Oberösterreich, 20. Jahrgang, Heft 2, 1970

in der Republik gleichsam die Funktion des Landeshauptmannes im Sinne des Februarpatents und die Aufgaben des ehe maligen k. k. Statthalters in sich vereinigte und so neben den Aufgaben der Landes verwaltung auch staatliche Funktionen im Bereich der mittelbaren Bundesverwaltung ausübte, wurde bereits erwähnt. Im Geiste der Demokratie wurde dann seit Beginn der Republik bis heute der Landeshaupt mann immer vom Landtag gewählt. Eine Unterbrechung gab es nur in der national sozialistischen Zeit und in den ersten Mo naten unmittelbar nach dem zweiten Welt krieg. Der Landeshauptmann der national sozialistischen Ära kam auf revolutionärem Weg zu seinem Amt, hieß aber bis zum Jahre 1940 noch immer Landeshauptmann von Oberösterreich (Oberdonau), erst dann Reichsstatthalter. Nach der kurzen Unter brechung von vier Jahren erstand 1945 wie der Amt und Bezeichnung des Landes hauptmannes. Allerdings wurden die bei den ersten Landeshauptleute der frühen Nachkriegszeit noch nicht gewählt, son dern von der amerikanischen Militärregie rung von Oberösterreich bestellt. Erst als durch die am 25. November 1945 erfolgte Wahl eines oberösterreichischen Landtages wieder demokratische Verhältnisse ge schaffen worden waren, konnte der Land tag am 13. Dezember 1945 neuerlich einen Landeshauptmann von Oberösterreich wählen. Nun ist der Landeshauptmann von Ober österreich nicht nur eine Institution, son dern jeweils ein Mensch, der mit seinem Wesen dieses Amt erfüllt, der in seinem Denken jeweils die politischen, gesellschaft lichen Zustände und Tendenzen seiner Zeit widerspiegelt. Daher steht der Mensch gleichgewichtig neben dem Amt, das er zu verwalten hat, das er je nach der Kraft seiner Persönlichkeit prägt und ihm Form und Geist verleiht. Insgesamt gab es von 1861 bis heute 11 verschiedene Inhaber des Amtes eines Landeshauptmannes von Oberösterreich. Sieben aus dieser Reihe der oberösterreichischen Landeshauptleute wurden vom Kaiser ernannt, wobei einer von diesen auch vom ersten Landtag der Republik gewählt wurde. Zwei weitere Landeshauptleute wurden vom Landtag gewählt, zweimal wurde ein Landeshaupt mann von einer Besatzungsmacht bestellt, einmal kam ein Landeshauptmann auf revolutionäre Weise zu seinem Amt. Da zur Zeit der Monarchie das Kurien wahlrecht galt, war der Landeshauptmann, der dem Landtag angehörte, zunächst nicht als Vertreter einer Gesinnungsgruppe an zusehen, sondern als Vertreter jener Kurie, in die er gewählt wurde. Es ist nun be zeichnend, daß von den sieben vom Mon archen ernannten oberösterreichischen Landeshauptleuten vier der Kurie des Großgrundbesitzes angehörten, nur einer der Kurie der Städte und Industrialorte, zwei der Kurie der Landgemeinden, wäh rend die Kurie der Handels- und Gewerbe kammer sowie die allgemeine Kurie nie mals einen Landeshauptmann stellten. Trotz dieses Kurienwahlsystems spiegelt aber der Landtag und geben daher auch die Landeshauptleute die politische Ent wicklung wider, gingen doch die politischen Fronten unter Umständen sogar quer durch die Kurien. Wenn zur Zeit, da der Liberalismus im Lande eine ganz große Rolle spielte, an fangs noch der Abt von Schlägl Dominik Lebschy Landeshauptmann von Ober österreich war, so kam mit Moritz Eigner doch der Liberalismus für mehr als 16 Jahre zum Zuge. Aber Dr. Moritz Eigner war der einzige Liberale, der in der ganzen Ära seit dem Februarpatent das Amt des Landeshauptmanns in Oberösterreich inne hatte. Zur Zeit der Monarchie gehörten alle übrigen Landeshauptleute dem katho lisch-konservativen Lager an beziehungs weise die beiden letzten Landeshauptleute der Monarchie der christlich-sozialen Partei (Dr. Alfred Ebenhoch und Johann Nepomuk Hauser). In der Zeit der Ersten und Zweiten Republik stellt mit Ausnahme der nationalsozialistischen Ära und der ersten Phase der amerikanischen Militärregierung stets die christlich-soziale Partei bezie hungsweise dann die österreichische Volks partei den Landeshauptmann. Von Interesse ist auch die soziale Her kunft der oberösterreichischen