Oberösterreich, 12. Jahrgang, Heft 1/2, 1962

Obenperg ijf Greissenberg. WM yrajü^-^Ui J'Luss» kundgemachten ewigen Landfriedens hielt er noch die uralten, vermeintlichen Vorrechte des Ritterstandes aufrecht, sagte Fehde an und überfiel mit seinen Standesgenossen manch reichen Kaufmannszug. Er trieb die fieckenreiterei so arg, daß er im April des Jahres 1521 von Kaiser Karl V. vor den Reichstag nach Worms zur Rechtfertigung vorgeladen wurde. Er erhielt freies Geleite und mußte aus Mangel an Beweisen freigelassen werden. Als aber in Linz einige seiner Spieß= gesellen festgenommen worden waren und ihr Geständnis ab= gelegt hatten, ließ ihn Erzherzog Ferdinand verhaften und vor ein ordentliches Gericht stellen. Dort gestand er seine und sei= ner Mitgenossen Taten. Sie hatten den Handelsverkehr nicht nur im Mühlviertel, sondern auch im bayrischen und böhmU sehen Grenzgebiet aufs schwerste geschädigt und nach dem Rechte des Stärkeren die Kaufleute auf den Landstraßen be= raubt. Die erbeuteten Güter teilten sie sich auf ihren Schlös= sern Schwertberg, Marsbach und Weitenegg. Bernhard Zeller wurde zum Tode durch das Schwert verurteilt und am 1. Juli 1521 auf dem Hauptplatze in Linz hingerichtet'®. In dieselbe Zeit fällt auch der Aufstand der Reichsritterschaft gegen die Fürsten, in dem ihr Haupt Franz von Sickingen 1523 sein Leben ließ. Die König Ferdinand 1. heimgefallene Herrschaft Schwertberg samt dem Dorf Schönau verlieh dieser seinem HofJägermeister Georg von Wolframbstorff". Nach längeren Verhandlungen erreichte der Schwiegervater Zellers, Andreas von Tannberg auf Aurolzmünster, daß diese Belehnung rückgängig gemacht und er, nachdem er vorher von den drei Schwestern Zellers deren Anrechte erworben hatte, am 8. Dezember 1530 damit belehnt wurde"". Nach seinem Tode im Jahre 1544 ging neben dem Fideikommiß auf Aurolzmünster auch die landesfürstliche Lehenherrschaft Schwertberg an seinen Sohn Wolfgang IV. über. Nach einem üblen Prozeß zwischen 1555 und 1556 mit dem in ständigen Geldnöten schwebenden Eustach von Scherf= fenberg auf Windegg, der ihm den Markt Schwertberg ver= kaufen wollte, dies aber nicht konnte, da es sich hier um einen Bestandteil der regensburgischen Lehenherrschaft Windegg handelte, veräußerte er schließlich auch die landesfürstliche Lehenherrschaft Schwertberg. Diese erwarb am 11. Juni 1563 Hanns von Tschernembl"', dessen Vater bereits 1557 die Herr= Schaft Windegg von den Scherffenbergern erworben hatte. Die Herrschaften blieben von nun an in einer Hand und wurden von dem wohnlicheren Schloß Schwertberg aus, das auch seit dem Kauf die Familie Tschernembl bewohnte, verwaltet. Windegg wurde verlassen, zwar im Bau erhalten, da es auch zu den in steter Verteidigungsbereitschaft gehaltenen Flucht= bürgen zählte, und in Hinkunft meist nur als Getreide= und Zehentkasten benützt. Der Kaufschilling für die Herrschaft Schwertberg belief sich auf 23.641 fl; am 31. Jänner 1541 be= lehnte König Ferdinand 1. Hanns von Tschernembl mit der landesfürstlichen Herrschaft Schwertberg, die am 16.Mai1565 von Kaiser Maximilian II. neuerlich vorgenommen wurde. Beim Kauf wurde gleichzeitig ein im Jahre 1563 ausgestelltes Urbar übergeben. Nach diesem Urbar setzte sich die Herr= Schaft Schwertberg aus folgenden Untertanen und Zehenten zusammen"". Ämter Unter tanen Rechtlehner Zehenle Lageort der Untertanen, Pfarren: Anmerkung Haarlandamt 17 14 1 Tr agwein Mert Schuesters Amt (Hofamt) 42 Ried, Naarn Ainsiedler Unter= tanen 5 verkauft im 16. Jh. Zeugseilamt 13 1 Katsdorf verkauft im 16. Jh. Schönaueramt 29 6 Schönau Haslingeramt*) 8 Steyregg *) dazu 11 Lüsse. verkauft im 16. Jh. Angeramt 14 Pregarten verkauft im 16. Jh. Kreutzeramt 3 6 Mauthausen Zehente 5 Gallneukirchen, Zell, Ried, Schönau Zusammen 118 39 7 Abverkauft u. vertauscht 27 13 1 Verbleiben 91 26 6 25

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