Jochenstein. Ober= und Niederwesen, die 1322 nach mehr= fachen Teilungen im Erbwege an Hadmar von Waldeck ge= langt waren, überließ dieser bereits 1332 dem Hochstift. 1337 folgte Haichenbach, die Festung in der Donauschlinge, und 1354 kam Tannberg an das Hochstift. Im wichtigen Ranna= riedl hatten sich schließlich die Bischöfe schon seit 1301 durch eine Teilverpfändung einen stärkeren Einfluß gesichert. Be= günstigt durch einen Streit, der zwischen den Brüdern von Falkenstein, den Besitzern der Burg, ausgebrochen war,konnte das Bistum dann schließlich zwischen 1357 und 1359 die ganze Feste, welche aus einem oberen und unteren Teil be= stand, erwerben. Damit hatte das Bistum zu beiden Seiten der Donau, und zwar von der Mündung der Großen Mühl nach Westen zu, alle bedeutenden Burgen — mit der Ausnahme von Falken= stein allerdings — in seinem Besitz. Seine finanziellen Kräfte waren hiemit jedoch ziemlich erschöpft. Die Folge war, daß Passau die Festungen immer wieder auf längere oder kürzere Zeit versetzen mußte. Wenn sie auch meist bald zurück= gelöst werden konnten, so barg dieses System doch die Ge= fahr einer langsamen Entfremdung. Daraus konnten nur die österreichischen Herzoge Vorteil ziehen, welche ihre Position im Lande der Abtei immer stärker festigten; so z. B., als sie 1369 bereits westlich der Kleinen Mühl das landesherrliche Recht, den Burgenbau zu erlauben, ausübten. Auch ihre Aus= einandersetzung mit den Grafen von Schaunberg, welche im letzten Viertel des 14. Jahrhunderts ihr Territorium zu einem eigenen Lande erheben und sich damit vom Lande ob der Enns trennen wollten, festigte die Stellung der Herzoge ge= genüber dem Bischof. Dieser hatte nämlich 1374 seine Donau= festungen Rannariedl, Vichtenstein, Ober= und Niederwesen, sowie Haichenbach den Schaunbergern verpfändet, die damit ihre Position wider Herzog Albrecht III. verstärkten. Nach dem Verlust der folgenden Fehde mußten die Grafen aller= dings 1383 die Pfandbriefe für die genannten Burgen dem Sieger ausliefern. Bei der Rücklösung verpflichtete sich der passauische Oberhirte, die Festungen dem Lande und der Herrschaft Österreich nicht zu entfremden und sie im Falle eines Verkaufes nur dem Herzog oder, mit dessen Erlaubnis, einem österreichischen Landsassen anzubieten. Man sieht also, daß sich die österreichische Landesherrschaft bereits um 1390 bis zur Ranna erstreckte und sogar Vichten= stein mit einschloß. Hiezu trug viel bei, daß allein der Her= zog über die nötigen Machtmittel verfügte, um als Friedens= wahrer im passauischen Gebiet aufzutreten; so z. B. 1431, als zur Abwehr der Hussiten der obderennsische Landeshaupt= mann Reinprecht von Pollheim die Burg Rannariedl besetzte und sodann vom Bischof auf Lebenszeit erhielt. Dazu kommt, daß im 14. und 15. Jahrhundert viele ehemalige bischöfliche Ministerialenfamilien ausstarben oder nach Bayern abwanderten und österreichische Adelige an ihre Stelle traten. So wurden z. B. schon vor 1337 die Kapeller pas= Burgruine Pürnstein, Marktgemeinde Neufelden. Foto Luftbild Alfred Grüll I m 51
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