Oberösterreich, 15. Jahrgang, Heft 3/4, 1965

Rahmen, erheblich hinausgeht. Sollen doch aus einer univer sellen Zusammenschau heraus wirtschaftliche und landschafts biologische Probleme einer gemeinsamen Lösung zugeführt werden, um die Wiedergesundung des heimischen Land schaftsorganismus zu erreichen und seine Gesunderhaltung als Lebensgrundlage seiner Bevölkerung weiterhin zu gewähr leisten. In diesem Sinne obliegt dem Komitee,fußend auf dem Wasser als Grundlage allen Lebens, eine landschaftsbiolo gische Aufgabe größter Tragweite, weshalb denn auch seine Schaffung vom Standpunkte des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege aus als ein anderwärts nachahmenswertes Beispiel freudigst zu begrüßen ist. Daß dieses Beispiel auch gleichzeitig in vorbildlicher Weise darlegt, wie eine durch die Entwicklung der äußeren Ver hältnisse notwendig gewordene verwaltungsmäßige Verbes serung, also eine Verwaltungsreform durch Selbsthilfe auf einem Teilgebiete obrigkeitlichen Wirkens, ohne Überschrei tung festgelegter Kompetenzen im Interesse der Allgemein heit verwirklicht werden kann, sei hier nur am Rande ver merkt. Als landschaftsbiologisches Problem stellt die Betreuung un seres Wasserschatzes und, in weiterem, höherem Sinne, der Landschaftsschutz eine wichtige Teilaufgabe der Raumordnung dar, insoferne darunter das planmäßige Zusammenordnen von Lebensraum und menschlicher Arbeit zu verstehen ist''). Das Hilfsmittel zu ihrer gebietsweisen Verwirklichung, die Landesplanung, hat es denn auch nicht unterlassen, auf diese Teilaufgabe bei ihren vielseitigen Arbeiten stets gebührend Bedacht zu nehmen. Es wäre aber zweifellos in unserem und vor allem im Interesse unserer Nachkommen gelegen, die Lösung derartiger Aufgaben dadurch zu intensivieren und zu verallgemeinern, daß für landschaftlich wichtige, heikle und eventuell gefährdete Gebiete unserer Kulturlandschaft in systematischer Zielsetzung und unter Zugrundelegung land schaftsbiologischer Erkenntnisse eine landschaftliche Raum ordnung, eine sinnvolle Koordinierung der Landschaftsräume und der menschlichen Tätigkeit innerhalb derselben, in die allgemeine Landesplanung einbezogen würde. Die Planung müßte, ähnlich wie beim Steiermärkischen Wasserbaukomitee, durch eine Zusammenarbeit der jeweiligen, die menschliche Tätigkeit bestimmenden oder beeinflussenden Faktoren und der mit dem Landschaftsschutz und mit der Landschaftspflege befaßten Dienststellen und Körperschaften herbeigeführt wer den. Die Zweckmäßigkeit einer solchen landschaftlichen Raum ordnung wird allein schon durch den Hinweis auf die so bren nende und dabei so heikle Frage der Seeufergestaltung deut lich vor Augen geführt. Die Notwendigkeit der landschaft lichen Raumordnung wird jedoch — wie jene der Landespla nung schlechthin — in der Öffentlichkeit gegenwärtig noch nicht erkannt. Dies wird erst dann erfolgen, wenn es nicht mehr möglich sein wird, die Vielheit der begangenen Fehler zu korrigieren und hiedurch jene sinnvolle Ordnung wieder herbeizuführen, die zur Hintanhaltung mannigfacher bauund landschaftsästhetischer beziehungsweise landschaftsbio logischer Fehlgriffe und, nicht weniger, ihnen entspringender wirtschaftlicher Fehlinvestitionen von Haus aus hätte her gestellt werden sollen'). Meiner Ansicht nach zeichnet sich hier der Umriß einer wei teren wichtigen Zukunftsaufgabe für den Naturschutz ab: mit allen sonstigen konstruktiven Kräften dahingehend zu sammenzuwirken, daß — in Gemeinschaftsarbeit mit der Lan desplanung — der Gedanke an eine planvolle landschaftliche Raumordnung und Raumgestaltung in die Tat umgesetzt werden könne. Hiedurch würden nicht nur die bisherigen, auf die Schaffung von Naturschutzgebieten und Naturschutzparks in den Natur landschaften abzielenden Planungen des Naturschutzbundes und des Institutes für Naturschutz eine für die Allgemein heit ungemein wertvolle Ergänzung finden, sondern es würde dies auch, gestützt auf entsprechende gesetzliche Grundlagen und getragen vom Verständnis eines Großteils der Bevölke rung, das wirksamste Mittel schlechthin sein, um voraus schauend das wertvolle Gemeingut unserer Heimat, unser aller Eigentum, den Rohstoff „Schönheit der Landschaft" auch in den Gebieten intensiver menschlicher Tätigkeit uns und unseren Nachkommen ungeschmälert zu erhalten. ') Vgl. „120.000 Stimmen für die Erhaltung der Krimmler Was serfälle", „Natur und Land", 39. Jg., H. 3/4. -) Alfred Sighartner: „Technik und Landschaftsschutz" in „Der Aufbau", 8. Jg., Nr. 1, Jänner 1953. ") „Wasserbaukomitee des Amtes der Steiermärkischen Landes regierung, Vorträge." Schriftenreihe des Amtes der steier märkischen Landesregierung, Heft 4. „Der Stand der Raumordnung in der Steiermark", von Landesbaudirektor Wirkl. Hofrat Dipl.-Ing. Paul Lazmuka (Graz), „Berichte und Informationen", 8. Jg., H. 353, vom 24. April 1953. ®) „Österreich braucht eine Landesplanung", von F. Dr. Limus Grond. „Die österreichische Furche", 6. Juni 1953. DD..ipeimatoerf Sinä/Donau Das Oö. Heimatwerk Linz/Donau pflegt die Sachgüter der Volks- und Handwerkskultur unseres Bundeslandes. Wir beraten und vermitteln auf den Gebieten der TRACHT, der VOLKSKUNST und der WO H N R A U MGESTALTUNG. Bitte besuchen Sie uns, wir freuen uns darauf! Heimatwerk-Geschäfte: Linz, Landstraße 31 (Ursulinenkloster) und Mozartstraße 22(Handelskammer).

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