Oberösterreich, 18. Jahrgang, Heft 2, 1968

dent der Verordneten. Beide Zweige der Landesverwaltung waren damit in einer Spitze vereinigt. Die Fortsetzung und zugleich auch den Höhepunkt der Refor men brachte dann die Regierungszeit Josephs II.-®. Unter die sem Monarchen wurde Österreich zum modernsten Staat Euro pas. Seine „Revolution von oben" ersparte Österreich eine Revolution von unten. Hinter den Reformen Josephs II. stand der Rationalismus des aufgeklärten Absolutismus. Er mani festierte sich in dem Streben nach Staatseinheit und Zentralisation der Verwaltung, nach einer rationellen Einteilung in Verwaltungsbezirke unter Nichtbeachtung alter historischer Ab grenzungen und Beseitigung des Restes der ständischen Ver waltung. An die Stelle der alten Länder mit historischer Ver fassung und Eigenleben sollten nur nach rationalen Gesichts punkten geschaffene Provinzen als verwaltungsmäßige Gliede rungselemente eines zentralistischen Einheitsstaates treten. Joseph II. verzichtete auf die Erbhuldigung in den Ländern und beseitigte praktisch die alte Ständeverfassung. Ein allge meines gleiches Staatsbürgerrecht sollte das Fundament eines Einheitsstaates mit einer gemeinsamen deutschen Staats sprache bilden. Im Gegensatz zu Maria Theresia bezog Joseph II. auch Ungarn und die habsburgischen Niederlande in seine Reformen ein und stieß, da dort der Boden noch nicht entsprechend vorbereitet war und seine Maßnahmen zu un vermittelt kamen, gerade in diesen Ländern auf den heftig sten Widerstand. In Österreich ob der Enns-" richtete Joseph II. 1783 als oberste Verwaltungsbehörde eine „obderennsische Regierung" in Linz ein. Ihr Sitz wurde vom landesfürstlichen Schloß in das Land haus verlegt. Für die Rechtsprechung schuf man — gleichfalls 1783 — eine getrennte Stelle, die „obderennsischen Land rechte", die aber dem Landeschef unterstand. Erst 1821 wurde sie vollständig von der Regierung abgetrennt. Mit der Auf hebung der Verordneten beseitigte Joseph II. 1783 auch den Rest der landschaftlichen Verwaltung. Als Ersatz erhielten zwei ständische Abgeordnete als Räte Sitz und Stimme in der Landesregierung („ständische Repräsentation"). Doch durften die Stände nur solche Räte nominieren, die vom Landesfürsten als eligibel erklärt und bestätigt wurden. Die Restauration unter Leopold II.®' führte auch im Land ob der Enns zu einer teilweisen Zurücknahme der josephinischen Reformen. Die landständische Verwaltung trat in der Form wieder ins Leben, welche ihr 1765 Maria Theresia gegeben hatte. Zusätzlich wurde auch das Ausschußratskollegium wie der eingerichtet. In diesem Umfang blieb dann die landschaft liche Behördenorganisation bis zum Neuaufbau des Staats apparates nach dem Übergang zum Konstitutionalismus im Gefolge des Jahres 1848 bestehen. Anmerkungen; 'Während im Titel des Aufsatzes die Bezeichnung Oberöster reich in ihrer heutigen Bedeutung aufscheint, folgt der Aufsatz im übrigen dem Sprachgebrauch der Neuzeit. Unter „Oberöster reich" ist daher in der Folge die Ländergruppe zu verstehen, deren Hauptland Tirol war. 'Otto Stolz, Grundriß der österreichischen Verfassungs- und Ver waltungsgeschichte (Innsbruck und Wien 1951), 5. 97 ff.; Otto Brunner, Land und Landstände in Österreich. Ein Beitrag zur Geschichte des Föderalismus. Mitteilungen des Oberösterreichi schen Landesarchivs 5 (1957), S. 61 ff.; ders., Land und Herr schaft (Wien "'1959), S. 441 ff.; Hans Sturmberger, Dualistischer Ständestaat und werdender Absolutismus (Die Entwicklung der Verfassung Österreichs vom Mittelalter bis zur Gegenwart, Graz und Wien 1963), S. 24 ff.; Hans Lentze, Die Pragmatische Sanktion und das Werden des österreichischen Staates. Der Donauraum, Jg. 1964, 1. Heft, S. 3ff.; Hermann Conrad, Deutsche Rechtsgeschichte, Bd. II: Neuzeit bis 1806 (Karlsruhe 1966), S. 320 ff. " Brunner, Land und Landstände; ders., Land und Herrschaft, S. 165 ff., 231 ff., 357 ff.; Hermann Wiesflecker, Die Entwicklung der landständischen Verfassung in den österreichischen Ländern von den Anfängen bis auf Maximilian 1. (Die Entwicklung der Verfassung Österreichs vom Mittelalter bis zur Gegenwart), S. 9ff. m ü «V G.' An der baulichen Gestaltung des Linzer Landhauses hat jedes Jahrhundert seinen Anteil. Oben: Entwurf für eine Ausschmükkung des Steinernen Saales, 1909. — Unten: Ansicht eines geplan ten Landhausportales, ca. 1770, von Steinmetzmeister Johann Michael Herrstorffer. {' -/• k JTJlTf ..kJ-, >■ >■ >■ J., .HFSte-yg». S! ( :// l.fltU'i 'ut.'-ic'} m 'h/hw/ 'L-r dl. h- ' H ' ./-t . ö>

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