Oberösterreich, 9. Jahrgang, Heft 3/4, 1959

ziemlich sachlichen Darstellung entnehmen wir nur folgende Schilderung des Urteils auf dem Haushamerfeld am 15. Mai 1625 und anschließend die Liste der Justifizierten. So berichtet Grün bacher : .. . . darauf Hr. Statthalter etz. denen heraus genommenen Richterny Rathsverwandten und Achtern angezeigt, was Massen sie alle das Leben verwürckt; aber zu Gnaden wolle er den haben Theile das Leben schencken, solcher Gestalt, daß allerweegen zween mit einander um das Leben spielen sollen, der verlieret, soll hencken. Ist also ein schwartzer Mantel auf die Erde ausgebreitet, haben allerwegen zwey mit einander gewürffeit, welche verlohren, sind alsbald vom Frey manne gebunden. Als hernach benannte: Aus dem Veckla-Marckte: Sebastian Nader Richter, Sebastian Tiechler des Raths, Wolff Sendl des Raths, Wolf Fürst ein Inwohner; Aus dem Marckt Franckenburg: Christoph Strattner Richter, David Wueller des Raths, Wolf Göschiberger, Hannes Frödl des Raths, Siegmund ein Färber-Gesell. Aus der Zwiespaller Pfarre: Hannß Streicher zu Peunt, Michael Pauer zu Egnern, Abraham Hammer zum Derff. Aus der Vecklamarckter Pfarre: Georg Preiner zu Haußham. Aus der Gambrer Pfarre: Georg Wilhelm zu Campern, Wirth zu Baumgarting. Aus der Neukircher Pfarre: Wilhelm Haager zu Khuen, Johann Leutner zum Windbüchl, Tobias Stromayr zu Au. Aus der Berndorffer^ Pfarre: Georg Perner zu Perckham. Aus obbenannten 19 Personen, welche ihr Leben verspielet, sind durch mich und andere zwey Personen ausgebeten und ihnen das Leben geschenckt worden. Als Wolf Sendl, Wolff Göschelberger. Die andern 17 Personen sind folgender Massen justifizirt worden. An die im Haushammer Felde stehende Lin.de aufgehenckt: George Preiner, George Wilhelm, George Perner, Wirt zu Baumgarting. Am Kirchthurn zu Zwispalln oben untern Dache heraus gehenckt: Christoph Strattner, David Wueller, Hannß Fredl, Hanns Streicher, Michael Paur, Abraham Hammer, Siegmund Färber-Geselle. Am Kirchthurne zur Vecklamerckt unterm Dache heraus gehenckt: Sebastian Nader Richter, Sebastian Tiechler, Wolff Fürst. Am Kirchthurne zu Neu kirchen oben unterm Dache heraus gehenckt: Wilhelm Hager, Jo hann Leitner, Tobias Stromair. Als obbemeldete 17 Personen am Pfingst Tage und Frey tage an denen benennten Orten gehenckt, sind sie folgenden Samstag vom Stricke herab gelassen, und ausser dem Vecklamarckte auf die LandStrasse zwischen den Mosenberg und Geymannischen Holtze an 17 Spiesse aufgesteckt worden. Ebenfalls eine gleichzeitige Darstellung der Frankenburger Er eignisse befindet sich in der vom Syndikus und Advokaten der oberösterreichischen Stände Joachim Enzmilner verfaßten „Apolo getischen Interims Relation" aus dem Jahre 1626^®. Joachim Enzmilner wurde am 21. Februar 1600 zu Babenhausen an der Günz in Schwaben als Sohn des Lateinschulmeisters Jodok Enz milner und der Magdalena Braunmüller geboren. Er studierte an der von den Jesuiten geleiteten Hochschule in Ingolstadt Philosophie. Seine Studien setzte Enzmilner an der Wiener Hoch schule fort, die er mit der Promotion als Doktor der Philosophie abschloß. Schon im Jahre 1625 wurde er im Gefolge Herberstor ffs zum Syndikus der Stände bestellt. Erst nachher erwarb er unter dem Rektor Dr. Martin Hafner zu Wien am 5. September 1626 das juridische Doktorat^^. Um diese Zeit schrieb er auch die schon oben genannte „Apolo getische Interims Relation", die im Jahre 1626 bei Matthäus Formica im Köllnerhof in Wien, 39 Seiten stark, im Druck erschien. Diese Bauernkriegs-Flugschrift war das Werk eines politischen Juristen. Wie wir sehen werden, wurden darin die Tatsachen vollkommen auf den Kopf gestellt. Es ging Enzmilner darum, darin nachzuweisen, daß der Bauernkrieg von 1626 weder durch die Durchführung der Besatzung noch das Ver schulden der damit betrauten Beamten und Soldaten, sondern einzig und allein nur durch die unbotmäßige Haltung der Bauern und durch fremde Anstiftung seinen Ursprung fand. Ein Vergleich mit dem Bericht Herberstorffs — dessen milde und staatspolitisch kluge Haltung bei der Natternbacher Affäre Enzmilner als „überflüssig" erachtete — zeigt, daß die Tatsachen zum Zwecke der Staatsraison ganz entgegengesetzt dargestellt wurden. Für die Abfassung