(Kulturzeitschrift) Oberösterreich, 5. Jahrgang, Heft 1/2, 1955

vutlon äes cbuteuux et ruines) mit dem Geschäftssitz in Zü ­ rich. § r der Statuten dieser Vereinigung lautet: „Der Verein hat den Zweck, die Burgen, Schlösser und Ruinen der Schweiz vor dem Verfall zu bewahren, deren geschichtliche und künstlerische Bedeutung zu erforschen und zur Förderung aller damit verbundenen Bestrebungen beizutragen. Er zieht in den Kreis seiner Aufgaben alles, was dazu dienen kann, das Interesse für die Wertschätzung dieser Zeugen der Ver ­ gangenheit zu heben, und wird durch geeignete Veröffent ­ lichungen die Mitglieder über seine Tätigkeit unterrichten." Aus dem Wortlaut dieser Bestimmungen des Schweizer Ver ­ eines läßt sich deutlich ablesen, daß Man in der Burgen- forschung zwei Arbeitsgebiete getrennt betrachten muß, die praktische Burgenpslege und die wlsfenichaftuche Burgen- kunde. Sie ergänzen und bedingen einander, können aber nebeneinander betrieben werden. Um es in einem Beispiel zu sagen: wenn wir die Ruine Schaunberg konservieren wollen, so ist es nicht unbedingt notwendig, ihre Geschichte und die Baubeschreibung des Objektes restlos geklärt zu haben, wichtig ist für diese Aufgabe im allgemeinen nur, das Geld und die erforderlichen Kenntnisse für die geforder ­ ten Erhaltungsmaßnahmen zu besitzen. In der praktischen Burgenpslege ist in den letzten Jahren (seit dem Kriege) in Oberösterroich manches geschehen. Lei ­ der fehlen bei diesen denkmalpflegerischen Arbeiten noch vielfach die notwendigen Erfahrungen und mangelt es an Richtlinien. Staatökonservator Dr. Josef Zykan hat deshalb über Ersuchen des Vereines Denkmalpflege ein Elaborat ausgearbeitet (siehe: „Oberösterreichischer Kulturbericht." Hrsg. vom Institut für Landeskunde. Folge z von: 4. Fevruar 1055), das sich weitgehend mit den Mitteilungen des Schwei ­ zer Burgenvereines und der bayrischen Denkmalpflege deckt und auch als eigenes Merkblatt verteilt werden wird. Folgende Burgenobjekte wurden seit 1945 von der Denkmal ­ pflege in Oberösterreich erfaßt: Burgruine Klaus (Wehr- gang und Mauerkonservierung); Burgruine Schaunberg (Neueindeckung des Torturmes zur Vorburg und Mauer- konservierung des Torturmes zur Hauptburg); Burgruine Staus (Konservierung des Bergfrits); Burgruine Falken ­ stein (Mauerkonservierungen); Burgruine pürn frein (Mauerkonservierungen); Burg Neuhaus an der Donau (Neueindeckung des Bergfrits, Restaurierung der Schloß ­ kapelle, Mauerkonservierungen); Burgruine Wapenberg (Einrichtung des Bergfrits zu einem Aussichtsturm durch den dortigen Verschönerungsverein); Burgruine Lichtcnhag (Konservierung des Bergfrits); Burg Steyregg (bauliche Sicherungen und Beginn der Restaurierung der durch Brand zerstörten Ostfassade); Burgruine Reichenstein (bauliche Si ­ cherung der Burgkapelle). Außerdem wird ständig an den Stadtbefestigungsanlagen in Freistadt, Enns und Steyr ge ­ arbeitet. Alt-Pernstein dient der Katholischen Jugend im Lande als Jugendherberge. Burg Weinberg ist nach dem Kriege zu einem Erholungsheim der Gewerkschaft ausge ­ staltet worden. Die wiffensclfaftliche Burgenkunde leidet, wie eingangs schon erwähnt, an dem Mangel einer durchgebildeten Methodik und Einheitlichkeit der Auffassungen. Es erscheint deshalb dringend notwendig, einmal zu versuchen, den Umfang dieser Disziplin zu bestimmen. Zwei Fragen müssen in diesem Zu ­ sammenhang beantwortet werden: welche Objekte sind zur Burgenkunde zu zählen; wie weit müßen die geschichtlichen Lebensbereiche dieser Objekte in die Burgenkunde einbezogen werden; Frage 1 dürfte dem Laien verwunderlich sein. Zur Burgcn- kunde gehören selbstverständlich die Burgen! Ein Blick in das Kartenwerk von Felix Halmer z. B. kann ihn aber rasch belehren, daß dieser Begriff nicht so eindeutig ist, wie er sich ihn verstellt. In diesem Buch gibt es kartographische Zeichen für Burgen und Schlösser, auch Wasserburgen und Wasser ­ schlösser. Dann erfahren wir von befestigten Klöstern, von Ruinen, von wacht-wehrtürmen, von Wehrkirchen und wehrkirchenruinen, von verschwundenen Burgen und ver ­ schwundenen Wehrkirchen und von der Burgstadt. Andere Abhandlungen nennen Erdställe und Burgställe. Nummer 3 der Mitteilungen der Kommission für Burgenforschung be ­ handelt in einem Aufsatz von Karl Gutkas das Thema der „Stadttürme in