#1 - ■ , , S2 fe.,' ■ ■ ^'S'tiSsS j,f_] « logisch geschulten Blickes sowie einer genauen Beobachtung der Entwicklungsvorgänge, die sich mitunter auf größere Ge biete erstrecken. So können ungeeignete Bewirtschaftungs und Nutzungsmethoden im hochgelegenen Almboden oder im talwärts anschließenden Waldgürtel unserer Berghänge weit unten in den Niederungen der Bäche und Flüsse schwere Schäden auslösen; oder es kann sich so manche unvorsichtig, weil bodenerodierend vorgenommene Holzbringung über Steil lehnen im Gebirge und so manche nicht hochwasserfreie La gerung geschlägerten Holzes beim Zusammentreffen ungün stiger Umstände weit unten im Tal katastrophal auswirken. Es sollte selbstverständlich sein, daß der Vielfalt dieser Wech selbeziehungen eine möglichst sinnvolle und demgemäß plan mäßig ausgerichtete, einheitliche Lenkung der menschlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt der Natur gegenüberstünde, was auch dem einheitlichen Walten der Naturkräfte ent sprechen würde, die diese Wechselbeziehungen nach unab änderlichen biologischen und physikalischen Gesetzen hervor rufen und beherrschen. Leider fehlt eine derartige einheitliche Lenkung, da die obrigkeitliche Wahrnehmung und Wahrung des Allgemeininteresses einer Reihe behördlicher Dienststel len obliegt. Sie vermögen zwar innerhalb ihrer jeweiligen eigenen Zuständigkeiten auf die Entwicklung der Dinge einigermaßen Einfluß zu nehmen, doch sind sie infolge der genauen Abgrenzung ihrer Wirkungsbereiche nicht in der Lage und daher auch nicht befähigt, ihre Einflußnahme auf jene Wechselbeziehungen zu erstrecken, die in andere Kompe tenzbereiche hinübergreifen oder deren Ursachen dort zu suchen sind. Solcherart gelingt es trotz der richtigen Erkennt nis von Ursache und Wirkung oftmals nicht, vorbeugend und sanierend einzugreifen, auch wenn über die Art und das Ausmaß der hiezu nötigen Maßnahmen volle Klarheit herrscht. „Neben dem Boden und seiner Pflanzendecke bildet das Wasser unserer Flüsse, Bäche und Seen zweifellos das wlchUm diesem Übelstande im Rahmen des dermalen Möglichen tigste Landschaftselement." — Denken wir daran, daß das in konstruktiver Weise und ohne Verletzung der ressort- „Entwicklungsprogramm Mühlvlertel" mit Nachdruck den mäßigen Zuständigkeiten abzuhelfen, hat die steiermärkische Schutz der Mühlvlertler Bäche forderti Es geht um unsere Landesregierung im September 1950 einen Schritt unternom- letzten Erholungsräume. — Im Bilde Rodi und Große Mühl Fotos: Elersebner men, der auch außerhalb der Grenzen dieses Landes eine aufmerksame Beachtung verdient. Sie hat aus den Vorständen der gegenständlich in Betracht kommenden Abteilungen des Amtes der Landesregierung eine Arbeitsgemeinschaft gebil det, deren Aufgabe zunächst darin besteht, nach Vornahme gemeinsamer Begehungen wasserwirtschaftlich besonders ge fährdeter Gebiete die Ursachen aufgetretener Schäden festzu stellen, über einschlägige Vorbeugungs- und Sanierungsmaß nahmen gemeinsam zu beraten und diesbezügliche Vorschläge auszuarbeiten. Dieser unter dem Titel „Wasserbaukomitee des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung" zur Koor dinierung der ressortmäßigen Einzelaufgaben geschaffenen Arbeitsgemeinschaft gehören der Regierungsforstdirektor, die Vorstände der Agrartechnischen Abteilung des Landes, der Wasserbau- und der Kulturtechnischen Abteilung der Landesbaudirektion sowie der Forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Graz, und für die Beratung in Rechtsfragen der Vorstand der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung an. In Anbetracht des vielseitigen Auf gabenbereiches erwies es sich in der weiteren Folge als not wendig, noch weitere Sachverständige und Berater aus dem Kreise der Landwirtschaftskammer, ferner den Leiter der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung der Landesbaudirektion und je einen Biologen und Geologen als Fachwissen schafter dem Komitee anzugliedern. Über das bisherige Er gebnis seiner Arbeiten erstattete dasselbe bei seiner ersten Tagung im März 1952 in einer Reihe von Kurzvorträgen Bericht®). Im Grunde genommen stellt das steiermärkische Wasserbau komitee eine Einrichtung dar, deren Aufgabenbereich und deren Zielsetzung über den ihr widmungsgemäß gesetzten
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