zwischen Land und Handelskammer bereits weit vorange schritten ist, sowie die Intensivierung der beruflichen Wei terbildung, die in dem seiner baldigen Fertigstellung entge gengehenden neuen Wirtschaftsförderungs-lnstitut der Han delskammer in Linz eine Heimstätte haben wird, welche in dieser Größe und technischen Ausstattung für das gesamte Bundesgebiet einzigartig ist. Marksteine einer regionalen Wirtschaftspolitik sind aber auch die neuen Bezirksstellengebäude der Handelskammer Ober österreich in den Bezirksorten mit ihren Einrichtungen für Kurse und Vorträge des Wirtschaftsförderungs-lnstitutes so wie die Ausgestaltung der Beratungsdienste der Kammer auf steuerlichen, kreditpolitischen, betriebswirtschaftlichen und anderen Gebieten, die vor allem dem Klein- und Mittelbetrieb gleiche Startbedingungen verschaffen sollen. Mit Ausdauer und Nachdruck hat sich die Handelskammer Oberösterreich einvernehmlich mit dem Land und anderen Körperschaften für die regionale Entwicklimgsförderung jener Teile des Bundeslandes eingesetzt, die, wie etwa das Mühl viertel, infolge der Nadikriegsbesetzung, lagebedingter Nach teile und dergleichen zu wirtschaftlichen Notstandsgebieten zu werden drohten. Die Durchführung von Zinsenzuschuß aktionen, die Bemühungen um ein Konzept für den Ausbau der Verkehrswege und die Belebung des Fremdenverkehrs sind nur einige dieser Maßnahmen. Eine Einrichtung, welche regionale Wirtschaftspolitik mit der Raum- bzw. Landesplanung unmittelbar verknüpft, ist die Standortpolitik. Um hier im Sinne einer Entwicklungsförde rung und Strukturharmonisierung, welche auf die Arbeits marktverhältnisse abgestimmt ist, beratend, helfend und re gulierend tätig sein zu können, ist die Handelskammer Ober österreich daran, eine eigene Standortberatung für Betriebs umsiedlungen und -neugründungen aufzubauen. Diese ist gewissermaßen eine der Brücken zwischen Wirtschaftspolitik als Gesamtkomplex und der Raumordnung in engerer Be ziehung. In räumlich und zeitlich noch weiter gespannter Be ziehung trifft dies für die Aufgabenplanungen der Verkehrs politik zu, wie etwa im Hinblick auf das bereits erwähnte Eintreten der Handelskammer Oberösterreich für den EuropaKanal Rhein-Main-Donau oder auf ihre Bemühungen um die Schiffbarmachung des imteren Inn. Aber auch die Projektie rungen für den Ausbau des oö. Straßenwesens sind dies bezüglich Anlaß zu engeren Kontakten. In diesen Zwischensphären wirtschaftspolitischer Aktivität heben sich freilich auch jene Sonderheiten ab, welche Wirt schaftspolitik und Raumordnung voneinander unterscheiden. Vielleicht war die vorliegende Schilderung einiger Aktionen regionaler Wirtschaftspolitik in Oberösterreich geeignet, dar zulegen, in welch entscheidender Weise der Mensch im Zen trum der Wirtschaftspolitik steht, wie sehr Wirtschaftspolitik zugleich auch Gesellschafts- und damit letzten Endes Staats politik ist. Es wäre nun sicherlich verfehlt, die Landesplanung oder Raumordnungspolitik als gesellschaftspolitisch neutral be zeichnen zu wollen. Die Landesplanung für ein mit Kol chosen bewirtschaftetes Gebiet wird sicher anders aussehen als für eines mit privaten bäuerlichen Einzelgehöften. Außer dem gibt es auch für die Landesplanung ein verschieden artiges Instrumentarium, je nachdem, ob die regulierenden Maßnahmen in aktiven Eingriffen bestehen oder lediglich die Verhinderung nachteiliger Entwicklungen zum Ziele ha ben. Trotzdem ist es wohl unbestritten, daß eine geplante Zentralverwaltungswirtschaft für die Raumordnung und Lan desplanung ein leichter zu bearbeitendes Feld abgibt als die von den Rechten des privaten Eigentums und der freien Per sönlichkeit bestimmte Marktwirtschaft und freie Gesellschafts ordnung. In diesem Zusammenhang von der Seite der Raum ordnung das rechte Maß und die Grenze zu finden, wo das wohlverstandene Gemeininteresse aufhört und der dirigisti sche Zwang beginnt, verlangt immer wieder und in jedem Einzelfall ein neues Prüfen und Abwägen. Damit offenbart sich jedoch auch das Gebot, die Raumordnung und -planung in ihrer Anwendung auf die Grundsätze der Wirtschaftspoli tik abzustimmen und stets darauf bedacht zu sein, daß für uns ein Dasein in Wohlstand und Sicherheit nur dann erle benswert ist, wenn wir freie Menschen in einem freien Lande sein können. Karl Stigibouer Landesplanung — eine Notwendigkeit unserer Zeit In zahlreichen Staaten der Erde kann auf den Einsatz der Raumplanung (Gemeinde-, Landes- xmd Nationalplanung) nicht mehr verzichtet werden. Schon vor dem ersten Welt krieg setzten in einigen dichtbesiedelten Gebieten Europas moderne landesplanerische Bemühungen ein, um Sozial- und Wirtschaftsprobleme im Bereich großstädtischer Ballungen zu lösen. In der Zwischenkriegszeit erfolgte sodann ein bemer kenswerter Ausbau der Landesplanung, besonders in Groß britannien, Holland und im ehemaligen Deutschen Reich. Auch in Österreich gab es zu jener Zeit bereits solche Bemühungen, und zwar in Oberösterreich, das Ende 1937 durch unermüd liches Eintreten von Alfred Sighartner und Felix Kern an die Errichtung einer Landesplanungsstelle schritt und den Ent wurf eines Landesplanungsgesetzes durch den oberösterreichi schen Landtag genehmigte. Infolge der Ereignisse des Jahres 1938 kamen aber diese Einrichtungen für Oberösterreich nicht mehr zum Tragen. Nach dem zweiten Weltkrieg weitete sich die Tätigkeit der Landesplanung in vielen Staaten aus und es wurden zahlreiche gesetzliche Regelungen getroffen'). In Österreich schufen sich die Bundesländer Salzburg (1957), Kärnten (1959), Vorarlberg (1962, durch Novellierung des Wohnsiedlungsgesetzes) und Steiermark (1965) moderne Lan desplanungsgesetze; in den Bundesländern Burgenland und Niederösterreich stehen solche Entwürfe derzeit in Beratung. Hinzuweisen ist weiter auf die Ausarbeitung von Regional planungen durch die Landesplanungsstellen der österreichi schen Bundesländer, zum Teil unter Mitwirkung des österr. Instituts für Raumplanung. In Kämten konnte schon 1961 ein regionales Entwicklungsprogramm — für Österreich erst mals — rechtsverbindlich erklärt werden, womit die Gemein den des Planungsgebietes zur Ausrichtung ihrer Flächenwid mungspläne auf übergemeindliche Erfordernisse verpflichtet wurden. Und immer mehr wird die Raumplanung als ein wichtiges Anliegen der öffentlichen Hand gewertet. Im Hinblick auf diese Entwicklung im In- und Ausland sollen im folgenden einige wichtige Faktoren aufgezeigt werden.
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