zu sammengefaßt wurden. Da diese Organisa tionsform nicht voll befriedigte, wurden die fünf Genossenschaften mit dem Verband verschmolzen, der gleichzeitig in die derzeit bestehende „OO. Landes-Saatbaugenossen schaft" umgewandelt wurde. Aufgabe der OO. Landes-Saatbaugenossenschaft ist die Entwicklung und Erzeugung von hochlei stungsfähigem Saatgut bewährter Sorten und der Absatz zu preisgünstigen Bedin gungen. h) Oö. Viehverwertungsgenossenschaft Die OO. Viehverwertungsgenossenschaft ist mit dem Zweck der Förderung des Vieh absatzes im Bundesland Oberösterreich nach den Richtlinien der Landwirtschafts kammer für OO. am 20. Dezember 1946 gegründet worden. Der Marktumsatz dieser Genossenschaft ist von 44.170 Stück Vieh im Jahre 1948 auf 204.000 Stück mit einem Umsatzwert von mehr als S 631,000.000.— im Jahr 1971 angestiegen. c) Rübenhauerngenossenschaft Zweck der OO. Rübenbauerngenossenschaft, die bereits 1929 gegründet wurde, ist die rentable Verwertung der Zucker rüben im Interesse der österreichischen Eigenversorgung mit Zucker. d) Weiters sind dem Raiffeisenverband Oberösterreich u. a. noch angeschlossen die Oö. Hopfenbaugenossenschaft, die Oö. Obst- und Gemüseverwertungsgenos senschaft (EFKO) sowie einige sonstige Genossenschaften. e) Wassergenossenschaften Der landwirtschaftliche Wassergenossen schaftsverband wurde am 27. September 1946 mit dem Hauptzweck der kostenlosen Beratung, fachlichen Betreuung sowie der Überwachung der Anlagen der einzelnen Wasser- und Wasserwerksgenossenschaften Oberösterreichs gegründet. Die rechtliche Grundlage für die Wasserund Wasserwerksgenossenschaften bildet nicht das Gesetz über die Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften 1873, sondern sie sind Genossenschaften nach dem Was serrechtsgesetz 1934. Diese Genossenschaf ten sind wie alle anderen Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften im Genossen schaftsregister, das beim jeweiligen Han delsgericht geführt wird, verzeichnet.

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