RAUMORDNUNG IN OBERÖSTERREICH Dipl.-Ing. Alfred Sighartner t Rohstoff: Schönheit der Landschaft Dipl.-Ing. Heinz Groiss Probleme der Landesplanung in Oberösterreich Dipl.-Ing. Bruno Weinmeister Naturschutz als kultureile Verpflichtung des Landes Dr. Hans Conrad Die Landschaft als Erholungsraum Prof. Otfried Kastner Besuch bei Hanns Kobinger Dr. Erwin Wenzl, Landesrat Aufgaben der Raumordnung in Oberösterreich Dr. Otto Lackinger Entwicklungstendenzen in Oberösterreich Dr. Gustav Walter Baumgartner, Kammeramtsdirektor Wirtschaftspolitik in regionaler Sicht Dr. Karl Stiglbauer Landesplanung — eine Notwendigkeit unserer Zeit Rektor Msgr. Karl Wild Es geht um den Menschen — Kulturfragen im Land von morgen Ing. Richard Winkler Linz und sein Umland Dr. Hans v. Krezmar Die wirtschaftlichen und infrastrukturellen Aspekte der Sanierung im Bayerischen Wald Hochschulprof. Dr. Karl Mazek-Fialla Die Bedeutung der Landschaft für die Bodenfruchtbarkeit Schriftleitung: Dr. Otto Wutzel Thema des Sommerheftes 1966: Das Innviertel Umschlag nach einem Aquarell von Matthäus Fellinger mit Darstellung des Leithensees Im Ibmer Moos. Mit diesem Bildthema \A/ird auf ein Hauptanliegen des Naturschutzes In Oberösterreich hingewiesen. Halbjahreszeitschrift — Kunst, Geschichte, Landschaft, Wirtschaft, Fremdenverkehr. 15. Jahrgang, Heft 3/4, Winter 1965/66. Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Oberösterreichischer Lcndesverlag; verant wortlich für den Inhalt Im Sinne des Presse gesetzes: Dr. Otto Wutzel, sämtliche Linz, Landstraße 41, Ruf 26 7 21. — Druck: Oberösterreichischer Landesverlag, Linz; Einzel verkaufspreis: S 28.—, Jahresabonnement für 2 Hefte S 48.— exkl. Porto.
Alfred Sighartner t Rohstoff: Schönheit der Landschaft A n m. d. Red.: Nachstehender Aufsatz des bereits verewigten ehemaligen Landesbaudirektors von Oberösterreich, Hofrat Dip.- Ing. Alfred Sighartner, erschien bereits 1954 in der Zeitschrift „Natur und Land", 40. Jg., H. 4 bis 6 (Naturschutz in Oberöster reich. Eine Festschrift zur 2. österreichischen Naturschutztagung in Gmunden, 6. bis 8. Mai 1954). Der Abdruck erfolgt mit ge ringfügigen Kürzungen. Diese Abhandlung besitzt heute dokumentarischen Wert. Sie soll deshalb in diesem Heft, das der Raumordnung in Oberösterreich gewidmet ist, als Mahnruf eines Pioniers des Landschaftsschutzes in Erinnerung gebracht werden. Österreich ist, wie wir leider nur allzugut wissen, ein an Rohstoffen armes Land. Die wichtigsten und daher nennens wertesten von ihnen sind gar bald aufgezählt: das Salz unserer Salinen, das Eisen des steirischen Erzberges und das Holz unserer Wälder. Zu ihnen tritt in neuerer Zeit noch die aus unseren Flüssen und Bächen gewonnene weiße Kohle und das unserem Verfügungsrechte bekanntlich entzogene Erdöl. Nach der landläufigen Ansicht ist hiemit die Auf zählung unserer Rohstoffe beendet. Und dennoch hat uns die Natur zusätzlich mit einer boden gebundenen Gabe bedacht, die zwar von der breiten Masse unserer heimischen Bevölkerung nicht als Rohstoff im übli chen Sinne erkannt wird, die aber tatsächlich als Bodenschatz in der wahren Bedeutung dieses Begriffes zu werten ist: es ist die Schönheit unserer Landschaft. Daß ihr in der Regel nicht die Eigenart und die Funktion eines Bodenschatzes, eines wertvollen Rohstoffes, zuerkannt wird, hat seine Begründung darin, daß ihr Vorkommen und ihr Nutzertrag nicht, wie etwa bei Erzlagern und Kohlen flözen, vorweg mengen- und wertmäßig in Ziffern eindrucks voll darstellbar ist. Auch sind die meisten von uns an den Anblick der Schönheit unserer Landschaft von Kindheit an derart gewöhnt, daß sie ihr Vorhandensein als eine Selbst verständlichkeit hinnehmen und ihm keinerlei Seltenheitswert beimessen. Wie sehr eine solche Wertbeurteilung unseres Rohstoffes „Schönheit der Landschaft" unangebracht ist, zeigt am klarsten der Umstand, daß eine große, stets zunehmende Zahl von Auslandsgästen unser Land besucht, um sich an seinen landschaftlichen Vorzügen zu erfreuen. Daß sie dies unter Aufwendung der Mühen mitunter weiter Reisen und nicht geringer Kosten unternehmen, weil sie in ihrer Heimat diese für sie begehrenswerten Vorzüge entbehren, ist ein Maßstab für den Wert, den sie dem Genüsse derselben bei messen. Es ist aber auch gleichzeitig ein Beweis dafür, daß es sich bei der Schönheit unserer Landschaft um einen realen oder realisierbaren Wert und nicht etwa nur um das Trugbild einer Fata Morgana handelt, die dem Einbildungsvermögen einzelner verkrampfter und blutleerer Ästheten phantasti sche Bilder vorgaukelt. Tatsächlich ist der Wert des Rohstoffes „Schönheit der Land schaft" ein doppelter: ein ästhetischer und ein materieller. Wir wollen uns im Rahmen dieser Ausführungen in Ver folgung praktisch auswertbarer und daher vermutlich auch allgemeinverständlicher und einprägsamer Erwägungen nur mit der materiellen Wertkomponente befassen, wobei selbst verständlich in erster Linie auf den andeutungsweise bereits erwähnten Auslandsfremdenverkehr als willkommenen Devi senbringer zu verweisen ist. In gedanklicher Gleichsetzung dieses Wertes mit jenem eines Rohstoffes materieller Art drängt sich bei konsequenter Ver folgung dieses Gedankens eine Reihe von Fragen auf, deren wichtigsten etwa wie folgt zu formulieren wären: 1. Haben wir im Hinblick auf unsere allgemeine Wirtschafts lage nicht allen Anlaß, dem Vorhandensein und der Nut zung eines zusätzlichen, wenn auch immateriellen Natur schatzes unsere besondere Obsorge angedeihen zu lassen und ihn vor ungezügeltem Raubbau zu schützen? 2. Wem kommen die Eigentumsrechte über diesen Natur schutz zu? 3. Wer verfügt über seine Nutzung und 4. Wem.obliegt seine Betreuung? Die erste Frage ist wohl in Anbetracht der Beengtheit unserer wirtschaftlichen Verhältnisse — die nicht zuletzt der Klein heit unseres Wirtschaftsraumes entspringt — sowie bei unserer sonstigen Rohstoffarmut vorbehaltlos mit einem Ja zu beant worten. Dies um so mehr, als es für unsere wirtschaftliche Aufwärtsentwicklung zwingend geboten ist, alle verfügbaren Reserven zu mobilisieren, als der bereits mehrfach erwähnte Auslandsfremdenverkehr in gewissem Sinne eine Auswei tung unseres Wirtschaftsraumes und eine Förderung unserer wirtschaftlichen Beziehungen zum Auslande im Gefolge hat, ein Sachverhalt, der ja auch in dem oft gebrauchten Wort vom „unsichtbaren Export" seine Bestätigung findet. Es emp fiehlt sich, im Zusammenhang hiemit festzuhalten, daß zwar der wirtschaftliche Nutzen des Fremdenverkehrs in der brei ten Öffentlichkeit schon weitgehend erkannt wird, daß aber die Notwendigkeit, auch einer seiner wichtigsten Existenz grundlagen, des Landschaftsschutzes und der Landschafts pflege, zu gedenken, verhältnismäßig wenig Verständnis be gegnet. Zur