Oberösterreich, 9. Jahrgang, Heft 3/4, 1959

U VA A A' .i''. v' * * ' WINTER' 1959/60 LANDSCHAFT ^ ■xi:'- - f-w. -•« 'x-'- KVLTVR t*" ' ' • I .• yft' ^ t' vi*rV IRTSCHAFT . ' i\ K'vV \ / "Ii I (■«, 4^.,f ■■■ ' •'!-■ * i'.i-.'j'Ki! k'i i l;«'! t ri ij •!'.' 4 i* S-:; •■.JA V*; , <W . »i Kl .

oherösierreicli landschaft ■ kultur ■ Wirtschaft fremdenverkehr ■ sport 9. jähr heft 3/4 winter 1959 Dr. Eberhard Marckhgott: Das Christentum im römischen Oberösterreich (zum Umschlagbild) Georg Grüll: Das Frankenburger Würfelspiel Seite 4 Sakrale und profane Goldschmiedekunst / Arbeiten von Hanns Angerbauer Seiten 10/11, 34/35 Dipl.-Ing. Gottfried Engelhardt: Zwei Hauptwerke des bayerischen Hofmalers Johann Andreas Wolf in Oberösterreich Seite 13 Winteridyll am Dachsteinplateau Seite 20 Karl Pilz: Bergwinter in Bad Goisern Seite 21 Ein Tag der Fahnen bei der VÖEST Seite 30 Dr. Ernst Baumgartner: Oberösterreich im Aufbau der österreichischen Wirtschaft Seite 32 Josef Günther Lettenmair: Elektrischer Strom in unseren Kirchen Seite 47 Österreichisch-Bayerische Innkraftwerke — Kraftwerksbauten am Inn Seite 49 Lenzing — Eine Bestätigung Seite 50 Das neue Steyrer Theater Seite 58 Dr. Dipl.-Ing. Karl Oettl: Die Post in Oberösterreich Seite 61 Photographische Mitarbeiter: Max Eiersebner, Wilhelm Fettinger, Hannes Loderbauer, Dr. Erich Widder u. a. Sdiriftleitung: Dr. Otto Wutzel Typogr. Gestaltung: Herbert Erich Baumert Umschlagbild: Tonlämpchen mit christlichen Symbolen aus Lauriacum Foto: Dr. Erich Widder / Schrift: Hedi Plaimauer Einzelvci-kaufspreis S 20.— Im Abonnement S 12.— exkh Porto Eigentümer, Herausgeber und Verleger: Oberösterreichischer Landesverlag; verantwortlich im Sinne des Pressegesetzes: Dr. Otto Wutzel — Druck: Oberösterreichischer Landesverlag. Sämtliche in Linz a. d. D., Landstraße 41, Ruf 26 7 21. Das Christentum im römischen Oberösterreich (zum Umschlagbild) ZWEI TONLÄMPCHEN mit christlichen Symbolen geben mit wenigen kostbaren Funden christlicher Herkunft aus der römischen Periode Oberösterreichs ein ein drucksvolles Zeugnis für den frühen Einzug der christlichen Religion in unser Land an der Donau, das als nördlicher Teil des Königreiches Norikum von den Römern ein Jahrzehnt vor Christi Geburt besetzt wurde. Soldaten, Beamte und Kaufleute brachten mit den römischen Lebensformen auch den römischen Götterglauben in die junge Provinz. Die Religion der keltischen Noriker mit ihren naturverbundenen Kulten wurde zwar von den neuen Herren grundsätzlich toleriert, doch erhoben sich bald, vor ollem in den autonomen Städten Ovilava-Wels und Lauriocum-Lorch, die Tempel zu Ehren der Staatsgötter Jupiter, Juno und Minerva, in denen der zum Reichsbürger gewordene Einheimische an den Festtagen seine religiösen Pflichten zu erfüllen hatte. Die Verehrung der vergöttlichten Kaiser spielte dabei eine große Rolle. Wenn römische Statthalter hier zulande ebenso den keltischen Gottheiten offiziell huldigten, so ist dies ein Zeichen dafür, wie sehr die Religion im Dienste des Staates und seiner Diplomatie stand. Religiöse Indifferenz beherrschte weithin das Denken der Römer. Sie findet eine klassische Formulierung in der Pilatusfrage: „Was ist Wahrheit?" Die römische Staatsreligion konnte keine befriedigende Lösung des Lebensproblems bieten, sie blieb den Suchenden die Antwort auf die brennenden Fragen der Zeit schuldig. Mit um so größerer Bereitschaft fanden die seit dem ersten Jahrhundert langsam nach Westen einsickernden orientalischen Mysterienreligi'pnen Aufnahme, deren geistig-seelische Grundhaltungen die Menschen in ihren Bafin zogen. Die Kulte des syrischen Jupiter Dolichenus, der ägyptischen Isis und besonders des persischen

