Oberösterreich, 11. Jahrgang, Heft 3/4, 1961

Stande 3,5 Kilometer der Bund und 8,8 Kilometer die Stadt zu bauen haben. Dieses städtische Autobahnnetz führt die Kfz-Ströme über den Autobahnzubringer bis ins Innere der Stadt, bis an die großen Industrien im Osten unserer Stadt und bis an das nördlich der Donau gelegene überörtliche Straßennetz, ohne die vorhandenen städtischen Straßen zusätzlich zu belasten. Diese Autobahn ist anbauund kreuzungsfrei. Weiter sind 5,7 Kilometer vierspurige Schnellverkehrsstraßen geplant. Des weiteren der Um- und Ausbau von 11,5 Kilometer, zumeist vierspurige Haupt verkehrsstraßen. Eine Besonderheit in Linz sind die vor handenen Verkehrsbarrieren Donau, Westbahn und Traun, die mehrfach überbrückt werden müssen. Nach dem vor liegenden Programm sind unter anderem an großen Bau werken erforderlich: eine Donaubrücke, drei Unter- bzw. Überführungen der Westbahn, eine Überbrückung der Traun im Zuge des Autobahnzubringers, zwei größere Brücken über die Hafenbahn und eine Reihe von Bau werken zur Beseitigung der niveaugleichen Kreuzungen mit der Bundesbahn. Der ruhende Verkehr umfaßt in erster Linie das Problem der Abstellung von Kraftfahrzeugen während der Stehzeiten. In Linz steht man wie überall aufdem Standpunkt, daß die vorhandenen öffentlichen Straßen in erster Linie dem fließenden Verkehr zu dienen haben. Parken auf solchen öffentlichen Straßen und die Verwendung derselben zu anderen Zwecken kann nur dort gestattet werden, wo hiedurch nicht der fließende Verkehr behindert wird. Nach unseren derzeitigen gesetzlichen Vorschriften wird der Bauwerber bei Neu- und ümbauten verpflichtet, in einem vom Gemeinderat bestimmten Ausmaß Kfz-Abstellplätze für ihre künftigen Mieter gleichzeitig mit der Errichtung ihres Bauvorhabens bereitzustellen. Die auf diese Weise gewonnenen Abstellplätze reichen kaum aus, den Park bedarf der in den neuen Häusern untergebrachten Mieter zu decken. Wie die Mieter alter Häuser zu Parkplätzen kommen sollen, ist ungeklärt, ebenso die Sicherung der Abstellplätze von Geschäften und Betrieben in älteren Gebäudekomplexen. Auch öffentliche Gebäude verfügen vielfach nicht über ausreichende Parkplätze. Trotz der Tatsache, daß die Schaffung von Parkplätzen grundsätzlich nicht Aufgabe der Gemeinde sein kann, wird es doch Aufgabe der Stadtplanung sein, in den Teilbebauungs plänen die notwendigen Flächen für Kfz-Abstellplätze zu reservieren. Der Weiterbestand unserer Geschäftszentren hängt weitgehend von der Lösung des Parkproblems ab, wie uns der Anblick verlassener amerikanischer Geschäfts zentren deutlich zeigt. Unsere Stadtplanung hat im Be reiche der inneren Stadt eine Reihe von Flächen an künfti gen Hauptverkehrsstraßen für Kfz-Abstellflächen gewidmet; jedoch reichen diese Flächen für den künftigen Bedarf keineswegs aus. Es wird notwendig sein, die bestehenden alten Teilbebauungspläne hinsichtlich des Nachweises von Parkplätzen zu überarbeiten. Da solche Flächen wegen der vollzogenen Verbauung fast nur nach dem Abbruch bestehender Gebäude bereitgestellt werden können, werden Lösungen wegen der dabei zutage tretenden wirtschaft lichen Fragen besonders schwer und nur auf lange Sicht zu finden sein. Oben: Linz, Auffahrt Hummelhof. Unten: Linz, Westhrücke mit Richtungspfeil für die Fortsetzung der Straßentrassierung. Sämtliche Abbildungen und Pläne stellte das Stadthauamt Linz freundlicherweise zur Verfügung. 71

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