zweiten, das Eigentumsrecht betreffenden Frage wäre festzuhalten, daß die Schönheit unserer Landschaft, wenn überhaupt, nur in sehr beschränktem Maße an das Boden eigentum gebunden ist; sie ist oder soll zumindest Gemein gut aller sein. Die Naturschutz- (Landschaftsschutz-) Gesetze erklären denn auch die Erhaltung und Pflege des Landschafts bildes für ein öffentliches Interesse und verbieten im allge meinen störende Eingriffe in dasselbe. Hier drängt sich un willkürlich abermals ein Vergleich mit den Bodenschätzen ma terieller Art auf, da das Bergrecht deren Nutzung (Abbau) ebenfalls unabhängig vom Bodeneigentume regelt. Die dritte Frage ist in großem Umrisse wie die zweite zu beantworten: Das Nutzungsrecht soll, gleich dem Eigentums rechte, in erster Linie der Allgemeinheit zustehen. Dies schließt selbstverständlich Sondernutzungen für bestimmte private Zwecke — auch für solche gewinnbringender Art — nicht gänzlich aus. Derartige Sondernutzungen sollen aber in einer Weise erfolgen, die das allgemeine, öffentliche Interesse nicht beeinträchtigt. Hier liegen die größten Gefahren für die Erhaltung und Pflege des ungestörten Bestandes der Schön heit unserer Landschaft verborgen, zumal der Beurteilung der Zulässigkeit solcher Sondernutzungen begreiflicherweise sehr weite Grenzen gezogen sind. Wir wissen ja leider nur zu gut, welcher Raubbau bisher aus eigennützigen Gründen an der Schönheit unserer Landschaft betrieben wurde. Bei diesem Sachverhalte kommt der vierten Frage nach der Betreuung dieses Naturschatzes eine besondere Bedeutung zu. Die an sich aktionsunfähige, wehrlose Landschaft bedarf zum Schütze ihrer Schönheit eines sehr aufmerksamen und vor allem eines tatkräftigen Anwaltes. Diese Anwaltschaft hat auf freiwilliger Grundlage und in selbstloser Weise der „Österreichische Naturschutzbund" mit seinem „Institut für Naturschutz" übernommen. Der Schwerpunkt der Tätigkeit
1 Sä Die Schönheit der Landschaft in der Hügelwelt des oberen Mühlviertels und (umseitig) in der Seenwelt des Salzkam mergutes Fotos; Eiersebner
hat sich, wie der Leiter des genannten Institutes anläßlich eines in Krimml stattgefundenen „Ersten öster reichischen Naturschutztages" ausdrücklich festgestellt hat, nunmehr stark auf die Seite des Landschaftsschutzes und der Landschaftsgestaltung verlagert, wobei es nicht mehr so sehr die Aufgabe des Naturschutzes ist, einzelne Naturobjekte zu schützen, als vielmehr die Landschaft in ihrem gesamten Gefüge zu bewahren. Die Rechtsgrundlage für die Tätigkeit des Natur- (Land schafts-) Schutzes bilden bekanntlich sowohl für die genann ten freiwilligen Institutionen als auch für die Natur- (Land schafts-) Schutzbehörden die Naturschutzgesetze der Bundes länder, deren erste in der Mitte der zwanziger Jahre dieses Jahrhunderts entstanden sind. Sie werden gegenwärtig, inso weit dies nicht bereits in jüngster Zeit erfolgt ist, an Hand der seither gemachten Erfahrungen sowie unter Berücksich tigung der inzwischen geänderten Verhältnisse einer Neube arbeitung unterzogen, die auch auf den Landschaftsschutz mehr als bisher Bedacht nimmt. Bei der gleicherweise in ethische und materielle Lebensbereiche eingreifenden Wesensart des Landschaftsschutzes genügt die behördliche Handhabung der Naturschutzgesetze allein nicht, um ihr widmungsmäßiges Ziel in angemessener Zeit und in möglichst großem Ausmaße zu erreichen; sie bedürfen der verständnisvollen Mitarbeit und Unterstützung der Bevölke rung. Um diese zu erreichen, ist ein Aufklärungsfeldzug not wendig, der das Gedankengut des Natur- und Landschafts schutzes in breiteste Bevölkerungskreise trägt, bei ihnen hie für das noch vielfach fehlende Verständnis erweckt bezie hungsweise ein bereits vorhandenes Interesse bestärkt und sie im besonderen mit den neuzeitlichen Aufgaben des Land schaftsschutzes und seiner Rechtsgrundlagen vertraut macht. Hat einmal diese Aufklärungsarbeit Früchte getragen, dann wird auch die Handhabung der Naturschutzgesetze erfolg reich sein, aber auch in weniger Fällen notwendiger werden als heute; es wird dann auch der Raubbau an der Schönheit unserer Landschaft unter verständnisvoller Mitwirkung der Bevölkerung wirksamer und vor allem rechtzeitig bekämpft werden können. Die Aufklärung muß selbstverständlich bereits in den Schulen beginnen und muß überdies, wie bereits erwähnt, auch in die breite Öffentlichkeit mit Einschluß ihrer ländlichen Kreise getragen werden. Es wird sich hiebei die Abhaltung von Lichtbildervorträgen und die Vorführung von Schmalfilmen empfehlen, ein Vorgang, bei dem Niederösterreich in Vorbe reitung einer derartigen Propagande beispielgebend voran geht. Es wird sich ferner empfehlen, von Anbeginn an die Verwaltungsbehörden, die dem Landschaftsschutzgedanken mitunter noch recht fremd gegenüberstehen, ebenfalls in die Aktion einzubeziehen. Hiebei wäre der Aufklärung der Ge meinden in Ansehung des Umstandes besonderer Wert bei zulegen, daß ihnen, beziehungsweise ihren Bürgermeistern und deren Beauftragten, in der Regel die Handhabung der Bauordnung in erster Instanz obliegt. Der Beginn dieser Aufklärungsarbeit zählt denn auch meiner Überzeugung nach zu den dringendsten Aufgaben des Natur schutzbundes und seines Institutes für Naturschutz. Mit der Anregung zu ihrer Inangriffnahme sei die begreif licherweise nur in ganz grobem Umrisse gehaltene Beant wortung der aufgeworfenen Fragen abgeschlossen. Um seinen optimalen Wert zu erreichen und zu erhalten, be darf der Rohstoff „Schönheit der Landschaft" zum Unter schied von anderen materiellen Rohstoffen keiner Veredelung; er ist im Gegenteil gegen menschliche Eingriffe überaus emp findlich. Wenn auch der ursprüngliche Naturzustand der Landschaft bei uns in der Regel nur mehr in den Hochgebirgsregionen ziemlich ungestört erhalten geblieben ist, so hat sich in den übrigen Teilen des Landes unsere heutige Kulturland schaft in allmählich vor sich gegangener mehrtausendjähriger Entwicklung dennoch zu einer harmonischen Schönheit ge formt, die den Namen „Kultur"-Landschaft rechtfertigt und die den Grundstock jenes Kapitels bildet, das unser Rohstoff „Schönheit der Landschaft" verkörpert. Das technische Zeitalter, in dem wir leben, hat dieser Ent wicklung innerhalb einer verhältnismäßig sehr kurzen Zeit spanne einen sprunghaften Auftrieb verliehen. Denn die Technik hat die Landschaft im Verlaufe der letzten hundert Jahre mehr verändert als je zuvor; ein Vorgang, der — voraus sichtlich in noch verstärktem Ausmaße — auch weiterhin noch geraume Zeit andauern wird. Wir können und dürfen selbstverständlich diesen Gang der Dinge aus Gründen der Sicherung und Verbesserung unserer wirtschaftlichen Exi stenz nicht aufhalten — ein Standpunkt, den übrigens auch der Naturschutzbund als zeitgemäß