Mithras erlebten auch auf dem Boden Oberösterreichs um die erste Hälfte des 3. Dahrhunderts eine Hochblüte. Mithroszellen gab es überall in unserem Land. Widmungen an diesen „Unbesiegten Gott" sind uns aus Bad Ischl und Oberrohr bekannt. Ein sehr schönes Kultbild wurde in Lorch bei Enns gefunden. Gelegentlich der Grabungen in den Bombenruinen der Lin-zer Altstadt konnten Kultbauten des Tempelbezirkes von Lentio mit interessanten Belegen für den Mithrasdienst im 4. Jahrhundert aufgedeckt werden. Mithras war der erklärte Liebling des römischen Militärs auch in den Festungen an der Donau. Alle diese Mysterienreligionen des Ostens trugen eine starke Tendenz zum Mono theismus. Sie forderten von ihren Anhängern ein ernstes Streben noch sittlicher Lauterkeit und boten den Gläubigen zur Uberwindung des Bösen die heilsame Wirkung geheimnisvoller Sühnemittel an. Die Lehre vom Fortleben noch dem Tode schenkte der erläsungsbedürftigen Welt die Hoffnung auf ein besseres Jenseits. Diese wahrhaft providentielle Erneuerung des religiösen Erlebens hat die ganze Gesellschaft durchdrungen und alle Völker des Römischen Reiches auf ihre Ver einigung im Schöße einer universalen Kirche vorbereitet. In einem ungeheuer dynamischen Siegeszug erobert nunmehr die Botschaft ihres göttlichen Stifters Jesus Christus, der sich selber Weg, Wahrheit und Leben nennt, alle Teile des Imperiums. Die aus dem Osten massenhaft importierten Sklaven, die dort ausgehobenen Einheiten des römischen Militärs, die weitgereisten Ver waltungsbeamten und Kaufleute haben die christliche Religion auch in unser Land gebracht. Hier wie überall im Reich warteten auf die junge Kirche, die den An spruch erhebt, die einzig wahre Religion zu verkünden, schwerste Auseinander setzungen mit den bestehenden Kulten. Aber auch die brutale Gewalt von römi schen Kaisern, die die Christen zum Opferdienst vor den Staatsgottheiten zwingen wollten, konnten ihre Verbreitung nicht aufholten. Ja, das Blut der Märtyrer wurde zum Samen für junges, blühendes Leben. In der letzten Phase dieses Kampfes wird aus der anonymen Schar der Bekenner des christlichen Glaubens auf dem Boden Oberösterreichs ein Name deutlich erkennbar: Florianus, eines der Opfer aus der Christenverfolgung unter Kaiser Diokletian (504). Ein Märtyrerkalenderaus dem 6. Jahrhundertvermerkt zum 4. Mai: „In Ufernoricum, im Orte Lauriacum, der Geburtstag Florians, eines ehemaligen Kanzleivorstandes des Statthalters, auf dessen Befehl er mit einem um den Nacken gebundenen Stein von der Brücke in den Ennsfluß gestürzt wurde, wobei ihm, wie alle Umstehenden sahen, die Augen brachen." „Geburtstag für den Himmel" nannte man in altchristlicher Zeit den Sterbetag. In Florian begegnet uns der erste geschichtlich beglaubigte und namentlich bekannte Christ unserer Heimat. Wie sich aus dem Text ergibt, haben wir in ihm keinen Soldaten oder Offizier, sondern den höchsten Zivilbeamten des Statthalters zu sehen. Es liegt die Vermutung nahe, daß er schon während seiner aktiven Dienstzeit als Ohrist bekannt war, und des halb nach dem Ausbruch der Verfolgung als für den römisch^heidnischen Staats dienst untragbar „pensioniert" und „gauverwiesen" wurde. Er begab sich in den Lauriacum benachbarten Stadtbezirk von Cetium-St, Pölten und kehrte, als er von der harten Bedrängnis seiner Glaubensbrüder in Lauriacum-Lorch erfuhr, dorthin zurück, um sie in ihrem Bekenntnis zu stärken. An der Ennsbrücke wurde er erkannt, verhaftet und nach den damals geltenden strafrechtlichen Bestimmungen durch Ertränken hingerichtet. Uber dem Ort seiner Bestattung erhebt sich als würdiges Denkmal das herrliche Stift St. Florian. Kaum ein Jahrzehnt nach diesem Ereignis erhielt das Christentum durch den denk würdigen Vertrag von Mailand unter Kaiser Konstantin (313) die Freiheit. Kaiser wurden Christen und ließen der neuen Religion jedwede Förderung zukommen. Legionsstandarten wurden mit dem griechischen Namenszug Christi „XP" ge schmückt, wie uns die Prägung auf vielen römischen Münzen des 4. Jahrhunderts zeigt. Die Zeit für öffentliche Kirchenbauten war gekommen. Unweit der alten St.-Laurenz-Kirche zu Lorch hoben unsere Archäologen im Johre 1936 innerhalb der Grundmauern der ehemaligen Maria-Anger-Kirche die Reste einer solchen früh christlichen Basilika aufdecken können. Ein besonders kostbares Zeugnis des frühen Christentums in Oberösterreich stellt der Ursa-Grabstein aus Wels dar, den der römische Soldat Flavius Januarius seiner geliebten Gattin Ursa „CRESTIANA FIDELIS", d. h. einer gläubigen Christin, gesetzt hatte. In den letzten Jahren haben die archäologischen Arbeiten des Universitätsdozenten Dr. Amilian Kloiber auf den römerzeitlichen Gräberfeldern von Lauriacum einige sehr wertvolle Beigaben aus der zweiten Hälfte des 4. Jahrhunderts aufgedeckt, die auf das christliche Bekenntnis ihrer Träger schließen lassen. Dazu gehören vor ollem die Fingerringe mit dem Christogramm, Unter anderen erweckt das mit einem Christusrlng ge schmückte Skelett eines ungefähr 16jährigen Mädchens unser ehrfürchtiges Interesse. Diese erste Blüte des Christentums auf dem Boden Oberösterreichs wurde durch den Sturm der Völkerwanderung zerstört. Wie die „Vita Sancti Severini", von Eugippius im Jahre 511 zu Neapel verfaßt, berichtet, hatte der große heilige Severin, als er nach der Hunnenherrschaft in unser Land kam, ein wohlgeordnetes Kirchenwesen vorgefunden. Ihm selber war es aufgegeben, das schwer bedrohte christlich-römische Erbe an der Donau über seinen Tod hinaus zu hüten. Mit dem von Odooker im Jahre 488 befohlenen Abzug der romanischen Bevölkerung aus der verlorenen Provinz noch Italien schließt ein ruhmvolles Kapitel der Geschichte unserer oberösterreichischen Heimat. Eberhard Marckhgott Literatur zum Thema: Kloiber Ämilian, Die Gräberfelder von Lauriacum. Das Ziegelfeld. Linz/Donau, Oberöster reichischer Landesverlag, 1957. Noll Rudolf, Frühes Christentum in Österreich. Wien, Franz Deuticke, 1954. Winter Ernst Karl, Studien zum Severinsproblem. Bernina-Verlag, Klosterneuburg, 1959. Zibermayr Ignoz, Noricum, Baiern und Österreich. Verlag Ferdinand Berger, Horn, Nö., 1956.

Kefermarkt, Pfarrkirche, gotischer Flügelaltar; Maria in stummer Betrachtung des göttlichen Kindes im Flügelrelief der Weihnachtsdarstellung

i t Aus dem gleichen Werk der Kopf des hl. Joseph, wie er in der Weihnachts darstellung in demütiger Ergriffenheit die Geburt Christi erlebt / Aufn. Eiersebner

