Oberösterreich, 15. Jahrgang, Heft 3/4, 1965

Links: Der Entenstein bei Wels. Foto: Dr. Widder. — Rechts: Der Große ödsee im Toten Gebirge Foto: Eiersebner " 'äL?S . -'V , - Ii -^sr,,^ • ^ , «•»* '•- ^\^ l ^ ■•;• - ,v - % V-' ♦ ' ' ' ^ «:..> ^ ._. *i »-» *fj, ■;•*§? •: fmmäM^^säirnMsii L " 4 ^ ■A-'l-tes - ■ -• - 7'^-'.,5^v;i ' : --"r »-r" ' " r Die Landschaftspflege verbindet Elemente des bewahrenden und des vitalen Naturschutzes. Hier geht es nicht allein um die Rücksicht auf die Natur um ihrer selbst willen und um die Schönheit, sondern auch um die Gesundheit und Stabilität der Kulturlandschaft, d. h. um die Sicherung ihres Dauernutzens für ein gedeihliches Leben des Menschen in der Zukunft. Dies wird besonders deutlich bei den Bemühungen um die Gliederung des Bauernlandes, bei der fdeckenlandschaft und z. B. auf dem großen Gebiet des Wasserbaues, der Wasser wirtschaft, des Gewässerschutzes; bei den „Regulierungen", Entwässerungen, Kraftwerksbauten, und wird von berufener Seite in diesem Heft näher ausgeführt. Eines ist sicher: Ohne Naturschutz im universalen Sinne ist auch ein Gedeihen des Menschen nicht mehr möglich. Praktisch bedarf seine Verwirklichung der Zusammenarbeit vieler öffent licher Dienststellen. Diese gründet sich auf gegenseitiges Ver ständnis, was nur durch gründliches Wissen um die Zusam menhänge erreicht werden kann. Das Gedankengut des Natur schutzes, die Ergebnisse der landschaftsökologischen Forschung, die Grundlagen eines naturnahen Wald- und Wasserbaues u. a. m. gehören zur fachlichen Ausbildung des in der Natur tätigen Ingenieurs. Sie wird nach dem Beispiel anderer Staaten hoffentlich auch bei uns durch Obligatwerden diesbezüglicher Vorlesungen bzw. Errichtung besonderer Lehrstühle an den Hochschulen, mehr gefördert werden. Daß Gesinnungsbildung und fachliche Schulung eines richtigen und verantwortungs vollen biologischen Denkens allgemein mangelhaft sind, be klagen immer wieder die führenden Männer der einschlägigen Wissenschaft, von denen die Kassandrarufe gegen die Zer störung unserer Lebensgrundlagen ebenso ausgehen, wie die jenigen gegen frevelhaften Mißbrauch der Atomenergie von Seiten der ersten schöpferischen Physiker. Schließlich haben aber alle behördlichen Maßnahmen im Sinne des Natur- und Landschaftsschutzes nur dann eine Wirkung, wenn sie einem tiefen Bedürfnis der ganzen Bevölkerung ent gegenkommen. Dazu bedarf es eines groß angelegten und durch lange Jahre zäh durchgeführten Aufklärungsfeldzuges. Es ist erfreulich, daß die Presse in den letzten Jahren vielfach ganz von sich aus eine fachlich gut fundierte Propaganda, be sonders für den vitalen Naturschutz, betreibt und sich für alle aktuellen Anliegen lebhaft einsetzt, was wohl auch beweist, daß die Allgemeinheit bereit ist, dieses Gedankengut ernst zu nehmen. Der Naturschutz ist wegen seiner Bedeutung unter die Ob sorge des Staates gestellt. Das Bundesverfassungsgesetz ver traut ihn den Bundesländern an. Die Landesregierungen sind nach der Gesetzeslage „auf keinem anderen Gebiete der Kultur . . . so sehr zur Initiative und Verantwortlichkeit be rufen, wie hier . . ." „so daß wir . . . in verfassungsrechtlicher und kulturpolitischer Sicht sagen können: Naturschutz ist der Kulturauftrag der Bundesländer!" (Nach einem Rundfunkvor trag Dr. H. H. Stoibers.) Damit sind die Bundesländer, Re gierung wie Bevölkerung, zu einem edlen Wettstreit auf gerufen. Hier wird die innere Kultur der Bewohner des Lan des nach, außen hin sichtbar! Es wäre aber ein verhängnisvoller Irrtum, zu glauben, daß die notwendige staatliche Fürsorge dem einzelnen Staatsbürger seine persönliche Verantwortung und Verpflichtung abnimmt. Landsleute, Oberösterreicher, viele von Ihnen können durch ihre Stellung im öffentlichen Leben, ihre Bildung, Kenntnisse, Verbindungen; durch ihre Tätigkeit wie durch ihr gespro-

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