vertritt^) —, wir müssen aber bestrebt sein, die wirtschaftlichen und technischen Er fordernisse mit den kulturellen des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege in Einklang zu bringen. Es sei in dieser Hinsicht an ein Wort des bekannten Professors Alwin Seifert (München) erinnert, das da lautet: „Das Ziel des Bauschaf fens in der Natur soll es sein, in richtiger Erkenntnis der Verantwortung vor Land und Landschaft dort, wo ein tech nisches Werk den Umbau einer Kulturlandschaft verlangt, eine neue, gebaute Einheit von Bauwerk und Landschaft entstehen zu lassen, die an dauernder Schönheit der unterge gangenen nicht nachsteht." Es ist erfreulich, feststellen zu können, daß sich in jüngerer Zeit prominente Techniker Auffassungen ähnlicher Art kei neswegs verschlossen haben, sondern daß sie aus eigenem die These vertreten, die moderne Ingenieurbau-Kwusf habe nicht nur die rein technischen, verstandesmäßigen Erfordernisse zu erfüllen, sondern auch den gefühlsmäßigen, ästhetischen — und mit ihnen auch den landschaftsästhetischen — Bedürfnis sen Rechnung zu tragen. Seinen sinnfälligen Ausdruck findet dies im sogenannten „Naturnahen Bauen", das allenthalben an Boden gewinnt. Technik und Landschaftsschutz können die Verwirklichung des gegenständlichen Gedankengutes al lerdings nur durch das beiderseitige aufrichtige Bestreben erreichen, das frühere kontaktlose Nebeneinander — oder gar das Gegeneinanderarbeiten — künftighin durch ein auf beiden Seiten aufrichtig gemeintes und wohlverstandenes Zusammen arbeiten zu ersetzen, wobei alles Trennende zurückzustellen und das Verbindende, Gemeinsame zu suchen wäre. Dies liegt, von einer höheren Plattform aus betrachtet, durchaus im Zuge jener Generallinie, deren Verfolgung von weitblikkenden Geistern unserer gärenden Zeit als unerläßlich gehal ten wird, soll unsere abendländische Kultur vor einem wei teren Niedergange bewahrt bleiben. Ihr vorerst vielleicht wichtigstes Betätigungsgebiet könnte die Zusammenarbeit zwischen Landschaftsschutz und Technik in der gemeinsamen Durchführung des früher bereits erwähnten Aufklärungsfeldzuges finden. Denn auch die Technik hat alle Ursache, das Verständnis für die Fragen der Bauästhetik und der richtigen Standortwahl für die Werke des Bauschaffens zu verallgemeinern, so daß gerade auf diesem Gebiete, das für die Gestaltung der von beiden Partnern ausgehenden Wechselwirkungen so entscheidend ist, bei einer sich gegen seitig ergänzenden Zielsetzung der gemeinsamen Aufklä rungsarbeit eine besondere Tragweite in Hinsicht auf die Bau- und Landschaftsgestaltung zuzuerkennen ist. Man darf hiebei nicht allein an einzelne einem rigorosen behördlichen Genehmigungsverfahren vorweg unterliegende Großbau werke, sondern man muß vielmehr an die vielen, sozusagen anonymen Kleinbauten denken, die, der öbsorge des Land schaftsschutzes meist entzogen, gewissermaßen unbemerkt entstehen und deren Mängel der einen oder anderen Art, die sie keineswegs selten aufweisen, kaum jemals wieder gutzu-
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machen sind. Punktweise in der Landschaft zerstreut, sind solche Kleinbauten für sich allein oder in ihrer Vielzahl geeignet, die landschaftliche Schönheit schwer zu beeinträch tigen-). Eingedenk des bekannten Wahrspruches, daß alles Gebaute ein Denkmal ist, erfüllen wir daher durch die Zusammen arbeit zwischen Technik und Landschaftsschutz gleicherweise eine kulturelle und wirtschaftliche Verpflichtung, deren We sen darin besteht, das uns in der harmonischen Schönheit unserer Landschaft zur treuhändigen Verwaltung anvertraute wertvolle Erbe der Vergangenheit auch für die Zukunft unge schmälert zu erhalten. Diese Verpflichtung und die uns durch sie auferlegte Verantwortung gegenüber unseren Nachfahren muß dazu führen, jeden Substanzverzehr, jeden Raubbau an der Schönheit unserer Landschaft auszuschließen. Landschafts schutz, Landschaftsgestaltung und Pflege einer guten Bau gesinnung sollen denn auch dank der erwähnten Aufklärungs arbeit eine Herzenssache der gesamten Bevölkerung werden. Um dieses Ziel im erforderlichen Maße zu erreichen, genügen allerdings Naturschutzgesetze mit ihrem immerhin einseitig auf die passive Abwehr landschaftsschädigender Eingriffe abgestellten Wirkungsbereich allein nicht; sie bedürfen einer sinngemäßen Ergänzung durch die gesetzliche Regelung des einschlägigen aktiven Vorgehens der Technik und der Wirt schaft durch moderne gesetzliche Bestimmungen über das Bau- und Siedlungswesen und über die Landesplanung als Hilfsmittel der Raumordnung. Ein Zusammenwirken beider Gruppen von Rechtsgrundlagen entspricht auch dem Umstände, daß wir, wie bereits erwähnt, im Bereiche der menschlichen Siedlungen und in der Reich weite der menschlichen Tätigkeit in einer Kulturlandschaft leben, die ihre Entstehung ebenfalls dem Zusammenspiel zweier Einflußkomponenten verdankt: dem Walten der Na turkräfte und dem menschlichen Wirken, letzteres vor allem in der besonders markanten Ausdrucksform des technischen Schaffens. Neben dem Boden und seiner Pflanzendecke bildet das Was ser unserer Flüsse, Bäche und Seen zweifellos das wichtigste Landschaftselement. Wir sprechen von ihm mit Recht als von unserem Wasserschatze, dessen Vorhandensein erst das ge samte Leben ermöglicht und dessen Nutzung außerdem in stets steigendem Maße und in besonders wirksamer Weise zu unserem Wohlergehen und zu unserem wirtschaftlichen Wiederaufstieg beiträgt. Die auf die Erhaltung und Pflege dieses Schatzes abzielenden Bestrebungen liegen daher durch wegs im wohlverstandenen Interesse der Allgemeinheit. Von diesem Gesichtspunkte aus ist es wärmstens zu begrüßen, daß die 2. österreichische Naturschutztagung unter der Devise „Schutz dem Wasser" stand. Dieser Devise Rechnung tra gend, sollen denn auch im nachfolgenden einige Gedanken zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht werden. Es steht dies aber auch mit dem gegenständlichen Hauptthema „Roh stoff Schönheit der Landschaft" in ursächlicher Verbindung, da für diese Schönheit dem Wasser in allen seinen sichtbaren Erscheinungsformen als visuell belebendem Landschaftsele ment eine überaus große Bedeutung zukommt. Betrachtungen über den Schutz der Gewässer sind nicht zu trennen von solchen über dessen Gegenspieler, die Nutzung der Gewässer oder, umfassender gesagt, die Nutzung unseres Wasserschatzes. Denn daß, verursacht durch Unwissen, Un verständnis oder — sehr oft — durch Eigennutz, in dieser Hinsicht durchaus nicht immer alles in Ordnung war und ist, wissen wir nur zu gut. Selbstverständlich sorgen gesetzliche Bestimmungen auch für die Hintanhaltung von gemeinschäd lichen Auswüchsen bei der Nutzung unseres Wasserschatzes. Wie beim Landschaftsschutz wird jedoch