Landeshaupt leute: zwei entstammten dem Adel, es wa ren dies Graf Julius von Falkenhayn und Michael Freiherr von Kast, drei gehörten dem geistlichen Stande an, wovon zwei (Abt Dominik Lebschy und Abt Leonhard Achleuthner) Prälaten ehemals landständi scher oberösterreichischer Stifte wa ren, einer, Johann Nepomuk Hauser, Welt priester (päpstlicher Hausprälat). Alle übri gen waren Laien beziehungsweise bürger lichen Standes: darunter fünf Juristen (Hof- und Gerichtsadvokat Dr. Moritz Eigner, Dr. Alfred Ebenhoch, der sich ledig lich als Hausbesitzer bezeichnete, Doktor Josef Schlegel, Richter, Dr. Heinrich Gleißner, Kammeramtsdirektor, Dr. Adolf Eigl, Beamter der Landesregierung) und ein Arbeiter (August Eigruber). Einer von ihnen, Dr. Moritz Ritter von Eigner, wurde durch Verleihung des Leopoldsordens in den erblichen Ritterstand während seiner Amts zeit als Landeshauptmann erhoben. Ihrer landsmannschaftlichen Herkunft nach waren die oberösterreichischen Landes hauptleute nur zu einem Bruchteil Landes kinder (4). Zwei von ihnen (Lebschy, Fal kenhayn) waren in Wien geboren, zwei (Dr. Moritz Eigner und Dr. Adolf Eigl) stammten aus Niederösterreich, Ebenhoch war Vorarlberger, Kast und Schlegel stammten aus Böhmen. Die höchste staatliche Funktion unter den oberösterreichischen Landeshauptleuten er reichte Landeshauptmann Hauser, der in der Übergangsphase von der Monarchie zur Republik als einer der drei gleich berechtigten Präsidenten der provisorischen Nationalversammlung kraft dieses Amtes zugleich mit Dr. Dinghofer und Seitz auch einer der drei Präsidenten des deutsch österreichischen Staatsrates gewesen ist. In der Zeit Kaiser Franz Josephs avancierten drei oberösterreichische Landeshauptleute, Graf Falkenhayn, Baron Kast und Doktor Ebenhoch zum Ackerbauminister der k. k. Regierung, zur Zeit der Republik wurde in der Regierung Dollfuß, 1933, Dr. Heinrich Gleißner Staatssekretär im Landwirtschaftsministerium. Landeshaupt mann Dr. Josef Schlegel erreichte das hohe Staatsamt eines Präsidenten des Rech nungshofes. In der Volksvertretung der Monarchie, im Abgeordnetenhaus des Reichsrates, saßen als Abgeordnete Doktor Eigner, Graf Falkenhayn, Johann N. Hauser und Dr. Josef Schlegel; zu Mitgliedern des Herrenhauses wurden Dr. Eigner und Abt Achleuthner ernannt. Der provisori schen Nationalversammlung gehörten Johann Nepomuk Hauser und Dr. Josef Schlegel an, während lediglich Landes hauptmann Hauser Abgeordneter zum Nationalrat war. Ein Landeshauptmann Oberösterreichs, Dr. Heinrich Gleißner, kandidierte bei einer Bundespräsidenten wahl. Nach dieser Einführung seien kurze biographische Skizzen angefügt, aus denen die wichtigsten Lebensdaten der 11 Landes hauptleute seit 1861 entnommen werden können. 1. Dominik Lebschy 1861 bis 1868 Anton Lebschy ist der Sohn eines bei einem bekannten Wiener Rechtsanwalt beschäftigten Sollizitators. Er wurde am 22. Oktober 1799 in Wien geboren, absol vierte dort das akademische Gymnasium und trat am 21. September 1820 in das Prämonstratenserstift Schlägl ein, wo er den Klosternamen Dominik erhielt. Nach den theologischen Studien in Linz und Wien wurde er am 22. August 1825 zum Priester geweiht. Nach kurzer Tätigkeit als Erzieher bei der Familie der Grafen Thür heim und als Novizenmeister im Stift wurde er 1829 Professor in Linz und 1834 am Lyzeum in Salzburg. Bei der am 4. April 1838 unter der Leitung des Bischofs Gregor Thomas Ziegler von Linz erfolgten Abtwahl im Stifte Schlägl wurde er zum Abt des Stiftes gewählt. Er hat sich um den Wiederaufbau des 1850 durch einen Brand betroffenen Stiftes, um die inkorporierten Pfarreien sowie die Erneue rung der klösterlichen Zucht große Ver dienste erworben. Als nach der Revolution von 1848 das politische Leben in Ober österreich beträchtlichen Änderungen unter lag, entstand auch das sogenannte Ver einigte Landeskollegium, eine Weiterent wicklung des alten ständischen Verordneten-Kollegiums, welches die landständische Verwaltung führte. Am Ende des Jahres

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