GEORG GRÜLL 000 Sronfenbiu^er Qi3ürfelf|)lcl Um die Jahrhundertwende war es in Oberösterreich mit dem Archivschutz noch nicht so gut bestellt als heute. Damals bestand in unserem Lande noch kein Landesarchiv, und so war es möglich, daß manche Herrschaftsarchive entweder versteigert wurden oder in die Papiermühle wanderten. Dieses Schicksal erreichte unter anderem auch das wertvolle Archiv der khevenhüllerischen Herrschaften Kammer, Kogl und Frankenburg, von dem nur spärliche Reste im oberösterreichischen Landesarchiv ihre dauernde Bleibe fanden. Im Jahre 1893 wurde es bei der Ver steigerung durch ein Wiener Antiquariat in alle Winde verstreut. Vorher hatte noch die letzte Khevenhüller aus der Frankenburger Linie es dem Kaiser und dem Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien angeboten, doch wurde von dort aus kein Versuch zur Rettung unternommen. Bei dieser Teilnahmslosigkeit des Staates war es ein Glück, daß die wertvollen Gesandtschaftsbriefbücher in den Besitz des Germanischen Nationalmuseums in Nürnberg gelangten^. Ein ähnliches Schicksal hatte das Herrschaftsarchiv Ort zu er leiden. Hier ist es dem verstorbenen Superintendenten Josef Friedrich Koch von Gmunden (1838—1929) zu danken, daß er die letzten Reste dieses Archives sammelte und schließlich im Jahre 1930 dem oö. Landesarchiv testamentarisch vermachte. Beim Ankauf des Schlosses Ort durch Erzherzog Johann Salvator im Jahre 1880 wurde das ganze Archiv, gegen dessen Absicht, als Altpapier verkauft^. Der nun rekonstruierte Restbestand des Orter Archives, dessen Ordnung im heurigen Jahre abgeschlossen werden konnte, umfaßt nach der Vereinigung mit anderen Fragmenten im Landesarchiv insgesamt 28 Handschriften von 1526 an und 86 Schuberbände mit Akten. Ort war von 1625 bis zu seinem Tode im Jahre 1629 im Besitz des bayrischen Statthalters von Österreich ob der Enns, Grafen Adam von Herberstorff. Welch wertvolle Bestände an Archivalien hier zugrunde gegangen sein mögen, mag wohl die Tatsache bestätigen, daß unter verschiedenen Bauernkriegsakten auch das von Her berstorff teils eigenhändig verfaßte Konzept zu seinem Bericht über das sogenannte Frankenburger Würfelspiel, den er seinem Herrn dem Kurfürsten Maximilian von Bayern erstattete, aufge funden wurde. Mit diesem Bericht werden wir uns noch später eingehend beschäftigen^. Die beiden Hauptbeteiligten an den Ereignissen, welche schließ lich das Blutgericht auf dem Haushamerfelde auslösten, waren der Statthalter in Österreich ob der Enns Graf Adam von Her berstorff und der Oberpfleger der khevenhüllerischen Herrschaften Kammer, Kogl und Frankenburg Abraham Grünbacher. Beide waren Konvertiten und letzterer erst kurz vorher vom evange lischen zum katholischen Glaubensbekenntnis übergetreten. Als altbekannte Tatsache kann gelten, daß Neubekehrte meist in übersteigerter Form ihre neue Weltanschauung geltend machten. Mit dem Reformationspatent vom 4. Oktober 1624 wurde ver fügt, daß alle protestantischen Prediger und Schulmeister abzu danken seien und binnen kürzester Frist das Land zu räumen hätten. Die Protestanten waren so ihrer Führer beraubt und statt dieser wurden in allen Orten katholische Geistliche eingesetzt, welche die Bewohner des Landes in den Schoß der katholischen Kirche zurückführen sollten. Da aber großer Mangel an boden ständigen Geistlichen herrschte, berief man auch solche aus dem Auslande, insbesondere aus den vorderösterreichischen Landen, aus Schwaben, Bayern und aus Italien. Daß diese Männer, die oft nicht einmal die Sprache des Landes beherrschten und die lokalen Rechtsverhältnisse nicht kannten, hier oft nicht heimisch werden konnten, lag auf der Hand. Einen ersten Auflauf der Bauern veranlaßte der wälsche Dechant von Linz Blasius Aliprandinus, als er in der Pfarre Natternbach ebenfalls einen seiner Landesgenossen als Pfarrer installieren wollte. Als er den neuen Pfarrer Ende des Monates Jänner 1625 in sein Amt und in die Kirche einführen wollte, liefen einige hundert Bauern zusammen und erklärten, wenn sie schon einem Pfarrherrn seinen Lebensunterhalt geben müßten, so wollen sie einen solchen, den sie verstehen und von dem sie etwas lernen könnten. Hierauf besetzten sie den Friedhof, versperrten die Kirche, bewarfen schließlich die Geistlichen mit Steinen und benahmen sich so stürmisch und drohten mit einem allgemeinen Aufgebote, so daß der Dechant mit seinem Schützling und dem Kommissär fluchtartig den Ort verließen. Daraufhin ließ der Statthalter fünf Rädelsführer verhaften, lud auch den Herrschafts inhaber von Peuerbach Christoph Hohenfelder vor, bei dem sich die Bauern vorher Rat geholt hatten. Er ließ alle aber bald wieder frei und schrieb in seinem Bericht „um die Wahrheit zu bekennen, daß es unbillig und unzweckmäßig sei, deutschen Bauern einen italienischen Priester aufzudrängen". Mit dieser friedlichen, staatspolitisch klugen Lösung waren jedoch weder der Kaiser noch der Kurfürst von Bayern einverstanden. Ersterer wies ihn an, in künftigen Fällen „durch Strenge ein Beispiel aufzustellen" und letzterer befahl, in Hinkunft gegen die Unruhestifter nicht mehr so glimpflich zu sein, sondern mit wirklichen Leibesstrafen, wie Aufhängen an den Straßen, zu verfahren. Wie wir in der Folge sehen werden, war Herberstorff ein gehor samer Soldat. Die Verantwortung für das Blutgericht auf dem Haushamerfelde ist nicht sosehr ihm, sondern seinen Fürsten aufzulasten. Er war nur das ausübende Organ, das die Weisungen seiner Auftraggeber getreu erfüllte. In den Augen der Bauern aber war Herberstorff der blutgierige Richter, denn sie sahen nur ihn und hörten sein Urteil, während sie die Befehle, die dieser vom Kaiser und Kurfürsten erhalten hatte, nicht kannten^. Wenige Monate nach dem Vorfall in Natternbach wollte der eben zum katholischen Glauben übergetretene Oberpfleger Grünbacher zu Frankenburg auf Befehl der Reformations kommission in Zwispallen, das 1621 zum Markt erhoben und seither Frankenburg genannt worden war, einen katholischen Geistlichen einsetzen. Die Einsetzung sollte am 11. Mai 1625 stattfinden. Die nun folgende Revolte und das darauf erfolgte Blutgericht auf dem Haushamerfelde schilderte Herberstorff in seinem Bericht an den Kurfürsten persönlich®. Vorher hatte er noch am 14. Mai ein eigenes Patent® an alle beteiligten Pfarren, und zwar Vöcklamarkt, Frankenburg, Pöndorf, Gampern und Neukirchen erlassen, in dem er alle „Burger sowoll alß die Pauern, die Inleith und Dhienstkhnecht, sowohl als Haußgeseßne" aufforderte, „morgen Pfingstag, das ist der fünffzehendte Tag May, aufs lengist umb drey uhr nachmittag, jn Haußhamerfeldt bei der großen Lindten, unfellbarlich, doch ohne ainiche wehr und waffen" zu erscheinen: „mit diesem gnedigen erbitten, das wer gnadt begert, gnadt findten solle". Doch nun der persönliche Bericht Herberstorffs'^ über dieses grausame Geschehen, das erst in der neuen Zeit unter dem Begriff „Das Frankenburger Würfelspiel" in die Geschichte einge gangen ist: Den 12. may diss 625ten jahrs, alß ich mich gleich zu Orth befunden, ist mir vom oberpfleger der kevenhillerschen graf- und herschafften dem Grienpacher avis zuekhomben, das nachdem er zu Zwispallen ainen priester eingesezt und darauf die kürchen raittung furgenomben, sich ain auf lau ff von paurn uf solche weiß begeben: Erstlich habe ain burger uf ihme Grienpacher zu Zwispallen in der kürchen das rohr abgetrukht, welches aber versagt, darauf derselbe ihme Grien pacher abermahls das rohr seiner unvermerkht ufm rukhen gesezt und loßgetrukht, aber (zweiflsohne auss der obholt des höchsten) aber mahls nit loßgangen, darauf er mit gfahr leibs und lebens sich in das hauß Frankhenburg retirirt. Den geistlichen haben sy auch ain rohr ufm leib gesezt, welches gleichsfahls nit loß gehen wollen biß das das rohr wider wekhgeben worden, so aber in selbigen wekhnemben

