(Kulturzeitschrift) Oberösterreich, 3. Jahrgang, Winter 1936, Heft 2

und bei ähnlicher Gelegenheit: ,, ... Die gneib- schmied sind sämtlich ausgeblieben ..." Ja, diese „TrättenJ)acher" taten noch mehr, sie drohten ihrer Grundherrschaft, den Grafen von Lamberg, eher außer Landes zu gehen: ,,eh und bevor sie mehr mit gedachter Mässerer Zunfft heben und legen". So sah sich Johann Maximilian, Graf zu Lam_berg, genötigt, im Jahre 1680 in einem aus 31 Artikefü bestehenden „Articulsbrief" die Privi– legien der Trattenbacher festzulegen, bestätigt von Kaiser Leopold im Jahre -1682. Die Sdiar– sdrnduneister hatten zwar als Anerkennungszins jährlich für _jeden Meister „ainen halben Gulden zur Haubtlaad zu raichen", im iibrigen aber durften sie eine eigene Lade, ,,gleichsamb aine Filiallaad aufriditen und herhalten". - Diese „Laade" war gewissermaßen das Heiligtum jeder Zunft. Eine Truhe, gewöhnlid1 aus Holz herge– stellt, verziert mit reid1en Einlegearbeiten und mit kunstvollen Sdllössern versehen, diente sie der Autbewalu·ung der Innungssd1riften und -siege], war zugleich lnmmgskasse und in über– tragener Bedeutung das Symbol selbständiger Lmungsgerechtsmne. Den Trattenbachern Wlnde a lso mit den erwi_Ümten Urkunden das Red1t eingeräumt, eine Tochterlade zu errid1ten , die mit der Hauptlade in Steinbad1 nur mehr durd1 den Anerkennungszins lose zusammenhing. Gleichzeitig Wllrden in den erwähnten Stiftrmgs– briefon unter dem Titel: ,,Handwerksordnung und Articulen der Scharschachmeister in Trätten– pad1 in Osterreich Ob der Enns" Vorschriften darüber erlassen, ,,wie Sye Sdiarschad1er sid1 bey solcher Filiallaad zu verhalten haben". Näher darauf einzugehen, wiircle den Rahmen dieses Aufsa~es clmchbred1en, sind doch die meisten dieser Bestimmm1gen dem damals über– haupt geltenden - vom Zunftzwang beherrschten - ,,Gewerberecht" entnommen . Hier sei dem– nacl1 nur hervorgehoben, wa1-, von einsclllägiger ·Bedeutung oder sonst besonders bemerkenswert ist. So erfalu-en wir im Kapitel „Vom Maister– werden" : ,,wann ein Gesöll zum Maisterstand zu schreiten verlanget", dann hatte er als Meister– stiick „in seine1; rediten Gu~tte und unmangel– haft fürzubringen ein wolgemad1ts Pretl Sc:har– scliad1 fleischwerch mit rothen Laden, d. i. rothe Schar Messer, sodann ein Tuzet Barbieriscl1e Klingen, d. i. Gueipp, 1 Tuzet Rheinische !Gin– gen, sodann ein Tuzet Sdiarschach mit Pley gegossenen weißen Laden". Also einfach war's gerad e nicht, Meister zu werden. Ein anderes Kapitel besagt, es soll „ain jed Meisfor seyn aigenes Zaichen haben und zu dem Endt bei der Laad ein ordentlich Pleytafel ge– halten werden und dieses Zaichen ain jedweder auf sain wahr schlagen, kheiner dem ander das seynig bei straff nad1schlagen . . ." Diesfalls war auch Ersa~ alles verursachten Schadens zu leisten. Dasselbe war red1tens, ,,wann ainer dem ander seyn Zaichen zu nahent" gescillagen, a1so zu ähnlid1 gemaclit hatte. ·Die Bestinnnung über Meisterzeichen - Ausd1--uck der Meisterwürde und -berechtigung - m1d dessen Schuq sind denmad1 besonders ausgeprägt (Marken- und Mustersdrnq des Mittelalters). Die Zeichen de r· Zauckerlschmiede waren - und sind - mannig– fad1er Art und seit Jahrhunderten in den Familien vererbt, Fisch, Krone, Glocke, Sichel usw., ja sogar der Teufel sefüst kommt als Schu~marke vor. Jedes Zeichen war, in B1ei gegossen, bei der Lade zu hinterlegen, um die Kontrolle zu ermöglichen. Sie war streng. Dies besagt z.B. eine Eintragm1g vom 2. Februar 168? im „Handwerks– protokoll Eines Ersamben Handwerkhs der Sdiar– sc-had1er in Trättenpach", nach der gestraft wurde: „Georg Löschenkohll ,vegen umechtmässigen Zaichen aufsdtlagen". Für die Recllid1keit der Handwerksgebarung legt das Kapitel „Vom Beschauen" Zeugnis ab. Besonders gewählte „Besd1aumeister" hatten alle 14 Tage die Werkstätten abzugehen und zu sehen. ob „die arbeit in seiner red1ten Guette, formb und grösse aufgebracht werde" und ungerecht befundene Ware zur Lade zu hinterlegen. Strenge Strafen waren auch hier zu gewärtigen. Das Lmungsfest der Zauckerlschmiede war di e Jahrtagsfeier. Sie war „aHjt-U1rlich am Sonntag nach Mariä Heimbsudmng" abzuhalten. Meister und Gesellen zogen in die Kirche nach Tern– berg, sodann versammelten sie sich in der (in Anwesenheit der Vogiherrschaft) ,,bestimbten Herberg", allwo mit der feierlidien Eröffnung der Zunftlade die Jahrtagsversammlung eingeleitet wmde. Die Tagesordnung, genau im Artikelbrief festgelegt, wurde bereits eingangs erwähnt. Sie umfaßte die Erstattungder „Zöch Ambts Raithung" (Red1enschaftsbericht), Wahl der „Zöch-, Vier- 1md Beschamneister" (Genossensdiaftsvorsteher und -ausschüsse), die allfällige Erledigung von „Handtwerkhsklagen" (Beschwerden der Meister oder Gesellen gegeneinander), Aufdingen, Frei– sprechen , Bestimmung und Einhebung derUmlage, 49

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