dieser Flugschrift und anderer Ver dienste im Bauernkriege wurde Dr. Enzmilner am 20. August 1627 mit dem Titel „Kaiserlicher Rat" ausgezeichnet^^. Der Abschnitt über das Geschehen auf dem Haushamerfelde im Jahre 1625 in der genannten Flugschrift^® hat folgenden Inhalt: Also ist Sibendens / schon oben verstanden / daß die Bawren vmb Zwispalten gar nicht der Religion halber (dero Reformation selbiger zeit noch allda gar still gewest) oder / wie außgeben wirdt / vnschuldiger weiß / sonder darumben thails auß ihnen justificiert worden / dieweil sie schon dazumahlen ein öffentliche Rebellion mit etlichen Tausent Mann erzaigt vnd angefangen / grossen Muthwillen vnd Freuel verübt / das Graff Khefenhüllerische Schloß Francken burg gewaltthädig vnd feindlich angefallen / den Pfleger vnd die Rüst Camer herauß begert I Ja auch gar in der Pfarrkirchen / vnder wehrenden Gottsdienst, öffentliche .Meüttereyen vnd Auffrühr de facto angefangen gehabt. Dahero vnd ob zwar Herr Statthalter l nach dem er sie mit gewehrter Hand bezwungen / vnd wider zum Gehorsamb gebracht l gnugsame VrSachen gehabt hette / alle Rädlführer / vnd Vorgeher / deren weit vber Hundert gewest / sambtlich in die wolverdiente Straff zuziehen / vnd gegen ihnen mit Recht licher Execution / als Rebellanten procediern zu lassen: So hat er doch (inmassen er ihnen zuuor versprochen) kein Blutbadt anridoten / noch die verdiente Straff fürnehmen wällen: Alldieweilen aber entgegen vnmüglich vnd vnuerantwortlich fallen wällen / diese so grosse / schwäre vnd gefährliche Mißhandlung gantz vngestrafft ver bleiben zu lassen: Also hat er diß alles solcher gestalt temperiert, daß er an statt aller / nur etlich wenig / so das Loß getroffen / vnd zwar an statt der hohen Rechtlichen Pein i allein mit dem Strang besträf fen vnd iustificieren: dero todte Gär per aber / erst hernacher / an dern zum Exempel / an gehörige Orth stecken lassen: Also daß an ihme Herrn Statthalter / als einem Sanftmütigen Regenten / viel mehr das gütig milte Gemüth (wie ers dann auch gegen denen auffrührerischen Bawern zu Nadernbach vberflüssig erzaigt) als der bißhero falsch außgeschryene Blutdurst / zuersehen ist. Nur zwei kurze Stellungnahmen zum Frankenburger Würfelspiel stammen von den Bauern selbst. Diese führten in einem Bericht^^ ihres Ausschusses an die kaiserlichen Kommissäre im Juni des Jahres 1626, also mitten im Bauernkrieg, folgendes aus: Dan was zu Zwispaln und Väckelmarckt vor ein jar fürgangen, das man 17 männer ohne urtl und recht auf henken, spissen, schlaipfen und verbrennen lassen und da sie mit wärflen sollichen erbarmb lichen und schandlichisten tod verspülen müessen, das kon bis an den jüngsten tag stillschweigent nit fürübergelassen werden, weiln urtel und recht darwider und der gerechte Gott dem unschult wunderbarlichen an tag gegeben. In der von den Bauern im Juli 1626 verfaßten Relation^® an den Kaiser führten sie über das Blutgericht auf dem Haushamerfelde folgendes an: . . .16. Das zum wenigsten 17 unschuldige evangelische Christen bei Zwiespallen und im Frankenmarkt, die umb die sach, warumben sie so erbärmlich hingericht worden, nichts gewüst, dabei nicht gewest, ja sich von solcher sach abgesondert, um ihr leben miteinander Spil len und darauf mit striken, spissen, feur und wasser den allerschmachlichsten tot ohne urtl und recht leiden muessen, also .das auch die Paumb ihr unschuldiges bluet, wie menniglich bewust, an tag ge bracht, und die mit ihnen umb das leben Spillen muessen, umbstendig bezeugen können. Auch der Josefiner und kaiserliche Reichshistoriograph, der Flo rianer Chorherr Franz Kurz, schreibt, daß sich die Bauern während ihrer Rebellion im Jahre 1626 gegen die kaiserlichen Kommissäre und Landstände über die Hinrichtung am Haushamerfelde öfter geäußert haben, und zwar, daß mehrere der Verurteilten „ohne Urtl und Recht sind hingerichtet worden, die um die Sach, darummen sie so erbärmlich hingerichtet worden, nicht gewußt, ja sich von solcher Sach abgesondert" hätten. Kurz selbst urteilt in seinem im Jahre 1805 erschienenen Buche^® über die Exekution auf dem Haushamerfelde am 15. Mai 1625 folgendermaßen: „Dieses ganz rechtswidrige Betragen des Statt-

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