loß: und oben in den poden gangen, darauf sy den geistlichen wohl geprüglt und wekhgeiagt, volgents sich zusamben rotirt und den oberpfteger ungefährlich mit 1500 man belegert und daran nit begnäegt gewesen, sondern also bald nach Vekhlamarkht, Frankhenmarkht und andern daraumb ligende pfahren geschikht, dieselben von mann zu mann mit der betrohung aufbietten lassen, das welcher sein wehr nit in die handt nembe und es mit ihnen halten wolde, derselbe soll mit hauß und hoff verprent werden, bei dem es dann auch nit gebliben, sondern sy haben gesandte ferner ins landt alß nacher Warten berg, Grieskürchen, Peurbach un,d dergleichen orthen geschikht und ihnen anzeigen lassen, das sy resolvirt seyen die predicanten wider in das landt zubringen, derowegen sollen sy es nit allein mit ihnen halten, sondern weutter fortschikhen und diß den andern Iren be nachbarten auch anzaigen lassen, darmit man ins gmain darzu thun khöne, sy wollen diß erhalten oder mitainander leib und leben las sen, so miessen 53/ auch vill anlagen und wochengelt geben, und wolle man sy nötten päbstisch zu werden, wällen sy gleich das leben verliehren. Alß mier dise aviso khomben, hab ich in eyl 600 von meinen Soldaten zu fueß zusamben führen lassen, darneben alsobaldt patent nacher Frankhenburg geschikht und die undterthanen ermahnt, das sy also baldt von irem vorhaben abstehen sollen, dann es khain guets endt nemben, ich auch nit undterlassen werde die graf kevenhüllerische beamte zu schüzen und die ungehorsambe zu straffen, darzue mier dann die mittl nit manglen werden, ,da aber selbiger gmain von dem oberpfleger wider die billighait was zuegemuettet worden, sollen sy von ihnen ainen ausschuß machen, der mier die Ursachen irer versamblung und unverandtwortlichen verÜbungen anzeign, die ich an hören und ihnen darauf alle zuelessige satisfaction geben wolle, mit dem ferneren erindern, da sy meinen bevelh nit nachkhomben wer den, ich sy uf solche weiß zum gehorsambe bringen wolle, das sy es mit irem schaden inne werden sollen. Darauf ich dann auch alsobaldt KSENER0,SVS ET iLLVSTRlS lX>MlN«.DN..\D^^)^S■,LlBER fiARO IN HORBEftSDORffi ^XA.S.MMEST ET SERtNISS.DVCIS aWMmCOTSILlARIVS.CAMERARIVS ,, MILITVM DVX.AVSTRIA.TRANSANISANA. PRÄi'ECTVS' cfc. , : . Joachim Enzmilner, Graf von Windhag, zeitgenössischer Stich aus der Topographia Windhagiana (1656) Adam Graf Herberstorff in einem zeitgenössischen Stich von Raphael Custodis aus der Porträtsammlung des oö. Landesmuseums ' m:- ■SjlvSms'ltMvs DÖiSmrs DöMiNvs IoacHATC^s. SAcm RoM.wi^^ iMPKJil I COMEi AC DOMXNV > AB £T IN WlN J)HAA(;.I'K-AKTHAJiJVtlN2.1 BACH FTÄVKXNWli I.UBiRlKH0INR0Sr.NBVi«JAJ)K/VMPVM MAIO | KEM Kl WCOTHOV ENlXJMINVN ET PHfWHT.TAitJVyDOMINIORVM REItTI K\.g AV AD.AXVAM IJBERAM ET SLAJVSttäiTHCl.SÄ'RCHS'reriS.NEILN.« riROiTOITKN HTmTLMBAar;iACC«.j-'MAIlJ-T CaNSltLAJlIj.r.T =f INfXCTIAoRMJIMBTE. ripTiKlORlJ.-AVSTlUARECTJ«'. .| an die orth die sich mit ihnen coniungiren sollen, starkhe bevelch und ermahnungen abgehen lassen, das selbige sich hietten und im gering sten mit disem wesen nit participiren sondern jeder sich bei seinem hauß so lieb ihme sein leib und leben, hab un,d guett sey, halten solle, welches dan sovil genuczt, daß obwoln die kevenhillerische unterthanen gehofft, es werde anfangs gleich, ufs wenigist die zue Grieskhirchen (denen man eben umb ein solche zeit auch einen cathollischen priester eingesetzt) es mithalten, so haben sie doch zu ihren nutzen meinen bevelh gelten lassen, ehe und dan ich aber wissen schafft gehabt, ob alle orth pariern oder nit pariern werden, hab ich mich mit 600 knechten und 3 falkhanetl auf Zwispaln zuegemacht. Die paurn haben aber ir belegerung (in welcher sie gedachten ober pfleger mit schießen starkh zuegeseczt und ihm einen revers abgenodigt) uf erlangten revers verlassen unnd vortgetzogen, Interim sich wider angefangen zu versamblen; da sie aber vernomen, daß uf der bayrischen gräncz volckh zusamen gefürt werde, sie auch wider voneinander gelassen. Alß ich nun nacher Frankheburg khomen, hab ich an die pfars gemainden wo man den glokhenstraich getahn ein patent dises ungefehrlichen inhalts abgehen lassen, daß weiln ich der entstandenen unrueh halber mich in der persohn herauf begeben, unnd die ursach solhe zuwissen vonnöten, alß wol ich solhes selber anhören, unnd mitl machen, daß hinvorderist solhe gelegenheiten darüber der unschuldige mit den schuldigen leiten möchten, verhüettet werden. Darauf sie in namen der churfürstlichen durchlaucht in Bayern alß pfandt Inhabers diß landts mein bevelh das alle pfarsgemainden, so in den patent begriffen, uff den 15. tag may, bei Velckhlemarckht bei der großen linden umb 3 uhr nachmittag sich finden unnd alda meiner erwartten sollen, mit dem erbietten, daß wer gnadt suecht, gnadt erlangen solle; diejenige aber so ungehor samblich außbleiben, deren leib und leben, haab und guett, weib unnd kindt, den Soldaten preiß gegeben unnd selbige mit feur unnd Schwert vertilgt werden sollen. Darauf hab ich mich selben tag umb 2 uhr uf den randevons mit denen bei mir habenden pferdten gefun den, die soldate aber in einem pusch etwas davon halten lassen. Als sie nun ungefehr in die 6000 mann beysamen waren hab ich meine knecht marsiern unnd solhe neben 3 feldtstückhl in reuter Ordnung gegen sie über stellen lassen, unnd zu den anwesenten burgern unnd

Vorladung der Pfarrgemeinde Vöcklamarkt vom 14. Mai 1625, Original im oberösterreichischen Landesarchiv fd2i.. -^•r ^,*f'r.*:.^y^ 1'-^- - J. <—./ -3f»«7 . i., . -7/ r' ^iw- ^-«:,.,.2, -Vj, ' ß'vr"'ri' •• ' ^1 ■i'>'"'r:-CÄi, paurn geritten ihnen angeczaigt, daß ich mit ihnen zu reden hette, weiln ich aber sehe das des volkh vill unnd die heisorg triege, sie wurden mich nicht sammentlich verstehen oder vernemen mügen, also wer guett das sie von ihnen einen außschusß meinig mainung anzaigen; unnd zu dem endt hah ich jede pfarsgemain in einen absonder lichen placz stehn lassen, darauf zur jeder absonderlich geriten unnd begerth das erstlich richter unnd rath von den märkhten herauß gehn und denselbigen von ieder pfarr die achter, vierer unnd zechleuth volgen sollen, daß dan auch geschehen. Wie ich nun dise beisamen gehabt, hab ich sie an den placz wo die Soldaten gehalten gefürt unnd alß ich sie an die mitte gebracht also baldt durch die Soldaten schließen lassen, denen ich angeczeigt, daß sie da meiner wartten solin; darauf die pfarsgemainden auch in einen ring zusamengefürt und ihnen ihr angefangen unrueh mit ernst verweisen, mit dem be deuten, das ich ursach genueg hette sie anjeczo samentlich den Sol daten preiß zuegeben, weil ich aber den gehorsamben gnadt verspro chen, so wolle ich mein wortt halten, ihnen perdonirn unnd verspre chen, daß kheinem von ihnen ferner am leben und guet was gesche hen soll, .da sie mir änderst wer.den versprechen hinfürter gehorsamb zu sein, unnd den nachvolgenden puncten, wo ich ihnen anzaigen werde, gehorsamblich zugeleben: 1. Alß erstlich, daß sie sich hinfürter der Rom. Kay: Mayt: Verord nung in reformations sacken nimmer widersetzen. 2. Die catholische priester ohnperturbiert lassen, sie auch wider die bössen pueben schützen un^d die khürchen an söhn- und feyrtägen fleissig besuechen, hergegen versprech ich ihnen (ob ich wall ursach ihrer rebellion halber ihnen ein termin von 14 tagen zu geben, das wer unter solher zeit nit cathollisch werden wolt das landt räumen G RAFFSCHAFFT Frankhenburg _ RaJtra efes atfcn^dlpjj^ FnmfCmwty amici)0 äff Hofber^ '..3^ ■ % ■ y y-' - . a-JiAjJiLLlj fA/ALkM !■ Zeitgenössischer Stich des Marktes Frankenburg aus Vischers Topographie, 1674

