Oberösterreich, 15. Jahrgang, Heft 3/4, 1965

machen sind. Punktweise in der Landschaft zerstreut, sind solche Kleinbauten für sich allein oder in ihrer Vielzahl geeignet, die landschaftliche Schönheit schwer zu beeinträch tigen-). Eingedenk des bekannten Wahrspruches, daß alles Gebaute ein Denkmal ist, erfüllen wir daher durch die Zusammen arbeit zwischen Technik und Landschaftsschutz gleicherweise eine kulturelle und wirtschaftliche Verpflichtung, deren We sen darin besteht, das uns in der harmonischen Schönheit unserer Landschaft zur treuhändigen Verwaltung anvertraute wertvolle Erbe der Vergangenheit auch für die Zukunft unge schmälert zu erhalten. Diese Verpflichtung und die uns durch sie auferlegte Verantwortung gegenüber unseren Nachfahren muß dazu führen, jeden Substanzverzehr, jeden Raubbau an der Schönheit unserer Landschaft auszuschließen. Landschafts schutz, Landschaftsgestaltung und Pflege einer guten Bau gesinnung sollen denn auch dank der erwähnten Aufklärungs arbeit eine Herzenssache der gesamten Bevölkerung werden. Um dieses Ziel im erforderlichen Maße zu erreichen, genügen allerdings Naturschutzgesetze mit ihrem immerhin einseitig auf die passive Abwehr landschaftsschädigender Eingriffe abgestellten Wirkungsbereich allein nicht; sie bedürfen einer sinngemäßen Ergänzung durch die gesetzliche Regelung des einschlägigen aktiven Vorgehens der Technik und der Wirt schaft durch moderne gesetzliche Bestimmungen über das Bau- und Siedlungswesen und über die Landesplanung als Hilfsmittel der Raumordnung. Ein Zusammenwirken beider Gruppen von Rechtsgrundlagen entspricht auch dem Umstände, daß wir, wie bereits erwähnt, im Bereiche der menschlichen Siedlungen und in der Reich weite der menschlichen Tätigkeit in einer Kulturlandschaft leben, die ihre Entstehung ebenfalls dem Zusammenspiel zweier Einflußkomponenten verdankt: dem Walten der Na turkräfte und dem menschlichen Wirken, letzteres vor allem in der besonders markanten Ausdrucksform des technischen Schaffens. Neben dem Boden und seiner Pflanzendecke bildet das Was ser unserer Flüsse, Bäche und Seen zweifellos das wichtigste Landschaftselement. Wir sprechen von ihm mit Recht als von unserem Wasserschatze, dessen Vorhandensein erst das ge samte Leben ermöglicht und dessen Nutzung außerdem in stets steigendem Maße und in besonders wirksamer Weise zu unserem Wohlergehen und zu unserem wirtschaftlichen Wiederaufstieg beiträgt. Die auf die Erhaltung und Pflege dieses Schatzes abzielenden Bestrebungen liegen daher durch wegs im wohlverstandenen Interesse der Allgemeinheit. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es wärmstens zu begrüßen, daß die 2. österreichische Naturschutztagung unter der Devise „Schutz dem Wasser" stand. Dieser Devise Rechnung tra gend, sollen denn auch im nachfolgenden einige Gedanken zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht werden. Es steht dies aber auch mit dem gegenständlichen Hauptthema „Roh stoff Schönheit der Landschaft" in ursächlicher Verbindung, da für diese Schönheit dem Wasser in allen seinen sichtbaren Erscheinungsformen als visuell belebendem Landschaftsele ment eine überaus große Bedeutung zukommt. Betrachtungen über den Schutz der Gewässer sind nicht zu trennen von solchen über dessen Gegenspieler, die Nutzung der Gewässer oder, umfassender gesagt, die Nutzung unseres Wasserschatzes. Denn daß, verursacht durch Unwissen, Un verständnis oder — sehr oft — durch Eigennutz, in dieser Hinsicht durchaus nicht immer alles in Ordnung war und ist, wissen wir nur zu gut. Selbstverständlich sorgen gesetzliche Bestimmungen auch für die Hintanhaltung von gemeinschäd lichen Auswüchsen bei der Nutzung unseres Wasserschatzes. Wie beim Landschaftsschutz wird jedoch deren Handhabung um so erfolgreicher sein, je verständnisvoller und aufgeschlos sener — insbesondere in Hinsicht auf landschaftsschädigende Nutzungen — die Bevölkerung der Notwendigkeit von Schutz maßnahmen gegenübersteht. Hieraus folgert die Zweckmäßig keit der Einbeziehung von Fragen des landschaftlichen Ge wässerschutzes in die bereits früher erwähnte Aufklärungs arbeit. Es soll hiebet das Bestreben aller Beteiligten und In teressierten sein, zum Vorteile des Gewässerschutzes und der Landschaftspflege das Bestmögliche zu erreichen. Dies gilt auch hinsichtlich jener Maßnahmen, die den Zweck verfolgen, schädlichen Wirkungen des Wassers selbst vorzu beugen. Bedarf doch in unserer Kulturlandschaft vor allem das fließende Wasser unserer Gerinne nicht selten einer regelnden oder zähmenden Beeinflussung durch den Menschen. Auch hiebet wurde in der Vergangenheit und wird zum Teil in der Gegenwart noch viel gesündigt. Es sei in dieser Hin sicht nur kurz auf allzu radikale und mitunter auch allzu doktrinäre Eingriffe der Technik verwiesen, wobei — gleich wie bei der Wassernutzung — das Wort „Technik" in des Begriffes weitester Deutung, also nicht nur in bautechni scher, sondern auch in forsttechnischer und allgemein forst wirtschaftlicher sowie nicht zuletzt auch in landwirtschaft licher Beziehung zu verstehen ist. Günstigerweise gewinnt hiebet das neue Wissensgebiet der Ingenieurbiologie oder, großzügiger gedacht, der Landschaftsbiologie immer mehr an Einfluß. Bei den ingenieurmäßigen Fluß- und Bachverbauungen sowie bei der technischen Arbeitskomponente der Wildbachverbauung sei in dieser Hinsicht auf den soge nannten „Natürlichen Wasserbau" verwiesen, bei dem bio logische Grundsätze befolgt und biologische Baumethoden verwendet werden. Es müssen aber auch gewisse Auswüchse allzu rationeller Nutzung dadurch hintangehalten werden, daß die bezüglichen Maßnahmen in einer den Erfordernissen der Landschafts biologie in Einklang stehenden Weise zur Durchführung gelangen. Unter solchen Nutzungsmaßnahmen sind nicht etwa nur die gegenwärtig so sehr im Interesse der Allgemeinheit stehenden Großkraftwerksbauten, sondern auch vermeintlich viel harmlosere und unscheinbarere Eingriffe in den Natur zustand zu verstehen. Als auf eines unter vielen Beispielen sei in dieser Hinsicht auf die Absicht so mancher Meliorations fanatiker verwiesen, die das erstrebenswerte Ziel ihrer Ent wässerungsarbeiten darin erblicken, im Interesse landwirt schaftlicher Zwecke möglichst viele der im Erdboden noch aufgespeicherten Wasserreserven zum Verschwinden zu brin gen, ungeachtet etwaiger nachteiliger Folgen, die sich hieraus — mitunter erst nach einem längeren Zeiträume — für die nähere und weitere Umgebung ergeben. Das Ziel aller auf die Erhaltung und Pflege unseres Wasser schatzes gerichteten Bestrebungen soll darin bestehen, den le benswichtigen Gleichgewichtszustand des Wasserhaushaltes der Natur so wenig als möglich zu stören. Die Ursachen sol cher Störungen sind mannigfacher Art; sie können in allen Betätigungsgebieten des menschlichen Schaffens und in allen Arten der Bodennutzung, in der Almwirtschaft, in der Landund Forstwirtschaft, in der Bau- und Siedlungstätigkeit und nicht zuletzt in Wasserbau- und Wassernutzungsmaßnahmen selbst gelegen sein. Ebenso mannigfach sind auch ihre Folge wirkungen, die in der Niederschlagstätigkeit, in der Wasser führung unserer Flüsse und Bäche, in Entartungserscheinun gen derselben, in der Verteilung der Bodenfeuchtigkeit (der „Bodenfeuchte") und schließlich in der Verringerung der Fruchtbarkeit des Bodens, ja sogar in den gefürchteten Verkarstungs- und Versteppungserscheinungen in nachteiligster Weise fühlbar werden. Alle diese Folgewirkungen stehen hiebei untereinander und zu ihren Ursachen in vielfachen Wechselbeziehungen, deren Vorhandensein und deren Wirkungsweise meist nicht so ohne weiteres zu erkennen sind. Die Klarstellung des jeweiligen Sachverhaltes bedarf eines biologisch und mitunter auch geo-

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