Bruno Weinmeister Geschützte und schutzbedürftige Landschaften Oberösterreichs Diese Abhandlung bildet mit dem Aufsatz des Autors im 7g. 15, Heft 3l4 (Winter 1965166), unserer Zeitschrift „Natur schutz als kulturelle Verpflichtung des Landes" eine thema tische und gedankliche Einheit. Das Oberösterreichische Naturschutzgesetz widmet seinen 1. Paragraphen dem Landschaftsschutz. Damit deutet es den Vorrang desselben und die Schutzwürdigkeit des ganzen durch seine Vielgestaltigkeit ausgezeichneten Landes an. Ein Schutz besonderer Landschaftsteile ist nur hinsichtlich der Seeufer vorgesehen, nicht aber andere eigens abgegrenzte „Land schaftsschutzgebiete", wie sie die Naturschutz-Gesetzgebung anderer Bundesländer und Staaten kennt. Die Verordnungs praxis in unserem Lande zeigt, daß man hier einfachhin alles als Naturschutzgebiet im weiteren Sinne unter Schutz stellt, was anderswo unter Voll-Naturschutzgebiet, als Landschafts schutzgebiet schlechthin, oder, bei besonderer Widmung und Pflege für die Erholung, als Naturpark unterschieden wird. Für die unbedingt erforderliche Überwachung der oben ge nannten Kategorien von Schutzgebieten müssen jeweils ver schiedene Richtlinien ausgearbeitet werden. Ein Naturpark (P) ist durch besondere Anlagen und Pflege maßnahmen der Erholung von Menschen gewidmet, die durch die Naturferne des aufreibenden städtischen Lebens über müdet oder krank geworden sind. Solche Naturparks müssen durch eigens bestellte Organe entsprechend intensiv überwacht und von besonderen Arbeitsgemeinschaften bzw. Zweck verbänden gepflegt werden. Ein Landschaftsschutzgebiet (L) wäre ein besonders aus geschiedener Bereich, in dem bei allen Eingriffen größeren Ausmaßes im Interesse der Erhaltung des Landschaftsgefüges von der Verwaltung strengere Richtlinien anzuwenden wären, als im Paragraph 1 der NaturschutzVerordnung, besonders hinsichtlich der möglichen Ausnahmegenehmigungen, vor gesehen ist. In einem Landschaftsschutzgebiet ist die landund forstwirtschaftliche Nutzung wie bisher nicht ein geschränkt. In diesem Sinne wären „Landschaftsschutzgebiete" noch strengeren Charakters die im Flächenwidmungsplan an den Seeufern ausgeschiedenen „Taburäume", welche einen schärfe ren Maßstab erfordern, als er bis jetzt bei der Anwendung von Paragraph 1, Abs. 2, des Gesetzes üblich war. Die Über wachung wäre Aufgabe der Naturschutzbehörde und ihrer Gliederungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde und den Gemeinden mit Hilfe von Gendarmerie, Polizei und der ehrenamtlichen Naturschutz-Beauftragten und -Wachorganen. In einem Voll-Naturschutzgebiet (VN) (Reservat) hat die Natur den Vorrang. Der Schutz gilt ihr selbst, aus kulturellen und wissenschaftlichen Gründen. Es kann unter Umständen jede Nutzung untersagt oder eine bestimmte Nutzung auferlegt und auch der Zugang nur besonders legitimierten Personen erlaubt werden. Dies ist, wenn die Grundstücke nicht öffent liches Eigentum sind, in den meisten Fällen nur durch Ankauf und eine im Grundbuch eingetragene Bestimmung durchführ bar. Beispiel: Gamsgrube am Großglockner. In manchen Fällen widmen hochherzige Grundeigentümer bestimmte Grundstücke von sich aus diesem Zweck, z. B. seinerzeit Fürst Schwarzenberg den Urwald „Kubany"; Baron Rothschild den „Rotwald" bei L u n z usw. In folgender Übersicht wird durch einen Buchstaben angedeu tet, in welche der besprochenen Kategorien das betreffende „Naturschutzgebiet" nach der Meinung des Verfassers ein zureihen wäre: P = Naturpark; L = Landschaftsschutzgebiet; N = Natur schutzgebiet im weiteren, noch nicht festgelegten Sinne; VN = Voll-Naturschutzgebiet; D = Naturdenkmal. Eine Kombination dieser Buchstaben ist daraus auch leicht ver ständlich: L + VN = Landschaftsschutzgebiet mit eingeschlos senem Voll-Naturschutzgebiet; P + DD = Naturpark mit mehreren Naturdenkmalen usw. Seen — Naturschutzgebiete Die Seen sind ein edler Schmuck unseres Landes, gleichsam seine Augen, in denen sich der Himmel spiegelt. Ziehen uns aber die schönsten Augen noch an, wenn sie krank, entzündet, verkrustet sind? Das Gefühl der Verantwortung für ihre Gesundheit und Schönheit führte wohl zur Bestimmung des Naturschutzgesetzes im 2. Absatz des 1. Paragraphen, welche in einer Uferzone von 500 m Breite alle störenden Eingriffe untersagt, und darüber hinaus im Jahre 1959 zur 1. Verord nung, mit welcher viele der kleinen Seen selbst zu Natur schutzgebieten erklärt wurden. Die spezielle Betrachtung beginnt im Osten mit den spiegel klaren Seen im Norden des Toten Gebirges und schreitet dann gegen Westen fort bis zu den Rest-Randseen des ehe maligen Salzachgletschers um das Ibmer Moos. Der Gleinkersee (P) liegt am Ausgang einer steilen Gletscher talschlucht im Norden des Warschenecks, zwischen dem dunk len Bergwald in seinem Hintergrund und den heiteren Wiesen um den Seebauern; schon seit langer Zeit ist er ein beliebtes Ausflugsziel der Windischgarstner und Spitaler und ihrer Sommergäste; er ist auch ein herrlicher Badesee, der in den obersten Schichten bis zu 27 Grad Celsius warm wird. Sehr merkwürdig ist der bis 120 m Tiefe absinkende Einsturz trichter in der Mitte des meistenteils 20 bis 25 m tiefen Sees. In letzter Zeit legte die Gemeinde kaum 200 m nördlich vom See einen größeren Parkplatz an. Leider wurde der Ausfluß verrohrt, der Baumbestand mit wenig Feingefühl entfernt und eine häßliche Schotterwand hinterlassen. Soll der Natur park seinen Sinn erfüllen, so sind eine zweckmäßige Sanierung der Landschaftswunden und eine saubere, standortsgemäße Bepflanzung nach fachmännischem Rat notwendig. Die ödseen (VN), unweit des einst beliebten Wanderweges über den Ring, spiegeln, in einsamer Waldesstille gelegen, die erhabene Wucht der Nordwände des Großen Priels und Scherbenbergs. Ihre Ufer sind reich an Buchten, versteckten Winkeln und kleinen Inselchen. Wenige Stellen unseres Lan des sind so erhaben, so reich an staunenerregender Schönheit! Von den ödseen muß aller lärmende Verkehr ferngehalten werden. Sie sollen nur denen gehören, die einen längeren Fußmarsch auf sich nehmen, um in weitgehend unberührter Natur Trost und Erfüllung ihrer tiefen Sehnsucht zu finden. Der Almsee (P), der Quellsee der frischklaren Alm unter der Riesensonnenuhr des Zehner-, Elfer- und Zwölfer-Kogels, gehört seit dem 8. Jahrhundert dem Stifte Kremsmünster, in
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