solte), ich sie doch mit beichten unnd communicirn nit ubereillen sondern ihnen einen solhen termin lassen wolle, daß ieder so nit lust sich zue accomodirn mit guetter gelegenheit sein such verkhauffen unnd seinen weeg weiter werde zuehen mögen. 3. Daß kheinen von ihnen die jenige so für meutmacher mit nächsten tagen publicirt werden, khein stundt behausen und behoffen wolle sondern wo jeder so der den ander weiß das sich dergleichen ufhalte, das sie solhes der obrigkheit anczaigen sollen, welker nun einen solhen gefenkhlichen verhafft wirdt bringen heißen, demselben soll des rebelln haab unnd guett geschenkht werden unnd haben sie hierczue Ursachen weilen solhe Schelmen die unschuldigen mit den schuldigen umb leib und leben, ehr, hab und guett und bluett hetten bringen khönnen, wan ich nit de milde der schörff vorgeczogen, in hoffnung sy herauß zuverspüren haben werden, das ich fuehr sovill müglich des unschuldigen zuverschonen und gar dahero umb sovil destomehr anlaß haben werden gehorsamb unnd fromb zu sein unnd disen ihren groben fehler anderwerts mit gehorsamb zuerseczen etz. 4. Daß die jenige märkht so es nit gehalten, ihre privilegia inner 3 tagen den graff kevenhüllerischen oberpfieger zue banden liffern wie sie dan solher freyhaiten verlustigt sein sollen. 5. Ob wolen zwar die haubt rädlführer durch den markhtrichter untern unschuldt entloffen, so müessen zum abscheulichen exempel billich gestraft werden, welche nach den rädlführern an disem unhail schuldig unnd dises seyen eben der außschusß, so ich von ihnen begert, dan hette vors erste der richter zu Frankhnmarkht den pekhen unnd die so aldort die haubtleuth und bevelhshaber bei der belägerung agiert, so baldt er vernomen das ich mit volgg im anzug, bei dem köpf genomen {wie sie dann noch selbigen abent alß ich andern tags ankhomen, in ihren federn unnd feldtzaichen öffentlich uf den placz spacirn gangen), so hat er seinen pflichten ein geniegen getahn. Hette zum andern er richter und die des raths zue Frankheburg alßbaldt sie den tumult gesehen die burger uf gemant unnd mit ihren wehren den freythoff verwacht, das man den glokhenstraich nit thuen khön nen unnd den paurn angeczaigt sie wollen dergleichen nit verstatten sondern die sich eines solhen unterstehn würden todt schlagen unnd bey ihrer obrigkheit leib und leben lassen, so wer es so weit nit khomen, dan hetten die paurn gesehen daß es die märkht nit mithalten wolten, die am besten bewärt, sie wurden sich bedacht haben dises anzufangen. Hette vors dritte die achter, vierer und zechleut auf die der gemeiner paursman ein aug hett den unterthanen zuegesprochen, sy Sölten dergleichen unterlassen, da es nit geholffen sich von ihnen separirt zue ihrer obrigkheit gangen, ihnen ein solhes angezeigt unnd bei derselben gebliben leib und leben zuezuseczen, wie es ihnen pflücht halber gebürt hette, so hetten sich ohne zweiffei die paurn noch wol ein weil bedacht ehe dan sie ein solhen handl angefangen. Es haben aber richter unnd rath so wol die achter, vierer unnd zech leut deren kheines getahn sondern ihren pflüchten unnd aydt zue wider ir obrigkheit allein im schloß verlassen sich zum hineinschikhen unnd im außschuuß von der gemainen brauchen lasßen, so das der richter zue Frankheburg den von dem oberpfieger abgetrungenen revers in sein Verwahrung unnd behaltnus genomen, die achter der selben gemain aber die khürchenschlisßl von dem oberpfieger abge holt, an allen orthen unterwort die glokhenstreich thuen lassen, darauß dan zu sehen, wie sie ihren aydt und pflücht in acht genomen, unnd on sie das werkh zuverhindern oder zuebefurdern gesucht. Dahero dan und in mangl der haubt rädlführer die jenigen so mit ihnen die größer schuldt billich andern zum exempel zue strafen, als soll kheiner von den anwesenden kheinen tritt vom häufen thon bis die jenigen gestrafft worden, daran sie sich dan spiegeln sollen. Auf disen fürhalt seindt sie alle zue fueß gefallen gnadt begert und sich erbetten, dem allen nachzukhomen mit dankhsagung das man der unschuldigen hierunder verschone, und sein gewest das die schul digen darüber leiden. Darauf ich wider in den ring wo der außschusß verwartt worden, geritten und solhen ir untreu unnd maynaydt, daraus jammer und noth folgt, unnd noch mehr het volgen khönnen, wie auch dis angeczaigt, das sie leib und leben verlohren, auch werth weren, das ich sie samentlich auf das radt legen ließen, weilen ich aber ihnen versprochen, so solle ihnen gnadt doch solher gestalt wider fahren, das welhevor verdient lebendig geradt gebrächt und gespüßt zue werden, die sollen zu gnadt gehenkht werden. Darauf ich sie spielen lassen und hei die 20 so am wenigisten geworffen {darunter das loß drey richter unnd im übrigen die ergsten wie die nachrichtung geben darauß getrofen) gleich under der linden in praesenz der paurn, den richter und zween deß raths, aber zue Vekhlemerkht dan auch zur Frankheburg, wo der pfleger belegert J! ' "• '■ 0- ,4 • • wi • Der Bauernhauptmann Stefan Fadinger in einer zeitgenössischen Gouache auf Pergament, Original im oö. Landesmuseum worden 7 und den rest zue Neukhirchen zum khirchenthurn hinauß, und die jenige darunder so den glokhenstreich gethon, an die strickh der glokhen zum fenster hinauß henkhen lassen; weihe ein tag unnd ain nacht gehangen alsdan durch den henkher wider herab genomen unnd nach Vekhlemarkht geführt, alda an der strasß auf Salczburg auf den weeg wo die meisten paurn zue der zeit alß ir Churfürstlich Durchlaucht ins landt geczogen sich versamblet, an die spiß stekhen lassen. Durch dises ist den paurn, den burgern in den märkhten und den jenigen so durchs landt wandern, der gewin den die rebellion gehabt, genuegsamb demonstrirt worden. In 3 märkht der graffschafft Frankhenburg hab ich 600 knecht gelegt, die ich dortn so lang lassen will biß ich ihres gehorsambs genueg versichert. Einen weiteren gleichzeitigen und eingehenden Bericht über dieses Geschehen zu Frankenburg und das Blutgericht auf dem Haushamerfelde erstattete der Oberpfleger Abraham Grünbacher seinem Herrn Franz Christoph Grafen Khevenhüller®. Dieser