St. pölten". Also eine Vielzahl von Be ­ zeichnungen! Vordringlich erscheint es, Klarheit zwischen den termini technici Burg und Schloß zu schaffen. Der Urkun ­ den, prache nach müßte zwischen „burc" und „schloff" keine Unterscheidung gemacht werden. Beide Ausdrücke kommen in der schriftlichen Überlieferung nebeneinander vor. Der Volksmund aber meint sehr deutlich Verschiedenes, wenn er ein Gebäude Burg nennt und das andere als Schloß bezeich ­ net. Eine Burg ist für die einfachen Leute ein altes Ge ­ mäuer, sicherlich aus dem Mittelalter stammend, von wehr ­ haftem Charakter. Ein Schloß hingegen ist dem Volke ein vornehmer Adelssitz, eine Wohnstatte höherer Kultur und höheren Standes. Diese feine Differenzierung sollte sich auch die Burgenkunde zu eigen machen. Otto s-'iper nennt eine Burg einen „mittelalterlichen befestigten Einzelwohnptz eines Grundherrn" (Otto Piper: „Burgenkunde." München und Leipzig 1905. S. z). Diese Definition kann man auch nach den: heutigen Stand der Forschung gelten lassen. Die Funktion als Wohnsitz und wehramage ist für die Charak ­ terisierung eines alten Gebäudes als Burg wesentlich. Dem ­ entsprechend sind Burgen auch wesentlich m eine Zeit anzu- setzen, in der die Befestigung eines Wohnsitzes noch sinnvoll war, also in das Mittelarter bis zum ausgeyenden ) ö. Jahr ­ hundert, bis zur Fortentwicklung der Schreßtechnik. Adels ­ sitze, die nach dieser Zeit erst erbaut worden smd, sollte man als Schlösser bezeichnen. Diese waren nur mehr wohnstätten einer höheren Gesittung und verfeinerten Lebenswelse, selbst ­ verständlich auch mit der Funktion eines Herrschastsmittel- punktes. Im Hochbarock ging diese dann vielfach verloren und es kam zum Typus des „Lustschlosses". In diesen Ge ­ bäuden, den Schlössern und Lustschlössern, spielte sich das „adelige Landleben" ab, hier wurden die Diplomaten und Feldherren des absoluten Fürstenstaates erzogen, mit den alten Lurganlagen hatten diese Objekte aber wenig mehr gemeinsam. Es wäre methodisch sehr wertvoll, wenn sich die wissenschaftliche Burgenkunde zu dieser Unterscheidung von Burg und Schloß entschließen könnte. Es gibt natürlich sehr viele Anlagen, die im Mittelalter Fortifikationen waren und später zu bloßen Wohnsitzen eines adeligen Geschlechtes, also zu Schlössern umgebaut worden sind. Diese müssen in ihrer Erforschung ohne Zweifel im Rahmen der Burgen ­ kunde belassen bleiben und behandelt werden. Entweder be ­ sitzen wir genügend urkundliche Belege, um diese Auffassung mrt gutem Gewissen vertreten zu können, oder es finden sich in dem neuen Gebäude noch bauliche Reste, die auf den mittelalterlichen Baukern schließen lassen. Absolut gültige Normen lassen sich freilich in keiner geisteswissenschaftlichen Disziplin aufstellen, und so wird es auch hier Grenzfälle ge ­ ben, die dann eine gesonderte Untersuchung erfordern. Glei ­ ches wie von den Burgen und Schlössern gilt selbstverständ ­ lich von den Wasserburgen und Wasserschlössern. Es han ­ delt sich Hier eigentlich nur um eine besondere Artbezeich- nung. Interessant ist auch der Typus der Stadtburg, also einer Wehranlage in einer bürgerlichen Siedlung. Kritisch muß der terminus technicus Ruine besehen werden. Man sollte richtiger immer von einer Burgruine sprechen, denn es gibt ja auch Klosterruinen, so in Oberösterreich in pulgarn und Waldhausen, Hausruinen, wie uns die eigene bittere Gegenwart gelehrt hat, und so fort. Für die Burgen ­ kunde ist entscheidend die Burgruine. Damit bezeichnet man eine Anlage, die bereits verfallen oder eben in Verfall be ­ griffen ist (Beispiele: Seisenburg, Reichenau im Mühl- viertel). — Mit dem terminus technicus des wacht-wehr- turmes wird man in Oberösterreich wenig beginnen können. Wehrkirchen und Wehrklöster sowie Erdställe und Burg- ställe gehören wohl forschungsmäßig zur Burgenkunde, in der Darstellung sollte man sie aber gesondert behandeln, wenn wir an die künftige Herausgabe eines oberösterreichi ­ schen Burgenbuches denken, die ja sicherlich einmal notwen ­ dig und möglich sein wird, so dürfte diese methodische Be ­ schränkung jedem einleuchten — sonst wäre zu befürchten, daß das Gebiet zu weitläufig gerät. Nunmehr wollen wir auch die Antwort auf Frage r kurz skizzieren. Der Lebensbereich einer Burg war sehr um- 2^

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