deren Handhabung um so erfolgreicher sein, je verständnisvoller und aufgeschlos sener — insbesondere in Hinsicht auf landschaftsschädigende Nutzungen — die Bevölkerung der Notwendigkeit von Schutz maßnahmen gegenübersteht. Hieraus folgert die Zweckmäßig keit der Einbeziehung von Fragen des landschaftlichen Ge wässerschutzes in die bereits früher erwähnte Aufklärungs arbeit. Es soll hiebet das Bestreben aller Beteiligten und In teressierten sein, zum Vorteile des Gewässerschutzes und der Landschaftspflege das Bestmögliche zu erreichen. Dies gilt auch hinsichtlich jener Maßnahmen, die den Zweck verfolgen, schädlichen Wirkungen des Wassers selbst vorzu beugen. Bedarf doch in unserer Kulturlandschaft vor allem das fließende Wasser unserer Gerinne nicht selten einer regelnden oder zähmenden Beeinflussung durch den Menschen. Auch hiebet wurde in der Vergangenheit und wird zum Teil in der Gegenwart noch viel gesündigt. Es sei in dieser Hin sicht nur kurz auf allzu radikale und mitunter auch allzu doktrinäre Eingriffe der Technik verwiesen, wobei — gleich wie bei der Wassernutzung — das Wort „Technik" in des Begriffes weitester Deutung, also nicht nur in bautechni scher, sondern auch in forsttechnischer und allgemein forst wirtschaftlicher sowie nicht zuletzt auch in landwirtschaft licher Beziehung zu verstehen ist. Günstigerweise gewinnt hiebet das neue Wissensgebiet der Ingenieurbiologie oder, großzügiger gedacht, der Landschaftsbiologie immer mehr an Einfluß. Bei den ingenieurmäßigen Fluß- und Bachverbauungen sowie bei der technischen Arbeitskomponente der Wildbachverbauung sei in dieser Hinsicht auf den soge nannten „Natürlichen Wasserbau" verwiesen, bei dem bio logische Grundsätze befolgt und biologische Baumethoden verwendet werden. Es müssen aber auch gewisse Auswüchse allzu rationeller Nutzung dadurch hintangehalten werden, daß die bezüglichen Maßnahmen in einer den Erfordernissen der Landschafts biologie in Einklang stehenden Weise zur Durchführung gelangen. Unter solchen Nutzungsmaßnahmen sind nicht etwa nur die gegenwärtig so sehr im Interesse der Allgemeinheit stehenden Großkraftwerksbauten, sondern auch vermeintlich viel harmlosere und unscheinbarere Eingriffe in den Natur zustand zu verstehen. Als auf eines unter vielen Beispielen sei in dieser Hinsicht auf die Absicht so mancher Meliorations fanatiker verwiesen, die das erstrebenswerte Ziel ihrer Ent wässerungsarbeiten darin erblicken, im Interesse landwirt schaftlicher Zwecke möglichst viele der im Erdboden noch aufgespeicherten Wasserreserven zum Verschwinden zu brin gen, ungeachtet etwaiger nachteiliger Folgen, die sich hieraus — mitunter erst nach einem längeren Zeiträume — für die nähere und weitere Umgebung ergeben. Das Ziel aller auf die Erhaltung und Pflege unseres Wasser schatzes gerichteten Bestrebungen soll darin bestehen, den le benswichtigen Gleichgewichtszustand des Wasserhaushaltes der Natur so wenig als möglich zu stören. Die Ursachen sol cher Störungen sind mannigfacher Art; sie können in allen Betätigungsgebieten des menschlichen Schaffens und in allen Arten der Bodennutzung, in der Almwirtschaft, in der Landund Forstwirtschaft, in der Bau- und Siedlungstätigkeit und nicht zuletzt in Wasserbau- und Wassernutzungsmaßnahmen selbst gelegen sein. Ebenso mannigfach sind auch ihre Folge wirkungen, die in der Niederschlagstätigkeit, in der Wasser führung unserer Flüsse und Bäche, in Entartungserscheinun gen derselben, in der Verteilung der Bodenfeuchtigkeit (der „Bodenfeuchte") und schließlich in der Verringerung der Fruchtbarkeit des Bodens, ja sogar in den gefürchteten Verkarstungs- und Versteppungserscheinungen in nachteiligster Weise fühlbar werden. Alle diese Folgewirkungen stehen hiebei untereinander und zu ihren Ursachen in vielfachen Wechselbeziehungen, deren Vorhandensein und deren Wirkungsweise meist nicht so ohne weiteres zu erkennen sind. Die Klarstellung des jeweiligen Sachverhaltes bedarf eines biologisch und mitunter auch geo-
#1 - ■ , , S2 fe.,' ■ ■ ^'S'tiSsS j,f_] « logisch geschulten Blickes sowie einer genauen Beobachtung der Entwicklungsvorgänge, die sich mitunter auf größere Ge biete erstrecken. So können ungeeignete Bewirtschaftungs und Nutzungsmethoden im hochgelegenen Almboden oder im talwärts anschließenden Waldgürtel unserer Berghänge weit unten in den Niederungen der Bäche und Flüsse schwere Schäden auslösen; oder es kann sich so manche unvorsichtig, weil bodenerodierend vorgenommene Holzbringung über Steil lehnen im Gebirge und so manche nicht hochwasserfreie La gerung geschlägerten Holzes beim Zusammentreffen ungün stiger Umstände weit unten im Tal katastrophal auswirken. Es sollte selbstverständlich sein, daß der Vielfalt dieser Wech selbeziehungen eine möglichst sinnvolle und demgemäß plan mäßig ausgerichtete, einheitliche Lenkung der menschlichen Eingriffe in den Wasserhaushalt der Natur gegenüberstünde, was auch dem einheitlichen Walten der Naturkräfte ent sprechen würde, die diese Wechselbeziehungen nach unab änderlichen biologischen und physikalischen Gesetzen hervor rufen und beherrschen. Leider fehlt eine derartige einheitliche Lenkung, da die obrigkeitliche Wahrnehmung und Wahrung des Allgemeininteresses einer Reihe behördlicher Dienststel len obliegt. Sie vermögen zwar innerhalb ihrer jeweiligen eigenen Zuständigkeiten auf die Entwicklung der Dinge einigermaßen Einfluß zu nehmen, doch sind sie infolge der genauen Abgrenzung ihrer Wirkungsbereiche nicht in der Lage und daher auch nicht befähigt, ihre Einflußnahme auf jene Wechselbeziehungen zu erstrecken, die in andere Kompe tenzbereiche hinübergreifen oder deren Ursachen dort zu suchen sind. Solcherart gelingt es trotz der richtigen Erkennt nis von Ursache und Wirkung oftmals nicht, vorbeugend und sanierend einzugreifen, auch wenn über die Art und das Ausmaß der hiezu nötigen Maßnahmen volle Klarheit herrscht. „Neben dem Boden und seiner Pflanzendecke bildet das Wasser unserer Flüsse, Bäche und Seen zweifellos das wlchUm diesem Übelstande im Rahmen des dermalen Möglichen tigste Landschaftselement." — Denken wir daran, daß das in konstruktiver Weise und ohne Verletzung der ressort- „Entwicklungsprogramm Mühlvlertel" mit Nachdruck den mäßigen Zuständigkeiten abzuhelfen, hat die steiermärkische Schutz der Mühlvlertler Bäche forderti Es geht um unsere Landesregierung im September 1950 einen Schritt unternom- letzten Erholungsräume. — Im Bilde Rodi und Große Mühl Fotos: Elersebner men, der auch außerhalb der Grenzen dieses Landes eine aufmerksame Beachtung verdient. Sie hat aus den Vorständen der gegenständlich in Betracht kommenden Abteilungen des Amtes der Landesregierung eine Arbeitsgemeinschaft gebil det, deren Aufgabe zunächst darin besteht, nach