ziemlich sachlichen Darstellung entnehmen wir nur folgende Schilderung des Urteils auf dem Haushamerfeld am 15. Mai 1625 und anschließend die Liste der Justifizierten. So berichtet Grün bacher : .. . . darauf Hr. Statthalter etz. denen heraus genommenen Richterny Rathsverwandten und Achtern angezeigt, was Massen sie alle das Leben verwürckt; aber zu Gnaden wolle er den haben Theile das Leben schencken, solcher Gestalt, daß allerweegen zween mit einander um das Leben spielen sollen, der verlieret, soll hencken. Ist also ein schwartzer Mantel auf die Erde ausgebreitet, haben allerwegen zwey mit einander gewürffeit, welche verlohren, sind alsbald vom Frey manne gebunden. Als hernach benannte: Aus dem Veckla-Marckte: Sebastian Nader Richter, Sebastian Tiechler des Raths, Wolff Sendl des Raths, Wolf Fürst ein Inwohner; Aus dem Marckt Franckenburg: Christoph Strattner Richter, David Wueller des Raths, Wolf Göschiberger, Hannes Frödl des Raths, Siegmund ein Färber-Gesell. Aus der Zwiespaller Pfarre: Hannß Streicher zu Peunt, Michael Pauer zu Egnern, Abraham Hammer zum Derff. Aus der Vecklamarckter Pfarre: Georg Preiner zu Haußham. Aus der Gambrer Pfarre: Georg Wilhelm zu Campern, Wirth zu Baumgarting. Aus der Neukircher Pfarre: Wilhelm Haager zu Khuen, Johann Leutner zum Windbüchl, Tobias Stromayr zu Au. Aus der Berndorffer^ Pfarre: Georg Perner zu Perckham. Aus obbenannten 19 Personen, welche ihr Leben verspielet, sind durch mich und andere zwey Personen ausgebeten und ihnen das Leben geschenckt worden. Als Wolf Sendl, Wolff Göschelberger. Die andern 17 Personen sind folgender Massen justifizirt worden. An die im Haushammer Felde stehende Lin.de aufgehenckt: George Preiner, George Wilhelm, George Perner, Wirt zu Baumgarting. Am Kirchthurn zu Zwispalln oben untern Dache heraus gehenckt: Christoph Strattner, David Wueller, Hannß Fredl, Hanns Streicher, Michael Paur, Abraham Hammer, Siegmund Färber-Geselle. Am Kirchthurne zur Vecklamerckt unterm Dache heraus gehenckt: Sebastian Nader Richter, Sebastian Tiechler, Wolff Fürst. Am Kirchthurne zu Neu kirchen oben unterm Dache heraus gehenckt: Wilhelm Hager, Jo hann Leitner, Tobias Stromair. Als obbemeldete 17 Personen am Pfingst Tage und Frey tage an denen benennten Orten gehenckt, sind sie folgenden Samstag vom Stricke herab gelassen, und ausser dem Vecklamarckte auf die LandStrasse zwischen den Mosenberg und Geymannischen Holtze an 17 Spiesse aufgesteckt worden. Ebenfalls eine gleichzeitige Darstellung der Frankenburger Er eignisse befindet sich in der vom Syndikus und Advokaten der oberösterreichischen Stände Joachim Enzmilner verfaßten „Apolo getischen Interims Relation" aus dem Jahre 1626^®. Joachim Enzmilner wurde am 21. Februar 1600 zu Babenhausen an der Günz in Schwaben als Sohn des Lateinschulmeisters Jodok Enz milner und der Magdalena Braunmüller geboren. Er studierte an der von den Jesuiten geleiteten Hochschule in Ingolstadt Philosophie. Seine Studien setzte Enzmilner an der Wiener Hoch schule fort, die er mit der Promotion als Doktor der Philosophie abschloß. Schon im Jahre 1625 wurde er im Gefolge Herberstor ffs zum Syndikus der Stände bestellt. Erst nachher erwarb er unter dem Rektor Dr. Martin Hafner zu Wien am 5. September 1626 das juridische Doktorat^^. Um diese Zeit schrieb er auch die schon oben genannte „Apolo getische Interims Relation", die im Jahre 1626 bei Matthäus Formica im Köllnerhof in Wien, 39 Seiten stark, im Druck erschien. Diese Bauernkriegs-Flugschrift war das Werk eines politischen Juristen. Wie wir sehen werden, wurden darin die Tatsachen vollkommen auf den Kopf gestellt. Es ging Enzmilner darum, darin nachzuweisen, daß der Bauernkrieg von 1626 weder durch die Durchführung der Besatzung noch das Ver schulden der damit betrauten Beamten und Soldaten, sondern einzig und allein nur durch die unbotmäßige Haltung der Bauern und durch fremde Anstiftung seinen Ursprung fand. Ein Vergleich mit dem Bericht Herberstorffs — dessen milde und staatspolitisch kluge Haltung bei der Natternbacher Affäre Enzmilner als „überflüssig" erachtete — zeigt, daß die Tatsachen zum Zwecke der Staatsraison ganz entgegengesetzt dargestellt wurden. Für die Abfassung dieser Flugschrift und anderer Ver dienste im Bauernkriege wurde Dr. Enzmilner am 20. August 1627 mit dem Titel „Kaiserlicher Rat" ausgezeichnet^^. Der Abschnitt über das Geschehen auf dem Haushamerfelde im Jahre 1625 in der genannten Flugschrift^® hat folgenden Inhalt: Also ist Sibendens / schon oben verstanden / daß die Bawren vmb Zwispalten gar nicht der Religion halber (dero Reformation selbiger zeit noch allda gar still gewest) oder / wie außgeben wirdt / vnschuldiger weiß / sonder darumben thails auß ihnen justificiert worden / dieweil sie schon dazumahlen ein öffentliche Rebellion mit etlichen Tausent Mann erzaigt vnd angefangen / grossen Muthwillen vnd Freuel verübt / das Graff Khefenhüllerische Schloß Francken burg gewaltthädig vnd feindlich angefallen / den Pfleger vnd die Rüst Camer herauß begert I Ja auch gar in der Pfarrkirchen / vnder wehrenden Gottsdienst, öffentliche .Meüttereyen vnd Auffrühr de facto angefangen gehabt. Dahero vnd ob zwar Herr Statthalter l nach dem er sie mit gewehrter Hand bezwungen / vnd wider zum Gehorsamb gebracht l gnugsame VrSachen gehabt hette / alle Rädlführer / vnd Vorgeher / deren weit vber Hundert gewest / sambtlich in die wolverdiente Straff zuziehen / vnd gegen ihnen mit Recht licher Execution / als Rebellanten procediern zu lassen: So hat er doch (inmassen er ihnen zuuor versprochen) kein Blutbadt anridoten / noch die verdiente Straff fürnehmen wällen: Alldieweilen aber entgegen vnmüglich vnd vnuerantwortlich fallen wällen / diese so grosse / schwäre vnd gefährliche Mißhandlung gantz vngestrafft ver bleiben zu lassen: Also hat er diß alles solcher gestalt temperiert, daß er an statt aller / nur etlich wenig / so das Loß getroffen / vnd zwar an statt der hohen Rechtlichen Pein i allein mit dem Strang besträf fen vnd iustificieren: dero todte Gär per aber / erst hernacher / an dern zum Exempel / an gehörige Orth stecken lassen: Also daß an ihme Herrn Statthalter / als einem Sanftmütigen Regenten / viel mehr das gütig milte Gemüth (wie ers dann auch gegen denen auffrührerischen Bawern zu Nadernbach vberflüssig erzaigt) als der bißhero falsch außgeschryene Blutdurst / zuersehen ist. Nur zwei kurze Stellungnahmen zum Frankenburger Würfelspiel stammen von den Bauern selbst. Diese führten in einem Bericht^^ ihres Ausschusses an die kaiserlichen Kommissäre im Juni des Jahres 1626, also mitten im Bauernkrieg, folgendes aus: Dan was zu Zwispaln und Väckelmarckt vor ein jar fürgangen, das man 17 männer ohne urtl und recht auf henken, spissen, schlaipfen und verbrennen lassen und da sie mit wärflen sollichen erbarmb lichen und schandlichisten tod verspülen müessen, das kon bis an den jüngsten tag stillschweigent nit fürübergelassen werden, weiln urtel und recht darwider und der gerechte Gott dem unschult wunderbarlichen an tag gegeben. In der von den Bauern im Juli 1626 verfaßten Relation^® an den Kaiser führten sie über das Blutgericht auf dem Haushamerfelde folgendes an: . . .16. Das zum wenigsten 17 unschuldige evangelische Christen bei Zwiespallen und im Frankenmarkt, die umb die sach, warumben sie so erbärmlich hingericht worden, nichts gewüst, dabei nicht gewest, ja sich von solcher sach abgesondert, um ihr leben miteinander Spil len und darauf mit striken, spissen, feur und wasser den allerschmachlichsten tot ohne urtl und recht leiden muessen, also .das auch die Paumb ihr unschuldiges bluet, wie menniglich bewust, an tag ge bracht, und die mit ihnen umb das leben Spillen muessen, umbstendig bezeugen können. Auch der Josefiner und kaiserliche Reichshistoriograph, der Flo rianer Chorherr Franz Kurz, schreibt, daß sich die Bauern während ihrer Rebellion im Jahre 1626 gegen die kaiserlichen Kommissäre und Landstände über die Hinrichtung am Haushamerfelde öfter geäußert haben, und zwar, daß mehrere der Verurteilten „ohne Urtl und Recht sind hingerichtet worden, die um die Sach, darummen sie so erbärmlich hingerichtet worden, nicht gewußt, ja sich von solcher Sach abgesondert" hätten. Kurz selbst urteilt in seinem im Jahre 1805 erschienenen Buche^® über die Exekution auf dem Haushamerfelde am 15. Mai 1625 folgendermaßen: „Dieses ganz rechtswidrige Betragen des Statt-

