Oberösterreich, 12. Jahrgang, Heft 1/2, 1962

■Ü Schloß Neuhaus, Gemeinde St. Martin im Mühlkreis. Foto Luftbild Alfred Grüll Albrechts Vater, als deutscher König die Feste durch einen Spruch der Reichsfürsten übertragen, da von ihr aus — wohl im Verlauf der Fehde — Raubzüge unternommen worden waren. Er verlieh die Burg sodann, unter Mißachtung ihrer früheren Lehensabhängigkeit vom fiochstift, seinem Sohn, dem fierzog von Österreich, der nun den Reichsspruch voll= ziehen sollte. Jetzt aber unterstellten sich die beiden streiten^ den Marsbacher, Vater und Sohn, dem fferzog von Bayern, und dieser sicherte in einem Schiedsspruch dem Bistum den endgültigen Besitz der Burg. Damit war dem österreichischen Landesherren anscheinend jeder Vorwand zu einem Eingreifen genommen. Er sollte sich jedoch zehn Jahre später von neuem bieten. Feste und Herrschaft Falkenstein waren nämlich schon 1217 an die Witigonen übergegangen und befanden sich im letzten Jahrhundertviertel in der Hand des Zawisch von Falkenstein, der nach 1284 als Mann der böhmischen Königinwitwe Kuni= gunde deren Land beherrschte. 1288, als seine Frau gestorben war, wurde er gestürzt und 1290 enthauptet. Die Acht, welche der böhmische König über ihn verhängt hatte, vollzog inner= halb des passauischen Landes der Abtei Herzog Albrecht von Österreich. Er hungerte Falkenstein aus und brachte es so an sich. Die Herrschaft blieb fortan im österreichischen Besitz. Bei derselben Gelegenheit nahm Albrecht 1. auch die Feste Tannberg, welche wahrscheinlich ebenfalls von den Witigo= nen besetzt war, ein. Er stellte sie allerdings ihren Besitzern, den Tannbergern, wieder zurück. Diese mußten sich jedoch verpflichten, sie den Söldnern des Herzogs jederzeit zu öffnen und ohne dessen Erlaubnis nicht zu veräußern. 1305 griff dann Herzog Rudolf III. von Österreich — ähnlich wie es der bayrische Landesfürst bei Marsbach getan hatte — in einen Familienstreit der Tannberger ein, brachte die Burg abermals an sich, restituierte sie schließlich aber wiederum ihren Be= sitzern und dem Bistum. Doch schon 1327 verpflichtete sich die Besitzerfamilie von neuem, Tannberg den Truppen der Her= zöge von Österreich stets offenzuhalten und es nicht ohne die Einwilligung der österreichischen Landesfürsten zu ver= äußern. Auch südlich der Donau breitete sich der österrei= chische Einfluß aus: 1294 unterstellten sich die Herren von Wesen Herzog Albrecht 1. und versprachen, ihm ihren Turm auszuliefern, falls sie ihre Zusagen brächen. Das Land der Abtei war also im Begriffe, zum Spielball der umliegenden Mächte, d. h. Österreichs und Bayerns, zu wer= den. Die Ansprüche, welche die Grafen von Leonberg (west= lieh von Simbach) als Erben der um 1220 ausgestorbenen Herren von Griesbach z. B. 1295 auf Marsbach und 1303 auf Tannberg anmeldeten, traten dagegen an Bedeutung zurück. Wollte sich aber der Bischof im Lande der Abtei als Herr behaupten, so mußte er versuchen, die bisher von ihm abhän= gigen Burgen in seinen Eigenbesitz überzuführen, d. h. den Weg weiter zu verfolgen, welchen er mit der Erwerbung von Marsbach begonnen hatte. So kaufte er 1300 als nächste Burg 50

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