Vornahme gemeinsamer Begehungen wasserwirtschaftlich besonders ge fährdeter Gebiete die Ursachen aufgetretener Schäden festzu stellen, über einschlägige Vorbeugungs- und Sanierungsmaß nahmen gemeinsam zu beraten und diesbezügliche Vorschläge auszuarbeiten. Dieser unter dem Titel „Wasserbaukomitee des Amtes der Steiermärkischen Landesregierung" zur Koor dinierung der ressortmäßigen Einzelaufgaben geschaffenen Arbeitsgemeinschaft gehören der Regierungsforstdirektor, die Vorstände der Agrartechnischen Abteilung des Landes, der Wasserbau- und der Kulturtechnischen Abteilung der Landesbaudirektion sowie der Forsttechnischen Abteilung für Wildbachverbauung, Sektion Graz, und für die Beratung in Rechtsfragen der Vorstand der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung an. In Anbetracht des vielseitigen Auf gabenbereiches erwies es sich in der weiteren Folge als not wendig, noch weitere Sachverständige und Berater aus dem Kreise der Landwirtschaftskammer, ferner den Leiter der wasserwirtschaftlichen Rahmenplanung der Landesbaudirektion und je einen Biologen und Geologen als Fachwissen schafter dem Komitee anzugliedern. Über das bisherige Er gebnis seiner Arbeiten erstattete dasselbe bei seiner ersten Tagung im März 1952 in einer Reihe von Kurzvorträgen Bericht®). Im Grunde genommen stellt das steiermärkische Wasserbau komitee eine Einrichtung dar, deren Aufgabenbereich und deren Zielsetzung über den ihr widmungsgemäß gesetzten
Rahmen, erheblich hinausgeht. Sollen doch aus einer univer sellen Zusammenschau heraus wirtschaftliche und landschafts biologische Probleme einer gemeinsamen Lösung zugeführt werden, um die Wiedergesundung des heimischen Land schaftsorganismus zu erreichen und seine Gesunderhaltung als Lebensgrundlage seiner Bevölkerung weiterhin zu gewähr leisten. In diesem Sinne obliegt dem Komitee,fußend auf dem Wasser als Grundlage allen Lebens, eine landschaftsbiolo gische Aufgabe größter Tragweite, weshalb denn auch seine Schaffung vom Standpunkte des Landschaftsschutzes und der Landschaftspflege aus als ein anderwärts nachahmenswertes Beispiel freudigst zu begrüßen ist. Daß dieses Beispiel auch gleichzeitig in vorbildlicher Weise darlegt, wie eine durch die Entwicklung der äußeren Ver hältnisse notwendig gewordene verwaltungsmäßige Verbes serung, also eine Verwaltungsreform durch Selbsthilfe auf einem Teilgebiete obrigkeitlichen Wirkens, ohne Überschrei tung festgelegter Kompetenzen im Interesse der Allgemein heit verwirklicht werden kann, sei hier nur am Rande ver merkt. Als landschaftsbiologisches Problem stellt die Betreuung un seres Wasserschatzes und, in weiterem, höherem Sinne, der Landschaftsschutz eine wichtige Teilaufgabe der Raumordnung dar, insoferne darunter das planmäßige Zusammenordnen von Lebensraum und menschlicher Arbeit zu verstehen ist''). Das Hilfsmittel zu ihrer gebietsweisen Verwirklichung, die Landesplanung, hat es denn auch nicht unterlassen, auf diese Teilaufgabe bei ihren vielseitigen Arbeiten stets gebührend Bedacht zu nehmen. Es wäre aber zweifellos in unserem und vor allem im Interesse unserer Nachkommen gelegen, die Lösung derartiger Aufgaben dadurch zu intensivieren und zu verallgemeinern, daß für landschaftlich wichtige, heikle und eventuell gefährdete Gebiete unserer Kulturlandschaft in systematischer Zielsetzung und unter Zugrundelegung land schaftsbiologischer Erkenntnisse eine landschaftliche Raum ordnung, eine sinnvolle Koordinierung der Landschaftsräume und der menschlichen Tätigkeit innerhalb derselben, in die allgemeine Landesplanung einbezogen würde. Die Planung müßte, ähnlich wie beim Steiermärkischen Wasserbaukomitee, durch eine Zusammenarbeit der jeweiligen, die menschliche Tätigkeit bestimmenden oder beeinflussenden Faktoren und der mit dem Landschaftsschutz und mit der Landschaftspflege befaßten Dienststellen und Körperschaften herbeigeführt wer den. Die Zweckmäßigkeit einer solchen landschaftlichen Raum ordnung wird allein schon durch den Hinweis auf die so bren nende und dabei so heikle Frage der Seeufergestaltung deut lich vor Augen geführt. Die Notwendigkeit der landschaft lichen Raumordnung wird jedoch — wie jene der Landespla nung schlechthin — in der Öffentlichkeit gegenwärtig noch nicht erkannt. Dies wird erst dann erfolgen, wenn es nicht mehr möglich sein wird, die Vielheit der begangenen Fehler zu korrigieren und hiedurch jene sinnvolle Ordnung wieder herbeizuführen, die zur Hintanhaltung mannigfacher bauund landschaftsästhetischer beziehungsweise landschaftsbio logischer Fehlgriffe und, nicht weniger, ihnen entspringender wirtschaftlicher Fehlinvestitionen von Haus aus hätte her gestellt werden sollen'). Meiner Ansicht nach zeichnet sich hier der Umriß einer wei teren wichtigen Zukunftsaufgabe für den Naturschutz ab: mit allen sonstigen konstruktiven Kräften dahingehend zu sammenzuwirken, daß — in Gemeinschaftsarbeit mit der Lan desplanung — der Gedanke an eine planvolle landschaftliche Raumordnung und Raumgestaltung in die Tat umgesetzt werden könne. Hiedurch würden nicht nur die bisherigen, auf die Schaffung von Naturschutzgebieten und Naturschutzparks in den Natur landschaften abzielenden Planungen des Naturschutzbundes und des Institutes für Naturschutz eine für die Allgemein heit ungemein wertvolle Ergänzung finden, sondern es würde dies auch, gestützt auf entsprechende gesetzliche Grundlagen und getragen vom Verständnis eines Großteils der Bevölke rung, das wirksamste Mittel schlechthin sein, um voraus schauend das wertvolle Gemeingut unserer Heimat, unser aller Eigentum, den Rohstoff „Schönheit der Landschaft" auch in den Gebieten intensiver menschlicher Tätigkeit uns und unseren Nachkommen ungeschmälert zu erhalten. ') Vgl. „120.000 Stimmen für die Erhaltung der Krimmler Was serfälle", „Natur und Land", 39. Jg., H. 3/4. -) Alfred Sighartner: „Technik und Landschaftsschutz" in „Der Aufbau", 8. Jg., Nr. 1, Jänner 1953. ") „Wasserbaukomitee des Amtes der Steiermärkischen Landes regierung, Vorträge." Schriftenreihe des Amtes der steier märkischen Landesregierung, Heft 4. „Der Stand der Raumordnung in der Steiermark", von Landesbaudirektor Wirkl. Hofrat Dipl.-Ing. Paul Lazmuka (Graz), „Berichte und Informationen", 8. Jg., H. 353, vom 24. April 1953. ®) „Österreich braucht eine Landesplanung", von F. Dr. Limus Grond. „Die österreichische Furche", 6. Juni 1953. DD..ipeimatoerf Sinä/Donau Das Oö. Heimatwerk Linz/Donau pflegt die Sachgüter der Volks- und Handwerkskultur unseres Bundeslandes. Wir beraten und vermitteln auf den Gebieten der TRACHT, der VOLKSKUNST und der WO H N R A U MGESTALTUNG. Bitte besuchen Sie uns, wir freuen uns darauf! Heimatwerk-Geschäfte: Linz, Landstraße 31 (Ursulinenkloster) und Mozartstraße 22(Handelskammer).