halters mußte notwendig schlimme Folgen nach sich ziehen. Ohne Verhör 17 aufhängen lassen, ist ungerecht und grausam handeln. Es mögen unter denselben allerdings einige gewesen sein, die sich beim Aufstand etwas zuschulden kommen lassen: aber daß eben alle Richter, Ratsfreunde und Achter des Galgens sollten würdig gewesen sein, wer wird es glauben können?" Franz Kurz kannte noch nicht den Briefwechsel, der zwischen dem Kaiser, dann dem Kurfürsten von Bayern und Herberstorff vorher geführt worden war. Darin wurde aber Fferberstorff aus drücklich befohlen, ein abschreckendes Urteil zu fällen und die Leute aufhängen zu lassen. So wurde nur auf die abschreckende Wirkung, die durch solch ein summarisches Urteil bei den übrigen Beteiligten und der Masse der Aufständischen hervorgerufen würde, gedacht und nicht auf ein Abwägen von Schuld und Un schuld. Daß die Schuldigen an dem Frankenburger Geschehen tatsächlich entflohen waren, geht aus einem am 24. Mai 1625 von Herberstorff erlassenen Patent'^'' deutlich hervor. Er führte darin unter anderem aus: „Nachdem sich vor ettlichen Tagen, aus Verursachung ettlich böser leichtfertiger Buben in der Pfarr Zwyspaln der Grafschaft Franckenburg Jurisdiction ein Aufruhr und Rebellion erhebt, dazu sich auch andere 4 Pfarren, als Vöcklamarkt, Neukirchen, Pöndorf und Gampern geschlagen haben; ob ich mich nun gleichwohl in der Person nach Francken burg und in gemeldte Pfarren begeben, von landesfürstlicher Obrigkeit wegen die Rebellen zu strafen, auch solche Straf zum Teil exequiert, so sein doch hernachbenannte Hauptrebellen und Rädlführer ausgerissen und entflohen als: Hanns Scheihel Schuster, Hanns Neuhödl Bäcker, der auch sonsten in der Gemein der Khrändl genannt wird, Adam Laibl, der sonsten insgemein der Lachberger genannt wird, Abraham Scheihel Schuster, Zacharias Gröll Färber, Tobias Zachleutner Schmied, Hannß Groß Hafnert, Melchior Oelbaur, Wolf Fürst Färber, Leopold Pündter Hafner, Hanns Schwenck Hüter und seine zwei Söhne, Sebastian Linner Hafner, Wolf Neuhödl, Sebastian Wetzl Zimmermann und Sebastian ein Mühljunge." Abschließend sei noch auf das am Haushamerfelde stattgefundene Würfelspiel eingegangen. Gerade in der neuen und der neuesten Zeit wurde diesem Würfelspiel mehr Bedeutung beigemessen, als ihm eigentlich zukam. Sogar das ganze Geschehen ging unter dem Begriff „Frankenburger Würfelspiel" in die Geschichte ein. Erstmalig gebrauchte diesen Ausdruck für eine historische Dar stellung und ein Gedicht Dr. Franz Isidor Proschko^® imjahre 1854. Herberstorff wurde wegen des Befehls, daß bei den von ihm verhängten Todesurteilen das Los entscheiden solle, als blut rünstiger Richter, der zu dem Bluturteil noch den Hohn gesellte, als er die Todgeweihten um ihr Leben würfeln ließ, angeprangert. Daß aber das Los beziehungsweise der Entscheid durch Würfeln keine Erfindung Herberstorffs war, sondern dem damaligen Kriegsrecht entstammte, bezeugen zahlreiche Beispiele in zeit genössischen Kriegsrechten und Artikelbriefen. So sieht das „Fürstlich Braunschweig Lüneburgische Kriegs-Recht oder Articuls Brieff" von Georg Wilhelm Herzog zu Braunschweig Lüne burg (1624—1705) vor, daß von Feldflüchtigen „allemahl der Zehende, welchen das Looß der Würffei dazu denominiren wird, in offenen Felde und freyer Landstrassen an den Bäumen aufgehencket" wird. In gleicher Weise ist im „Kurfürstlich Braunschweig Hannoverischen Articuls Brieff" für Fahnenflüchtige vorgesehen, daß jeder 10. Mann „welchen das Loß treffen würde, das Leben verwürcktet" habe. Dieselbe Art der Urteilsfindung war auch im „Kurfürstlich Brandenburgischen Kriegsrecht" vom Markgrafen Friedrich Wilhelm von Brandenburg (1620—1688) vorgesehen, wo bestimmt wurde, daß derjenige „welchen daß Loß der Würffei dazu praedestinieret hat, in offenem Felde und freyer Land strassen an die Bäume aufgehenckt und mit dem Strang vom Leben zum Tode hingerichtet" werde. Auch in den Kriegsartikeln von König Karl Gustav von Schweden (1622 — 1660) war der Entscheid zwischen Leben und Tod für Fahnenflüchtige und Kapitulanten vor dem Feinde durch das Los vorgesehen; des gleichen in dem am 6. November 1672 am Reichstag zu Regens burg bestätigten „Artikuls Brief der Reichs Völker" für Fahnen flüchtige^®. Dieses häufige Vorkommen des Losentscheides durch das Würfeln in den verschiedenen Artikelbriefen und Kriegs rechten erbringt den Beweis, daß also das Würfelspiel zu Franken burg keine Erfindung Herberstorffs war, sondern als ein allgemein üblicher Brauch aus den damaligen Kriegsrechten stammte. Die alte Linde am Hausiiamerfeld, Aquarell um 1830 Anmerkungen : ^ Ignaz Zibermayr, Das oberösterreichische Landesarchiv in Linz im Bilde der Entwicklung des heimatlichen Schriftwesens und der Landesgeschichte. 3. verm. Aufl. (1950), S. 200. 2 Zibermayr, Landesarchiv. S. 182 und Jahrbuch des OÖ. Musealvereines, 83. Band (19301, S. 54. ^ Orig. Bericht (Konzept) von Herberstorff im oberösterreichischen Landes archiv in Linz (Kurz: L.A.), Herrschaftsarchiv Ort (Panzerschrank, P. V./70). ^ Franz Kurz, Versuch einer Geschichte des Bauernkrieges in Oberösterreich. Beiträge zur Geschichte des Landes Österreich ob der Enns, 1. (1805), S. 97 ff, Felix Stieve, Der oö. Bauernaufstand des Jahres 1626, 1. Band, 2. Aufl. (1904), S. 58 ff. Julius Strnadt, Der Bauernkrieg in Oberösterreich imjahre 1626 (1925), S. 42 ff. Orig. Bericht (Konzept) von Herberstorff im L.A., Herrschaftsarchiv Ort (Panzerschrank, P.V./70). ® L.A., Musealarchiv, Bauernkriegsakten, Bd. 41. ' Orig. Bericht (Konzept) von Herberstorff im L.A., Herrschaftsarchiv Ort (Panzerschrank, P.V./70). ^ Franz Christoph Khevenhüller, Annalium Ferdinandeorum . . ., 10. Teil (Leipzig 1724), Spalte 736—738. (Drucktechnisch genaue Wiedergabe). ® Richtig: Pöndorfer Pfarre. L.A., Herrschaftsarchiv Windhag, Hschr. 28. Georg Grüll, Geschichte des Schlosses und der Herrschaft Windhag bei Perg. Sonderdruck aus dem Jahrbuch des OÖ. Musealvereines, 87. Band (1937), S. 216 ff. Grüll, Windhag, S. 218 und Hans Ritter v. Hitzinger, Leben, Wirken und Stipendienstiftung des Joachim Grafen von und zu Windhag . . . (1882), S. 10. L.A., Herrschaftsarchiv Windhag, Hschr. 28 (Drucktechnisch genaue Wieder gabe). Stieve, Bauernkrieg, Bd. 2, S. 252. Stieve, Bauernkrieg, Bd. 2, S. 257. Kurz, Bauernkrieg, S. 102 f. Nach einer Reproduktion des Orig. Patentes, Privatbesitz. „Bergland", 7. Jg. (1925) Nr. 8, S. 13. Dr. Franz Isidor Proschko, Streifzüge im Gebiethe der Geschichte und Sage des Landes ob der Enns: I. Das Frankenburger Würfelspiel. 14. Bericht des Mus. Franc. Carol. (Linz 1854), S. 1 —16. Johann Friedrich Schulz, Corpus juris militaris Oder vollkommenes KriegsRecht und Articels-Brieffe . . . (Frankfurt a. d. Oder 1700); Bibliothek des oö. Landesarchivs, G. 508.