Heinz Grolss Probleme der Landesplanung in Oberösterreich Die Menschheit vermehrt sich jährlich um 32 Millionen. Sie hat sich seit 1800 verdreifacht. Aber der Boden, auf dem sie lebt und der sie ernährt, ist einmalig: er kann nicht erzeugt werden wie Autos und Maschinen. Wir müssen uns daher Sorgen darüber machen, wenn in Österreich allein täglich 10 Hektar Boden, das ist jährlich 3000 bis 4000 Hektar Land für Industrie, Verkehr und Siedlungen, verlorengehen. Es entspricht dies einer Fläche von 200 Bauernhöfen mit je 20 Hektar Ausmaß. Oberösterreich verliert wöchentlich zehn Hektar, das ist alle 14 Tage die Bodenfläche eines Bauern hofes mit 20 Hektar, welche damit der Bevölkerung als Nähr boden für immer verlorengeht. Dabei verlieren wir ihn nicht vielleicht in entlegenen Gebieten,zum Beispiel an der tschechi schen Grenze, in weniger produktiven Gebieten, wo wir ihn leichter entbehren könnten — wenn man das von landwirt schaftlichem Boden überhaupt so sagen darf —, sondern vor wiegend in den zentralen, fruchtbaren Lagen unseres Landes. „Jahrhunderte hindurch war unser Lebensraum sinnvoll ge ordnet. Heute noch zeugen wohlgestaltete Bauernhöfe, schöne alte Dörfer und Städte von einstiger Harmonie. Alles stand am richtigen Platz und war richtig aufgebaut. Diese Ord nung ruhte auf festen Grundlagen. Die Wirtschaftsform war durch Jahrhunderte wenig verändert, der bäuerliche Boden unveräußerlich, der Wohnort zugleich Arbeitsort. Die Men schen hatten starke gesellschaftliche und religiöse Bindungen. Den Eingriffen in die Natur haben die begrenzten techni schen Mittel Schranken gesetzt. Heute jedoch ist die alte Ord nung vielfach zerstört und die Harmonie der Landschaft ver lorengegangen."*) Wir haben in Oberösterreich insgesamt 123.000 Pendler. Un gefähr 36.000, das ist rund ein Drittel davon, fahren zu ihrem Arbeitsplatz nach Linz. Weitere 3000 kommen aus den be nachbarten Bundesländern noch dazu. Der Wunsch fast aller dieser Pendler nach Linz ist ein Siedlungshaus am Stadt rand. Und wir sehen diese Stadt daher hinauswachsen über ihre Gemeindegrenze in einer stürmischen Siedlungsentwick lung hinein in die Welser Heide und hinaus entlang der Hauptausfallsstraßen. Während sich aber die ländlichen Ge biete entvölkern und dabei die Arbeitskräfte für die Be stellung des landwirtschaftlichen Bodens verlorengehen, ent stehen hier ungesunde Ballungen aus einem ungeordneten Nebeneinander von Wohnbauten und Industrie mit ihrem Rauch,Ruß und Lärm. Niemanden wird es daher wundern, wenn es wiederum der Traum der Städter ist, ein Wochenendhaus am Lande zu be sitzen: am Waldrand, am Hügel, am Bach- oder Seeufer — und unsere schönsten Landschaften von diesen Wochenend häusern überschwemmt werden! Dabei liegt etwas Ge sundes in diesem Wunsche des Städters nach dem „Zurück zur Natur" am Wochenende — mit seiner ganzen Familie. Überhaupt beide Wünsche sind natürlich und verständlich. Der Pendler will seine Wohnung in der Nähe seines Arbeits platzes und der Städter will sich in der freien, gesunden Landschaft erholen können. Aber die Folgen sind bekannt. Sie sind verheerend: zersiedelte Landschaften — „die Häusel pest" sagt man in Bayern dazu — und wildwuchernde Städte. Wir stehen vor einem noch ungelösten Problem unserer Zeit. Und dabei wären gute Lösungen für beide Entwicklungen möglich, aber gelenkt und geordnet müßten sie vor sich gehen. *) Werner Jäger in „Warum Raumordnung in Österreich". Wir regulieren Bäche und Flüsse und entwässern Talböden um hohe Millionenbeträge, um landwirtschaftlichen Boden zu gewinnen oder zu verbessern, und daneben wiederum werden Wiesen- und Ackerböden aufgeforstet. Wir jagen durch diese Regulierungen das Wasser so schnell wie mög lich aus dem Lande, anstatt es solange wie möglich darinnen zurückzuhalten, wie es alte, weise Fachleute immer wieder dringend gefordert haben. Wir verunreinigen die Gewässer und dabei stehen unsere Städte vor der immer schwieriger werdenden Frage, wo sie in Zukunft ihr gutes Trinkwasser hernehmen sollen. Auf einer Tagung in Bonn wurde ernstlich erwogen, eine Trinkwasser pipeline von Norwegen nach Westeuropa zu legen, und meh rere Länder bewarben sich dort um eine solche Lösung. Aus der Tagespresse hat man erfahren, daß man reines Wasser aus den Schweizer Bergen in das Ruhrgebiet leiten will. Dort gibt es ja Städte, wo das Wasser aus der Wasserleitung bereits siebenmal den Organismus passiert hat und wieder gereinigt wurde. Die Schweiz erwartet sich aus der Lieferung von reinem Wasser ein gutes Exportgeschäft. Wir sollen mit unseren Wasserschätzen, die wir Gott sei Dank noch haben, gut haushalten, damit wir in ferner Zukunft nicht auch einmal reines Wasser einführen müssen. Wenn wir vom Wasser sprechen, dürfen wir nicht verges sen, daß in Oberösterreich über eine halbe Million Menschen in Gebieten lebt, wo auch schon die Luft durch die Industrie verunreinigt ist und jahrein, jahraus auf 10 bis 20 Kilometer vom Industriebetrieb entfernt stinkt. Das heißt, daß der Hälfte der Oberösterreicher oft auch schon das Atmen der frischen, reinen Luft verwehrt ist. Man sieht, die primitivsten Grundelemente des menschlichen Lebens, Erde, Wasser und Luft, sind in Gefahr und kommen in Unordnung. Wir tragen aber die Verantwortung dafür, ob unsere Nachkommen einen gesunden Lebensraum vorfinden oder unter einer Dunstglocke leben und ein Wasser trinken müssen, das bereits mehrmals gereinigt wurde! Im Zusammenhang mit einem gesunden Lebensraum ist auch von den Kleingehölzen, Hecken und Bäumen in der freien Landschaft zu sprechen. Wir haben diese Heckenlandschaften mit all ihren nützlichen Auswirkungen für die Landwirtschaft und den Menschen noch in so reichem Ausmaß, daß ein welt bekannter Landschaftsgestalter Oberösterreich den „bäuer lichen Gottesgarten" genannt hat. Und Stifter hat gesagt: „Der Oberösterreicher liebt den Baum und den Strauch und pflanzt eher einen, als er ihn umhaut." In Niederösterreich hat man sie in den vergangenen Jahrzehnten umgehauen und durch Regulierungen den Grundwasserspiegel erschreckend abgesenkt und muß jetzt nicht Millionen-, sondern Milliarden beträge aus öffentlichen Mitteln aufwenden, um diesen Irr tum wieder gutzumachen und die Fruchtbarkeit des Bodens wieder herzustellen sowie ihn vor Winderosion und Erdverwehungen zu schützen. Denken wir daran und legen wir nicht leichtfertig die Säge an unsere Baumreihen. Sagen wir nicht: „Diese Gefahren bestehen nicht bei uns. Sie gelten nur für Niederösterreich, für das Marchfeld, für das pannonische Klima." Es könnte sonst geschehen, daß wir im Laufe der Jahre aus unserem „bäuerlichen Gottesgarten" eine Kultur steppe machen — falls wir diesen Ausdruck für eine über triebene, maßlos gesteigerte Maschinenlandschaft gelten las sen wollen. Denken wir in diesem Zusammenhang aber auch an unseren Fremdenverkehr! Er ist die Wirtschaftsform, in welcher wir
unseren BodenscKatz, den wir in der Schönheit der Land schaft, der reinen Luft und dem gesunden Wasser besitzen, nutzen können und auch nutzen. Er hat Österreich im ver gangenen Jahr 13,5 Milliarden Schilling eingebracht, die für das Gleichgewicht unseres Staatshaushaltes notwendig und unentbehrlich sind. Mit der allmählichen Herbeiführung einer Kultursteppe würden wir aber nicht nur den Fremdenverkehr schädigen und den liebgewordenen Charakter unserer Heimat landschaft verwandeln, sondern letzten Endes, auf lange Sicht betrachtet, mit der Landschaft auch ihre Bewohner. Denn die Kultursteppe ist nicht die Heimat des Bauern, sondern bestenfalls des Farmers. Die Gemütswerte, welche aus unseren Landsleuten das Volks- und Brauchtum, die großen Künstler, Dichter und Komponisten emporwachsen ließen, würden ver siegen — wie das Grundwasser, verwehen — wie der unge schützte Ackerboden. Solche Probleme berühren zugleich verschiedene Wirtschafts und Interessengebiete und können daher nicht von einem Fachgebiet allein gelöst werden. Sie sind durcheinander mit vielen Einzelfragen verknüpft und können nur in enger Zusammenarbeit aller beteiligten Interessenten behandelt wer den. Für die Herbeiführung der Koordination zur Lösung die ser Probleme ist die Landesplanungsstelle berufen. Was ist Landesplanung? Es gibt viele und sehr gelehrte Defi nitionen dafür. Unser Landsmann, der kürzlich verstorbene Landesbaudirektor Hofrat Sighartner, der Mentor der öster reichischen Landesplanung, versteht unter dem Sammelbegriff der Landesplanung „die Obsorge für die plan- und sinn volle, raumordnungsmäßig zweckentsprechendste Ausnützung unseres wichtigsten und wertvollsten sachlichen Besitzes, un seres Bodens". Der Schweizer Bundespräsident Tschudi defi nierte sie in einer Rede, die er im vergangenen Sommer ge halten hat, wie folgt: „Es gehört zu unseren wichtigsten Verpflichtungen, den beschränkt vorhandenen Boden ratio nell und sparsam auszunützen, genügend Grund für die ver schiedenen öffentlichen Aufgaben zur Verfügung zu stellen, die nötigen Erholungsräume zu sichern und die natürlichen Schönheiten der Landschaften sowie das kulturelle Erbe frü herer Zeiten zu erhalten." Treffender und kürzer lassen sich die Aufgaben der Landesplanung nicht umreißen. Was sagt nun die Verlautbarung der oö. Landesregierung vom 16. Sep tember 1946, betreffend Landesplanung, mit welcher im Sinne des Landtagsbeschlusses vom 16. April 1946 die Schaffung der Landesplanungsstelle kundgemacht worden ist, darüber? Dort heißt es: „Der Dienststelle obliegt die Landesplanung, das ist die zusammenfassende Bearbeitung aller Angelegen heiten der Raumordnung einschließlich der Verkehrsplanung und der Begutachtung und Beratung in Sachen der Orts und Städteplanung unter steter Bedachtnahme auf die wirt schaftlichen Zusammenhänge und auf die Erfordernisse des Landschaftsschutzes, das heißt der Wahrung des Landschafts bildes. Unter Raumordnung ist die gegenseitige Abstimmung und geordnete Einfügung aller Bauvorhaben der Wirtschaft, des Verkehrs einschließlich des Fremdenverkehrs, des Siedlungs wesens, der Versorgungsanlagen (Wasser, Energie u. dgl.) und -leitungen der Siedlungen, der Wassernutzungen sowie der Betreuung des Wasserschatzes überhaupt, der Materialgewin nungsanlagen und -ablagerungsStätten, der Inanspruchnahme von Grund und Boden für Zwecke der Erholung und des Sportes u. dgl. in das Gesamtinteresse des Landes zu ver stehen." Landesplanung wird heute von allen zivilisierten Ländern der ganzen Welt betrieben, unabhängig von der Regierungsform, die sie besitzen. Wenn hier auf einen Rückblick über ihre historische Entwicklung verzichtet wird, so muß doch auf eines hingewiesen werden: Zufolge der Voraussicht und Initiative eines Mannes, nämlich des Landeshauptmann-Stellvertreters Felix Kern, hat die oö. Landesregierung über seinen Antrag als damaliger Baureferent bereits am 27. September 1937 die Errichtung einer Landesplanungsstelle beschlossen und der oö. Landtag am 15. Dezember des gleichen Jahres einstimmig den Entwurf eines Landesplanungsgesetzes genehmigt. Wir können stolz darauf sein, daß Oberösterreich damit voran gegangen ist — schon zu einer Zeit, wo diese Bestrebungen in Osterreich gänzlich neu waren und die Allgemeinheit den Begriff „Landesplanung" bisher weder gehört noch verstan den hatte. Inzwischen sind fast 30 Jahre vergangen. Nach dem Kriege hat Oberösterreich neuerlich unter dem landesplanerischen Zweigespann Sighartner-Kern als erstes Bundesland mit dem einstimmigen Beschluß des oö. Landtages vom 26. April 1946 eine Landesplanungsstelle geschaffen, welche damit ihre Funk tion aufnehmen konnte. Von unseren wieder in Kraft getre tenen Gesetzen war aber nur die fast 100 Jahre alte oö. Bau ordnung aus dem Jahre 1875 vorhanden, welche der Ent wicklung der Technik und Wirtschaft längst nicht mehr ent sprach. Im Hinblick auf die Besatzungsverhältnisse der da maligen Zeit bestand auch keine Aussicht, daß eine neue Bau ordnung bald kommen würde. So übernahm Oberösterreich die für uns anwendbaren Bestimmungen der damals modern sten österreichischen Bauordnung, nämlich der Bauordnung von Wien aus dem Jahre 1929, die als Bauordnungsnovelle 1946 in unserem Land rechtswirksam wurde. Mit dieser Novelle, um die wir noch heute von manch anderem Bundes land beneidet werden, haben wir ein brauchbares Rechts instrument für die Durchführung der Gemeindeplanungen, also der Aufstellung von Flächenwidmungs- und Orts bebauungsplänen, erhalten. Nachdem einerseits diese Voraus setzung gegeben war, andererseits aber gesetzliche Grund lagen für die Durchführung von Regionalplanungen und der Landesplanung nicht bestanden, hat die Landesplanungsstelle das Hauptgewicht ihrer Tätigkeit auf die Ortsplanungen ge legt, in der Oberzeugung, daß sie damit dem Land bei seinem Wiederaufbau die besten Dienste erweisen kann. Mit den Ortsplanungen hat unser Land eine führende Stel lung erreicht. Bis heute sind in Oberösterreich 103 Flächen widmungspläne rechtskräftig geworden, und 61 stehen in Arbeit. Es bestehen 605 rechtskräftige Bebauungspläne und weitere 183 stehen in Ausarbeitung. Ein Flächenwidmungs plan regelt die Nutzung des Bodens innerhalb eines Gebietes, das heißt, er legt, grob gesagt, das Bauland, das Grünland und die Verkehrsflächen fest. Der Flächenwidmungsplan ist also der Raumordnungsplan der Gemeinde. Der Bebauungsplan enthält im Detail die Art und Weise, wie ein Baugebiet er schlossen und bebaut wird. An diesen Planungen waren 250 Gemeinden beteiligt, d. h., daß mehr als die Hälfte unserer Gemeinden solche Planungen durchgeführt haben. Das ist sehr viel, wenn man bedenkt, daß eine Reihe unserer 439 Gemeinden, in denen die oö. Bauordnung gültig ist, beson ders wenn sie sehr entlegen sind, einen rein landwirtschaft lichen Charakter und keine nennenswerte Siedlungsentwick lung aufweisen, eine Ortsplanung bisher nicht gebraucht haben und sie auch in Zukunft kaum benötigen. Der Erfolg dieser Tätigkeit wird von vielen erhaltenen oder neugeschaf fenen Ortsbildern und Siedlungen bestätigt. Die Landes regierung hat den Gemeinden zu den Kosten dieser Orts planungen Subventionen von insgesamt 1,650.000 S gewährt. Zufolge einer in der Geschichte unseres Landes noch nie da gewesenen Baukonjunktur und einer grandiosen Anstrengung seiner Bevölkerung ist nun der materielle Wiederaufbau abgeschlossen, und vor uns stehen die aus den Trümmern neu emporgewachsenen Städte sowie neue Ortschaften und SiedGeordnete Landschaft beiderseits der Autobahn im Mond seegebiet Foto: Wöhrl
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Almsee mit Blick auf den Zwölferkogel — Abendstimmung im Böhmerwald Fotos: Eiersebner