k Tabernakel für den gotischen Flügelaltar in Waldburg bei Freistadt (1958) „Der reiche Fischtang" Figuren In Silber getrieben. Vergoldete Flächen gemeißelt Details: (links oben) Christus (rechts unten) Petrus. „Herr, geh hinweg, Ich bin ein sündiger Mensch" Rechts oben: Ziborium für Krankenhauskapelle. Silber, hand geschlagen, vergoldet, Achate sakrale goidschmiedekunst hanns angerbauer

Rechts: Tabernakel für die Kirche in Rainboch bei Schärding (1959) „Fußwaschung Petrus: der sich der Liebe Gottes ergebende Ivtensch Gott, auch dort, wo er sich unter den Menschen beugt, der Schöpterische Unten links: Vortrags- und Aitorkreuz tür die Kirche in Rainbach (1959) Corpus in Bronze, Bergkristaiie und Saphire r.i' ; V - m Unten rechts: Ziborium für Jungscharheim am Attersee Silber, handgeschlagen , ->

Original-Illustrationen aus dem Werk Links: Das österreichische Staats schwert. Eisenschnitt, 17. Jh. Kunsthistorisches Museum Wien, Schatzkammer Unten rechts: Jagdmesser des Freiherrn von Imhof. Stahl schnitt von Michael Blümelhuber, 1907 Unten links: Olympiamedaille von Hans Köttenstorfer, 1952. Prägestempel in Stahl geschnitten iiliir »1 '»Ii I ( i:l Ein wertvoller Kunstband aus dem Oberösterreichischen Landesverlag EISEN- UND STAHLSCHNITT DER EISENSCHNITT VON DER ANTIKE BIS ZUM VERFALL ENDE DES 18. JAHRHUNDERTS DIE WIEDERBELEBUNG DER STAHLSCHNITTKUNST IN UNSERER ZEIT DARGESTELLT VON FRANZ X. M. LUGMAYER Ganzleinen mit Metallprägung und Schutzumschlag, 17 X 24 cm, 104 Seiten Text, 66 Kunstdrucktafeln mit 138 Abbildungen, Ladenpi'eis S 134. — Das Buch ist eine willkommene Ergänzung zu dem im Jahre 1953 im OÖ. Landesverlag erschienenen Werke „Die Eisenkunst im Lande ob der Enns" von Otfried Kastner

Selbstbildnis von Johann Andreas Wolf in der Alten Pinakothek in München Gottfried Engelhardt Zwei Hauptwerke des bayerischen Hofmalers Johann Andreas Wolf in Oberösterreich Johann Andreas Wolf wurde am 11. Dezember 1652 als Sohn des Malers Jonas Wolf in München geboren. Betrachtet man die künstlerische Laufbahn und Entwicklung des Meisters, so führt sie über eine kurze Beeinflussung durch Schönfeld zu Karl Loth, der sich, gebürtiger Münchner, bereits in jungen Jahren in Ve nedig niederließ. Unter dem Namen Carlotto brachte es dieser begabte Künstler zu hohem Ruhm^. Durch ihn übertrug sich der Einfluß eines Caravaggio, Ribera und vor allem der Venetianer mit ihrem leuchtenden Kolorit auf Wolf. Als drittes und letztes Vorbild wird Raffael Santi genannt, dessen Zeichnungen und Gemälde zeitlebens von bedeutender Wirkung auf Wolfs Schaffen blieben. Ist doch selbst bei seinem größten Spätwerk, der „Verklärung Christi" in Kremsmünster, ein Anklang an Raffaels gleichnamige Darstellung in Christi Haupt, in Elias und der Gestalt Petri sowie dem „Gletschergrün" in den Schattenpartien des weißen Kleides Christi unverkennbar. Im übrigen aber geht der genial begabte Künstler bald seine eigenen Wege. Neben all den aufgezeigten Einflüssen wird Wolf zum selbständigen Träger eines neuen sich anbahnenden Gene rationsgeistes. Charakteristisch für seine Blütezeit sind die kleinen Köpfe, die Streckung aller Proportionen, die schmalen Gelenke, eng anliegenden Gewandfalten sowie die Tendenz einer beherr schenden Körper- und Ausdruckslinie. Wolf war kein rascher ^ Neben Wolf waren Michael Rottmayr v. Rosenbrunn, Johann Carl v. Reselfeldt, Peter Strudel und Daniel Saiter (Syder) Loths Schüler. — In Ober österreich finden sich Bilder von Carl Loth in Kremsmünster: „St. Petrus und Paulus" und „St. Johannes und Paulus"; in Christkindl die ,.Kreuzigung Christi". — Von Peter Strudel stammen die Altarbilder der hl. Kunigunde und Magdalena in Garsten; die für den Floriani- und Kreuzaltar in St. Florian gemalt wurden, wurden durch andere ersetzt. — Die Altarbilder St. Katharina und St. Bernhard in Schlierbach, die Kreuzabnahme der Abteikapelle zu Kremsmünster, ein St. Augustinus für St. Florian (jetzt in der Gemälde galerie) sowie ein St. Qiiirinus für Kleinmünchen stammen von Michael Rottmayr. — St. Agapitus und Candida in der Kremsmünsterer Stiftskirche sind Werke Syders. — Über Reselfeldt siehe „Oberösterreich" Jg. 6, H. 1/2 (Sommer 1956). Arbeiter, machte für jedes Bild meist mehrere Skizzen; er ließ die Auftraggeber oft lange warten, wie wir dies in Kremsmünster und Göttweig sehen. Freilich dürfte zu dieser Zeit die geschwächte Gesundheit viel zur Verzögerung beigetragen haben. Vom Künstler sind uns 75 Ölgemälde erhalten, 71 Ölbilder sind ver schollen; außerdem geben uns noch III Handzeichnungen, die meisten in den graphischen Sammlungen in München, einen interessanten Einblick in sein künstlerisches Schaffen. In Öberösterreich gilt außer den beiden zu besprechenden Haupt werken in Garsten und Kremsmünster noch ein Bild als des Meisters Werk. Es ist dies der „Tod der hl. Theresia" in der Karmeliterkirche in Linz. Der archivalische Beleg weist zwar auf Wolf, doch spricht die ganze Malweise und die Art der Personen typen für Wolfs Schüler Degler, der auch noch einige von Wolf unvollendet hinterlassene Bilder zu Ende gemalt hat. Unter den verlorengegangenen Werken wären das 1699 für die Stiftskirche St. Florian bei Linz gemalte „Letzte Abendmahl", der „Abschied Jesu von den Jüngern", die „Fußwaschung" und zwei Supra porten aus den Jahren 1700 und 1707 für die gleiche Kirche zu erwähnen. Charakteristisch für die erste Schaffensperiode (1672 — 1693) ist der individuelle, vor allem in der Lichtführung unruhige Stil, dessen Komposition meist in einem diagonal geschnittenem pom pösen Dreiecksaufbau besteht. In der folgenden Periode (1693 — 1708) bahnt sich eine Einheit im Bildaufbau an, das Dreieck system wird abgelöst durch den einheitlich zusammenfassenden Bogenschwung und das Diagonalkreuz. Die Figuren werden in ihrer Bewegung ruhiger, eine inner e Kompositionsgeschlossenheit in nicht mehr flackernder, sondern ausgeglichener-, das ganze Bild durchflutender Lichtgebung sind für diese Entwicklung be zeichnend. Der Luftraum weitet sich, Säulenarchitektur und Durchblick in die Landschaft vertiefen die perspektivische Wir kung.

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