lungen. In unserem tiefsten Innern regt sich aber der Zweifel, ob diese Bauwerke in ihrer Architektur auch immer die Zeichen des geistigen Wiederaufbaues und der Fort entwicklung unserer alten Baukultur in sich tragen. Denn, daß diese neuen Häuser Badezimmer und Wasserklosette besitzen und ihre Fenster genügend groß für den Zutritt von Sonne und Luft sind, womit sie den Erfordernissen der Zivilisation und Hygiene entsprechen, davon sind wir überzeugt. Hat aber das Angesicht jedes einzelnen von ihnen jenen harmonischen Ausdruck, ist in ihrer Zusammenfassung zum Orts- und Stadtbild dieses von der geheimnisvollen Aura der Schönheit umflossen, welche aus der Berührung mit der schöpferischen Seele geboren wird? Im Innersten fühlen wir, daß mit der Schaffung der Quadratmeter unserer fehlenden Wohnflächen allein die gestellte Aufgabe noch keineswegs gelöst ist. Wir wissen beim Anblick unserer alten Dome, Klöster, Stadttore und Bürgerhäuser, daß unsere Verpflichtung höher liegt. Auch das Erscheinungsbild unserer schönen Städte und Märkte, die Stimmung ihrer Plätze und Gassen, die landschaftsgeborgene Lage der meisterlichen Einzelbauwerke verrät uns: Die Erfül lung der zeitgemäßen technischen Funktion ist eine Selbst verständlichkeit, erst durch den Anhauch der Schönheit aber wird das Bauwerk zum Kulturgut erhoben. Ein Haus, das nicht den Siegel der Schönheit trägt, bleibt ein bewohnbarer Ziegelhaufen und ist im Grunde ein Verrat am geistigen Wiederaufbau. Denn es geht nicht darum, nur Wohnungen zu bauen, sondern durch diese Bauten zugleich mitzuwirken, eine einsturzgefährdete Kultur zu retten. Im höheren Maße gilt dies aber noch für die Planung und die Gestaltung unserer Städte und Ortschaften. Während in den größeren Städten gewöhnlich für deren geregeltes Wachstum planerisch vor gesorgt ist, besteht in den kleineren, besonders aber in unse ren zahlreichen unverdorbenen ländlichen Marktflecken die größte Gefahr einer zügellosen Bauentwicklung. Um das künftige Wachstum gerade dieser Orte planvoll lenken und gestalten zu können und nicht durch willkürliche, zusammenhanglose Einzelentscheidungen in das „wilde Bauen" vergangener Jahrzehnte zurückzufallen, ist eben die Durchführung der Ortsplanung unbedingt notwendig. Die fertige Ortsplanung zeigt das Zukunftsbild einer Stadt, eines Marktes oder eines Dorfes, das als Ziel dadurch erreicht wird, daß die Einzelbauten — unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Ausführung — auf den ihnen in der Planung zugewiese nen Flächen und Plätzen sich der Gesamtentwicklung ein fügen und unterordnen. Dadurch kann zugleich die sinnvolle Anlage der Verkehrs- und Ortsstraßen, Bahnen, Wasser leitungen und Kanäle, Licht- und Kraftstromversorgung, Plätze, Friedhöfe, Sport- und Grünflächen sowie Freibäder, Flußregulierungen oder anderer Planungen der Wasserwirt schaft, des Gewerbes und der Industrie als klares Ziel gesehen und schrittweise erreicht werden, ohne daß durch oft kleine und unbedeutende Einzelbaumaßnahmen der Weg hiezu für immer verschlossen und so das Gesamtinteresse geschädigt wird. Es müßte daher eine Selbstverständlichkeit sein, daß der Bür germeister wegen der Wichtigkeit, Tragweite und des öffent lichen Charakters einer Ortsplanung für ihre Durchführung nur einen geeigneten Fachmann betrauen soll. Beste Sach kenntnis, größte Sorgfalt und Verantwortlichkeit müssen der Arbeit zugrunde liegen. Die genaue Kenntnis des Ortes und seiner Lebensverhältnisse ist eine derart notwendige Voraus setzung für eine lebensnahe Lösung, daß die Heranziehung geeigneter heimatgebundener Fachkräfte nicht genug empfoh len werden kann. Die Mitwirkung der Landesplanungsstelle gibt zugleich die Gewähr, daß bei der Planung Hand in Hand mit allen jeweils beteiligten öffentlichen Dienststellen — ins besondere denen des Verkehrs, der Wasserwirtschaft, des Natur- und Denkmalschutzes — vorgegangen wird und die allgemeinen öffentlichen Belange gewahrt bleiben. Diese Angleichung aller zusammentreffenden Interessen an die Orts planung, deren Abstimmung auf die Nachbarschaftsplanun gen und schließlich die Einfügung in die Raumordnung des Landes ist ja das Leitziel der Aufsichtsbehörde. Die Sanierung des alten Kernes einer Stadt, die Entschandelung und Entrümpelung ist eine Aufgabe, die von der Orts planung nicht losgerissen, sondern von dem mit ihrer Durch führung betrauten Architekten liebevoll mitgelöst werden sollte. Sie stellt jene dankbare Aktion dar, welche durch ihren Gegenwartserfolg allen aktiven und passiven Teilnehmern größte Freude und Genugtuung bereitet. Die planliche Vor sorge für ein harmonisches Wachstum in der Zukunft soll ja mit der Bereinigung der Bausünden aus der Vergangenheit gepaart werden. Besonders bei der Kleinstadt und dem Markte ist Wachsamkeit in der Erhaltung der Schönheit des oft noch ungestörten Ortsbildes nötig. An die Einordnung von Neu bauten in den Altbestand, an die übermäßigen Aufstockungen, „modernen" Fassaden und Geschäftsportale muß mit kritischer Sorgfalt herangegangen werden. Das leicht überblickbare Gesamtbild kleiner Ortschaften ist ja in dieser Hinsicht viel empfindlicher als ein großer Stadtorganismus. Die „Umfahrungsstraße" ist noch immer ein heißes Eisen in der Ortsplanung. Aber es zeigt sich eine Morgenröte: In man chen Gemeinden — besonders in Fremdenverkehrsgebieten — ist die anfängliche Ablehnung, die meist weniger auf den Bürgermeister, als auf einige einflußreiche Geschäftsleute des Ortes zurückzuführen war, schon gewichen und hat bereits einem mehr oder weniger heftigen Verlangen nach einer solchen Umfahrungsstraße Platz gemacht. Über die Kosten der Ortsplanung, zu welcher die Landes regierung Zuschüsse gewährt, herrschen oft falsche, über triebene und daher hemmende Vorstellungen. Sie sind in der Regel auch für eine sehr sparsame Gemeinde gut tragbar und stehen in keinem Verhältnis zu den Schäden, die derselben aus einer planlosen Bautätigkeit erwachsen können. Die Durchführung der Ortsplanung muß daher Herzenssache jedes Bürgermeisters sein. Eine innere Stimme muß ihn an treibend und mahnend erinnern, daß er die richtige Bau entwicklung des ihm anvertrauten Ortes erst gesichert hat, wenn die genehmigte Ortsplanung im Kasten der Gemeinde stube liegt. Sorge und Verantwortung werden ihm dadurch erleichtert und eine sichere Grundlage für alle baulichen Einzelentscheidungen sowie die Grundstücks- und Wirtschafts politik seiner Gemeinde in die Hand gegeben. Erst die Orts planung macht es ihm möglich, bei der künftigen Bauentwick lung jeden Einzelbau — statt als Hindernis späteren Wachs tums — sinnvoll als Baustein des Gesamtorganismus am richti gen Platze einzufügen und so zu sorgen, daß das Ortsbild im Einklang mit der umgebenden Landschaft ein beseelter Aus druck unserer Heimat bleibt. Es wäre unrichtig, wenn aus der Betonung der Gemeinde planungen der Schluß gezogen würde, daß die Regional planungen vernachlässigt wurden. In Oberösterreich sind bis her die „Regionalplanung Trimmelkam", die „Regionale Überschau oö. Zentralraum", die Untersuchung der „Autobahnanschlußstellen im Räume Linz", die Untersuchung der „Autobahnanschlußstellen im Räume Salzkammergut", die Untersuchung über die „Auswirkungen der neuen Donau brücke Aschach", das Raumordnungsgutachten zum Projekt „Speicherkraftwerk Kastenreith", das Raumordnungsgutachten zur Ortsplanung des Gebietes Weyer-Markt in Oberösterreich,
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